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Öffnungszeiten
Geschäftszimmer

Mo. bis Do. 11-13 Uhr

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Abholung von Scheinen und Zwischenprüfungszeugnissen
Dr. Thölken (Zimmer 320)
Montags 10 - 12 Uhr oder nach Absprache
 

Anerkennungen (Inland/Ausland)

Richtlinien


Handreichung für die Anerkennung von Studienleistungen (inkl. Umrechnungstabellen)
 


Spezielle bzw. zusätzliche Richtlinien für das Fach Spanisch:

Wir sind froh, dass Sie sich für ein Semester im Ausland entschieden haben und unterstützen Sie dabei, indem wir, sofern möglich, alles anerkennen möchten, was Sie an der Gastuniversität belegen. Um sich im Ausland erworbene kultur-, sprach- und literaturwissenschaftliche Seminare anerkennen zu lassen, sollten Sie allerdings folgende Punkte beachten:

  • UNTERRICHTSSPRACHE SPANISCH: Die Seminare müssen vollkommen auf Spanisch gehalten sein.
  • WISSENSCHAFTLICHER ANSPRUCH: Das Lesepensum sollte einem Hochschul-Niveau angemessen sein und die Herangehensweise insgesamt einen wissenschaftlichen Anspruch haben.
  • SCHRIFTLICHE LEISTUNG in PS/HS: Um Proseminare und Hauptseminare zu bestehen, müssen Sie eine schriftliche Leistung erbringen. In Proseminaren umfasst das eine Hausarbeit von ca. 8-12 Seiten, in Hauptseminaren ca. 15-20 Seiten. Wenn dies an der Gastuniversität gar nicht möglich ist, sollten Sie von den jeweiligen Dozenten eine schriftliche Erklärung verlangen. Im Kurs sollten Sie aber nachweislich mindestens Essays, Rezensionen oder andere kurze schriftliche Arbeiten abgegeben haben.
  • SPRACHPRAKTISCHE ÜBUNGEN: Es werden nur Kurse oberhalb von Niveau B2 anerkannt. Dafür muss das Niveau nach dem EGR deutlich auf dem Schein/ Programm des Kurses oder Transcript of Records zu erkennen sein.
  • NOTEN: Alle Kurse müssen benotet sein. Es reicht nicht, einen Teilnahmeschein erworben zu haben.
  • BESCHREIBUNG: Sie müssen eine ausführliche Beschreibung des jeweiligen Kurses abgeben, auf der Thema, Fragestellungen, Ziele, Methodologie, Bibliographie etc. ausgeführt werden.

Viel Erfolg im Ausland und gute Heimkehr!

 

 

Zuständigkeiten


Anerkennung von Studienleistungen*

 

für Französisch:
Die Sprachpraxis für Französisch führt keine Sprachtests durch und stellt nur dann formlose Bescheinigungen über das Sprachniveau B2 aus, wenn die Kompetenzprüfung bestanden wurde - d.h. wenn das Niveau von uns tatsächlich überprüft und bestätigt wurde. Der Vermerk B2 auf dem Abizeugnis berechtigt nicht automatisch zur Ausstellung einer Bescheinigung.

BA: Dr. Béreiziat

M.Ed: Dr. Béreiziat

für Italienisch: 
Umrechnung italienischer Noten

Di Taranto

für Portugiesisch:

Augusto-Hönicke

für Rumänisch:

Dr. Constantinescu

für Spanisch:

aus Universitäten im Ausland:
Dr. Saban

 

Bitte als Kopie mitbringen:

  • Transcript of records
  • Programme mit Beschreibung der im Ausland besuchten Veranstaltungen
  • Genug Zeit! Das Prozedere dauert in der Regel 2 Wochen

Anerkennung von in Spanien und Lateinamerika erworbenen Leistungen

Für ERASMUS-Studenten:

aus Universitäten im Inland:
Dr. Schmitz

nur für La Plata-Projekt (Argentinien und Uruguay):
Coseano
* Anerkennung von Leistungen anderer Universitäten bzw. anderer Studiengänge aus dem Ausland als Hauptseminar: Der für das Studiengebiet zuständige Professor.

 

Verantwortlich: E-Mail
Letzte Änderung: 17.10.2023
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