in: Deutsches Ärzteblatt 93, Heft 34-35
(26.8.1996), Seite A-2140
THEMEN DER ZEIT:
Tagungsberichte
Scharfe Kritik am Urteil des
Bundesverfassungsgerichts (BVG) vom 28. Mai 1993 in der Abtreibungsfrage übte
auf einer Tagung im fränkischen Kloster Banz der Mainzer Rechtsphilosoph Prof.
Dr. Dr. Norbert Hoerster. Er befand sich damit völlig im Einklang mit dem
Veranstalter, dem Verein "Ärzte für das Leben". Auf wenig Gegenliebe
stieß er dagegen mit seiner These, daß das Lebensrecht erst mit der Geburt
beginnen solle, da bei dem Ungeborenen kein Ichbewußtsein und damit auch kein
Lebensinteresse gegeben sei. Auf dem Seminar ging es außerdem unter anderem um
die Hirntoddiskussion.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in der Abtreibungsfrage hält Prof. Dr.
Dr. Norbert Hoerster im Grunde für Heuchelei. Danach bleibe nämlich das
verfassungsrechtlich verankerte Recht auf Leben dem menschlichen Embryo
vorenthalten, obwohl von den Richtern jedes einzelne vorgeburtliche Leben
"um seiner Einmaligkeit und seiner individuellen Menschenwürde
willen" für schutzbedürftig erklärt worden sei.
Das Bundesverfassungsgericht erkläre zwar jede Abtreibung, die nicht unter eine
der drei gesetzlich anerkannten Indikationen (medizinische, embryopathische und
kriminologische) falle, für rechtswidrig und verboten, wie es sich zwingend aus
dem Lebensrecht des Ungeborenen ergebe. Trotzdem ziehe das Gericht für die
ersten drei Monate eine Beratung einer Bestrafung vor. Begründung des Gerichts:
Während die Bestrafung abbruchwillige Frauen dazu verführe, überstürzt eine
Selbstabtreibung vorzunehmen oder zum Kurpfuscher zu gehen, könne die Beratung
abtreibungswillige Frauen eher dazu motivieren, ihr Kind auszutragen.
Es sei jedoch, betonte der Rechtsphilosoph, durchaus nicht so, daß sich eine
Beratung gegenüber einer Bestrafung in allen Fällen vorteilhaft auswirke.
Erfahrungen im Ausland hätten gezeigt, daß Strafen durchaus eine gewisse
Schutzwirkung ausüben könnten.
Anders als bei der Bestrafungsregelung dürfe schließlich bei der
Fristenregelung niemand zum Schutz des ungeborenen Lebens eingreifen und den
abtreibungsbereiten Arzt am Töten hindern. Jenes Recht auf polizeiliches
Eingreifen und auf Nothilfe Dritter, das jedes geborene menschliche Individuum
genieße, werde dem betroffenen Embryo vorenthalten. Eine solche Regelung sei
mit dem Konzept eines jedem Embryo zustehenden Lebensrechtes eindeutig
unvereinbar.
Wenn dem menschlichen Embryo also kein Recht auf Leben zugestanden würde, ist
nach Ansicht Hoersters eine ethische Theorie notwendig, die festlegt, welchen
menschlichen Individuen genau das Recht auf Leben zustehe. Seiner Ansicht nach
gebe es nur "einen einzigen Weg zur Begründung eines Rechtes auf Leben,
der frei von religiösen oder metaphysischen Voraussetzungen ist: den Weg über
ein Interesse am Leben beziehungsweise Überleben". Menschliche Föten
hätten dieses Überlebensinteresse noch nicht, da sie noch keine
zukunftsbezogenen Wünsche und Pläne, also kein Ichbewußtsein hätten. Deshalb
würde ihnen durch einen vorzeitigen Tod nichts genommen, was sie wünschen oder
erstreben könnten.
Erst nach der Geburt entwickele sich in einem allmählichen Prozeß das
Ichbewußtsein. Da man den genauen Beginn dieses Prozesses jedoch nicht
bestimmen könne, spreche er sich, anders als der australische Bioethiker Peter
Singer, dafür aus, das Lebensrecht nicht später als mit der Geburt beginnen zu
lassen. Eine Ausnahme von der Geburtsgrenze erscheint Hoerster im Fall von
extremen Frühgeburten vertretbar. Die Konsequenz von Hoersters These:
Abtreibungen in jedem Stadium der Schwangerschaft und die Tötung von extrem
Frühgeborenen sollten generell erlaubt sein. (...)
Gisela Klinkhammer
in: Deutsches Ärzteblatt 93, Heft 38
(20.9.1996), Seite 2356 (Zu dem Beitrag von Gisela Klinkhammer "Wann
beginnt das Lebensrecht?" in Heft 34-35/1996)
SPEKTRUM: Leserbriefe
. . . Es erscheint an der Zeit, aus
wissenschaftstheoretischer Sicht einmal auf den logischen Zirkel - man könnte
auch sagen, auf die argumentative Perfidie - in diesem angeblich "einzigen
Weg zur Begründung eines Rechtes auf Leben, der frei von religiösen oder
metaphysischen Vorraussetzungen ist" (Hoerster) in aller Deutlichkeit
hinzuweisen. Dieser logische Zirkel operiert in etwa nach folgendem Muster:
"1.) Als Professor für Bioethik (Rechtsphilosophie) verfüge ich über ein
hohes Maß an kognitiven Fähigkeiten wie Bewußtsein, Selbstbewußtsein und
Rationalität. 2.) Mein Amt berechtigt mich dazu, ethische (juristische)
Kriterien für das Lebensrecht von Mitgliedern der Spezies Homo sapiens zu
erarbeiten. 3.) Zur Erarbeitung dieser Kriterien benutze ich die mir in hohem
Maß zur Verfügung stehenden kognitiven Fähigkeiten. 4.) Als Kriterium für die
Zubilligung des Lebensrechts an ein Mitglied der Spezies Homo sapiens wähle ich
das Vorhandensein von kognitiven Fähigkeiten. 5.) Mitglieder der Spezies Homo
sapiens, die nicht über erkennbare kognitive Fähigkeiten verfügen, haben kein
Lebensrecht. 6.) Zugleich haben diese Mitglieder der Spezies Homo sapiens, da
sie ja nicht über erkennbare kognitive Fähigkeiten verfügen, keine Möglichkeit,
mein Kriterium für die Zubilligung des Rechts auf Leben zu falsifizieren. 7.)
Im Unterschied zu den mein Kriterium nicht erfüllenden Mitgliedern der Spezies
Homo sapiens verfüge ich als Professor für Bioethik (Rechtsphilosophie) über
ein hohes Maß an kognitiven Fähigkeiten."
Damit ist der Circulus vitiosus geschlossen, dessen logische Sollbruchstelle in
dem willkürlich axiomatisierten, rhetorisch-abduktiven Übergang von Satz 3.) zu
Satz 4.) liegt. Die obige Strukturanalyse enthüllt jedoch den tautologischen
Charakter solcher Gedankengänge.
Wenn moralische Werte in der Medizin tatsächlich - wie ich glaube -
institutionalistischen Charakter haben, wenn sie also einer gesellschaftlichen
Konvention oder eines sozialen Konsenses bedürfen, dann muß schlicht die Frage gestellt
werden, ob unsere Gesellschaft und ihre politisch Verantwortlichen ernsthaft
eine neuartige ethische Übereinkunft im Sinne von Peter
Singer oder Norbert Hoerster anstreben wollen oder nicht. Wenn man dies
will, muß man die entsprechenden Protagonisten möglichst oft in den Medien zu
Wort kommen lassen. Wenn man dies nicht will, muß man sich ihnen kritisch
entgegenstellen, indem man ihre Axiome transparent macht.
Prof. Dr. med. Axel W. Bauer,
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Fakultät für Klinische Medizin Mannheim,
Theodor-Kutzer-Ufer, 68167 Mannheim
in: Deutsches Ärzteblatt 94, Heft 5
(31.1.1997), Seite A-194 (Zu den Leserbriefen "Ernste Fragen" von
Prof. Dr. Wolfgang U. Eckart und "Logischer Zirkel" von Prof. Dr.
med. Axel W. Bauer in Heft 38/1996)
SPEKTRUM: Leserbriefe
Es lohnt sich nicht, (auf die
Verdächtigungen) . . . über meine philosophische Theorie des menschlichen
Lebensrechtes im einzelnen einzugehen. Wer sich von dieser Theorie ein faires
und unvoreingenommenes Bild machen will, sei verwiesen auf meine einschlägigen
Bücher Abtreibung im säkularen Staat (Suhrkamp TB-Verlag 1991) und Neugeborene
und das Recht auf Leben (Suhrkamp TBVerlag 1995). An dieser Stelle nur so viel:
Daß für geistige Mitläufer unter unseren Ärzten mein Nachdenken über
Medizinethik nur auf dem Hintergrund der Frage "Welche Lobby treibt
Hoerster?" (Eckart) überhaupt nachvollziehbar ist, verwundert mich nicht.
Ich verstehe auch gut das Befremden solcher Leute darüber, daß sich in unserer
Gesellschaft trotz aller Hetze offenbar immer noch hier und da die Einstellung
findet, man dürfe Ethiker wie Peter
Singer und mich sogar "in den Medien zu Wort kommen lassen"
(Bauer). Als ob der deutsche Arzt nicht von Natur aus wüßte, daß sein
"ärztlicher Auftrag" nur lauten kann, "Leben zu erhalten"
(Eckart). Wer hier angesichts der jährlich weit über 100 000 von unseren Ärzten
im Mutterleib getöteten menschlichen Individuen auch nur stutzig wird, versteht
offenbar nicht den eigentlichen Sinn derartiger Glaubensbekenntnisse.
Prof. Dr. Dr. Norbert Hoerster, Höchberghang 40, 97234 Reichenberg
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Die Frage, die sich meines
Erachtens als grundlegendes Problem stellt, ist diejenige, ob, wie Norbert
Hoerster behauptet, das Interesse am Leben tatsächlich allein ausschlaggebend
dafür sein darf oder soll, ob und wann von einem Recht auf Leben zu sprechen
sei. Von einem Recht auf Leben kann doch nur dann gesprochen werden, wenn das
Leben (hier: das menschliche) als ein Wert verstanden wird. Diesen Wert erhält
es dadurch, daß das einzelne Subjekt Ziele hat, die es verwirklichen will, und
das Leben ein notwendiges Mittel ist, diese Ziele zu verwirklichen.
