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Senat der Universität Heidelberg beschloss Verteilungsmodell Studiengebühren

31. Januar 2007

Senat stimmte Vorschlag zu, den die "Senatskommission Studiengebühren" vorgelegt hatte – "Fächer" werden aufgefordert, Studiengebühren so einzusetzen, dass Studierende bereits im Sommersemester 2007 eine Verbesserung von Studium und Lehre erfahren


Der Senat der Universität Heidelberg beschloss in seiner Sitzung am 30. Januar 2007 mit großer Mehrheit das Verteilungsmodell für die Studiengebühren. Er stimmte – mit Änderungen – dem Vorschlag zu, den die "Senatskommission Studiengebühren" vorgelegt hatte, und der Grundsatzfragen der internen Verteilung klärt.

Wie Rektor Prof. Dr. Peter Hommelhoff ausführte, macht der Gesetzgeber in den Bestimmungen des Landeshochschulgebührengesetzes nur sehr unspezifische Angaben, wie universitätsintern die Studiengebühren zu verteilen sind. So können die Einnahmen grundsätzlich nur für die Aufgaben in Lehre und Studium verwendet werden. Eine angemessene Beteiligung der Studierenden ist vorzusehen. Die Kommission habe diesen Rahmen ausgefüllt und ein Modell zur Verteilung der Studiengebühren an der Universität Heidelberg entwickelt.

Die Kommission wies in der Präambel darauf hin, dass es nicht akzeptabel sei, alle Kürzungen von Drittmittel- und Sonderprogrammen des MWK durch Studiengebühren auszugleichen. "Die für die Studiengänge verantwortlichen Einheiten, im Folgenden ‚Fächer' genannt, werden aufgefordert, Studiengebühren so einzusetzen, dass Studierende bereits im Sommersemester 2007 eine Verbesserung von Studium und Lehre erfahren", heißt es in Punkt 2 der Präambel.

Weitere Eckpunkte: "Studiengebühren stehen in erster Linie den Einheiten zu, welche die Studiengänge verantworten. Dies können z.B. Institute oder Fakultäten sein. Die Gebühren werden unter den ‚Fächern' nach den prozentualen Pflichtanteilen eines Studiengangs aufgeteilt." ... Ein geringerer Teil der Gebühren wird für zentrale Einrichtungen verwendet für Verbesserungen in Studium und Lehre, die nur oder besser zentral erbracht werden.

Das Modell für die Verteilung, Verwendung und die Administration von Studiengebühren gilt zunächst für eine Pilotphase von einem Jahr. Zum Ende der Pilotphase wird das Modell evaluiert und über eine Weiterführung entschieden (Punkt 8 der Präambel). Der Einsatz der Studiengebühren ist von den Einheiten, die die Mittel einsetzen, öffentlich zugänglich zu dokumentieren und spätestens zum Ablauf der Dauer von drei Jahren zu evaluieren.

Die Mittel werden für zusätzliche Leistungen verwendet, zum Beispiel zur Verbesserung der Betreuungsrelation. Leistungen, die bereits jetzt aus dem Haushalt gedeckt werden, müssen in gleichem Umfang weitergeführt werden. Reguläre Haushaltsmittel dürfen nicht durch Studiengebühren ersetzt werden. Pflichtveranstaltungen können durch den Einsatz von Studiengebühren verbessert werden. Grundsätzlich muss deren Basisfinanzierung jedoch aus Haushaltsmitteln gewährleistet werden.


Mittelverteilung


Haushaltstechnische Umsetzung

Für den der Universität verbleibenden Anteil an den Gebühren wird ein eigener Fonds eingerichtet. Die Mittel sind – mit Ausnahmen – auf das nächste Haushaltsjahr übertragbar. Sie müssen zeitnah ausgegeben werden und können auch für die Finanzierung von zusätzlichem Personal verwendet werden. Mittel werden für ein Semester zugesprochen.


Verteilungsschlüssel unter den "Fächern"

An die "Fächer" werden die der Universität verbleibenden Gebühren nach Abzug der Zuweisungen an die zentralen Fonds, der Mittel für die Sockelfinanzierung zentraler Einrichtungen und der Mittel für die Verwaltung der Studiengebühren verteilt.

Die Zuweisung von Studiengebühren an einen Studiengang erfolgt nach der Gesamtzahl der in diesen Studiengang eingeschriebenen Studierenden im vorgehenden Semester. In der Humanmedizin werden die Studierenden im praktischen Jahr nicht berücksichtigt. Einnahmeausfälle aufgrund gesetzlicher Befreiungstatbestände werden grundsätzlich in der Gesamtheit solidarisch von allen universitären Einheiten getragen. Die zentrale Verteilung der für einen Studiengang anfallenden Studiengebühren an die "Fächer" erfolgt nach ihrem Pflichtanteil am Studiengang. Punkt 2 des Modells regelt die weiteren Details.


Investitionsfonds für die "Fächer"

Es wird ein zentraler Investitionsfonds für die "Fächer" mit einem Volumen von bis zu 500 000 Euro/Jahr, maximal aber zwei Prozent der der Universität verbleibenden Gebühren, eingerichtet. Dieser Investitionsfonds soll den "Fächern" größere dringende Anschaffungen ermöglichen, ohne dafür die laufenden Ausgaben zu kürzen oder lange Ansparzeiten zu benötigen. Die Mittelvergabe erfolgt ausschließlich nach Dringlichkeit und im Wettbewerb. Es handelt sich um zusätzliche Zuwendungen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Eine Empfehlung zu den Anträgen spricht die beratende Senatskommission aus. Nicht verwendete Gelder fließen zurück an die Fächer. Die Regelung wird nach einem Jahr evaluiert.


