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Dr. Danckert bei der Heidelberger Ringvorlesung zum Doping

4. Juli 2008
Für eine Besitzstrafbarkeit und eine Amnestie für geständige Doper – Für massivere Maßnahmen gegen die Hintermänner des Dopings
Bei der Ringvorlesung von Universität und Pädagogischer Hochschule Heidelberg zum Doping mit dem Thema des möglichen Beitrags der Politik zur Dopingbekämpfung stellte der Vorsitzende des Sportausschusses des deutschen Bundestags, Dr. Danckert, seiner Vorlesung acht Thesen voran:
  1. Doping ist Betrug, an Mitbewerbern, Sponsoren usw. Danckert wehrt sich gegen den Vorwurf des DOSB-Präsidenten Thomas Bach, er wolle Sportler kriminalisieren.
  2. Doping bedroht das Ansehen und die Vorbildfunktion des Spitzensports.
  3. Doping ist ein Problem, das nicht nur den Spitzensport betrifft, sondern den Sport insgesamt und auch die Gesellschaft.
  4. Nur ein sauberer und manipulationsfreier Sport rechtfertigt die Förderung mit öffentlichen, d.h. mit Steuermitteln.
  5. Gendoping ist keine science fiction mehr, sondern eine ganz akute Gefahr und viel weiter fortgeschritten, als die meisten denken. Danckert verlangt deshalb eine wesentliche Intensivierung von Forschung und Kontrollen.
  6. Ein wesentlicher Schwerpunkt der Dopingbekämpfung muss bei der Dopingprävention liegen.
  7. Die des öfteren geforderte Dopingfreigabe führt zu keiner Problemlösung.
  8. Ein Bundessportministerium könnte die Rolle eines Kompetenzzentrums gegen Doping übernehmen.
Mit diesen Thesen stellte Danckert den Rahmen für seine Vorlesung vor. Zwar beschäftigte sich der Sportausschuss seit Beginn seines Bestehens oft auch mit der Dopingfrage. Aber erst in den letzten Jahren hat er einen entscheidenden Schritt hin zu einer viel intensiveren Beschäftigung mit der Problemstellung und zu einer eigenständigeren, vom organisierten Sport unabhängigeren Position getan – dies wird von vielen nicht gerne gesehen, hat aber zu einer Aufwertung des Sportausschusses geführt.

Wenn Steuergelder für den Leistungssport ausgegeben werden, hat das Parlament und damit auch der Sportausschuss die Aufgabe, Ausgaben zu initiieren und auch zu überwachen. Sportausschuss und organisierter Sport haben damit unterschiedliche Aufgaben, was in der letzten Zeit häufiger zu Konflikten führte. Danckert weicht diesen Konflikten nicht aus, zumal er nach §38 des GG als MdB nur dem eigenen Gewissen verantwortlich ist.

Die unterschiedlichen Auffassungen machte Danckert am Aktionsplan des DOSB zur Dopingproblematik deutlich. Nach seiner Auffassung fehlt diesem ein entscheidender Punkt, die Strafbarkeit des Besitzes von Dopingmitteln, die in der italienischen oder in der französischen Gesetzgebung enthalten ist. Nach Auffassung des DOSB ist dies nicht notwendig, da der Sport seine Probleme alle selbst regeln könne. Dies ist aber nachgewiesenermaßen falsch. Die Sprintkönigin Marion Jones schlüpfte 168mal durchs Netz, obwohl meistens gedopt. Wie schon zu DDR-Zeiten haben viele Negativproben keine Aussagekraft.

Was wird als Alternative oder als zusätzliche Maßnahmen diskutiert:
  1. Die Kontrolldichte erhöhen, was aber in Anbetracht der fast 100%-igen Negativkontrollen ein ungeeignetes Instrument wäre und wahrscheinlich nur eine Alibifunktion erfüllen würde.
  2. Die Dopingprävention intensivieren – dies würde aber verlangen, dass nicht nur darüber geredet, sondern auch energisch gehandelt wird.
  3. Den WADA-Code verschärfen, was aber nicht weiter führt, solange nicht über eine intensivierte Forschung die Nachweismöglichkeiten verbessert werden können.
  4. Die finanziellen Sanktionen verschärfen, was aber wiederum nur Sinn macht, wenn die Kontrollen effektiver werden.
Der Katalog des DOSB führt nach Danckert in entscheidenden Punkten zu keinem Ergebnis. Die Zuständigkeit der Dopingbekämpfung ausschließlich beim Sport zu belassen, hat über Jahrzehnte hinweg kaum weitergeführt und die Ausdehnung des Dopingproblems nicht gebremst. Auch die bisherigen Regelungen des Arzneimittelgesetzes waren nicht ausreichend. Solange der Besitz von Dopingmitteln nicht strafbar ist, kommen Staatsanwaltschaften kaum über einen Anfangsverdacht hinaus, dadurch werden die Hintermänner und Strukturen des Dopings geschützt.