Leben an sich hat keinen Wert. Diesbezüglich stimme ich Hoerster zu, wenn er
das Interesse des einzelnen als einen wichtigen Faktor bestimmt, da Interesse
m.E. nichts anderes heißt, als der Wille, selbstgesetzte Zwecke zu realisieren.
Was jedoch deshalb nicht vergessen werden darf, ist die intersubjektive
Komponente. Jeder Mensch hat nämlich Ziele, konstituiert Werte als zu
realisierende, und insofern setzt jeder Mensch, reflektiert oder nicht, auch
das Leben als Wert. Nur aus dieser Wertsetzung heraus ergibt sich dann die Pflicht,
Leben zu erhalten, da es die Ermöglichung der Realisierung von Zielen
darstellt. Ich sehe keine Begründung dafür, wie mich die subjektive Einstellung
des einzelnen von dieser Pflicht entbinden könnte, da ich in Widerspruch mit
mir selbst geriete, wenn ich zwar mein Leben als wertvoll, anderes menschliches
Leben jedoch nicht als wertvoll konstituierte.
Davon abgesehen, erscheint mir der Begriff
des Interesses zu pauschal und muß daher differenziert werden. Das Interesse,
eine Bank auszurauben, wird wohl nicht gleichwertig sein zu dem, sich zu
bilden. Das heißt: das eine Interesse heißen wir gut, ein anderes nennen wir
unmoralisch. Dies stellt deshalb ein Problem dar, weil gezeigt werden muß, warum
ein Interesse moralisch besser ist als ein anderes. Um dies zu beurteilen, kann
ich jedoch nicht erneut ein Interesse heranziehen (z.B. das der Gesellschaft
etc.), da auch hier wieder gezeigt werden muß, warum die Gesellschaft dieses
Interesse einem anderen gegenüber bevorzugen soll bzw. ob es moralisch richtig
ist, dieses statt eines anderen vorzuziehen. Das wiederum heißt: ich bedarf
eines Kriteriums, das gerade nicht Interesse ist, um die Interessen als
moralisch gut oder schlecht zu beurteilen, bzw. eines Kriteriums dafür, welche
Interessen ich als achtenswert und welche ich als nicht akzeptabel bewerte.
Dorothea Wildenburg, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für
Philosophie II, Bamberg
Der Schlagabtausch zwischen
Axel W. Bauer und Norbert Hoerster ist ein beklagenswerter Vorgang. Bauers
Konstruktion eines "perfiden" logischen Zirkels bei Hoerster gründet
sich in den entscheidenden Punkten auf haltlose Verdachtsmomente. Es gibt in
den mir zugänglichen schriftlichen Äußerungen Hoersters weder Nachweise noch
mögliche Begründungen noch überhaupt Anhaltspunkte für Sätze wie 1.) bis 3.)
und 7.), weshalb sich mir die Vermutung nahelegt, daß Bauer damit weniger
Hoersters "Axiome" als vielmehr seine eigenen Vorurteile darüber
transparent macht (und dies wäre ein Zirkel ganz eigener Art).
Wenn dies den basalen argumentativen
Gepflogenheiten einer "Kontroverse" zuwiderläuft, so widerspricht
Hoersters Replik sicherlich deren stilistischen Usancen. Ich bin - als
Beobachter - angesichts solcher Entwicklungen innerhalb der medizinethischen
Zunft ziemlich besorgt. Ich bin nicht in erster Linie über die Heftigkeit der
gegenseitigen Verunglimpfung erschrocken; deprimierend finde ich vielmehr die
Gleichgültigkeit der Beteiligten gegenüber einer Öffentlichkeit, die von
Experten eine sachliche Debatte - und anhand einer solchen Aufschluß und/oder
Beratung in medizin- bzw. bioethischen Dingen - erwarten darf. Ein Vorgang wie
der hier zu beobachtende scheint mir nicht der Bringschuld zu entsprechen, die
die Forschung auch und gerade in ihren kontroversen Aspekten gegenüber einer -
in diesem Fall ohnehin aufgewühlten und verunsicherten - Öffentlichkeit hat.
Wie dringend notwendig eine sachorientierte
Kontroverse wäre, zeigt insbesondere der Begriff des "Interesses".
Bauer scheint der verbreiteten Lesart zuzuneigen, die der philosophischen
Überlegung über die Interessenfähigkeit von Personen wiederum bestimmte
Interessen - und zwar des Philosophen gegenüber eben diesen Personen -
unterstellt. Ich sehe für diese Lesart keinerlei Belege.
Dorothea Wildenburg versucht hingegen, den
Interessenbegriff konstruktiv aufzugreifen. Sie ersetzt allerdings die (so viel
ich weiß, der Debatte um den sogenannten moralischen Personenbegriff
entnommene) Terminologie der Interessenfähigkeit durch eine kantianisierende,
indem sie auf Zwecksetzungen und den Willen, diese durchzusetzen, rekurriert.
Dies hat neben dem Effekt, daß dieser Interessenbegriff nur noch auf Menschen
allein angewandt werden kann (statt, wie etwa bei Hoerster und anderen, in
begrenzter Weise auch auf Tiere), sicherlich den schönen Vorteil, daß nun mit
Kantischen Mitteln der Mensch - sowohl als zweckesetzendes Wesen als auch als
Zweck an sich - unter einem neuen Blickwinkel in die Debatte kommt.
Es hat aber den entscheidenden Nachteil, daß
eine enge moralische Interpretation des "Interesses" kaum vermeidbar
ist. Wenn ich richtig sehe, führt Wildenburg diese in zwei Schritten vor.
Zunächst: Bei Kant ist es der Wille, der qua Freiheit auf das Sittengesetz
verpflichtet ist - Wildenburg will parallel dazu den Interessenfähigen, d.i.
Lebensberechtigten zugleich auf das Leben verpflichtet sehen. Daran ist
sicherlich nicht viel zu kritisieren außer einem gewissen Formalismus, den man
entsprechenden Konstruktionen (etwa bei der "Letztbegründung" von
Moral durch Vermeidung von Selbstwidersprüchen) stets bemängeln kann. Etwas heikler
scheint mir der zweite Schritt aus, in dem Wildenburg die Kantische Gleichung
von Freiheit und Moralität auf die Interessenfähigkeit zu übertragen scheint:
So wie bei Kant nur der "gute Wille" tatsächlich ein Wille ist,
scheint für Wildenburg nur das moralisch zulässige Interesse zu gelten. Sollen
wir daraus - im Blick auf Wildenburgs Beispiel - den Schluß ziehen, daß
Personen, die das Interesse haben, eine Bank auszurauben, zugleich ihr
Lebensrecht verwirkt haben?
Natürlich unterstelle ich diese Folgerung
Wildenburg nicht im Ernst; mir scheint dieses Problem aber deutlich zu
demonstrieren, was für Mißverständnisse aus der Kollision unterschiedlicher
Terminologien - in diesem Fall zwischen dem sittlich neutralen Begriff des
Interesses und den keinesfalls neutralen Begriffen von Zwecken, Willen etc. -
entstehen könne. Dasselbe Phänomen läßt sich übrigens an den Begriffen von
Recht und Wert des Lebens feststellen (und in allen diesen Fällen wäre es
sicherlich nützlich, sich mit Hoersters eigenen Texten zu befassen, wenn man
seine Meinungen diskutiert).
Auch ich vermute, um dies abschließend nur
zu erwähnen, daß der Begriff des Interesses (genaugenommen handelt es sich
nicht um das Interesse, sondern die Fähigkeit dazu) nicht hinreicht, um über
Personsein und/oder das Lebensrecht zu entscheiden. Die gesellschaftliche
Konvention und der moralische Konsens können es freilich auch nicht allein sein
- schließlich ist die Konvention nicht nur die potentielle Wirklichkeit,
sondern stets auch das Kritikobjekt von ethischer Theorie.
Dr. Hartmut Kuhlmann, Stuttgart/Leonberg
Ein kurzer Zwischenruf nach
den Beiträgen von Dorothea Wildenburg und Hartmut Kuhlmann sei mir gestattet:
Ich halte relativ wenig davon, wenn man
ethische Probleme, deren praktische Folgen eines Tages Lieschen Müller oder
ihren Fötus betreffen werden, zu Expertenthemen hochstilisiert, um dann a) von
diesen "Experten" eine "Lösung" zu erwarten und um dann b)
Lieschen oder Herbert Müller in dieser Debatte als Diskussionspartner zu
entmündigen, weil sie den abstrakten Darlegungen der Philosophen vom Fach nicht
mehr zu folgen vermögen. Eines Tages wird das Recht auf Leben dann tatsächlich
von (Rechts-)Philosophen oder Bioethikern festgelegt; natürlich immer nur das
Lebensrecht anderer, versteht sich.
Dies ist eine rationalistische - im
metaethischen Sinne kognitivistische
- Art der Argumentation, die etwas gespenstisch Gelehrtenhaftes im Duktus der
zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts an sich hat: Damals wurden - in Wahrheit
höchst politische - Themen in nur noch von ausgebildeten Fachleuten zu lösende
Expertenfragen uminterpretiert, für die sich dann die "Mandarine"
(meist Universitätsprofessoren) alleinzuständig erklärten (in der Medizin z.B.
Robert Koch oder Rudolf Virchow), um ihre Macht in den Institutionen zu
festigen und um als wissenschaftliche Autoritäten unangreifbar zu werden.
Ich dachte eigentlich, daß wir am Ende des
20. Jahrhunderts hier in der Beurteilung ein wenig weitergekommen wären und
erkannt haben sollten, daß auch die scheinbar neutralen "Experten"
eben nicht in einem sterilen Elfenbeinturm wohnen (wenngleich manche dies
gelegentlich vernebelnd vorgeben, indem sie z.B. den "zerstreuten
Professor" spielen). Sie stehen mitten im Leben! Auch Gelehrte sind
politische, historische und somit historisierbare Wesen. Diese Einsicht habe
ich nicht zuletzt als Institutionenhistoriker der wissenschaftlichen Medizin
des 19. und 20. Jahrhunderts immer wieder bestätigt gefunden.
