Dies ist der Newsletter der IBF der Universität Heidelberg. Sie werden hier über tierschutzrechtliche Änderungen sowie über Änderungen im Betriebsablauf informiert.

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Newsletter der IBF der Universität Heidelberg I/2023

 

Liebe Nutzer,

hoffentlich sind Sie gesund und gut ins neue Jahr gestartet und 2023 hat erfolgreich begonnen.

 

Mit diesem Newsletter möchten wir Sie über organisatorische Neuigkeiten und Tierschutz-relevante Themen informieren.

 

Restriktiver Zugang zum Gebäude

Wiederkehrend und aus aktuellem Anlass ist darauf hinzuweisen, dass der Zutritt zur IBF restriktiv ist und keine Personen ohne besondere Genehmigung das Gebäude betreten dürfen. Das Einlassen nicht befugter Personen und der Tausch von Karten ist unzulässig. Bitte auch daran denken, Mitarbeiter von Projekten abzumelden, damit die Karten inaktiviert werden können. Die Mitnahme von „Gästen“ ist anzumelden. Dies ist Tierschutz-relevant!

 

Verwendung von Pentobarbital

Pentobarbital ist u.a. als Handelszubereitung Narcoren erhältlich. Im vergangenen Jahr wurde der Beipackzettel von Narcoren dahingehend geändert, dass eine ip Applikation von Narcoren nur nach vorheriger Sedation durchgeführt werden darf. Wenn in den Anträgen explizit Narcoren (und nicht nur Pentobarbital) genehmigt ist, darf Narcoren weiter genommen werden. Falls nicht, sollte die Handelszubereitung Release 300mg/ml verwendet werden. Hier wird die vorherige Sedierung nur empfohlen. Sollten Sie hierzu Rückfragen haben, kontaktieren Sie bitte Frau Dr. Kristianna Becker: kristianna.becker@urz.uni-heidelberg.de

 

Antragsformular

Unter 2.3 immer auch Aus-, Fort- und Weiterbildung ankreuzen. Unter Nr. 3 dann folgende Begründung für diesen Zweck angeben: Da geplant ist, technisches Personal und/ oder Studenten in den angegebenen Techniken zu unterrichten, trifft zudem die Kategorie „Aus-, Fort- oder Weiterbildung“ zu. Unter Nr. 4 kann dann aufgeführt werden: Im Rahmen dieser Studie erlernen Personal und/oder Studenten die für dieses Vorhaben relevanten Methoden um ggf. nach Beantragung einer Ausnahmegenehmigung die Tätigkeiten selbstständig durchführen zu dürfen.

Hintergrund: wenn nach Antragsgenehmigung Mitarbeiternachmeldungen eingehen mit Personen, die nur unter Aufsicht arbeiten dürfen, muss das auch als Zweck im Antrag benannt sein. Ist das im Antrag noch nicht so benannt, muss der geänderte Zweck der Behörde nachgemeldet und die NTP geändert werden. Dies ist mit einigem bürokratischem Aufwand verbunden, dem man mit der vorherigen Benennung des Zweckes unter 2.3 und den Angaben unter 3. und 4. im Antrag entgehen kann.

 

Geben Sie bei 7. unter ‚verwendete Datenbanken‘ bitte auch immer Google Scholar an.

 

Personenbogen

Bitte auf korrektes Ausfüllen des Personenbogens achten! Unter 3.1 ist der Beruf anzugeben: Medizin, Naturwissenschaft, Student Medizin etc.. Angaben wie PhD, Prof. oder Postdoc sind keine Berufsbezeichnungen! Wenn unter 4. angekreuzt ist ‚Mitarbeiter unter Aufsicht einer qualifizierten Person‘, dann darf ‚Mitarbeiter führt Betäubungen durch‘ nicht angekreuzt werden.

Da damit die Durchführung der Betäubung ohne Aufsicht gemeint ist, schließen sich diese beiden Punkte aus. Betäubungen unter Aufsicht werden erfasst durch ‚Mitarbeiter unter Aufsicht einer qualifizierten Person‘.

 

Anpassung Preise für Tierhaltung

Wie im letzten Jahr kommuniziert, wurden die DFG Sätze für die Tierhaltung angehoben.

Wie vom Rektorat beschlossen, werden wir diese ab dem 01.01.23 zukünftig für alle Fakultäten so in Rechnung stellen.

 

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.

Bleiben Sie fröhlich und gesund!

 

Mit freundlichen Grüßen,

Sabine Chourbaji

IBF der Universität Heidelberg 2022
Bei Rückfragen, Bitte um Entfernung aus dem Verteiler oder Sonstigem:
follert(at)uni-heidelberg.de