Wenn behauptet wird, alles was durch staatliche Organe gefunden wird, sei nur für den Eigenbedarf, dann müssen Verfahren nieder geschlagen werden, zumal nach deutschem Recht die Selbstschädigung erlaubt ist. Parlament und Gesellschaft haben deshalb hier eine wesentliche Aufgabe, die bisher nicht ausreichend angepackt wurde. Das Problembewusstsein zu Medikamentenmissbrauch und Doping ist bisher in den Gremien in keiner Weise ausreichend.

Den Unterschied zwischen dem früheren DDR-Dopingsystem und dem Doping im Westen sieht Danckert darin: In der DDR handelte es sich um ein staatlich organisiertes Dopingsystem, in der Bundesrepublik um ein staatlich geduldetes Dopingsystem. Diese "aktive Tatenlosigkeit" und "organisierte Unverantwortlichkeit" (Singler/Treutlein) ist nicht hinnehmbar und schadet dem Ruf dieser Gesellschaft. Als Gesellschaft müssen wir zum Schutz der Menschenwürde der Sportlerinnen und Sportler sowie deren Gesundheit tätig werden. Dies verlangt weitergehende gesetzgeberische Maßnahmen im Kampf gegen Doping, um diesen effektiver führen zu können. Und es verlangt auch eine wesentlich weitergehende finanzielle und personelle Ausstattung der nationalen Anti Doping Agentur (NADA), da diese sonst ein stumpfes Schwert bleibt.

Wenn von den ca. 2,5 Milliarden Euro Sponsorenmitteln für den Spitzensport auch nur 1% für die Dopingbekämpfung ausgegeben werden würde, dann wären die so zur Verfügung stehenden 25 Millionen Euro mehr als die 17 Millionen, die der französische Staat zur Verfügung stellt. Davon kann die NADA mit 2006 gerade mal 1,8 Millionen Euro und 2007 als Auswirkung von Sportlergeständnissen und Skandalen immerhin 5,8 Mill. Euro nur träumen – Deutschland ist weit von einer Vorreiterrolle entfernt. Aber immerhin wurde über strukturverändernde Maßnahmen, Personalaustausch und Mittelerhöhung erreicht, dass der Personalbestand der NADA von 8 auf 20 hauptamtliche Stellen angehoben und für den Posten des Geschäftsführers eine gestandene und allseits geachtete Persönlichkeit, der ehemalige Staatssekretär im BMI, Dr. Göttrich Wewer, gefunden wurde. Dann sollte es in der Zukunft nicht mehr passieren, dass z.B. bewilligte 120.000 Euro für Prävention an den Bund zurückgegeben werden müssen.

Der politische Wille, bei der Bearbeitung der Dopingproblematik schnell voranzukommen, war in der Vergangenheit kaum gegeben. Die am 16. November 1989 getroffene Vereinbarung der Staaten des Europarats zur Bekämpfung des Dopings wurde in Deutschland erst fünf Jahre später ratifiziert, ein viel zu langer Zeitraum für etwas, das eigentlich hätte eine Selbstverständlichkeit sein sollen. Die Besitzstrafbarkeit wurde von Danckert 2006 massiv gefordert. Die Vertreter der Bundesregierung waren zunächst dafür ("Herr Danckert, Sie haben recht"). Wenig später war der Innenminister Schäuble nicht bereit, etwas zu unternehmen, was auf die Ablehnung des organisierten Sports gestoßen wäre.

Als Kompromiss wurde eine Vereinbarung verabschiedet, die die Besitzstrafbarkeit zwar nicht in reiner Form enthält (strafbar ist der Besitz nicht geringer Mengen) und dennoch vom DOSB zu verhindern versucht wurde. Nach der Verabschiedung der Gesetzesbestimmung behauptete der DOSB dann genau das Gegenteil, er hätte diese Besitzstrafbarkeit bei nicht geringen Mengen schon immer gefordert.

