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Bisherige Regelungen für digitale Semesterapparate gelten zunächst weiter

23. Dezember 2016

Mit Blick auf die Bereitstellung von urheberrechtlich geschützten Materialien auf elektronischen Lernplattformen haben Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Kultusministerkonferenz (KMK) und VG Wort am heutigen Freitag (23. Dezember 2016) vereinbart, die bisherigen Regelungen bis zum 30. September 2017 fortzuführen. Damit ist es auch weiterhin wie bislang möglich, digitale Semesterapparate zu nutzen. Eine Löschung der Schriftwerke zum Jahresende, wie sie zunächst gefordert wurde, ist daher nicht notwendig. HRK, KMK und VG Wort haben eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingesetzt, um eine einvernehmliche Lösung für die Handhabung des Urheberrechts im Kontext der Lehre zu entwickeln und eine praktikable Lösung an den deutschen Hochschulen zu implementieren.

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Letzte Änderung: 18.02.2020
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