Sollen menschliche Lebewesen nun künftig
(zunächst mal) bis zur Geburt vogelfrei sein oder nicht? Das ist am Ende der
wirklich entscheidende Punkt, und sonst gar nichts.
Axel W. Bauer, Heidelberg
In der Tatsache, daß, wie
Hartmut Kuhlmann anmerkt, der Interessebegriff "nur noch auf Menschen
allein angewandt werden kann", sehe ich nun wirklich kein Problem. Tiere
haben keine "Interessen", denn Interesse setzt Selbstbewußtsein und
Vernunft voraus. Ebenso hat auch die Natur kein Interesse. Das heißt natürlich
nicht, daß dadurch Tiere oder die Natur als wertlos gekennzeichnet wären. Doch
ihren Wert erhalten sie allein dadurch, daß wir (die Menschen) ihnen Wert
zusprechen, sie als (wertvolles) Mittel verstehen, um weiterhin unsere Werte zu
realisieren.
Bezüglich der Hauptkritik von Kuhlmann
möchte ich nur folgendes bemerken. Mit dem Beispiel des Bankräubers wollte ich
nur deutlich machen, daß, wenn man das Interesse zum Leitfaden einer Ethik
machen will, ganz offensichtlich eine Interessenhierarchie aufgebaut werden
muß, da nicht jedes Interesse moralisch gleichwertig zu sein scheint. Interessen
müssen somit moralisch bewertet werden, und eine solche Bewertung erfordert
einen Bewertungsmaßstab, der selbst nicht wieder Interesse sein kann. In diesem
Moment zeigt sich dann m.E. auch deutlich, daß "Interesse" nicht
sittlich neutral ist. Der Begriff Interesse kann ohne Wert- und Zwecksetzung
überhaupt nicht verstanden werden. "Interesse" haben heißt letztlich
nichts anderes als: Ich will dieses oder jenes, und etwas wollen heißt wiederum
das, was man will, positiv bewerten. Wieso der Bankräuber sein Lebensrecht
verwirkt haben sollte, ist deshalb auch nicht einsichtig. Denn auch der
Bankräuber will etwas, z.B. seine Freiheit realisieren, allerdings wählt er die
falschen Mittel, da er nämlich durch sein Handeln seinen eigenen Werten (z.B.
demjenigen, Freiheit zu realisieren) widerspricht, indem er die Freiheit
anderer mißachtet. Durch unmoralisches Handeln verwirkt man jedoch nicht sein
Lebensrecht.
Was nun den "Zwischenruf" von Axel
W. Bauer betrifft: Es geht in keiner philosophischen Debatte darum,
irgendjemanden zu entmündigen oder willkürlich Lebensrechte festzulegen. Sicher
ist es außerdem wichtig zu klären, ob menschliche Lebewesen "bis zur
Geburt vogelfrei sein" sollen oder nicht. Das Problem ist jedoch
dasjenige, daß diese Frage nicht geklärt werden kann, bevor nicht geklärt ist,
was menschliches Leben überhaupt ist und warum man menschliches Leben achten
soll. Glücklicherweise stehen wir diesbezüglich nicht am Anfang der
Philosophie. Hätte jedoch z.B. Kant (wenn ich schon auf diese Position
festgeschrieben werde) terminologisch für Lieschen Müller geschrieben, wäre
seine Kritik der reinen Vernunft, von der auch Lieschen Müller, meistens
vielleicht ohne es zu wissen, heute profitiert, vermutlich nie zustande
gekommen. Ich möchte damit nicht einer unverständlichen Diskussion das Wort
reden oder irgendjemanden aus dem Diskurs ausschließen. Es scheint mir jedoch
evident, daß - um moralische Probleme oder anderes zu diskutieren - eine
gewisse Abstraktionsfähigkeit vorhanden sein muß, daß man, will man
philosophisch etwas klären, sich vom allgemeinen Menschenverstand gerade lösen
muß. Abstraktheit ist nicht das Ziel von Philosophie, aber oft ein notwendiges
Mittel, um konkrete Probleme beurteilen zu können. Vor diesen Problemen, mit
denen wir konfrontiert werden, stehen Philosophen ebenso wie Nichtphilosophen -
d.h. jeder Philosoph oder jede Philosophin ist zuallererst einmal Herbert oder
Lieschen Müller. Der Unterschied zwischen beiden ergibt sich erst durch die
Reflexion, die jedoch nie Selbstzweck, sondern Mittel zum Zweck sein sollte.
Dorothea Wildenburg, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für
Philosophie II, Bamberg
Zu der Diskussion über
Abtreibung und Lebensrecht möchte ich Sie auf die Beiträge der britischen
Zeitschrift "LM" hinweisen, z.B. der folgende Artikel:
Why shouldn't women
abort disabled fetuses?
Über die Suchfunktion auf dieser Seite
können Sie - falls Interesse vorhanden ist - weitere Artikel zu diesem und
anderen Themen finden. Neben Lebensrecht ist auch Lebensqualität
eine wichtige Frage. Ich persönlich finde diese beiden Artikel über gesundes
Leben hochinteressant:
Healthy eating in a
diseased society
und
Jeff Nicolich, Darmstadt
Es ist interessant zu
beobachten, und in der Tat bezeichnend, wie hier eine Diskussion zu einem Thema
zu etwas anderem geworden ist. Axel W. Bauer kann man allerdings den Vorwurf
machen, dies zumindest indirekt bewirkt zu haben, indem er an die erste Stelle
der Diskussion einen Bericht einer dritten Person setzte und an die zweite eine
sicher persönliche Bemerkung, die nichts mit dem Thema, sondern nur mit dem
zufällig exponierten Vortragenden, hier Norbert Hoerster zu tun hat. Aber - wie
Bauer selbst sagt - auch die besten Philosophen oder Mediziner sind nur
Menschen.
Das dadurch losgetretene zweite Thema,
nämlich mehr oder weniger die Bedeutung der fachlichen Diskussion, ihre
bestgeeignete Form und Aspekte des Einbezugs von "Lieschen Müller"
ist nicht minder interessant und berührt auch - meines Erachtens - eine
Problematik, die sich nur unter anderem in der Diskussion des eigentlichen
Thema offenbart. Darauf möchte ich jedoch nur in einem Punkt Stellung beziehen,
weil sich hier auch für die eigentliche Diskussion relevante Aspekte ergeben.
Es ist dies die Form einer ethischen Diskussion, speziell die Schwierigkeit der
Verständigung. Neben dem Problem eines notwendigen höheren Abstraktionsgrad
sehe ich diese allein schon durch die gewählte Sprachform als erschwert an. Je
mehr Fachbegriffe und Fremdwörter benutzt werden, desto unwahrscheinlicher ist
es, daß jeder Zuhörer eine Vorstellung mit den Begriffen verbindet, und erst
recht kann man nicht erwarten, daß bei solchen, nicht durch häufige Verwendung
angepaßten Vorstellungen der jeweils Andere dieselben Vorstellungen damit
verbindet. So scheint mir dafür ein ausgezeichnetes Beispiel eben jene hier
aufgeführte Diskussion zu sein, obwohl oder gerade weil es hier noch nicht einmal
um Fremdvokabular geht, sondern allein um Begriffe, deren Bedeutung variieren
und die diese erst durch eine subjektive Setzung erhalten.
"Interesse" ist hier der Begriff,
der wohl von den Diskutierenden ganz unterschiedlich verstanden wird, und somit
die Basis der Diskussion in Frage stellt. Ein weiteres Beispiel, auf das ich
noch zurückkomme, wäre "menschliches Leben". Und in ähnlicher Weise
gilt dies selbstverständlich für die Auffassung, die man jeweils selbst vom
eigenen Berufsstand und seinen Aufgaben hat. Ich denke, es geht nicht darum,
dem jeweils anderen seine Auffassung vorzuwerfen oder sich in sinnlosen
Streitereien über die "wahre" Bedeutung zu verlieren, sondern um eine
Klärung der entsprechenden Begriffe, damit dann eine vernünftige und sinnmachende
Diskussion beginnen kann.
Da ich hier zum dritten Male einen Text von
mir einbringe, möchte ich gleich bemerken, daß man aus den Inhalten nicht
versuchen sollte, meine Meinung abzuleiten. Es geht mir keineswegs darum, durch
die Texte diese darzustellen, sondern ich möchte nur Aspekte einbringen, die
noch nicht genannt wurden, die ich aber, solange man mir nichts Gegenteiliges
beweist, als notwendig für eine umfassende Diskussion erachte. Ich könnte
beides auch zusammenführen: wer - wie etwa in der öffentlichen Diskussion um
Peter Singers Thesen - meine Texte als Angriffspunkte gegen mich auswählen
möchte, vielleicht weil ihm etwas an ihnen unangenehm erscheint, der verfehlt
völlig meine Intention, die nur etwas ergänzen möchte, und verpaßt überdies eine
Chance, eine Diskussion unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren zu
führen. Dies möchte ich auch noch und gerade zu den in den Beiträgen immer
wieder erscheinenden Anspielungen auf Peter Singer unterstreichen: man kann
sich zu seinen Thesen und den daraus abgeleiteten Konsequenzen stellen, wie man
will, sie haben eine zumindest gleichberechtigte Position und müssen deswegen
mitbedacht werden.
Ich empfinde es nicht so sehr als unfair,
denn mehr als vergeudete Zeit, über etwas zu diskutieren - hier die Ansichten
von Norbert Hoerster - ohne daß ich das Original kenne. Es war allerdings
Zufall, daß ich gerade das kleine Buch "Neugeborene und das Recht auf
Leben" von diesem Autor in den Händen hatte. Ich kann nach dessen Lesen
und anderer Publikationen allerdings nicht ganz Axel W.Bauer folgen, der den
Autor als konsequentialistisch bezeichnet, impliziert dies doch meines
Verständnisses nach eine bestimmte ethische Grundposition, die jemand unmöglich
bereits teilen muß, nur weil er einmal auf Konsequenzen einer bestimmten
Regelung oder Handlung hinweist. Ich finde, ebenso wie bei den Thesen eines
Peter Singer, das Dargestellte einer Beachtung wert. An dieser Stelle möchte
ich einmal von meinen sonstigen Gepflogenheiten abweichen und etwas Grundsätzliches
nach meinem Verständnis anführen: Ich denke, daß alle momentan entstandenen
medizinethischen Probleme so umstritten diskutiert werden und einer Lösung
unzuführbar zu sein scheinen, weil gegenüber den traditionellen, meist sehr
vereinfachenden und von Metaphysischen beeinflußten Vorstellungen sich durch
technische Fortschritte Differenzierungen ergeben, die mit den alten Mitteln
nicht mehr zu bearbeiten sind.
