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Leistungszulage für Beschäftigte in Personalversammlung beschlossen

Im Rahmen der Personalversammlung am 20. September 2010 hat sich die überwiegende Mehrheit der Beschäftigten für eine Leistungszulage ausgesprochen. Damit können 155 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität Heidelberg auf Vorschlag ihres/ihrer Vorgesetzten eine einmalige Prämie von 1.000 EUR erhalten. Die Zulassung einer solchen Prämie beruht auf einer tariflichen Sonderregelung für die Hochschulen. Die erforderlichen Mittel für die Zahlung einer solchen freiwilligen Leistungsprämie werden vom Rektorat aus eigenen Mitteln zur Verfügung gestellt.

Der Personalrat stellte diese Leistungsprämie zur Abstimmung in der Mitarbeiterversammlung, nachdem ein leistungsbezogenes Prämiensystem in der Vergangenheit äußerst kontrovers diskutiert worden ist. Kanzlerin Marina Frost begrüßte das Votum und erklärte kurz nach der Abstimmung: „Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Mit der Rückendeckung der Beschäftigten in Heidelberg kann ich mir auch einen Erfolg in den Verhandlungen mit dem Finanzministerium vorstellen, in denen es unter anderem um einen Landeszuschuss zu dem universitären Fonds für Leistungsprämien und -zulagen gehen wird.“ Sie verwies in diesem Zusammenhang auf den Wettbewerbsvorteil der Universitäten in Bayern, an denen 20% aller Beschäftigten Leistungsprämien und -zulagen aus Mitteln des Landes erhalten.

Seitenbearbeiter: E-Mail
Letzte Änderung: 23.09.2010