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Rechtliche Beratung

In allen relevanten Fragen zu Studium und Lehre werden die Fächer und Fakultäten juristisch durch die Abteilung Rechtsservice Studium und Lehre beraten und unterstützt. Dazu zählen insbesondere die Bereiche:

  • Zulassungs- und Prüfungsrecht
  • Prüfungsrechtliche Widerspruchsverfahren und außergerichtliche Konfliktfälle aus dem Bereich Studium und Lehre
  • Promotions- und Habilitationsangelegenheiten
  • Prozessführung vor dem Verwaltungsgericht und dem Verwaltungsgerichtshof in zulassungs-, prüfungs- und kapazitätsrechtlichen Verfahren
  • Erstellung und Überprüfung von Satzungsentwürfen
  • Vorbereitung der Genehmigung und Veröffentlichung von Zulassungs-, Gebühren- und Prüfungsordnungen
  • Kapazitätsberechnung und Beantragung von Zulassungszahlen
  • Beratung und Unterstützung der Lehrenden und der Prüfungsämter bei der Umsetzung von Nachteilsausgleichen gesundheitlich beeinträchtiger Studierende.

Allgemeine hochschulrechtliche Fragen werden im Dezernat Recht und Gremien bearbeitet.

E-Mail: Seitenbearbeiter
Letzte Änderung: 02.03.2020
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