Deutlich wird dies etwa an der Diskussion um
den Hirntod: Früher, und so sind noch die meisten Begrifflichkeiten und
Vorstellungen, war der Tod ein Zeitpunkt, ein klar definierter und nicht
beeinflußbarer Wechsel. Durch moderner Diagnostik und dem damit verbundenen
Mitteln wurde daraus ein Prozeß, der differenziert ist, sowohl bezüglich der
Beobachtung als auch des Eingreifens. Nun kann man nicht erwarten, daß die
alten Begriffe die neuen Differenzierungen abdecken. Stattdessen muß man sich
wohl um Neudefinitionen oder Neuzuordnungen bemühen. Dies heißt aber auch, daß
man sich nicht in endlosen Diskussion um die alten Begriffe und ihre Bedeutung
verlieren darf. Wieder ist zunächst eine Klärung der Sprache erforderlich.
Dafür müssen neue Vorstellungen zum Teil gefunden werden. Man ist gezwungen,
mit den alten Begriffen ein wenig "herumzuspielen". Hier hat der
einzelne Mensch die Aufgabe, neue Sichtweisen einzuführen. Wenn dann genügend
davon gesammelt wurden, kann in einem gesellschaftlichen Prozeß ein
Neudefinition erfolgen.
Aus dieser Sicht muß ich Norbert Hoerster
Beifall zollen, zeigt er doch zunächst einfach auf, wo die alten Begriffe und
Vorstellungen nicht mehr zu den gegenwärtigen Möglichkeiten passen. Das
angesprochene Buch gliedert sich in sechs Kapitel, wovon das vierte gerade ein
Beispiel des Aufzeigens darstellt: In ihm geht es um Widersprüchlichkeiten und
Ungenauigkeiten der Einbecker Empfehlungen. Sie aufzuzeigen, und sei es noch so
nur ein subjektiver Eindruck, ist notwendig. Hoerster aber ist auch noch eine
Person, die man in betreffenden Problemkreisen mit einer gewissen Kompetenz
ansieht. Ich sehe allerdings auch enorme Schwierigekeiten in den Konsequenzen,
die der Autor dann ableitet, und Lücken in seiner Argumentation, die in
ähnlicher Weise auch in den Beiträgen in diesem Forum auftauchen. Die erste
Problemart ergibt sich aus den oben bereits erwähnten sprachlichen Differenzen.
Definiere ich beispielsweise "(Über-)Lebensinteresse" nur geringfügig
um, nämlich zu einem mehr als "Interesse am Nicht-Sterben"
verstandenen, dann ergeben sich hieraus gänzlich andere Konsequenzen. Da jedes
Wesen ein Interesse am Nicht-Leiden hat, wobei ich Interesse nicht als etwas so
Enges wie einen bewußten Gedankengang verstanden wissen will, sondern einfach
aus den Reaktionen eines Wesens ableite, hat es vielleicht nicht durchgängig
ein Interesse am Leben im Sinne eines auf die Zukunft gerichteten Wunsches,
aber im Moment vor dem Sterben durch eine gewaltsame Tötung doch deutlich den
"Wunsch", dieser Situation zu entgehen. Dabei spielt es meines
Erachtens keine Rolle, ob die Äußerungen aufgrund einer genetischen
Überlebensprogrammierung erfolgt oder aufgrund eines sich selbstbewußten
Gedankenganges - wobei hinzugefügt werden muß, daß niemand beweisen kann, daß
der sterbende Mensch über mehr als den rein kreatürlichen oder genetisch
programmierten Lebenswunsch verfügt. Direkt in Form der Angst oder indirekt
über den Wunsch, diese Angst nicht zu empfinden, besteht anscheinend bei jedem
Wesen ein Nicht-Sterbens-Interesse. Man könnte dies allenfalls dadurch
widerlegen, daß man den Menschen entweder zu etwas Besonderen macht oder
materialistisch argumentiert.
Dies heißt zweierlei: Da die umgeformte
Defintion nichts taugt zur Differenzierung, kann auch die anders verstandene,
subjektive Definition von Hoerster wenig nutzen; und es offenbart sich erneut
jener immer wiederkehrende Streit, was denn der Mensch sei, speziell zum
Beispiel ob er eine Seele besitzt. Die Argumentation von Hoerster verlagert das
Problem nur auf einen anderen abstrakten Begriff, den des Lebensinteresses.
Dies muß allerdings nicht bedeuten, daß seine Betrachtungsweise nicht
förderlich wäre. In der Tat könnte der neue Begriff eine bessere
gesellschaftliche Definition besitzen oder den Blick für das Wesentliche
öffnen. Da aber sehe ich erneut Probleme: greift man auf das (Über-)Lebensinteresse
zurück, gleich wie, dann gerät man an anderer Stelle in Nöte. Ein zum
Selbstmord entschlossener Mensch hat sicher nur noch ein bedingtes
Lebensinteresse. Darf ich ihn also töten? Anscheinend wird damit die Diskussion
um anenzephale Geburten, um hirntote Organspender und aktive Sterbehilfe direkt
miterledigt. Bei all diesen Menschen existiert nach unserem Verständnis - und
dies ist der springende Punkt - kein bewußtes Überlebensinteresse. Hierüber mag
der eine oder andere sogar froh sein, doch damit ist die Kette noch nicht
beendet, denn wie steht es mit an Alzheimer Erkrankten, mit geistig Verwirrten
oder einfacher dem komatösen Patienten? Hoerster möchte ja - und dies
berechtigt begründet - nicht auf irgendeinen Begriff von Potential zurückgreifen.
Doch wie bewußt muß das Überlebensinteresse unserer Anschauung nach ausgeprägt
sein und wie lange hält es vor als einer Schutzfunktion?
Entsprechend diesen nicht gewollten, aber
sich aufdrängenden Konsequenzen gerät der Autor bei manchen expliziten
Ausführungen ins Schwimmen. Dies zeigt schon die Wortwahl, zum Beispiel bei der
Erörterung der Anwendung auf Frühgeborene, wo häufig Begriffe wie
"höchstwahrscheinlich" oder "höchstgradig unwahrscheinlich"
auftauchen, aber auch in den praktischen Ausführungsideen der Tötung von Föten
und Frühgeburten, die er dann wiederum unter die subjektive Verantwortung des
jeweiligen Arztes stellen möchte. Weder ist es ersichtlich, warum man, sollte
seine Vorstellungen mit der Geburt einsetzenden Lebensrechtes allgemein
gültiger Konsens sein, dem behandelnden Arzt das Recht auf Verweigerung
zugestehen muß, noch kann ich mir erklären, wie er die von ihm geforderte
Sicherstellung, "... daß Eltern in allen Landesteilen problemlos einen
Arzt erreichen können, der die Bereitschaft besitzt", verwirklichen will.
Und zumindest einen psychologischen Unterschied kenne ich, zwischen der
ärztlichen Tötung eines werdenden Menschen im Mutterleib und außerhalb des
Mutterleibes, den er aber nicht berücksichtigt, und dies ist das Vorhandensein
eines lebenden Gegenüber in Form des Frühgeborenen. Man kann es zwar beklagen,
doch Begreifen ist im Allgemeinen zunächst ein Sehen-und-Greifen-Können,
so daß Dammbruchargumentationen durchaus stichhaltig sind, falls man
Frühgeborene, die Lebenszeichen sichtbar abgeben, als legal zu Tötende
einstuft.
Hoerster weist meines Erachtens durchaus
berechtigt auf Mängel hin. Sein Vorschlag der Neudefnition sehe ich allerdings
als unbrauchbar an. Zumindest findet bloß ein Rückgriff auf andere, ebenso
abstrakte Begriffe statt. Dies geschieht häufiger in medizinethischen Debatten.
Begriffe wie "Lebensrecht" oder "Menschenwürde" werden
dabei durch andere, nicht minder problematische Begriffe definiert und zugleich
konstituiert. Man bewegt sich in Kreisschlüssen oder hofft auf ein Tabu, das
der andere nicht anzutasten wagt. Dagegen sollte man sich besser von all diesen
Begriffen lösen, vor allem wenn man das Herauslassen von metaphysischen
Aspekten beabsichtigt. Die Frage nach dem Wert des Lebens oder der Würde eines
Menschens läßt sich schlicht nicht ableiten. Was immer schon galt, gilt auch
heute: Wir definieren sie uns willkürlich. Worauf wir zu achten haben,
das ist eine Konsistenz des begrifflichen Systems und Brauchbarkeit der
Normierungen. Dies umfaßt dann auch eine Abgleichung mit anderen, ähnlich
definierten Vorstellungen wie etwa die der persönlichen Freiheit oder der
Gleichheit.
Am Ende möchte ich noch auf die Ursache des
Problems hinweisen, wie es anscheinend aus unterschiedlichem Verständnis des
Begriffes "menschliches Leben" immer wieder auftaucht. Manche
definieren dieses für sich als Leben, das überdies noch mehr ist, nämlich
menschlich. Andere definieren es als Mensch, der lebt - im Gegensatz zum toten
Menschen oder dem Begriff des menschlichen Körpers. Es wäre sehr fruchtbar,
wenn sich die Streitenden über den damit verbundenen Bedeutungsunterschied klar
werden würden.
Arno Rauzenberg, Düsseldorf
"Mein Bauch gehört
mir!" Mit diesem Ausspruch bekenne ich mich zur eigenen Körperlichkeit.
Gleichzeitig verknüpfe ich damit auch einen klares, nicht widerlegbares
Interesse am eigenen Leben.
Für mich als männliches Subjekt der Spezies Homo
sapiens ist dieser Anspruch jedoch nicht so verfänglich in der Aussage, wie
sie für eine weibliche Spielart derselben Lebensform wirken könnte. Unabhängig
davon, welches Gewicht und welchen Umfang ich meinem Bauch durch Verabfolgung
der verschiedensten Lebensmittel zubillige, eines wird in diesem Bestandteil meines
Körpers wahrscheinlich (sieht man von der Samenzellenproduktion ab) niemals
entstehen: ein eigenständiges Lebewesen in spe. Die Reproduktion der
menschlichen Spezies ist (noch) auf den Uterus des weiblichen Teils der
Bevölkerung angewiesen.
