Bereichsbild
Vorbereitungsdienst für das Lehramt an allgemein bildenden Gymnasien
Betriebs- oder Sozialpraktikum (VD für das Lehramt an allg. bildenden Gymnasien)
Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen
Betriebspraktikum (VD für das Lehramt an beruflichen Schulen)
Erste-Hilfe-Kurse

Für den Vorbereitungsdienst (Referendariat) in Baden-Württemberg ist der Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs im Umfang von 8 Doppelstunden verpflichtend. Dieser Kurs muss in den letzten zwei Jahren vor dem Zulassungstermin zum Referendariat besucht worden sein.

 
Erweitertes Führungszeugnis (Belegart OE)

Informationen des Bundesamtes für Justiz zum Führungszeugnis

Das Führungszeugnis muss man persönlich bei der örtlichen Meldebehörde (Bürgerbüro) beantragen. Dabei muss man seinen Personalausweis oder Reisepass mitbringen.

Bestätigung des Regierungspräsidiums nach § 30 a BZRG für den Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis

 
Amtsärztliches Zeugnis

Das amtsärztliche Zeugnis, das zum Zeitpunkt der Zulassung zum Vorbereitungsdienst nicht älter als sechs Monate sein soll, muss zur Frage der gesundheitlichen Eignung für eine Tätigkeit als Lehrer/in im Beamtenverhältnis auf Widerruf und - bei Fortführung des Beamtenverhältnisses - für eine Tätigkeit im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit Stellung nehmen und insbesondere darüber Auskunft geben, ob mit vorzeitiger Dienstunfähigkeit zu rechnen ist.

Die Untersuchung ist freiwillig. Wer die Untersuchung sowie die erforderlichen Mitwirkungshandlungen wie Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht, das Erteilen von Auskünften und Vorlegen von fachärztlichen Zeugnissen verweigert, kann nicht zum Vorbereitungsdienst zugelassen werden.

Bescheinigung zur Vorlage beim Gesundheitsamt

 
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Lehramt: Vorbereitungsdienst (Referendariat)

Allgemeine Informationen
Vorbereitungsdienst an allgemein bildenden Gymnasien
Vorbereitungsdienst an beruflichen Schulen
Betriebs- oder Sozialpraktikum (VD allg. bildende Gymnasien)
Betriebspraktikum (VD berufliche Schulen)
Vereinspraktikum (nur für die Ausbildung im Fach Sport)

 

Allgemeine Informationen

Die Ausbildung zur Lehrerin und zum Lehrer an allgemein bildenden Gymnasien, bzw. an beruflichen Schulen besteht aus zwei Phasen:

  1. der Ausbildung an der Universität (Abschluss: Wissenschaftliche Prüfung)
  2. der Ausbildung am Staatlichen Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (Gymnasien oder Berufliche Schulen): Vorbereitungsdienst (Abschluss: Zweite Staatsprüfung).

Erst mit der erfolgreich absolvierten Zweiten Staatsprüfung ist die Lehramtsausbildung abgeschlossen; die erfolgreich absolvierte Wissenschaftliche Prüfung bedeutet lediglich das Ende der ersten Ausbildungsphase.

 

Beginn/Dauer: Der Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg beginnt zurzeit grundsätzlich am ersten Schultag nach den Weihnachtsferien (Anfang Januar) und dauert 18 Monate.

Meldefrist: Ab 15.03.2012 ist eine Online-Bewerbung für den Vorbereitungsdienst 2013 möglich. Die Frist für die Anmeldung zum Vorbereitungsdienst 2013 endet für allgemein bildende Gymnasien und berufliche Schulen einheitlich am 15. Juni 2012 (Ausschlussfrist).

Wichtiger Hinweis: Der Ausdruck der Online-Bewerbung der nach Abschluss des Vorgangs erzeugt wird, muss zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen innerhalb von 4 Wochen, jedoch spätestens bis zum Bewerbungsschluss, unterschrieben an das Regierungspräsidium Ihres Erstseminarwunsches verschickt werden. Das amtsärztliche Zeugnis sowie das polizeiliche Führungszeugnis sind wegen ihrer begrenzten Gültigkeit später einzureichen: Das Hochschulabschlusszeugnis kann nachgereicht werden soweit die Prüfung noch nicht vollständig abgeschlossen ist.

Die Meldung zum Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg erfolgt ausschließlich online. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter http://www.vorbereitungsdienst-lehramt-bw.de im Internet.

Wenn die Wissenschaftliche Prüfung bis zum Ende der Meldefrist am 15. Juni noch nicht vollständig abgeschlossen ist, weil z. B. die Prüfung im zweiten Fach erst zum Herbsttermin erfolgt, kann man sich dennoch fristgemäß anmelden und reicht die fehlenden Unterlagen (Zeugnis über die erfolgreich absolvierte Wissenschaftliche Prüfung) dann spätestens Ende November/Anfang Dezember nach.

