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Prof. Dr. Herbert Kronke für Verdienste um internationales Wirtschaftsrecht geehrt

6. Februar 2009
Bundespräsident Köhler verlieh dem Heidelberger Rechtswissenschaftler das Verdienstkreuz 1. Klasse des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland – Prof. Kronke war von 1998 bis 2008 Generalsekretär von UNIDROIT in Rom
Bundesjustizministerin Zypries überreichte Prof. Kronke den Orden in Berlin.  
Bundesjustizministerin Zypries überreichte Prof. Kronke den Orden in Berlin.
Bundespräsident Köhler hat Professor Herbert Kronke, Juristische Fakultät der Universität und Direktor des Heidelberger Instituts für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht, für seine Verdienste um die Modernisierung und internationale Harmonisierung des Handels- und Wirtschaftsrechts und um die deutsche Beratung ausländischer Staaten im Bereich der Entwicklung ihrer Rechtsordnungen das Verdienstkreuz 1. Klasse des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries überreichte den Orden in Berlin und würdigte in einer Ansprache die Verdienste des Geehrten.

Professor Kronke, seit 1993 Mitglied der Heidelberger Juristischen Fakultät, war von 1998 bis 2008 Generalsekretär von UNIDROIT in Rom und währenddessen in Heidelberg beurlaubt. Seit Beginn des Wintersemesters lehrt er wieder in Heidelberg.

UNIDROIT, eine intergouvernementale Organisation, der weltweit 63 Staaten angehören, besteht seit 1926. Deutschland gehörte zu den Gründungsmitgliedern und ist von Anbeginn einer der besonders aktiven Mitgliedstaaten. Professor Kronke war der erste deutsche Generalsekretär. Lange Zeit dominierten das internationale Kaufrecht, das Transportrecht, das Wechsel- und Scheckrecht das Arbeitsprogramm. Heute stehen das allgemeine Handelsvertragsrecht (berühmt die „UNIDROIT Principles of International Commercial Contracts“), das Recht der Kreditsicherheiten sowie – in Zeiten der globalen Krise besonders bedeutsam – die Harmonisierung des Finanz- und Kapitalmarktrechts hoch auf der Prioritätenliste. Auf diesen Gebieten gab es in den letzten zehn Jahren die größten Fortschritte.

Der zweite von der Bundesjustizministerin in ihrer Ansprache genannte Grund reicht in die Zeit vor Professor Kronkes Wahl an die Spitze von UNIDROIT zurück. In seinen frühen Heidelberger Jahren beriet er zusammen mit Experten aus den USA und England die chinesische Regierung bei der Modernisierung des dortigen Vertragsrechts. Diese Erfahrungen sowie die Beobachtungen, wie stark andere Staaten (so etwa Frankreich, die USA, Kanada, aber auch die nordischen Staaten, die Schweiz oder Luxemburg) in den „Export“ ihres Rechts investierten, und Anregungen, was Deutschland hier zum Wohle der eigenen Wirtschaft und der Nachfrageländer tun könne, fielen in Berlin auf fruchtbaren Boden. Seit einigen Monaten gibt es ein „Bündnis für das deutsche Recht“, und die Bundesjustizministerin gab der Erwartung Ausdruck, Professor Kronke möge für diese und andere Vorhaben der Regierung auch in Zukunft zur Verfügung stehen.

Ein unmittelbar den Heidelberger Studierenden zugute kommendes „Nebenprodukt“ seiner römischen Tätigkeit: Auf der Grundlage eines gemeinsam mit zwei englischen Kollegen zum transnationalen Handelsrecht verfassten Buches bietet Professor Kronke seit diesem Semester eine englischsprachige Vorlesung „Transnational Commercial Law“ an. Dazu die Ministerin: „Um diese Erfahrungen wird man die Heidelberger Studenten beneiden.“ Die Vorlesung wird parallel in Oxford, Rotterdam, Mailand und Tel Aviv gehalten, und die Heidelberger Studenten tauschen sich elektronisch mit dortigen Kommilitonen aus. Im nächsten Jahr, so Professor Kronke, dürften Fakultäten in den USA, Japan, der Schweiz und Ungarn sich diesem transnationalen Jurastudium anschließen.

Rückfragen bitte an:
Prof. Dr. Dr. h.c. Herbert Kronke
Tel. 06221 542242, Fax 543632
kronke@ipr.uni-heidelberg.de
http://www.ipr.uni-heidelberg.de

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Dr. Michael Schwarz
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Irene Thewalt
Tel. 06221 542310, Fax 542317
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