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Vortrag: Das Recht auf Wasser

Pressemitteilung Nr. 5/2016
14. Januar 2016
Veranstaltung im Studium Generale mit der Rechtswissenschaftlerin Ute Mager
Studiumgenerale WiSe 2015

Foto: Istock / temmuz can arsiray

Mit dem Thema „Das Recht auf Wasser“ beschäftigt sich die nächste Veranstaltung im Studium Generale, zu der die Ruperto Carola am Montag, 18. Januar 2016, einlädt. Dazu spricht Prof. Dr. Ute Mager vom Institut für deutsches und europäisches Verwaltungsrecht der Universität Heidelberg. Der Vortrag findet in der Aula der Neuen Universität statt und beginnt um 19.30 Uhr.

Prof. Dr. Ute Mager
Prof. Dr. Ute Mager

Wie die Heidelberger Rechtswissenschaftlerin hervorhebt, verweist das Menschenrecht auf Wasser auf die Frage nach der Verantwortung des Staates für die Wasserversorgung seiner Bevölkerung. Während es in Entwicklungsländern und Trockengebieten um die Befriedigung grundlegender Lebensbedürfnisse geht, wird das Recht in Deutschland geltend gemacht, um die kommunale Wasserversorgung gegen Privatisierungsbestrebungen zu verteidigen. In ihrem Vortrag erläutert Prof. Mager die Begründbarkeit und Bedeutung eines Menschenrechts auf Wasser im Völkerrecht und im Europarecht. Außerdem wird sie auf einzelne nationale Rechtsordnungen mit Schwerpunkt auf Deutschland eingehen.

Das Studium Generale ist eine Veranstaltungsreihe der Universität Heidelberg, die sich an alle Mitglieder der Universität und die interessierte Öffentlichkeit wendet. Die Vorträge eines Semesters stehen unter einem gemeinsamen Rahmenthema, das von Wissenschaftlern verschiedener Fachrichtungen aus der Sicht ihrer Disziplin behandelt wird. Im Wintersemester 2015/2016 widmete sich das Studium Generale dem Thema Wasser. Die Reihe endet am 25. Januar mit einem Vortrag über „Risikobewertung und Gewässerschutz“.

Seitenbearbeiter: E-Mail
Letzte Änderung: 14.01.2016
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