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Zulassung und Auswahl

 

Zulassungsvoraussetzungen

Der Master-Studiengang Politische Wissenschaft steht allen Absolventen eines mit überdurchschnittlichem Erfolg abgeschlossenen Bachelor oder eines vergleichbaren Studiengangs offen, für den eine Regelstudienzeit von mindestens drei Studienjahren festgesetzt ist und der politik- oder sozialwissenschaftliche Anteile im Umfang von mindestens 35 Leistungspunkten (ECTS-Punkte) umfasst. Der Abschluss kann sowohl in Deutschland als auch im Ausland erworben worden sein.

Zulassungsvoraussetzung ist daneben eine Hochschulzugangsberechtigung (allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder als gleichwertig anerkannte Hochschulzugangsberechtigung).

 

Einzureichende Unterlagen

Der Bewerbung sind beizufügen:

  • Der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (im Allgemeinen das Abiturzeugnis);
  • Der Nachweis des ersten Studienabschlusses; sofern der Abschluss bis zum Ende der Bewerbungsfrist noch nicht vorliegt, genügt eine vorläufige Bescheinigung über die bis dahin erbrachten Leistungen (aktuelles Transcript of Records) mit der Zusage, dass das entsprechende Studium voraussichtlich bis zum Beginn des Semesters, für welches die Zulassung beantragt wird, abgeschlossen werden wird;
  • ein tabellarischer Lebenslauf
  • ein vom Bewerber persönlich verfasstes Motivationsschreiben im Umfang von zwei bis drei Din A4 Seiten, in dem Beweggründe und des spezifische Interesse für die Aufnahme des Masterstudiums Politische Wissenschaft sowie die angestrebte Schwerpunktsetzung dargelegt werden;
  • gegebenenfalls Nachweise über studiengangsrelevante Berufserfahrungen oder -ausbildungen, außergewöhnliche praktische Studienleistungen und herausragende sonstigen politischen oder sozialen Engagements. Beispiele hierfür sind:
    • Berufstätigkeit oder Praktika mit einer Dauer von mehreren Monaten, etwa in den Bereichen Wissenschaft, Politik, Medien und Public Relations in Unternehmen
    • außergewöhnliche Studienleistungen (Abschluss mit Auszeichnung) und praktische Studienleistungen wie längere Mitarbeit an einem Lehrstuhl oder fachbezogene Publikationen in anerkannten Zeitschriften
    • politisches Engagement z.B. in Führungsgremien einer Partei, als Abgeordneter oder langjährige Tätigkeit in NGOs
  • eine Erklärung darüber, ob der Studienbewerber an einer in-oder ausländischen Hochschule im Masterstudiengang Politische Wissenschaft oder in Studiengängen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt den Prüfungsanspruch verloren hat oder sich in einem laufenden Prüfungsverfahren in diesen Studiengängen befindet. Diese rechtlich verbindliche Erklärung muss der Studienbewerber selbst verfassen und selbst unterschreiben (ein spezielles Formular ist nicht notwendig).

Bei der Einschreibung sind die Dokumente teilweise im Original vorzulegen.

 

Die Bewerbungsfrist endet am 15. Mai für das Wintersemester und am 15. November für das Sommersemester.

 

Auswahlverfahren

Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf der Basis ihrer Studienleistungen, der Ausrichtung des absolvierten Studiums sowie ihres persönlichen und fachlichen Potenzials. Es fließen daher die fachspezifischen Studienleistungen, die allgemeinen Studienleistungen, aber auch die im Motivationsschreiben und unter Umständen in einem zusätzlichen Auswahlgespräch dargelegte Motivation

Ein Teil der derzeit 40 Plätze wird in einer ersten Stufe gestützt auf die Nachweise der Studienleistungen und ein Motivationsschreiben vergeben. In einer zweiten Stufe finden mit einem Teil der Bewerber Auswahlgespräche statt.

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Letzte Änderung: 23.01.2018