Bis hierhin teile ich die Auffassung der
hier vertretenen Standpunkte. Zu meinem Leidwesen muß ich vorausschicken, daß
ich die erwähnten Bücher von Herrn Prof. Dr. Dr. Norbert Hoerster nicht kenne
und meinen Beitrag hier nur anhand der hier veröffentlichen Leserbriefe
verfasse.
Darüber hinaus verwende ich den Terminus des
von Herrn Prof. Dr.med. Axel W. Bauer an anderer Stelle
vorgestellten ersten und zweiten Axioms des systematischen Erkenntnisgewinns in
der Medizin, ohne dies als ein dogmatisch gemeintes Faktum zu verwenden, da die
dort vorgestellten Vorgehensweisen in der Hauptsache auf unbeweisbaren
Voraussetzungen beruhen).
Für mich persönlich beginnt das Recht auf
Leben lange vor der Geburt. Spätestens nach der 21. Zellteilung (das sind dann
rund zwei Millionen Zellen oder ein Lebewesen von zwei Milligramm Körpermasse)
ist doch etwas Eigenständiges entstanden, das in den Anlagen den später (nach
der Geburt) lebenden Menschen vorbedingt.
Dorothea Wildenburg schrieb am 3.2.1997:
"Leben an sich hat keinen Wert". Dem will ich entschieden
widersprechen. Meiner Ansicht nach ist nicht die Frage Wann ist Leben
lebenswert?, sondern die in den christlichen Vorgaben (Schriften der Bibel
etc.) enthaltene Forderung, die Schöpfung zu schützen und sie dem Menschen
untertan zu machen, entscheidend. Leider tragen die derzeitigen politischen
Entscheidungsfinder das "C" wie eine Monstranz vor sich her, ohne
selbst (m.E.) in der Konsequenz dazu zu handeln.
Für mich wäre es einfacher, mit den
derzeitigen Zuständen und Entscheidungen der Verantwortlichen zurechtzukommen,
wenn diese sich unmißverständlich für oder gegen die Vorgaben jenes
"C" bekennen würden. Aus meiner Sichtweise ergibt sich, orientiert am
pragmatisch Machbaren, daß in der Frage der Abtreibung das Recht des Einzelnen
vor dem Recht der Gesellschaft steht.
Jede Frau, die es vor sich selbst und vor
ihrem Gewissen glaubt verantworten zu können, einem weitern Angehörigen der
Spezies Homo sapiens die Möglichkeit zur Gestaltung der Zustände nehmen
zu dürfen, soll das Recht zur Abtreibung haben. (Den Tatbestand, ob ein
Lebewesen erst nach drei Monaten als solches existent ist oder sogar erst nach
sieben Monaten Aufenthalt in der Gebärmutter, können von Männern dominierte
höchste Gerichtsinstanzen meiner Ansicht nach nicht mit objektiver Sicherheit
klären.)
Die Spezies Mensch wird, von der
"Bevölkerungsexplosion" aus betrachtet, gewiß nicht an
Schwangerschaftsabbrüchen nicht wieder gutzumachende Einbußen erleiden. Leider
wird immer wieder von Voraussetzungen ausgegangen, die für die Betroffenen
nicht zutreffend sind. Den Schwangeren, die vor die Wahl gestellt werden, für
ein Kind sorgen zu müssen, ohne sicher sein zu können, daß die wirtschaftliche
Grundlage ihres weiteren Lebens gewährleistet ist, wird die Frage
"lebenswert oder nicht?" ganz anders auf den Nägel brennen, als
solchen Betroffenen, die ein eher wohlsituiertes Lebensumfeld haben.
Hier kann die Politik eingreiffen,
allerdings hätte dies eine völlig andere Wertung von Relevanz, was Politik
leisten muß, zur Folge. Und genau dies, das Recht und die Möglichkeit auf ein
menschenwürdiges Leben, kann die Politik meines Erachtens zur Zeit nicht allen
möglicherweise Betroffenen liefern.
"Bankräuber", laut dem Beispiel
von Frau Dorothea Wildenburg, sind lebens"un"wert. Auch hier:
Widerspruch. (Ein weiteres fällt mir dazu nicht ein).
Wäre es für Schwangere sicher, daß sie
wirtschaftlich nicht ins Abseits geraten können, wäre die Anzahl der Abbrüche
wahrscheinlich um ein wesentliches geringer. Allerdings darf auch die eher
hedonistische Umwertung, was "lebenswert" ist, nicht außer Acht
gelassen werden, da in einem zunehmend "wert" - im Sinne von Besitz
an materiellen Gütern - orientierten Gesellschaftsbild nur allzuleicht die
Pflicht zum verantwortlichen Umgang mit "Leben" mit dem
Ex-Paragraphen 218 ausgeschüttet wird.
Ingo Mack, Tischler, Bleckenstedterstraße 25, 38239 Salzgitter
Als "Lieschen
Müller" sei mir ein Zwischenruf gestattet: Einmal mehr dreht sich diese
ganze Diskussion einzig um das sogenannte "Lebensrecht" von
vorgeburtlichem Leben. Das "Umfeld" wird ausgeklammert, nämlich die
schwangere Frau, die ohne Zweifel ein Lebensrecht hat. Ohne diesen
einzigartigen Lebenszusammenhang lässt sich die Abtreibungsfrage nicht
diskutieren. Es geht eben gerade nicht nur um die Frage: "Sollen
menschliche Lebewesen bis zur Geburt vogelfrei sein?", wie Prof. Bauer
schreibt.
Die andere Seite der Frage kann nicht
abgetrennt werden: Ob eine Frau gezwungen werden darf, eine Schwangerschaft
auszutragen, zu gebären und die lebenslange Verantwortung für ein Kind zu
übernehmen. Der befruchteten Eizelle kann nicht ein "Lebensrecht"
zugesprochen werden, ohne dass die Frau zum blossen Brutkasten degradiert wird,
dass sie zur "Leibeigenen" wird.
In anderem Zusammenhang, bei der in vitro
Fertilisation: Wenn die befruchtete Eizelle ein "Lebensrecht" hätte,
müssten wir ja wohl alles unternehmen, um sie sich entwickeln zu lassen, z.B.
durch Zwangseinpflanzung in den Uterus einer Frau oder indem sie eingefroren
wird, solange, bis Apparate erfunden wären, die es gestatten, sie ausserhalb
des Körpers einer Frau bis zur selbständigen Lebensfähigkeit auszubrüten
(Ektogenese) - was Göttin verhindern möge.
Ich gehe mit Prof. Hoerster einig, dass nur
geborene Menschen Rechte haben können. Was nicht heisst, dass einem Embryo kein
moralischer Wert zukommt, und zwar ein progressiv zunehmender mit Fortschreiten
der Schwangerschaft.
Zum ethischen Aspekt der Abtreibung fand ich
übrigens das Buch "Abtreibung im säkularen Staat" von Prof. Hoerster
sehr interessant und auch für Lieschen Müller verständlich geschrieben. Noch
besser hat mir das Buch von Bonnie Steinbock entsprochen: "Life before
Birth - The Moral and Legal Status of Embryos and Fetuses" (Oxford
University Press, 1992 / paperback, 1996)
Anne-Marie Rey, Präsidentin der Schweiz. Vereinigung für Straflosigkeit des
Schwangerschaftsabbruchs (SVSS), Zollikofen/Schweiz. E-mail: rey.uspda@bluewin.ch
Sei es, daß der Begriff des
"Interesses" nicht eindeutig bestimmt ist, sei es, daß das Zutreffen
einer zureichend bestimmten Spielart des Begriffes nicht überprüft werden kann:
Wie es im Strafrecht nicht ohne Grund einen
Vorbehalt "in dubio pro reo" - im Zweifel für den Angeklagten - gibt
(und man stelle sich vor, er würde konsequent in sein Gegenteil verkehrt!), so
müßte es bei der Theorie der Verknüpfung des "Lebensrechts" oder
"Lebenswertes" mit dem "Interesse" die Vermutung des
Lebensinteresses schon dann geben, wenn sie auch nur (unter welchen Vorannahmen
auch immer) "möglich" ist. Das heißt, "Wahrscheinlichkeit"
kann hier kein Kriterium sein. Im Zweifel für das Leben ! (Und: In dubio pro
Deo.)
Hans-Heinrich Fortmann, Langenbusch 5, 24306 Plön, Tel. (04522) 742127.
E-mail: H.Fortmann@kiel.netsurf.de,
Homepage: http://homes.cls.de/users/h/hans1/index.htm
Interesse/Lebensrecht: Die
Begriffe, wie sie hier verstanden werden wollen, beinhalten eine Kapitulation
vor den bestehenden Machtverhältnissen. Bedenken Sie: es geht hier doch nicht
um die Pose des seine Existenz im teleologischen Sinne erfassenden Individuums:
Über sie verfügt das Neugeborene ebensowenig wie der Fötus, insofern ist
ersterem ebensowenig wie letzterem ein Ich- Bewußtsein zuzuschreiben. Beiden
gemeinsam ist aber das Interesse zu überleben, ablesbar an ähnlichen
Verhaltens- und Vermeidungsmustern, die bei Gefahr für Leib und Leben
graduelle, keineswegs aber grundsätzliche Unterschiede aufweisen.
Ich glaube, der Begriff Interesse kann zur
Legitimation eines Lebensrechtes nicht herangezogen werden, trägt er doch
allzusehr den Charakter des jeweiligen und ist, siehe oben, ein Spiegel der
Machtverhältnisse und Konventionen. Schon gar nicht hilft uns eine wie auch
immer geartete "Moral" hier weiter, steht doch dem
Partikular-Interesse hier die Partikular-Moral dort gegenüber und stellt das
vielfältige Beziehungsgefüge zwischen beiden ein ganz eigenes Problemfeld dar.
Wie dem auch sei: Wir Kliniker haben oft
genug Probleme, uns in Diskussionen wie diese einzuschalten, sind wir doch nur
selten in der Lage, einen philosophischen Diskurs zu führen: Fast zwangsläufig
entsteht so der Eindruck, wir wüßten nicht, wovon wir reden.
Wirklich nicht?
