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Max-Planck-Gesellschaft und Universität Heidelberg schließen wegweisende Rahmenvereinbarung ab

9. Februar 2007

Die Kooperation sieht gemeinsame Berufungen nach verschiedenen Modellen, Juniorprofessuren, Max-Planck-Fellowships, gemeinsame Nachwuchsgruppenleiter und Forschungsprojekte sowie vieles mehr vor


Max-Planck-Gesellschaft und Universität Heidelberg sind eine in Deutschland bisher einmalige Rahmenvereinbarung eingegangen. Für Rektor Prof. Dr. Peter Hommelhoff eröffnet die Vereinbarung zukunftsweisende neue Perspektiven: "Die Universität Heidelberg will ihre Kooperation mit der Max-Planck-Gesellschaft und deren Instituten umfassend ausbauen und durch die damit verbundenen Synergien auch in der Exzellenzinitiative ihre Ausgangsposition verbessern." Die Kooperation – ein Mustervertrag nicht nur für die vier in Heidelberg beheimateten Max-Planck-Institute – sieht gemeinsame Berufungen nach verschiedenen Modellen, Juniorprofessuren, Max-Planck-Fellowships, gemeinsame Nachwuchsgruppenleiter und Forschungsprojekte sowie vieles mehr vor.

Der Senat der Universität Heidelberg hatte der Vereinbarung im vergangenen Jahr bereits zugestimmt. "Die bestehenden Kooperationen zwischen Max-Planck-Instituten und Einrichtungen sowie einzelnen Wissenschaftlern der Universität sind bereits jetzt sehr zahlreich und erfolgreich", sagte Rektor Hommelhoff dort. Die neue Rahmenvereinbarung solle das Spektrum der Kooperationsmöglichkeiten zwischen der Universität und einzelnen Max-Planck-Instituten zusammenfassend darstellen, ohne jedoch auf eine abschließende Aufzählung abzuzielen. Die Fakultäten sollen dadurch noch intensiver informiert – und der Abschluss gezielter Kooperationsvereinbarungen mit den fachspezifischen Max-Planck-Instituten erleichtert werden.


Kooperationen im Personalbereich


Die Vereinbarung regelt gemeinsame Berufungen auf eine W3-Professur der Universität und als wissenschaftliches Mitglied eines Max-Planck-Instituts. Hier stehen den beiden Partnern derzeit drei Modelle zur Verfügung: Professur der Universität im Hauptamt sowie Tätigkeit am Max-Planck-Institut als wissenschaftliches Mitglied in Nebentätigkeit; Professur der Universität und Beurlaubung zum Max-Planck-Institut; wissenschaftliches Mitglied eines Max-Planck-Instituts im Hauptamt und Verleihung einer Honorarprofessur der Universität mit korporationsrechtlicher Stellung in Nebentätigkeit. In diesem Paragraphen sind Details der gemeinsamen Berufungen, Umfang der Lehre, Mitwirkung in der Selbstverwaltung, Schutzrechtsanmeldungen, Lizenzfragen und vieles mehr geregelt.


Juniorprofessuren und Max Planck Fellowships


Die Universität und die Max-Planck-Gesellschaft streben eine verstärkte Zusammenarbeit in Bezug auf die Besetzung von Juniorprofessoren an, heißt es in der Übereinkunft. Sie haben hierzu bereits im Februar 2006 eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Hochschullehrer der Universität können zur nachhaltigen Stärkung der wissenschaftlichen Kontakte und Kooperationsmöglichkeiten zwischen Universität und Max-Planck-Institut auch zum Max Planck Fellow oder Auswärtigen Wissenschaftlichen Mitglied eines Max-Planck-Instituts bestellt werden.


