Lehramt: Vorbereitungsdienst (Referendariat)
Allgemeine Informationen
Vorbereitungsdienst an allgemein bildenden Gymnasien
Vorbereitungsdienst an beruflichen Schulen
Betriebs- oder Sozialpraktikum (VD allg. bildende Gymnasien)
Betriebspraktikum (VD berufliche Schulen)
Vereinspraktikum (nur für die Ausbildung im Fach Sport)
Allgemeine Informationen
Die Ausbildung zur Lehrerin und zum Lehrer an allgemein bildenden Gymnasien, bzw. an beruflichen Schulen besteht aus zwei Phasen:
- der Ausbildung an der Universität (Abschluss: Wissenschaftliche Prüfung)
- der Ausbildung am Staatlichen Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (Gymnasien oder Berufliche Schulen): Vorbereitungsdienst (Abschluss: Zweite Staatsprüfung).
Erst mit der erfolgreich absolvierten Zweiten Staatsprüfung ist die Lehramtsausbildung abgeschlossen; die erfolgreich absolvierte Wissenschaftliche Prüfung bedeutet lediglich das Ende der ersten Ausbildungsphase.
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Beginn/Dauer: Der Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg beginnt zurzeit grundsätzlich am ersten Schultag nach den Weihnachtsferien (Anfang Januar) und dauert 18 Monate.
Meldefrist: Ab 15.03.2012 ist eine Online-Bewerbung für den Vorbereitungsdienst 2013 möglich. Die Frist für die Anmeldung zum Vorbereitungsdienst 2013 endet für allgemein bildende Gymnasien und berufliche Schulen einheitlich am 15. Juni 2012 (Ausschlussfrist).
Wichtiger Hinweis: Der Ausdruck der Online-Bewerbung der nach Abschluss des Vorgangs erzeugt wird, muss zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen innerhalb von 4 Wochen, jedoch spätestens bis zum Bewerbungsschluss, unterschrieben an das Regierungspräsidium Ihres Erstseminarwunsches verschickt werden. Das amtsärztliche Zeugnis sowie das polizeiliche Führungszeugnis sind wegen ihrer begrenzten Gültigkeit später einzureichen: Das Hochschulabschlusszeugnis kann nachgereicht werden soweit die Prüfung noch nicht vollständig abgeschlossen ist. Die Meldung zum Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg erfolgt ausschließlich online. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter http://www.vorbereitungsdienst-lehramt-bw.de im Internet. Wenn die Wissenschaftliche Prüfung bis zum Ende der Meldefrist am 15. Juni noch nicht vollständig abgeschlossen ist, weil z. B. die Prüfung im zweiten Fach erst zum Herbsttermin erfolgt, kann man sich dennoch fristgemäß anmelden und reicht die fehlenden Unterlagen (Zeugnis über die erfolgreich absolvierte Wissenschaftliche Prüfung) dann spätestens Ende November/Anfang Dezember nach. Hinweis: Das Zeugnis über die erfolgreich absolvierte Wissenschaftliche Prüfung wird erst nach dem erfolgreichen Abschluss der Prüfungen in beiden Fächern ausgestellt. |
Beispiel: Bei einem beabsichtigten Beginn des Vorbereitungsdienstes im Januar 2013 muss die Anmeldung bis spätestens 15. Juni 2012 erfolgen.
Alle wichtigen Informationen rund um den Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg finden Sie im Internet unter http://www.vorbereitungsdienst-lehramt-bw.de.
Nach Ihrer Wissenschaftlichen Prüfung für das höhere Lehramt an allgemein bildenden Gymnasien haben Sie zwei Optionen:
- Meldung zum Vorbereitungsdienst für das höhere Lehramt an allgemein bildenden Gymnasien (mit dem Ziel des Lehramts an einem allgemein bildenden Gymnasium);
- Meldung zum Vorbereitungsdienst für das höhere Lehramt an beruflichen Schulen (mit dem Ziel des Lehramts an einer beruflichen Schule), wenn Sie eine Ausbildung in allgemein bildenden Fächern haben, die an beruflichen Schulen in Baden-Württemberg unterrichtet werden.
Das Zentrum für Lehrerbildung der Universität Heidelberg führt in Zusammenarbeit mit den Staatlichen Seminaren für Didaktik und Lehrerbildung (Gymnasien) Heidelberg und (Berufliche Schulen) Karlsruhe regelmäßig Informationsveranstaltungen zu Vorbereitungsdienst und Einstellung für beide Lehrämter (allgemein bildendes Gymnasium und berufliche Schulen) durch, auf die jeweils rechtzeitig im Online-Terminkalender des Zentrums für Lehrerbildung, über die Mailingliste zlb-examensinfo und die Mailingliste zlb-refinfo hingewiesen wird.
Über die jeweiligen Einstellungsschancen informiert Sie das baden-württembergische Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Stuttgart in einem Merkblatt zu den Einstellungschancen.
