§ 1
Rechtsform, Name, Sitz
Das Zentralarchiv zur Erforschung der
Geschichte der Juden in Deutschland (nachstehend
Zentralarchiv genannt) ist eine unselbständige Einrichtung des
Sitz des Zentralarchivs ist Heidelberg.
Aufgaben des Zentralarchivs sind:
Organe des Zentralarchivs sind der Leiter und der Beirat.
§ 4 Leitung
Das Zentralarchiv hat einen Leiter, der vom
Direktorium des
auf Vorschlag des Beirats des Zentralarchivs und im Benehmen mit dem Kuratorium
der
Hochschule für Jüdische Studien bestellt wird. Der Leiter ist Vorgesetzter der
übrigen Bediensteten
des Zentralarchivs. Die
Beschäftigungsverhältnisse aller Mitarbeiter des Zentralarchivs regelt der
auf den Rektor der Hochschule für Jüdische Studien delegieren. Die
Verwaltungsgeschäfte des
Zentralarchivs werden vom
benennenden Stelle erledigt.
1. Der Beirat ist für folgende Angelegenheiten zuständig:
- Beschlußfassung in Grundsatzangelegenheiten,
- Erlaß einer Benutzungsordnung,
- Erstellung von Arbeitsrichtlinien für den Leiter.
2. Dem Beirat gehören an:
2.1. kraft Amtes
a) der Präsident des
oder ein vom Direktorium beauftragter Vertreter als Vorsitzender des Beirats,
b) der Rektor der Hochschule für Jüdische Studien in Heidelberg,
c) ein Vertreter des Bundesministeriums des Innern,
d) ein Vertreter des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst Baden-Württemberg,
e) der Präsident des Bundesarchivs oder sein Vertreter,
f) ein Vertreter des Lehrkörpers der Hochschule für Jüdische Studien,
g) der Leiter des Universitätsarchivs
Heidelberg;
2.2. aufgrund von Wahlen durch die Mitglieder
des Beirats des Zentralarchivs gemäß
§ 5 Abs. 2.1 auf die Dauer von 4 Jahren mindestens 3, höchstens 5 sachkundige
Mitglieder.
Der Beirat tagt mindestens einmal jährlich oder auf Wunsch von mindestens 3
Mitgliedern
des Beirats. Er wird vom Vorsitzenden eingeladen. Der Beirat ist berechtigt,
sich eine
Geschäftsordnung zu geben.
Der Leiter des
Zentralarchivs hat dem Beirat bis zum 15. November jeden Jahres den Entwurf
des Haushaltsplans für das jeweils übernächste Jahr vorzulegen. Der Haushalt
bedarf der
Genehmigung durch den
Die Benutzung des Zentralarchivs wird durch
eine besondere Benutzungsordnung geregelt.
Die Benutzungsordnung wird nach den archivgesetzlichen Regelungen gestaltet.
Das Zentralarchiv arbeitet mit anderen
wissenschaftlichen Einrichtungen im In- und Ausland
zusammen, insbesondere mit solchen, die sich mit der Erforschung der Geschichte
der Juden
befassen.
Diese Satzung sowie eventuelle Änderungen
treten nach ihrer Verabschiedung durch das
Direktorium des
Zentralarchivs in Kraft. Sie wird auf den
Webseiten des Zentralarchivs oder in anderer
geeigneter Form veröffentlicht.
[Die erste Fassung der Satzung ist am 11. Juni 1992 in der Allgemeinen
Jüdischen Wochenzeitung
veröffentlicht worden. Änderungen am: 17. Oktober 2004, 10. September 2006, 27.
Oktober 2009.]