Nachwuchsgruppenleitung


Für beide Partner ist die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses von herausragender Bedeutung. Vorbehaltlich der Zustimmung ihrer Gremien verpflichtet sich die Universität Heidelberg, selbstständigen Nachwuchsgruppenleitern der Max-Planck-Gesellschaft unter definierten Voraussetzungen das Promotions- und Prüfungsrecht zu verleihen. Der Nachwuchsgruppenleiter muss sich zum Beispiel an der Lehre der kooperierenden Fakultät entsprechend der einer Juniorprofessur in ihr beteiligen. Dabei kann die Beteiligung an einem Graduiertenkolleg oder einem strukturierten Promotionsstudiengang – vor allem einer International Max Planck Research School – auf das Lehrdeputat angerechnet werden.


Gemeinsame Forschungsprojekte


Die Rahmenvereinbarung schafft einen weiten Rahmen für solche Projekte. Zum Beispiel geht es um die Beteiligung der Universität an institutsübergreifenden Forschungsinitiativen, einem 1999 eingeführten Förderinstrument der MPG. Darüber hinaus kooperieren beide Partner in Tandemprojekten der klinischen Forschung, einer im Jahr 2000 eingeführten Fördermaßnahme der MPG, um den verstärkten Transfer biomedizinischen Grundlagenwissens in die klinische Praxis zu fördern.

Max-Planck-Forschungsgruppen an Universitäten können in eng begrenztem Umfang im Rahmen eines seit 1999 aufgelegten Pilotprogramms befristet eingerichtet werden. Damit sollen konzeptionell und personell an den Kriterien der MPG ausgerichtete Forschungsprojekte von der Universität ermöglicht werden. Nach Ablauf der Befristung kann die Forschungsgruppe aufgelöst, auf Dauer in die Universität integriert werden oder Ausgangspunkt für die Gründung eines Max-Planck-Institutes sein.

Die Vereinbarung nennt zudem gemeinsame Forschungsprojekte im Rahmen der Förderprogramme der DFG (Normalverfahren, Sonderforschungsbereiche, Schwerpunktprogramme und DFG-Forschungszentren). Gemeinsame Projekte sind weiterhin möglich im Rahmen der von Bund und Ländern geförderten Exzellenzinitiative, deren Ziel vor allem die Stärkung der Hochschulen ist, deren Konzept jedoch eine Beteiligungsmöglichkeit der außeruniversitären Forschung ausdrücklich vorsieht und als wünschenswert bezeichnet.


Kooperation bei der Nachwuchsförderung, vor allem bei Promotionen


Die Universität und die Max-Planck-Gesellschaft streben eine stärkere Zusammenarbeit im Rahmen der Nachwuchsförderung, vor allem der Promotion, an.


Graduiertenakademie


Die Universität baut eine Graduiertenakademie auf, die sich in Graduiertenschulen gliedert, aber auch Individualpromotionen dient. Jede solcher Schulen besteht aus mehreren Graduiertenprogrammen. Jeder Doktorand der Universität Heidelberg ist unabhängig von der Art der Betreuung oder der Person des Betreuers Mitglied einer Graduiertenschule und damit der Graduiertenakademie. Er ist damit berechtigt, das Angebot der Graduiertenakademie im gleichen Umfang und zu gleichen Konditionen zu nutzen wie Doktoranden der Universität, die nicht durch die Max-Planck-Gesellschaft gefördert werden.


International Max Planck Research Schools


Die Universität Heidelberg und die Max-Planck-Gesellschaft streben eine Vergrößerung der Anzahl gemeinsamer International Max Planck Research Schools (IMPRS) an und werden ihre Fakultäten und Institute zu entsprechenden Anträgen auffordern.

(Hinweis an die Redaktionen: bitte lesen Sie auch den Pressetext der MPG und http://goto.mpg.de/mpg/pri/20070212/)



Rückfragen bitte an:
Dr. Michael Schwarz
Pressesprecher der Universität Heidelberg
Tel. 06221 542310, Fax 542317
michael.schwarz@rektorat.uni-heidelberg.de
www.uni-heidelberg.de/presse

Dr. Bernd Wirsing
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Max-Planck-Gesellschaft
Tel. 089 21081275, Fax 21081207
bernd.wirsing@gv.mpg.de

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