Informationen über das höhere Lehramt an allgemein bildenden Gymnasien
- "Wissenschaftliche Prüfung bestanden - was nun? Informationen zum Vorbereitungsdienst und zur Einstellung in den Schuldienst" (pdf-Dokument, ca. 330 KB)
- Informationen zum Vorbereitungsdienst ab 2008
- Merkblatt des Kultusministeriums über den Vorbereitungsdienst (pdf-Dokument)
- Informationen zu Bewerbung und Zulassung
- Kontaktdaten Ihrer Ansprechpersonen in den Regierungspräsidien
- Unterlagen und Info-Dokumente
- Übersicht über die Zuordnung einzelner Unterrichtsfächer zu den Seminarstandorten (pdf-Dokument)
- Schulortverzeichnis (pdf-Dokument)
Informationen über das höhere Lehramt an beruflichen Schulen
- "Lehrer/in an einer beruflichen Schule - eine Alternative für mich?" (pdf-Dokument, ca. 500 KB)
- "Lehrerin/Lehrer an beruflichen Schulen" (Informationsheft des baden-württembergischen Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport) (pdf-Dokument, 820 KB)
- "Berufliche Bildung" (Informationsheft des baden-württembergischen Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport zum beruflichen Schulwesen) (pdf-Dokument, 348 KB)
- Merkblatt des Kultusministeriums über den Vorbereitungsdienst (pdf-Dokument)
- Informationen zu den erforderlichen Praktika zum Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des höheren Schuldienstes an beruflichen Schulen (pdf-Dokument)
- Kontaktdaten Ihrer Ansprechpersonen in den Regierungspräsidien
- Unterlagen und Info-Dokumente
- Übersicht über die Zuordnung einzelner Unterrichtsbereiche/-fächer zu Seminarstandorten (pdf-Dokument)
- Informationsflyer des Staatlichen Seminars für Didaktik und Lehrerbildung (Berufliche Schulen) Karlsruhe (pdf-Dokument)
Betriebs- oder Sozialpraktikum (Vorbereitungsdienst für allgemein bildende Gymnasien)
Bitte beachten Sie:
1. Den Nachweis über das absolvierte Betriebs- oder Sozialpraktikum benötigen Sie erst für die Meldung zum Vorbereitungsdienst und nicht schon für die Meldung zur Wissenschaftlichen Prüfung.
2. Zur Förderung der Eigeninitiative künftiger Lehrpersonen verzichtet die Universität Heidelberg auf die Herausgabe einer verbindlichen Liste von Unternehmen oder sozialen Einrichtungen, bei denen das Betriebs- oder Sozialpraktikum absolviert werden kann. Mit freundlicher Unterstützung der Heidelberger Druckmaschinen AG ist allerdings eine Liste von Unternehmen aus der Metropolregion entstanden, die über die Konzeption des Betriebs- oder Sozialpraktikums informiert worden sind und sich bereit erklärt haben, Praktikumsplätze für Lehramtsstudierende zur Verfügung zu stellen; ein Rechtsanspruch auf einen Praktikumsplatz in diesen Unternehmen besteht jedoch nicht.
Links zum Betriebs- oder Sozialpraktikum:
- Informationsseite des Kultusministeriums zum Betriebs- oder Sozialpraktikum
- Merkblatt des Kultusministeriums zum Betriebs- oder Sozialpraktikum (mit Formular für die Bescheinigung des absolvierten Praktikums durch das Unternehmen bzw. die soziale Einrichtung)
- Informationen zum Betriebs- oder Sozialpraktikum erhalten Sie auch von den Ansprechpersonen für den Vorbereitungsdienst bei den Regierungspräsidien
- Liste von Unternehmen in der Metropolregion mit Praktikumsplätzen für (gymnasiale) Lehramtsstudierende im Rahmen des geforderten Betriebs- oder Sozialpraktikums
- Praktikums- und Stellenbörse der Universität Heidelberg
Betriebspraktikum (Vorbereitungsdienst für berufliche Schulen)
Bitte beachten Sie:
1. Den Nachweis über das absolvierte Betriebspraktikum benötigen Sie erst für die Meldung zum Vorbereitungsdienst und nicht schon für die Meldung zur Wissenschaftlichen Prüfung.
2. Die Interessenten mit dem Abschluss der 1. Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien, die sich für den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des höheren Schuldienstes an Beruflichen Schulen bewerben, müssen ein dem Lehramt dienendes Betriebspraktikum von mindestens 13 Wochen in Vollzeit ableisten.
Das für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien erforderliche Betriebspraktikum mit nur 4 Wochen in Vollzeit ist hier nicht ausreichend.
3. Zur Förderung der Eigeninitiative künftiger Lehrpersonen verzichtet die Universität Heidelberg auf die Herausgabe einer verbindlichen Liste von Unternehmen, bei denen das Betriebspraktikum absolviert werden kann. Mit freundlicher Unterstützung der Heidelberger Druckmaschinen AG ist allerdings eine Liste von Unternehmen aus der Metropolregion entstanden, die sich bereit erklärt haben, Praktikumsplätze für Lehramtsstudierende zur Verfügung zu stellen; ein Rechtsanspruch auf einen Praktikumsplatz in diesen Unternehmen besteht jedoch nicht.
Links zum Betriebspraktikum:
- Informationsseite des Kultusministeriums zum Betriebspraktikum
- Merkblatt des Kultusministeriums zum Betriebspraktikum
- Informationen zum Betriebspraktikum erhalten Sie auch von den Ansprechpersonen für den Vorbereitungsdienst bei den Regierungspräsidien
- Liste von Unternehmen in der Metropolregion mit Praktikumsplätzen für (gymnasiale) Lehramtsstudierende im Rahmen des geforderten Betriebspraktikums
- Praktikums- und Stellenbörse der Universität Heidelberg
Vereinspraktikum (nur für die Ausbildung im Fach Sport)
Bitte beachten Sie:
Links zum Vereinspraktikum:
- Informationsseite des Kultusministeriums zum Betriebs- oder Sozialpraktikum, bzw. zum Vereinspraktikum
- Informationsblatt des Kultusministeriums zum Vereinspraktikum (mit Formular für die Bescheinigung des absolvierten Praktikums)
- Informationen zum Vereinspraktikum erhalten Sie auch von den Ansprechpersonen für den Vorbereitungsdienst bei den Regierungspräsidien