Also, ich sitze zwischen den Beinen einer
Frau und räume mit einer Art scharfem Löffel ihre Gebärmutter aus, so lange,
bis ich ein charakteristisches, schabendes Geräusch höre: Ich habe die
Muskelschicht erreicht. Auf dieses Kratzen muß ich warten, es zeigt mir an, daß
ich die Schleimhaut vollständig entfernt habe. Diese wiederum landet in einer
Art Auffangschale. Dann: Ich untersuche das gewonnene "Material":
Aha, Teile des Kopfes. Wo ist der Rücken? Ja, da ist er. Arme und Beine
scheinen vollständig, hier noch der Rest des Kopfes, das da war mal ein
Gesicht, na ja, scheint alles da zu sein.
Alles was ich hörte, war das Schaben der
Kürette. Keine Interessensäußerung der "Leibesfrucht", keine
Gegenwehr. Nichts, was einem Standpunkt auch nur nahe käme. Andererseits:
Schauen Sie mal bei der Ultraschalluntersuchung einer Schwangeren zu. Mag das
Ungeborene diese Musik oder lieber jene, springt es munter herum oder boxt es
unwillig mit den Fäusten ...
Jede Schwangere kennt das. Billige
Effekthascherei?
Soviel sei Ihnen gesagt: So oder ganz
ähnlich findet der Eingriff andauernd statt, und ich bin froh, daß ich ihn als
Chirurg nicht mehr machen muß. Daß er dennoch von so vielen Kollegen
durchgeführt wird, zeigt ihre Fähigkeit, von der oben beschriebenen sinnlichen
Ebene zu abstrahieren, sich in Notwendigkeiten zu fügen: Sie unterliegen einem
Sachzwang. (Auweia, schon wieder so ein beladener Begriff, ich höre die
Philosoziologen aufheulen: "Halt! einen Sachzwang gibt es nicht, die
Sache, die uns zwingt, haben wir selbst installiert, mithin sind wir nicht wirklich
gezwungen, das wissen wir doch schon seit ...) Genau.
Von einer Gesellschaft, die Tiere in einem
geradezu entsetzlichem Ausmaß industriell tötet, bloß, um sie zu essen (und
zwar weit über jedes ernährungsphysiologisch nachvollziehbare Maß hinaus) kann
niemand erwarten, daß sie jeder - aber auch jeder - Schwangeren die materielle
Basis zur Lebensgestaltung mit einem Kind vorbehaltlos bereitstellt, solange
sich das Problem auch anders lösen läßt.
Eine Zwickmühle bleibt ihr allerdings: Mit
ihrem Selbstverständnis, eine menschliche Gesellschaft zu sein, ist die
Auslöschung menschlichen Lebens qua Gesetz nicht vereinbar. Was also tun? Man
zettelt einfach eine philosophische Diskussion darüber an, ab wann Leben
menschlich und nicht mehr bloß kreatürlich zu nennen ist, da brauchen wir nicht
mal ein Ergebnis (das wir sowieso nie bekommen): Wir denken ja drüber nach!
Alles Quack. Daß die Verhältnisse so sind,
wie sie sind und mithin oben genannte Forderung naiv ist, weiß ich auch.Darüber
muß man sich nur klar sein. Ich denke, ein wie auch immer geartetes Recht zur
Abtreibung - es sei denn, es ginge um das Leben der Mutter - erklärt das
Ungeborene für vogelfrei, da helfen auch noch so komplexe Begrifflichkeiten und
Argumentationen nicht weiter. Hinter den Stand der Diskussion zurückgefallen?
Vielleicht. Dafür weiß ich, wovon ich rede.
Rainer Heldt. E-mail: 106727.1662@CompuServe.com
Sehr geehrte Herren,
Ihre philosophische Debatte führt an der
Realität leider meilenweit vorbei. In einem medizinischem Fachblatt hätte ich
schon ein paar Fakten erwartet. So ist es doch allgemein bekannt, daß
ungeborene Kinder bereits in der 9. Woche schmerzempfindlich sind. Außerdem
reagieren sie auf Bedrohung mit Stress und Angst.
Damit ist empirisch sichergestellt, daß
ungeborene Kinder Lebewesen mit Gefühlen sind. (1. Schritt) Da diese Lebewesen
aber von Menschen gezeugt sind, kann es sich wohl nur um weitere Menschen handeln.
Ergo: Ungeborene sind Menschen. Darüber läßt sich nicht streiten. Menschen
dürfen einander nicht töten!! Das läßt sich zwar nicht beweisen, ich halte es
aber trotzdem für wahr.
Christoph Ostermann, freier Hörfunkjournalist. E-mail: Useroster@aol.com
Christoph Ostermann schreibt
am 24.11.1997: "So ist es doch allgemein bekannt, daß ungeborene Kinder
bereits in der 9. Woche schmerzempfindlich sind. Außerdem reagieren sie auf
Bedrohung mit Stress und Angst".
Nach dem neuesten Stand der Wissenschaft
können Föten vor der 20. Woche weder bewusst Schmerz wahrnehmen noch Stress und
Angst empfinden.
Quellen:
Hall, E.: "When Does Life Begin? An Embryologist Looks at the Abortion
Debate". Psychology Today 23:42-46, 1989. MacLaren, A.: "Prelude to
embryogenesis". In: Human embryo research: yes or no? The Ciba Foundation,
Tavistock Publ., 1986. Fitzgerald, M.: "Foetal pain: an update of current
scientific knowledge. A paper for the Department of Health". London, Mai
1995. Jaworski Prod.:"Thinking about the 'Silent Scream'".
Radiodokument mit Aussagen von amerikanischen Wissenschaftlern. New York 1986.
Report of the Royal College of Obstetricians and Gynaecologists, London, 1997.
Die Grundfrage ist doch: Wer darf/soll über
einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden? Entweder darf niemand entscheiden
und ein Abbruch ist in keinem Fall zulässig - das wollen letztlich sogar die
enragiertesten Abtreibungsgegner kaum - oder dann kann dieser Entscheid einzig
bei der Frau liegen. Denn keine zwei Menschen beurteilen den moralischen Wert
des Embryos, im Vergleich mit andern Werten (Gesundheit der Frau, soziale
Situation der Familie, Lebensperspektiven der Frau) gleich. Nur die Frau ist
daher berechtigt, den Gewissensentscheid zu treffen, ob sie es verantworten
kann, in einem gegebenen Zeitpunkt ihres Lebens, unter den gegebenen Umständen
die grosse Verantwortung für ein Kind zu übernehmen; ob sie gewillt/in der Lage
ist, ihr ganzes Leben umzukrempeln und Mutter zu werden. Ein Gebärzwang ist
absolut unethisch.
Anne-Marie Rey, Zollikofen/Schweiz. E-mail: rey.uspda@bluewin.ch
Mehr dazu auf der Homepage der SVSS
Zuerst haben wir uns mit
Prof. Dr. Dr. Norbert Hoersters These befasst, in der er jegliches Lebensrecht
nur durch vorhandenes Ichbewusstsein und Lebensinteresse begründet. Unserer
Meinung nach kann und darf ein Schwangerschaftsabbruch nicht ausschließlich
aufgrund eines nicht vorhandenen Lebensinteresses und Ichbewußtseins
durchgeführt werden, sondern nur in Hinblick auf das spätere Leben des Fötus.
Eine Abtreibung darf vorgenommen werden, wenn Gründe vorliegen, die das
Heranwachsen und somit das gesamte Leben des Menschen stark negativ
beeinflussen würden. Als solche Gründe würden wir beispielsweise sowohl eine
geistige Behinderung, welche dem Menschen die Chance auf ein wenigstens in
geringem Maße eigenständiges Leben nehmen würde, gelten lassen, als auch eine
unerwartet auftretende, schwere Erkrankung der Mutter oder des Kindes. Da
derartige, unserer Meinung nach, zur Abtreibung berechtigende Gründe durchaus
bis kurz vor der Geburt auftreten können, halten wir es für unsinnig, einen
generellen Zeitpunkt festzulegen, bis zu dem ein Schwangerschaftsabbruch zu
vertreten sei. Eine juristisch gestattete Tötung extremer Frühgeburten
beurteilen wir ebenfalls als moralisch verwerflich, da wir in einem geborenen
Kind bereits einen Menschen sehen. Diese Auffassung haben wir gegenüber
ungeborener Menschen noch nicht in diesem Maße.
Lars Erichsen und Robert Heyer (Gymnasium Rissen, Hamburg, Klasse 10b)
Wir stimmen der Meinung von
Prof. Dr. Dr. Hoerster nicht zu, welche besagt, dass "die Abtreibung in
jedem Stadium der Schwangerschaft und die Tötung von extrem Frühgeborenen
generell erlaubt sein sollten". Er rechtfertigt seine Aussage damit, dass
das Lebensrecht erst mit der Geburt beginnt, da bei dem Ungeborenen kein
Ichbewusstsein und damit kein Lebensinteresse gegeben ist. Hoerster stellt
folgende Theorie auf: Menschliche Föten hätten kein Überlebensinteresse, da sie
noch keine zukunftsbezogenen Wünsche und Pläne hätten, deshalb würde ihnen
durch einen vorzeitigen Tod nichts genommen werden, was sie wünschen oder
erstreben könnten. Dieser Theorie stimmen wir zwar zu, aber wir sind der
Meinung, dass der Mensch von Anfang an ein Mensch ist, nur noch nicht ganz
ausgereift. Mit sieben Wochen sind bereits alle Organe vorhanden, mit acht
Wochen hat das Kind schon seinen unverwechselbaren Fingerabdruck, wodurch es zu
einem Individuum wird. Nach neun Wochen ist das Kleinstkind schon voll
ausgebildet. Es versucht zu greifen, wenn man seine Handflächen berührt. Bei
Berührung von Wangen und Lippen zuckt das Kind zusammen, als wolle es lächeln,
es ist also eine Art Bewusstsein vorhanden. Wie eben dargelegt, sind wir gegen
die Abtreibung. Wir finden, dass "der Embryo nicht ist, was er erst wird.
So wie eine Raupe noch kein Schmetterling ist" (Hans Saner). Aber er ist
trotzdem auf dem Weg, sich zu einem Menschen zu entwickeln, wie sich alles auf
dieser Welt erst entwickeln musste. Keinem "Menschen" sollte es durch
eine Abtreibung verweigert werden, sich entwickeln zu können. Jeder hat das
Recht auf Leben.