Hinweis: Das Zeugnis über die erfolgreich absolvierte Wissenschaftliche Prüfung wird erst nach dem erfolgreichen Abschluss der Prüfungen in beiden Fächern ausgestellt.

 

Beispiel: Bei einem beabsichtigten Beginn des Vorbereitungsdienstes im Januar 2013 muss die Anmeldung bis spätestens 15. Juni 2012 erfolgen.

Alle wichtigen Informationen rund um den Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg finden Sie im Internet unter http://www.vorbereitungsdienst-lehramt-bw.de.

Nach Ihrer Wissenschaftlichen Prüfung für das höhere Lehramt an allgemein bildenden Gymnasien haben Sie zwei Optionen:

Das Zentrum für Lehrerbildung der Universität Heidelberg führt in Zusammenarbeit mit den Staatlichen Seminaren für Didaktik und Lehrerbildung (Gymnasien) Heidelberg und (Berufliche Schulen) Karlsruhe regelmäßig Informationsveranstaltungen zu Vorbereitungsdienst und Einstellung für beide Lehrämter (allgemein bildendes Gymnasium und berufliche Schulen) durch, auf die jeweils rechtzeitig im Online-Terminkalender des Zentrums für Lehrerbildung, über die Mailingliste zlb-examensinfo und die Mailingliste zlb-refinfo hingewiesen wird.

Über die jeweiligen Einstellungsschancen informiert Sie das baden-württembergische Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Stuttgart in einem Merkblatt zu den Einstellungschancen.


Informationen über das höhere Lehramt an allgemein bildenden Gymnasien


Informationen über das höhere Lehramt an beruflichen Schulen


Betriebs- oder Sozialpraktikum (Vorbereitungsdienst für allgemein bildende Gymnasien)

Bitte beachten Sie:

1. Den Nachweis über das absolvierte Betriebs- oder Sozialpraktikum benötigen Sie erst für die Meldung zum Vorbereitungsdienst und nicht schon für die Meldung zur Wissenschaftlichen Prüfung.

2. Zur Förderung der Eigeninitiative künftiger Lehrpersonen verzichtet die Universität Heidelberg auf die Herausgabe einer verbindlichen Liste von Unternehmen oder sozialen Einrichtungen, bei denen das Betriebs- oder Sozialpraktikum absolviert werden kann. Mit freundlicher Unterstützung der Heidelberger Druckmaschinen AG ist allerdings eine Liste von Unternehmen aus der Metropolregion entstanden, die über die Konzeption des Betriebs- oder Sozialpraktikums informiert worden sind und sich bereit erklärt haben, Praktikumsplätze für Lehramtsstudierende zur Verfügung zu stellen; ein Rechtsanspruch auf einen Praktikumsplatz in diesen Unternehmen besteht jedoch nicht.

Links zum Betriebs- oder Sozialpraktikum:


Betriebspraktikum (Vorbereitungsdienst für berufliche Schulen)

Bitte beachten Sie:

1. Den Nachweis über das absolvierte Betriebspraktikum benötigen Sie erst für die Meldung zum Vorbereitungsdienst und nicht schon für die Meldung zur Wissenschaftlichen Prüfung.

2. Die Interessenten mit dem Abschluss der 1. Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien, die sich  für den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des höheren Schuldienstes an Beruflichen Schulen bewerben, müssen ein dem Lehramt dienendes Betriebspraktikum von mindestens 13 Wochen in Vollzeit ableisten.
Das für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien erforderliche Betriebspraktikum mit nur 4 Wochen in Vollzeit ist hier nicht ausreichend.

3. Zur Förderung der Eigeninitiative künftiger Lehrpersonen verzichtet die Universität Heidelberg auf die Herausgabe einer verbindlichen Liste von Unternehmen, bei denen das Betriebspraktikum absolviert werden kann. Mit freundlicher Unterstützung der Heidelberger Druckmaschinen AG ist allerdings eine Liste von Unternehmen aus der Metropolregion entstanden, die sich bereit erklärt haben, Praktikumsplätze für Lehramtsstudierende zur Verfügung zu stellen; ein Rechtsanspruch auf einen Praktikumsplatz in diesen Unternehmen besteht jedoch nicht.

Links zum Betriebspraktikum:


Vereinspraktikum (nur für die Ausbildung im Fach Sport)

Bitte beachten Sie:

Der Nachweis über das absolvierte Vereinspraktikum ist bereits bei der Meldung zur Wissenschaftlichen Prüfung - und dann erneut bei der Meldung zum Vorbereitungsdienst - vorzulegen (= Bestandteil der Meldeunterlagen).

 

Links zum Vereinspraktikum:

 

E-Mail: Seitenbearbeiter
Letzte Änderung: 06.01.2013
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