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Geplante Straßenbahntrasse Im Neuenheimer Feld: Beeinträchtigungen für die Forschung

24. Juli 2014

Universität Heidelberg wendet sich nicht gegen die Realisierung an sich, sondern gegen die vorgesehene Führung und Ausgestaltung der Trasse

NGC 4651

Grafik: Universität Heidelberg

Die Universität Heidelberg betont ihre grundsätzliche Zustimmung zum Projekt Straßenbahnbau im Neuenheimer Feld. Ihre Einwände richten sich nicht gegen die Realisierung an sich, sondern gegen die geplante Führung und Ausgestaltung der Trasse nach dem vorliegenden Planfeststellungsbeschluss. Die Universität sieht in der Folge – neben einer Zerschneidung des Campus – massive Beeinträchtigungen in Teilen des Forschungsbetriebs sowie weitreichende Gefährdungen für die weitere Entwicklung des Forschungs- und Wissenschaftsstandortes. Daher wird die Universität gegen den Planfeststellungsbeschluss Klage erheben und einen Eilantrag stellen.

Gründe für die Klageerhebung

Das Neuenheimer Feld ist ein Forschungs- und Wissenschaftscampus. Daher müssen die wissenschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten sowohl bereits existierender als auch zukünftiger Einrichtungen Vorrang haben vor allen anderen städtebaulichen Belangen einschließlich der Verkehrserschließung. In diesem Sinne ist es zwingend erforderlich, die noch vorhandenen Entwicklungsflächen so vorzuhalten, dass diese größtmöglichen Gestaltungsspielraum für die Realisierung künftiger Wissenschaftsprojekte garantieren. Dies schließt Belastungen zum Beispiel durch Erschütterungen und elektromagnetische Emissionen auf den Kernflächen grundsätzlich aus – ebenso wie eine Trassenführung, die den Campus zerschneidet und damit ebenfalls erhebliche Einschränkungen nach sich zieht. Bei der Wahrung der Forschungs- und Wissenschaftsbelange im Neuenheimer Feld beruft sich die Universität auf die aus den 1960er-Jahren stammenden Verträge zur Ringerschließung des Campus mit der Stadt Heidelberg, die aus ihrer Sicht bis heute Gültigkeit besitzen, deren Inhalte im Planfeststellungsbeschluss jedoch nicht gewürdigt wurden.

Mit der vorgesehenen Führung der Trasse zwischen Kopfklinik und Berliner Straße, bei der elementare Forderungen der Universität zur technischen Ausgestaltung wie stromloser Betrieb, Schienenlagerung im Masse-Feder-System und Geschwindigkeitsreduktion in ausgewählten Abschnitten unzureichend berücksichtigt bleiben, sind negative Auswirkungen auf den laufenden und künftigen Forschungsbetrieb im Bereich der Trassenführung unausweichlich. Nach Gutachtermeinung ist eine hochelastische Schienenlagerung größtenteils nicht ausreichend, um einen störungsfreien Betrieb der hochempfindlichen Mess- und Forschungsinstrumente sicherzustellen. Die Belange des Forschungs- und Wissenschaftsstandortes haben damit nicht hinreichend Eingang in die Planungen gefunden. Darüber hinaus lässt der Planfeststellungsbeschluss bei seiner Auslegung Fragen offen, die noch geklärt und rechtlich verbindlich festgestellt werden müssen.

Der Botanische Garten, der gleichermaßen wissenschaftliche Einrichtung der Universität wie zentraler Bildungsträger in der Metropolregion ist, erfährt durch die geplante Trassenführung einen Flächenverlust im Freilandbereich von 1.500 Quadratmetern, wobei ein großer Teil des ökologisch wertvollen Baumbestandes des „Aboretums“ gefällt werden muss. Indirekt betroffen sind weitere 3.500 Quadratmeter unter anderem mit „Alpinum“ und „Schwäbischer Alb“, deren Nutzung für Forschung, Lehre und Bildungsarbeit nicht mehr möglich sein oder erschwert werden wird. Teile der Gewächshäuser können nicht mehr effektiv bewirtschaftet werden, und das vorgesehene Sanierungskonzept des Botanischen Gartens wird beeinträchtigt. Zwischenzeitlich hat sich die Möglichkeit ergeben, die Trasse nach Süden zu verschieben, ohne dass Eingriffe in den Botanischen Garten erforderlich sind.

Forderungen der Universität

Die Universität Heidelberg bekräftigt ihre Forderungen nach einer veränderten Führung und Ausgestaltung der neuen Straßenbahntrasse im Neuenheimer Feld:

  • Um Beeinträchtigungen des laufenden Forschungsbetriebs zu vermeiden und Entwicklungsmöglichkeiten des Forschungs- und Wissenschaftsstandortes zu erhalten, muss die Straßenbahn von der Kopfklinik an über die Alternativtrasse südlich des Klausenpfades geführt werden.
  • Bleibt es bei der jetzt geplanten Trassenführung, müssen zwischen Kopfklinik und Berliner Straße in größtmöglichem Umfang stromloser Betrieb, Schienenlagerung im Masse-Feder-System und Geschwindigkeitsreduzierung zum Schutz hochempfindlicher Mess- und Forschungsinstrumente realisiert werden.
  • Im Bereich des Botanischen Gartens muss die Trassenführung im Hofmeisterweg nach Süden verschoben werden, um bestehende Lehr- und Forschungsflächen sowie Gewächshäuser zu schützen und das geplante Sanierungskonzept nicht zu gefährden.
Hofmeisterweg

Grafik: Universität Heidelberg

Seitenbearbeiter: E-Mail
Letzte Änderung: 24.07.2014
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