Mit dieser neuen Gesetzesbestimmung ist es möglich, das Bundeskriminalamt (BKA) mit der Verfolgung von Handel, Schwarzmarkt, illegaler Medikamentenabgabe zu befassen und gegen gewerbs- und bandenmäßigen Handel vorzugehen. Noch sind Maßnahmen wie Telefonüberwachung nicht installiert. Aber beim BKA sind hoch professionelle Akteure am Werk, die im Stillen arbeiten; Strafverfahren sind in absehbarer Zeit zu erwarten. Trotzdem handelt es sich nach Danckert immer noch nur um einen ersten Schritt.

Der Vorsitzende des Sportausschusses wandte sich auch gegen Desinformationsversuche, z.B. mit der Behauptung, Deutschland sei das einzige Land, in dem Doping intensiv bekämpft würde. Eine UNESCO-Konvention zur Bekämpfung von Doping wurde von über 50 Staaten unterzeichnet und liefert damit eine völkerrechtliche Basis. Wenn die Sorge um einen Wettbewerbsnachteil als Folge einer intensiven Dopingbekämpfung vorgebracht wird, ist dies nach Danckert wenig glaubwürdig angesichts der oft zu hörenden Behauptung, in Deutschland würde praktisch niemand dopen. Wenn niemand dopt, kann eine Dopingbekämpfung auch keinen Wettbewerbsnachteil mit sich bringen.

Wer im politischen Raum etwas durchsetzen will, braucht Partner. Solche finden sich bei der Dopingbekämpfung über Parteigrenzen hinweg. So war der Gesetzentwurf des Freistaats Bayern, der dann im Bundesrat scheiterte, in der Frage des Umgangs mit Betrug im Sport wesentlich schärfer als das, was letztlich im Bund und Bundesrat durchgesetzt werden konnte. Immerhin ein Anfang, mit dem nach Danckert aber nur ein Teil des Notwendigen geschafft wurde.

Eine weitere Möglichkeit der Politik besteht in einem deutlicheren Einbringen von zusätzlichen Kriterien für die Mittelvergabe von Bund und Ländern an den Sport als nur jene von Medaillen, Rekorden und Endkampfplätzen bei internationalen Meisterschaften. Dass es ohne solche Maßnahmen nicht geht, zeigt der Fall Busch im deutschen Eishockey, wo ein Spieler trotz Verweigerung einer Kontrolle von seinem Verband nicht gesperrt wurde. Ein Punkt in den Förderbescheiden müsste demnach sein, dass Mittel nur fließen können, wenn sich der jeweilige Verband einer nationalen Schiedsgerichtsbarkeit unterwirft.

Danckert spricht sich zusätzlich für eine Amnestie für gedopte Sportlerinnen und Sportler aus, um erfahren zu können, wie die dopingverursachenden Strukturen aussehen. Die durch staatliche Maßnahmen wie beim Festinaskandal 1998, beim Balcoskandal 2003/2004 oder dem Fuentesskandal 2006 zu Tage geförderten Fakten zeigen, dass nur Aussagen von betroffenen Sportlern – die mehr oder weniger auch Opfer sind – weiter helfen können. Aber ausgerechnet von Seiten des organisierten Sports wird eine solche Amnestie abgelehnt und damit möglicherweise eine effektive Aufklärung verhindert.

Der Redner dieser Ringvorlesung, Dr. Danckert, überzeugte durch mutige und klare Aussagen sowie durch seine Fähigkeit, nicht um den Brei herum zu reden, sondern Ross und Reiter zu nennen. Wenn auch der Sportausschuss bei den Danckertschen Initiativen und Vorstößen nicht geschlossen mitzieht, so entwickelt sich dieser doch zu einem Hoffnungsträger für einen weitgehend sauberen und manipulationsfreien Sport, in den Eltern ihre Kinder getrost hineinschicken können. Mit einer klaren Haltung, wie bei dieser Vorlesung gezeigt, werden Parlamentarier ihrem Auftrag vom Primat der Politik und der Verpflichtung auf ihr Gewissen gerecht.

Nächster Vortrag: Dr. Helmut Pabst (Geschäftsführer der PWC GmbH, Gilching – die mit der Durchführung der Dopingkontrollen in Deutschland beauftragte Firma): Probleme der Dopingkontrollen
Donnerstag, 10.7.2008, 16.15 Uhr. Hörsaal des Sportinstituts der Universität Heidelberg, Im Neuenheimer Feld 700, 69120 Heidelberg

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