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Schule des deutschen Rechts

9. Juli 2007

Seit zehn Jahren bieten Jura-Professoren aus Heidelberg und Mainz in Krakau an der "Schule des deutschen Rechts" deutschsprachige Vorlesungen an – Polnischen Studierenden Kenntnisse des deutschen und europäischen Rechts zu vermitteln, lautet die Aufgabe dieses Lehrexports


„Ganz prachtvoll läuft die Zusammenarbeit mit der Universität Krakau“, sagt Professor Peter-Christian Müller-Graff von der Juristischen Fakultät der Ruperto Carola und zugleich Partnerschaftsbeauftragter. „Die Idee“, so erzählt er weiter, „kam seinerzeit von einem Kollegen aus Krakau“. Ungewöhnlich sei dessen Interesse angesichts der historischen Verwandtschaft beider Rechtssysteme nicht gewesen. Doch dahinter steckt natürlich mehr. Müller-Graff sieht in der Kooperation eine „außenpolitische Dimension“, einen „bescheidenen“ Beitrag der Wissenschaft zum deutsch-polnischen Dialog. Was nach dem Zweiten Weltkrieg zwischen Deutschland und Frankreich sich entwickelt habe, habe seiner Meinung nach Vorbildwirkung für eine ähnliche Annäherung an Polen.

Geboten scheint sie auf jeden Fall. Denn nicht nur in Polen, sondern fast überall in den mittel- und osteuropäischen Staaten rückt vor allem im wirtschaftlichen Bereich Deutschland ins Blickfeld, das im neuen Europa eine strategisch bedeutsame Mittellage einnimmt. Da Kenntnisse des deutschen Rechts dabei von Nutzen sind, erklärt möglicherweise das große Interesse. Peter-Christian Müller-Graff berichtet, dass in diesem Jahr auch in der Ukraine – zunächst probeweise – eine Sommerschule des deutschen Rechts stattfindet. Und auch in anderen Ländern, beispielsweise in Rumänien, wurde der Heidelberger Rechtswissenschaftler bereits mit ähnlichen Anfragen konfrontiert. Gerade der Austausch mit Krakau, aber auch die Kooperation mit der Andrássy Universität, resümiert Müller-Graff, seien daher keineswegs beliebige internationale Projekte, sondern laufen einher mit einer „geographischen Komplettierung Europas“, in der ein großes Stück Zukunft liege.


Seit zehn Jahren bieten Jura-Professoren aus Heidelberg und Mainz in Krakau an der „Schule des deutschen Rechts“ deutschsprachige Vorlesungen an  
Seit zehn Jahren bieten Jura-Professoren aus Heidelberg und Mainz in Krakau an der „Schule des deutschen Rechts“ deutschsprachige Vorlesungen an
Foto: privat
Erfolgreiche Absolventen der „Schule des deutschen Rechts“, also polnische Jura-Studenten, haben das deutsche Recht in seinen Grundzügen verstanden – den umgekehrten Fall gibt es in Krakau inzwischen auch: eine „Schule des polnische Rechts“ für deutsche Juristen. Hilfreich kann eine solche Zusatzqualifikation vor allem im Hinblick auf Beratertätigkeiten sein, sei es in Wirtschaftsunternehmen, internationalen Kanzleien oder Organisationen. Müller-Graff zeigt sich erfreut darüber, dass einige Absolventen inzwischen auch im Europäischen DFG-Graduiertenkolleg „Systemtransformation und Wirtschaftsintegration im zusammenwachsenden Europa“ gelandet sind, um dort erst einmal ihre Promotion anzuschließen. Auch hierbei handelt es sich um ein überaus erfolgreiches Kooperationsprojekt zwischen den Universitäten Heidelberg, Krakau, Mainz.

Und wie steht es eigentlich um die politischen Störfeuer, die im polnisch-deutschen Verhältnis zuletzt zu beobachten waren? „Die Politik stört überhaupt nicht“, sagt Peter-Christian Müller-Graff und lacht: „Es ist eine wunderbare Erfahrung, dass wir im wissenschaftlichen Bereich in einer ausgesprochen harmonischen Weise zusammenarbeiten. Wir staunen, was da so manchmal auf der politischen Bühne gesprochen wird.“ Dazu passt, dass auch das polnische Wissenschaftsministerium erst kürzlich eine Förderung dieses Kollegs be schlossen hat – mit einem bemerkenswerten hohen Betrag.
Oliver Fink

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