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200 Jahre Badisches Landrecht

18. September 2009
Tagung im Internationalen Wissenschaftsforum der Universität Heidelberg

Das „Land-Recht für das Großherzogthum Baden“, eines der wichtigsten bürgerlichrechtlichen deutschen Gesetzeswerke des 19. Jahrhunderts, wird 200 Jahre alt. Das Institut für geschichtliche Rechtswissenschaft der Ruperto Carola in Zusammenarbeit mit der Heidelberger Rechtshistorischen Gesellschaft nimmt das Jubiläum zum Anlass, sich im Rahmen eines Symposions mit diesem bedeutenden deutsch-französischen Partikularrecht zu beschäftigen. Die Tagung findet vom 23. bis 25. September 2009 im Internationalen Wissenschaftsforum der Universität Heidelberg statt. Zur Eröffnungsveranstaltung wird der baden-württembergische Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll erwartet.

Das Badische Landrecht wurde 1809 verkündet, trat 1810 in Kraft und galt bis zur Einführung des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) am 1. Januar 1900. Bei dem Gesetzeswerk handelt es sich um eine auf die badischen Verhältnisse angepasste deutsche Fassung des französischen Code civil von 1804, des damals weltweit fortschrittlichsten Gesetzbuchs. „Über den Ausgangspunkt des Jubiläums hinaus soll die Tagung Anstoß zu einer intensiveren Beschäftigung mit dem Badischen Landrecht geben. Denn während zu dem im linksrheinischen Deutschland geltenden französischen Privatrecht bereits beachtliche Ergebnisse vorgelegt werden konnten, besteht zum Badischen Landrecht nach wie vor großer Forschungsbedarf“, betont Prof. Dr. Christian Hattenhauer vom Institut für geschichtliche Rechtswissenschaft der Universität Heidelberg.

An eine breitere Öffentlichkeit richtet sich insbesondere die Eröffnungsveranstaltung der Tagung. Sie findet am 23. September in der Aula der Alten Universität, Grabengasse 1, statt. Veranstaltungsbeginn ist um 18 Uhr. Prof. Hattenhauer wird das Symposion eröffnen. Grußworte sprechen neben dem Justizminister auch Prof. Dr. Thomas Pfeiffer, Prorektor der Universität Heidelberg, und Prof. Dr. Christian Baldus, Dekan der Heidelberger Juristischen Fakultät. Der Rechtshistoriker und Altrektor Prof. Dr. Adolf Laufs wird einen Festvortrag zum Thema „Das Großherzogtum Baden und sein bürgerliches Gesetzbuch“ halten. Auch die Präsentation eines Faksimilebandes des Badischen Landrechts am 24. September steht allen Interessierten offen. Diese Veranstaltung in der Bibliothek des Instituts für geschichtliche Rechtswissenschaft, Friedrich-Ebert-Platz 2, beginnt um 20.15 Uhr.

Für alle Veranstaltungen wird um Anmeldung unter frauendorf@igr.uni-heidelberg.de gebeten.


Kontakt:
Daniel Frauendorf
Institut für geschichtliche Rechtswissenschaft
Telefon (06221) 54-7585
frauendorf@igr.uni-heidelberg.de


Kommunikation und Marketing
Pressestelle, Telefon (06221) 54-2311
presse@rektorat.uni-heidelberg.de

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