Studierendenfonds für zentrale Aufgaben in Studium und Lehre

Die Studierenden erhalten die Möglichkeit, innovative Projekte in der Lehre zu fördern. Hierzu wird ein zentraler Fonds eingerichtet in Höhe von bis zu 200 000 Euro pro Jahr, maximal 1% der Gebühren, die bei der Universität verbleiben. Vorschläge zur Verwendung der Mittel erarbeitet eine Unterkommission der "Beratenden Senatskommission Studiengebühren". Dieser Kommission gehören zu 80% Vertreter der Studierenden an, die vom Fachschaftsrat bestimmt werden. Die Beratende Senatskommission Studiengebühren spricht eine Empfehlung zu den Vorschlägen aus. Nicht verwendete Mittel fließen zurück an die Fächer.


Zuweisung eines administrativen Fonds

Für die notwendige Administration der Studiengebühren rechnet die Universität Heidelberg mit einem Bedarf an insgesamt sechs Mitarbeiterstellen, zunächst auf drei Jahre befristet. Die Befristung bezieht sich auf den tatsächlich anfallenden Verwaltungsaufwand. Es ist zu beachten, dass es sich jedoch um Daueraufgaben handelt. Die Zahl der prognostizierten Stellen orientiert sich an den bisherigen Erfahrungen mit der Administration von Langzeitstudiengebühren. Für die in der Verwaltung benötigten Stellen werden zunächst bis zu 300 000 Euro pro Jahr veranschlagt. Nicht verwendete Gelder fließen zurück an die Fächer.


Zuweisung an Zentrale Einrichtungen

Zentrale Einrichtungen können Mittel nur für Verbesserungen in Studium und Lehre erhalten, die über die bisherigen Leistungen deutlich hinausgehen. Hierzu werden 5 Prozent der Gebühren, die der Universität verbleiben, bereitgestellt. Hiervon werden bis zu 2 % für die Universitätsbibliothek reserviert. Nicht verwendete Gelder fließen zurück an die Fächer.

Unterstützt werden kann erstens eine Sockelfinanzierung, die im Wesentlichen der Verbesserung der personellen Ausstattung für neue Aufgaben dient oder dem Ersatz von Mitteln für bisherige Aufgaben, die aus Langzeitgebühren gedeckt wurden. Zweitens ist eine Finanzierung von einmaligen Maßnahmen möglich.

Zentrale Einrichtungen können Anträge auf Förderung an die Senatskommission Studiengebühren stellen, die diese sichtet und Empfehlungen für die Zuweisung von Geldern als Ergebnis eines kompetitiven Verfahrens ausspricht. Antragsberechtigt sind vor allem Universitätsbibliothek, Universitätsrechenzentrum, Zentrum für Studienberatung und Weiterbildung, Akademisches Auslandsamt, Zentrales Sprachlabor und das Zentrum für Lehrerbildung.


Empfehlungen zu Sondertatbeständen der Gebührenbefreiung

Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Befreiungstatbeständen hat die Universität die Möglichkeit, Studierende mit weit überdurchschnittlicher Begabung und unter bestimmten Umständen ausländische Studierende von Gebühren zu befreien. Eine generelle Gebührenbefreiung für Stipendiaten von Stiftungen ist an der Universität Heidelberg nicht vorgesehen. Der Senat wird innerhalb eines Jahres ein konsistentes Konzept zur Förderung von Hochbegabten beschließen, in das die Erfahrungen mit der Umsetzung des Landeshochschulgebührengesetzes einfließen.


Ausländische Studierende

Ausländische Kurzzeitstudierende, die im Rahmen der Vorbereitung auf ein Promotionsstudium an der Universität Heidelberg immatrikuliert sind und über eine entsprechende Betreuungszusage zur Durchführung der Promotion an der Universität Heidelberg verfügen, werden von Studiengebühren befreit. Das Modell regelt unter Punkt 3 weitere Details für die Gebührenbefreiung ausländischer Studierender.


Entscheidungsprozesse

Die Kommission hat hierzu einen Vorschlag entwickelt, der bei der Mitsprache über die Verwendung der Studiengebühren den Studierenden einen erheblich größeren Anteil gibt als in anderen Universitätsgremien, gleichzeitig aber weitgehenden Konsens zwischen den beteiligten Gruppen verlangt. Dies trägt dem Gedanken Rechnung, dass Studiengebühren von den Studierenden zusätzlich gezahlt werden müssen, damit ihre Studienbedingungen verbessert werden können.

Das vom Senat beschlossene Modell legt weiterhin fest, wie ein Gremium auf der Ebene der "Fächer" auszugestalten ist; ebenso, wie Entscheidungen über die Verwendung zentraler Mittel erfolgen. Die Klärung offener Fragen stellt den abschließenden Punkt des Modells dar.

(Hier der Wortlaut des Senatsbeschlusses als PDF-Datei)

Rückfragen von Journalisten bitte an:
Dr. Michael Schwarz
Pressesprecher der Universität Heidelberg
Tel. 06221 542310, Fax 542317
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