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Änderungen einer Ordnung

Warum eine Änderung?

Während die erstmalige Erstellung von Prüfungs-, Zulassungs- und/oder Gebührenordnungen im Rahmen der Einrichtung eines  Studiengangs geschieht, können Erweiterungen, Ergänzungen oder Überarbeitungen aufgrund fachlicher Erfordernisse oder gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Die Änderungen von Ordnungen sollten in enger Abstimmung und bereits im Vorfeld mit der Abteilung Studienprogramme (2.2) vorgenommen werden.

Die Fakultät

Die Qualitätsmanagementbeauftragten der Fakultäten koordinieren im Auftrag der Studiendekane die Qualitätssicherung und -entwicklung in den Fächern und Fakultäten. In dieser Funktion sind sie auch Ansprechpartner innerhalb der Fakultäten für die Änderungen von Ordnungen und moderieren die Zusammenarbeit mit der Universitätsverwaltung.

Die Gremien der  Fakultät müssen auf verschiedenen Ebenen der Änderung einer Ordnung zustimmen:

- Zustimmung des Fachrats

- Zustimmung der Studienkommission

- Zustimmung des Fakultätsrat

Wenn die Zustimmungen der Fach- und Fakultätsgremien erfolgt ist, werden die Ordnungen an die Abteilung 2.2 gesendet. Bitte beachten: In der Vorlage für den Senatsausschuss Lehre (SAL) und den Senat müssen die Abstimmungsergebnisse in der Fakultät genannt werden. Daher ist auch das Ergebnis der Abstimmung für die weitere Bearbeitung mitzusenden.

Der Senatsausschuss Lehre und Senat

Die Änderungen der Ordnung werden von der Abteilung Studienprogramme (2.2) im Senatsausschuss Lehre (SAL) vorgestellt. Stimmt der Senatsausschuss den Änderungen zu, erfolgt die Weiterleitung an den Senat. Der Senat entscheidet über die Annahme der Änderungen.

Ausfertigung durch den Rektor

Nach der Zustimmung des Senats erfolgt die Ausfertigung der geänderten Ordnung durch den Rektor und die neue Ordnung erscheint im Mitteilungsblatt. Nach dem Erscheinen im Mitteilungsblatt findet sich die neue Ordnung auch in der Übersichtsliste im Downloadbereich Studium.

E-Mail: Seitenbearbeiter
Letzte Änderung: 20.07.2017
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