Unserer Meinung nach darf man, auch wenn man
es sich gründlich überlegt hat, nicht wegen irgendwelchen unbedeutenden
Problemen wie z.B. Geldmangel eine Abtreibung vornehmen. Dennoch sollte die
Abtreibung aber nicht vollkommen durch ein Gesetz verboten werden. Wir sehen
zwei Ausnahmen, bei denen es erlaubt sein sollte: Durch Vergewaltigung erzeugte
und durch die modernen Mittel der Medizin sichtbar schwerbehinderte Kinder.
Hier sollte das betroffene Paar oder die betroffene Person nach sorgfältiger
Aufklärung und gründlicher Überlegung aus folgenden Gründen selber entscheiden
können, ob sie das Kind abtreiben möchten: Ein schwerbehindertes Kind erfordert
viel Zuwendung, Pflege und sehr viel mehr Zeit als ein gesundes Kind. Vor allem
wenn sichtbar ist, dass das Kind alleine nicht lebensfähig wäre, sollte man
sich gründlich überlegen, ob man das Opfer, sein weiteres Leben lang dieses
Kind zu pflegen, auf sich nehmen kann und möchte. Vergewaltigung ist die zweite
Ausnahme, bei der man selber entscheiden können sollte, ob man abtreibt. Wenn
die Mutter durch ein Gesetz gezwungen wäre, das Kind auszutragen, würde sie ständig
daran erinnert, dass das Kind durch Gewalt erzeugt wurde und der Vater
vielleicht sogar unbekannt ist. Dieses würde wahrscheinlich zu psychischen
Problemen führen.
Therese Holler und Miriam Vogel (Gymnasium Rissen, Hamburg, Klasse 10b)
Ich habe die Diskussion nur
zum Teil verfolgt. Grundsätzlich bin ich der Ansicht, dass Abtreibung das Recht
jeder Frau ist. Ich möchte entscheiden, ob ich ein Kind bekomme oder nicht.
In dieser Diskussion wird uns Frauen
letzendlich eine Entscheidung übertragen, die eigentlich die Gesellschaft zu
lösen hätte, nämlich wann ist eine Behinderung so schwer, dass das Kind nur
leiden würde. Ich möchte eine solche Entscheidung eigentlich nicht treffen
müssen. Ich weiß auch nicht, wie ich mich persönlich bei einer Diagnose, die
Behinderung besagt, verhalten würde.
Einige Mediziner sind wohl der Meinung, dass
schon beim Down-Syndrom eine schwere Behinderung vorliege. Oft werden die Frauen
falsch beraten, die Beweggründe dafür überlasse ich der Diskussion. Menschen
mit Down-Syndrom haben vieleicht keinen IQ von 140, aber es sind Menschen wie
Sie und ich. Jeder, der eine Behinderung hat, ist trotzdem ein Mensch. Er hat
ein Recht auf Leben, Freiheit, Selbstbestimmung und freie Entfaltung. Er hat
ein Recht auf Würde (Artikel 1 GG). Er hat dieselben Rechte wie Sie und ich.
Ich verurteile daher die These, eine Gesellschaft zu schaffen, die möglichst
wenig Behinderte kennt oder ein solches Leben als lebensunwert darstellt. Mich
erinnert so etwas an eigentlich längst vergangene Zeiten, die nie wieder kommen
dürfen. Eigentlich sollten wir doch für Akzeptanz und Toleranz werben in der
Gesellschaft und nicht ausgrenzen, denn es gibt den perfekten Menschen nicht,
zumindest noch nicht.Ich hoffe, dass das auch so bleiben wird.
Zur Diskussion in die Presse oder nicht,
kann ich nur folgendes bemerken: Peter Singer oder Herr Norbert Hoerster soll
man, nein muss man in der Presse auftreten lassen, damit möglichst viele Bürger
von dieser Diskusson berüht werden, vor allen Dingen, was manche Leute unter
dem Wort Bioethik eigentlich verstehen; und dann vertraue ich auf den
gesunden Menschenverstand und sage, dass ein Großteil der Bevölkerung der
Meinung sein wird: "Nein, so geht's nicht!" Dann werden sich viele
Leute Gedanken machen, und vielleicht verhilft gerade diese Diskussion
Behinderten zu mehr Akzeptanz.
Wir können heute mehr in medizinischer
Sicht, als wir eigentlich dürfen. Ethik sollte doch eigentlich Grenzen ziehen,
damit wir nicht alles tun, was wir können. Dies scheint mir hier irgendwie
nicht zu funktionieren.
Zusammengefasst: Das Recht auf Abtreibung:
ja bis zur 12. Woche, bei medizinischer Indikation darüber hinaus. Diese sollte
eine Ethikkommision näher bestimmen (besonders die Schwere der Behinderung),
also die Frage: Wann ist es medizinisch geboten und ethisch vertretbar,
werdendes Leben zu ermorden. Dies bedarf meiner Meinung einer konkreten
Grenzziehung!!!
Ich hoffe, ich konnte einen gewissen Beitrag
leisten zur Diskussion. Übrigens mir hat die Natur auch einen genetischen
Defekt (wenn auch positiver Art und Weise) beschert. Bin ich nach ihrer
Meinung, Herr Hoerster, auch "nicht lebenswert"?
N.N. (Studentin an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg)
Ich bin weder ein
hochdekorierter Ethiker noch bin ich eine Frau. Aber als Mann kann ich trotzdem
sagen, dass dieses ganze Strafgesetzgebrei und die Diskussion den Menschen, die
vor dem Problem stehen, nichts hilft. Noch hilft es dem ungeborenen Kind. Was
hilft, ist jemand, der den Betroffenen bei der Entscheidung beisteht. Die
Zukunftsaussichten für die Eltern und für das Kind sind nicht einfach zu
reglementieren. Wenn es jemanden gelingt, die Eltern an die wahren Gründe für
oder wider eine Abtreibung zu führen, dann wird es klar, ob so etwas notwenig
ist, oder nicht, unabhängig von den ethischen Vorstellungen des Gestzgebers.
Die Frage, ob man nicht pauschal das
ungeborene Leben schützen soll, kann ich nur oberflächlich finden. Nur weil wir
Menschen uns vor Augen führen können, wie grausam so eine Tötung sein kann,
macht das noch keine moralische Grundlage aus. Wieviele Menschen, die schon
lange leben, sterben denn tagtäglich, nur weil wir uns nicht vor Augen führen,
wie schlimm es für sie ist? Aber in diesem Fall müsste man aktiv etwas
unternehmen, um zu helfen. Wenn dagegen ein gesetzliches Verbot der Abtreibung
besteht, ist alles ganz einfach. Aber man kann den Menschen, die an Ungerechtigkeit
oder Hunger sterben, nicht verbieten, zu sterben. Sie tun es trotzdem. Aus dem
Auge, aus dem Sinn. So sind wir Menschen.
Mir wäre sehr wohl, wenn es Menschen gäbe,
auch im Auftrag des Staates, die Betroffenen in solchen Situationen wirklich
helfen, und nicht Gesetzte, die keiner versteht, wenn es darauf ankommt. Zu den
Betroffenen zählt auch das Kind. Um es auf den Punkt zu bringen, ein Zwang in
irgendeine Richtung ist völlig sinnlos. Die einzige Hilfe, ist die Klärung der
Situation und viel Unterstützung.
S. Skrtic (Student an der TU
München)
Ein großer Teil der hier
laufenden Diskussion handelt vom Lebensinteresse, das angeblich das Lebensrecht
begründet. Merkt denn eigentlich keiner, was hier überhaupt abgeht? Das
menschliche Leben ist doch kein Zustand, sondern ein Prozess. Innerhalb dieses
Prozesses gibt es immer Phasen, die mehr, und Phasen, die weniger bewusst sind.
Wenn es möglich ist, aus diesem Grunde den Embryo zu töten, dann kann
selbstverständlich auch nichts dagegen eingewandt werden, verwirrte alte
Menschen oder Menschen im Koma zu töten. Nach dieser Logik hätten auch ein
betäubter oder in letzter Konsequenz ein schlafender Mensch kein Lebensrecht,
weil sie für einige Stunden kein Lebensinteresse zeigen.
Der Mensch hat sein Recht auf Leben nicht,
weil er etwas leistet, sondern weil er ein Mensch ist, mit zwei menschlichen
Eltern. Man kann sich sein Recht nicht verdienen, man kann es nur zugesprochen
bekommen. Letztlich ist es nicht möglich, die Diskussion von Fragen des
Lebensrechtes von religiösen Fragen zu trennen. Wenn es keinen Gott gibt, der
dem Menschen das Recht auf Leben zuspricht, dann gibt es auch keine
philosophische Handhabe gegen das nackte Recht des Stärkeren.
Matthias Petzold (Brühl)
Man müsste das Pferd
vielleicht von der anderen Seite her oder von mehreren Seiten gleichzeitig
aufzäumen, um den Wunsch nach Abtreibungen einzudämmen und damit auch die
ethische Diskussion im Idealfall (der natürlich nie eintreten wird, ich weiß
...) überflüssig zu machen.
Ganz provokativ sage ich: Ich verstehe jede
Frau, die ein Kind nicht austragen möchte, das ungeplant gezeugt wurde. Ich
selbst habe eine 6 Jahre alte Tochter, die ich sehr liebe. Ungeplant, aber
damals wie heute willkommen! Mit ihr habe ich in diesen 6 Jahren mit Sicherheit
viele Gründe erleben dürfen, die eine Frau zu einer Abtreibung bringen können:
alleinige Verantwortlichkeit, Probleme mit der Betreuungszeit oder den
Betreuungspersonen (Arbeitszeiten bis 17 Uhr oder open end - ich arbeite im
Marketing, Kindergarten- und Kinderhort-Öffnungszeiten sind zu kurz etc.),
finanzielle Probleme (weil man ja wegen der Öffnungszeiten von
Kindergarten/Hort nicht oder nur stundenweise arbeiten gehen kann, wenn man
sich nicht völlig aufreiben will [ich tu's trotzdem], oder wegen Abhängigkeit
von Sozialhilfe, wenn man nicht arbeiten möchte), sinnloses Gerede anderer
Menschen (Männer: Was, du hast ein Kind? Na dann, tschüss! Selbst erlebt im
Falle einer geschiedenen Cousine mit 2 Söhnen, ich stand daneben!), etc etc.
