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Koch-Mehrin: Entziehung des Doktortitels endgültig bestätigt

7. Februar 2014

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg weist Zulassung zur Berufung ab

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom März 2013, mit dem die Anfechtungsklage von Silvana Koch-Mehrin gegen die Entziehung ihres Doktortitels abgewiesen wurde, wird nicht in einem Berufungsverfahren überprüft. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) entschieden und damit den Antrag der Politikerin auf Zulassung der Berufung abgelehnt. Der am heutigen Freitag (7. Februar 2014) bekanntgegebene VGH-Beschluss ist unanfechtbar. Damit ist das Urteil des Verwaltungsgerichts, nach dem die Universität Heidelberg Frau Koch-Mehrin den Doktorgrad zurecht aberkannt hat, nunmehr rechtskräftig.

Nach einer mehrwöchigen Untersuchung der Plagiatsvorwürfe gegen Frau Koch-Mehrin hatte der Promotionsausschuss der Philosophischen Fakultät im Juni 2011 die Entziehung des Doktorgrades beschlossen. Der von Frau Koch-Mehrin eingereichte Widerspruch wurde nach nochmaliger Prüfung durch die Universität zurückgewiesen. Gegen die Entziehung des Doktortitels hatte Frau Koch-Mehrin im Dezember 2011 Klage erhoben, die im März 2013 abgewiesen wurde. Daraufhin hatte sie die Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg beantragt.

Der Promotionsausschuss der Philosophischen Fakultät unter der Leitung des damaligen Dekans, Prof. Dr. Manfred Berg, hatte im Sommer 2011 eindeutige Belege dafür festgestellt, dass die im Jahr 2000 von Frau Koch-Mehrin vorgelegte und von der Philosophisch-Historischen Fakultät angenommene Dissertation „Historische Währungsunion zwischen Wirtschaft und Politik: Die Lateinische Münzunion 1865-1927“ in substanziellen Teilen aus Plagiaten besteht. Auf rund 80 Textseiten der Dissertation finden sich über 120 Stellen, die nach Bewertung des Promotionsausschusses als Plagiate zu klassifizieren sind.

Seitenbearbeiter: E-Mail
Letzte Änderung: 07.02.2014
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