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Alexandra Braye
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Fax +49 6221 54 12789
braye@zuv.uni-heidelberg.de

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Montag - Freitag
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Donnerstag:
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Finanzierung

Es handelt sich bei dem ERASMUS-Stipendium keineswegs um ein Vollstipendium. Daher wird bei der Vergabe der ERASMUS-Plätze vorausgesetzt, dass den Stipendiaten in ausreichender Höhe Geldmittel zur Verfügung stehen, um die (teils höheren) Lebenshaltungskosten während des Studienaufenthaltes im Gastland zu decken.

Vor dem ERASMUS-Studienaufenthalt ist es deshalb wichtig, sich ausreichend über die Lebenshaltungskosten im Gastland zu informieren und die eigenen finanziellen Mittel zu prüfen. Gerade zu Beginn des Studienaufenthaltes werden erhebliche finanzielle Mittel benötigt, um einmalige Zahlungen wie z.B. Mietkaution, Busticket, Versicherungen leisten zu können. Auch bei der Auszahlung des ERASMUS-Zuschusses, des Auslands-BAföG oder der Stipendien von Stiftungen kann es unvorhergesehen zu Verzögerungen kommen. Deswegen wird dringend angeraten, sich rechtzeitig um eine ausreichende finanzielle Absicherung zu kümmern.

Kombinierbarkeit mit BAföG und Stipendien

Der ERASMUS Zuschuss ist mit dem Erhalt von BAföG kombinierbar. Studierenden, die Inlands-BAföG erhalten, steht in der Regel auch eine Förderung durch Auslands-BAföG zu. Bei einer integrierten Ausbildungsphase im Rahmen des ERASMUS-Programms umfasst die Leistungshöhe zusätzlich zu den im Inland üblichen Bedarfssätzen, die Reisekosten, ggf. einen Zusatzbetrag für die Kosten der Krankenversicherung, evtl. einen Mietkostenzuschuss. Bitte achten Sie darauf, dass Sie frühzeitig einen Antrag stellen (i.d.R. mindestens 6 Monate vor dem Auslandsaufenthalt).

Ein ERASMUS-Platz ist auch mit dem Erhalt eines Stipendiums von einer privaten Stiftung (Studienstiftung des Deutschen Volkes, Friedrich Ebert Stiftung, etc.) möglich. Es kann in diesem Fall der ERASMUS-Platz und damit die Studiengebührenbefreiung sowie der ERASMUS Mobilitätszuschuss vergeben werden. Der ERASMUS-Mobilitätszuschuss darf nicht auf andere nationale Stipendien angerechnet werden, d. h. diese dürfen weder gekürzt noch ausgesetzt werden.

E-Mail: Seitenbearbeiter
Letzte Änderung: 08.01.2016
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