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Die diätetischen Maßnahmen werde ich nach Kräften und gemäß meinem Urteil zum Nutzen der Kranken einsetzen, Schädigung und Unrecht aber ausschließen.
Ich werde niemandem, nicht einmal auf ausdrückliches Verlangen, ein tödliches Medikament geben, und ich werde auch keinen entsprechenden Rat erteilen; ebenso werde ich keiner Frau ein Abtreibungsmittel aushändigen.
Auf keinen Fall werde ich Blasensteinkranke operieren, sondern ich werde hier den Handwerkschirurgen Platz machen, die darin erfahren sind.
In wieviele Häuser ich auch kommen werde, zum Nutzen der Kranken will ich eintreten und mich von jedem vorsätzlichen Unrecht und jeder anderen Sittenlosigkeit fernhalten, auch von sexuellen Handlungen mit Frauen und Männern, sowohl Freien als auch Sklaven.
Über alles, was ich während oder außerhalb der Behandlung im Leben der Menschen sehe oder höre und das man nicht nach draußen tragen darf, werde ich schweigen und es geheimhalten.
Wenn ich diesen meinen Eid erfülle und ihn nicht antaste, so möge ich mein Leben und meine Kunst genießen, gerühmt bei allen Menschen für alle Zeiten; wenn ich ihn aber übertrete und meineidig werde, dann soll das Gegenteil davon geschehen.
(Deutsche Übersetzung von Axel W. Bauer)
I will follow the system of regimen which according to my ability and judgement I consider for the benefit of my patients and abstain from whatever is deleterious and mischievous.
I will give no deadly medicine to anyone if asked nor suggest any such counsel; and in like manner I will not give to a woman a pessary to produce abortion.
I will not cut persons laboring under the stone but will leave this to be done by men who are practitioners of this work.
Into whatever houses I enter, I will go into them for the benefit of the sick and will abstain from every voluntary act of mischief and corruption, and further from the seduction of females or males, of freemen and slaves.
Whatever in connection with my professional practice or not in connection with it I see or hear in the life of men which ought not to be spoken of abroad I will not divulge, as reckoning that all such should be kept secret.
While I continue to keep this Oath unviolated, may it be granted to me to enjoy life and the practice of the Art respected by all men in all times. But should I trespass and violate this Oath, may the reverse be my lot.
Axel W. Bauer
Der Hippokratische Eid ist ein zeitgebundenes Dokument der Medizingeschichte, das etwa um 400 v.Chr. entstanden sein dürfte. Hippokrates von Kos (460-377 v.Chr.) ist vermutlich nicht selbst der Autor des Eides, doch kommt sein Text der geistigen Haltung des berühmten Verfassers der authentischen Schriften Epidemien III, Epidemien I und Prognostikón durchaus nahe. Der Eid bot normierende, rational und pragmatisch motivierte Leitlinien für die Medizinerausbildung, das Arzt-Patient-Verhältnis, den ärztlichen Beruf und dessen Handlungsstrategie an. Solche Leitlinien benötigte der Arzt der griechischen Antike, um medizinisch erfolgreich wirken und ökonomisch überleben zu können.
Die Tatsache, daß die technischen Möglichkeiten der Medizin sehr begrenzt waren, hatte wesentliche Konsequenzen für das ärztliche Denken und Handeln: Die Hippokratiker betrieben keine diagnostische Medizin, sondern eine prognostisch orientierte Heilkunde, die vor allem auf der korrekten Deutung körperlicher Zeichen (Semiographie) basierte. Eigene Beobachtung und langjährige Erfahrung waren hierzu notwendig. Wer Arzt werden wollte, ging zunächst bei einem anerkannten Meister in die Lehre, der den jungen Mann theoretisch und praktisch ausbildete. Daher enthielt der Hippokratische Eid nach der Anrufung der Götter zunächst einen Vertrag (Syngraphé), der die Rechtsbeziehung zwischen Lehrer und Schüler regelte. Sowohl das Honorar und die Altersversorgung des Lehrers als auch ein Numerus clausus für den Arztberuf wurden in diesem Vertrag vorgesehen. Daraus folgte auch, daß der Eid vor Beginn der Ausbildung abgelegt wurde und nicht erst nach ihrem Abschluß.
