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Promotionsmöglichkeiten

 

Der Abschluss im M.A.-Studiengang Politische Wissenschaft berechtigt zur Aufnahme eines in der Regel dreijährigen Promotionsstudiums. Die Promotion erfolgt an der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, welche aufgrund von Promotionsleistungen den akademischen Grad des „doctor rerum politicarum“ (Dr. rer. pol.) verleiht. Traditionell hat das Institut für Politische Wissenschaft eine hohe Zahl an erfolgreichen Promotionen vorzuweisen: Vom Wintersemester 2002/03 bis Ende 2009 wurden 41 Promotionen abgeschlossen.

Voraussetzung für die Annahme als Doktorand oder Doktorandin ist in der Regel ein mindestens mit der Gesamtnote „gut“ abgeschlossenes Studium an einer Universität oder einer vergleichbaren wissenschaftlichen Hochschule, in der Regel des Promotionsfaches. Vor dem Antrag auf Annahme als Doktorand oder Doktorandin ist eine Vorabverständigung mit dem Berater oder der Beraterin über die Konzeption zur Dissertation notwendig. Die Betreuung der Promotion erfolgt durch einen Hochschullehrer oder eine Hochschullehrerin am Institut für Politische Wissenschaft.

Die Promotionsleistungen umfassen die Dissertation sowie die Disputationsleistung. Die Promotion wird durch die Professoren am Institut betreut; die Teilnahme an der laufenden Forschung und Lehre wird begrüßt.

Ab dem Wintersemester 2012/13 wird im Rahmen des von der Landesgraduiertenförderung Baden-Württemberg finanzierten Promotionskollegs "Politikperformanz autokratischer und demokratischer Regime" auch ein strukturiertes Ausbildungsprogamm mit insgesamt sechs Promotionsplätzen angeboten.

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Letzte Änderung: 24.01.2018