Die Vorschriften, die sich auf das Arzt-Patient-Verhältnis und die optimale Berufsstrategie bezogen (Hórkos), wurden erst im zweiten Teil des Textes behandelt. Für den Hippokratischen Arzt kam es nicht nur aus ethischen Gründen darauf an, jeglichen Schaden von seinen Patienten abzuwenden, denn es ging dabei auch um seine eigene berufliche Existenz. Angesichts der beschränkten therapeutischen Möglichkeiten konnte es in vielen Fällen sehr viel klüger sein, nichts zu tun und damit zusätzlichen Schaden zu vermeiden, als durch eine falsche Behandlung die Krankheit womöglich zu verschlimmern. Für das Ansehen des Arztes, der sich als Fachmann (Technítes) zur Erhaltung des gefährdeten Lebens verstand, wäre die Beihilfe zur Selbsttötung oder gar zur Tötung eines Menschen äußerst abträglich gewesen. Sie wurde deshalb im Eid ebenso abgelehnt wie die aktive Ausführung einer Abtreibung. Die Ablehnung der gefährlichen Blasensteinoperation mit dem Verweis auf die hierfür zuständigen Spezialisten war in ähnlicher Weise ein Teil der Hippokratischen Strategie der Risikominimierung.
Kaum etwas ist in seiner Entstehungszeit ganz selbstverständlich, das erst in einem Eid versprochen werden muß. Diese Erkenntnis läßt sich auch auf die restriktiven Vorschriften über den Hausbesuch und dessen vom Hippokratischen Arzt geforderte Rahmenbedingungen anwenden; zu ihnen zählte ebenso die Einhaltung der Schweigepflicht zum Schutz der Patienten und ihrer Familie. Nicht zuletzt das Ansehen des Arztes konnte unter einer im Dienst begangenen sexuellen Verfehlung oder unter seiner mangelnden Verschwiegenheit leiden.
Der letzte Passus des Eides benannte schließlich die Sanktionen, die dem Arzt drohten, wenn er die zuvor gegebenen Versprechungen nicht einhielt. Dabei wurden die beiden Triebkräfte besonders herausgestellt, die ihn wohl am ehesten zu motivieren vermochten, nämlich der materielle Erfolg im Leben und im Beruf sowie der dauerhafte Nachruhm bei allen Menschen für alle Zeiten. Wenn der Arzt seinen Eid brach, dann würde er freilich erfolglos bleiben und der Vergessenheit anheimfallen.
Weshalb war der Hippokratische Eid in der
Antike offenbar funktionsfähig? Ein solcher Eid konnte nur dann sinnvoll
und wirksam sein, wenn er die ethischen Maximen nicht in Widerspruch zu
jenen praktischen Erfordernissen brachte, die der Arzt im wohlverstandenen
Eigeninteresse berücksichtigen mußte. Die sittlichen Verpflichtungen
konnten nur deshalb eingehalten werden, weil die berechtigten Ansprüche
aller Beteiligten (Lehrer, Schüler, Arzt, Patient, Gesellschaft) in
ein faires, pragmatisch begründbares Gleichgewicht gebracht wurden.
Diese gelungene Balance erscheint als die eigentliche, historisch bemerkenswerte
Leistung des Hippokratischen Eides. Als unmittelbar gültige normative
Richtschnur für das konkrete Handeln des heutigen Arztes kann er vor
dem gewandelten wissenschaftlichen und sozialen Kontext der Gegenwart allerdings
nicht mehr dienen; die Geschichte entläßt uns nicht aus der
Verantwortung für unsere eigene Zeit.
Anschrift des Verfassers:
Prof. Dr. med. Axel
W. Bauer
Fachgebiet Geschichte, Theorie
und Ethik der Medizin
Medizinische Fakultät Mannheim
der Ruprecht-Karls-Universität
Heidelberg
Im Neuenheimer Feld
327
69120 Heidelberg
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