Diese Liste ließe sich beliebig lang fortsetzen!
Die Gesellschaft, besonders hier in
Deutschland, ist so kinder- und mütterfeindlich, dass es absolut kein Wunder
ist, wenn jemand hier keine Kinder bekommen möchte, denn es spricht eigentlich
alles dagegen, Kinder in die Welt zu setzen. Es wird immer noch davon
ausgegangen, - dass eine Mutter zu Hause zu bleiben hat, zumindest halbtags
(wie ließen sich die Öffnungszeiten der Kindergärten sonst erklären?), Erfolg
im Beruf ist "Sünde"; - dass man von 600 DM Erziehungsgeld plus 200 DM
Kindergeld plus dem lächerlichen Regelunterhalt für das Kind (also insgesamt
etwas mehr als 1.000 DM) Miete zahlen, essen und telefonieren kann, Windeln
bezahlen kann, Kindernahrung erwerben kann etc. (und die Sozialhilfe reicht
auch vorne und hinten nicht, ich kenne die Sätze!); - dass eine Frau ja
abtreiben kann, wenn es trotz Verhütung zur Schwangerschaft kommt (ich habe
mich seit meiner Erfahrung mit meiner Tochter mit vielen Männern zu diesem
Thema unterhalten, und diese Grundeinstellung ist tatsächlich bei der Mehrheit
der Männer auch heute noch vorhanden!!!) - das sind die Männer, die Frauen dann
zu einer Abtreibung überreden, erpressen oder wie auch immer, die sich in der
Situation einfach erst einmal nicht wehren kann (mein Ex hat's damals allerdings
erfolglos versucht). Mal ganz zu schweigen von der Wegwerfeinstellung anderen
Menschen gegenüber, nur weil sie anders aussehen mit ihren Behinderungen oder
besondere Pflege benötigen: Was tut eine Frau mit einem behinderten Kind, wenn
sie arbeiten möchte? Heute wird irgendwie erwartet, dass behinderte Kinder in
Heimen oder sonstwo aufwachsen, damit die Mutter sich nicht selbst
"belastet".
Ich möchte damit sagen, dass die Problematik
wesentlich verringert werden könnte,
- wenn für (besonders alleinerziehende)
Frauen eine Möglichkeit bestünde, genügend Geld zur Verfügung zu haben, sei es
durch ein ANGEMESSENES Erziehungsgeld (was natürlich eine Frage der
Finanzierung ist, ich weiß!), sei es dadurch, dass man ihr das Arbeiten durch
entsprechende Betreuungsmöglichkeiten ermöglicht (es arbeitet nun mal nicht
jeder am Fließband und lässt um 16 Uhr das Werkzeug fallen, davon kann man aber
auch dann die Betreuung bezahlen!),
- wenn eine entsprechende Betreuung der
Beratungsstellen gewährleisten würde, dass die Entscheidung zur Abtreibung von
den Frauen selbst getroffen wurde (und nicht von der Verwandtschaft, die sich
eines unehelichen Kindes schämt!), nachdem sie alle Alternativen der
Finanzierung (und damit der Möglichkeiten, das Kind auszutragen!) kennengelernt
haben. Ich kenne eine Menge Frauen, die wirklich deswegen abgetrieben haben,
oder abtreiben würden, weil sie sich all diese Belastungen nicht alleine antun
wollten!
- wenn die Mütter ihre Söhne so erziehen
würden, dass sie die Verantwortung zu übernehmen in der Lage sind, wenn sie mit
einer Frau ins Bett gehen, und daran denken, dass diese Frau schwanger werden
könnte, und dies nur tun, wenn sie dazu bereit sind, zu einem Kind zu stehen
und die Frau in dieser Hinsicht zu unterstützen (was das Problem mit der
Finanzierung der alleinstehenden Mütter ebenfalls positiv beeinflussen würde!).
Ich bin mir durchaus bewusst, dass die Frage
der Ethik sich durch all diese Maßnahmen nie erübrigen wird, denn hier geht es
um die grundsätzliche Frage, ob ein Töten überhaupt zu rechtfertigen ist. Aber
wenn all diese im Grunde "läppischen" Gründe, die ich oben angedeutet
habe, wegfallen würden, gäbe es nur noch einen geringen Prozentsatz von
Müttern, aber auch weniger Ärzte, die sich mit diesen Fragen beschäftigen müssten!
Denn Ethik bedeutet für mich auch, zu überlegen, wie man einen Menschen in die
Lage versetzen kann, den Tod seines Kindes per Abtreibung zu verhindern, wenn
man vorher darlegt, dass man dieses Handeln für ethisch nicht vertretbar hält
(und letzteres dürfte auch unter Ärzten momentan so gesehen werden, wenn ich
Ihre Beiträge richtig überblicke!). Also: nicht nur reden (was unsere lieben
Parteien ja besonders vor anstehenden Wahlen so gerne tun), sondern HANDELN.
Hier können und müssen gerade die (Frauen-)
Ärzte (wie damals meiner) eingreifen, die in der täglichen Praxis mit
verzweifelten Frauen in Kontakt kommen: Tips geben, wie es weitergehen kann,
finanziell, in Sachen Betreuung etc. (BEVOR sich jemand darauf versteift, das
sei nicht finanzierbar oder alleine nicht machbar!). Hinweise darauf, dass die
Frau selbst letztendlich mit der Entscheidung leben muss und nur sie ganz
alleine diese Entscheidung treffen kann.
Ich sage immer: Mein Ex hat ohne mich
weiterleben können (und ich auch sehr gut ohne ihn!), aber das Kind kann nicht
ohne Unterstützung der Mutter überleben. Das "rüberzubringen", ist
die Aufgabe auch ("auch", weil natürlich die Beratungsstellen diese
Aufgabe ebenso wahrnehmen sollen) des betreuenden Arztes, wenn er sich über
ethische Fragen Gedanken macht. Alles andere ist nur nackte Theorie, die keinen
weiterbringt.
[Der Name der Autorin ist der Redaktion bekannt]
Ich bin ein freier deutscher
Medizinjournalist und befasse mich seit vielen Jahren auch
studienhalber/beruflich mit philosophischen Fragen. Ich habe auch schon einmal
zu Dr. Peter Singers Thesen öffentlich Stellung bezogen. (Hat sich Dr. Singer
bereits zur millionenfachen Abschlachtung der BSE-erkrankten britischen Rinder
geäußert? Wohl nicht, und so ist sein gefordertes "Recht für Tiere"
wohl mehr ein Ablenkungsmanöver, denn wahres Schopenhauer-indisches Mitleid mit
der geschundenen Kreatur).
Erlauben Sie mir eine Vorbemerkung: Ich fand
die kürzlich und wochenlang ausgetragene Diskussion um eine
"philosophische Vermutung" von Prof. Sloterdijk reichlich
abgeschmackt, ja letztlich irrelevant, derzufolge Nietzsche als der
"Lebensphilosoph" und mit dem "Willen zur Macht" versehen,
sicherlich einem Genetiker zustimmen würde, der einen männlichen und einen
weiblichen Samen im Reagenzglas durch Manipulation "zusammenbringt".
Was Nietzsche gesagt oder getan hätte, wenn ... ist ein reichlich kindischer
Ausgangspunkt für eine ernsthafte Diskussion um einen Philosophen und öffnet
jeder missliebigen Unterstellung Tür und Tor. Ich denke, Nietzsche als
Lebensphilosoph ist vorab als "Ja zum Leben" zu verstehen. Auch wenn
dieses Ja noch so schwer fallen mag. Das "Andere", nämlich
Euthanasie, "Tötung unwerten Lebens", ist wohl eher
"Darwinismus", "Sozial-Ökonomie" und kein
"Nietzscheanismus". Hat Nietzsche doch gedichtet "Darwin neben
Goethe setzen, heißt die Majestät verletzen, Majestatem genii!" Auch
Goethe war "Evolutionist", glaubte an eine "Urpflanze, lange
Jahre "vor Darwin".
Somit wäre ich beim Thema: Machen Sie aus
dem Leben keinen Darwinismus, vor allem keinen "Sozialdarwinismus",
und es wird gut! Zeigen Sie nicht überall diejenigen Menschen vor, die nur
durch äußerste Rücksichtslosigkeit "etwas geworden" sind im Leben, sei
es Staatschef, bedeutender Firmenchef oder Bürgermeister! Sicher ist das Leben
ein Kampf, Heraklitismus, gut, aber es gibt auch Minimalgeltungen für Gesetze
einer Gemeinschaft, und die verbieten so manches - auch Mord (ob an ungeborenen
oder geborenen Kindern, das spielt keine wirkliche Rolle). Aber eine Frau, die
abtreibungswillig ist (das ist, um es klar auszudrücken, in keinem Fall eine
"Mörderin"), muss eine Alternative haben (oder erhalten vom Staat,
der in einem solchen Fall "schlecht vorgesorgt" hat). Das
gesellschaftliche Stigma der unverheirateten Mutter gibt es - gottseidank! -
fast nicht mehr, also ist wirklich jeder tiefere, "moralische" Grund
für eine Abtreibung nicht mehr vorhanden (außer den bereits erlaubten
Indikationen). Das Leben einer jungen Frau ist nicht mehr zerstört, wenn sie -
unverheiratet - Mutter wird. Hier bleibt aber den sozialen Gruppen unseres
Landes (speziell den Kirchen) noch viel Raum für "das Weben neuer sozialer
Netze", nicht zuletzt, und ganz im Ernst: Im Auffinden eines geeigneten
Lebenspartners für eine solche abtreibunsgwillige Frau!
Das Verurteilen eines
Schwangerschaftsabbruchs bzw. einer die Schwangerschaft abbrechenden Frau steht
den Kirchenleuten, trotz ihrer unbezweifelten persönlichen Integrität, schlecht
an, vor allem wenn es sich bei diesen um "Christen" handelt. Deren
eigentliches Anliegen ist ja erst "das Verstehen, das hilft und nicht
anklagt" wie ein Pharisäer. Aber vielleicht ist der Christ als Abkömmling
der jüdischen Religion doch noch viel zu viel Pharisäer und viel zu wenig
"Zöllner", um "richtig im Leben zu stehen". In Frankreich,
das 20 Millionen Menschen weniger Einwohner hat als Deutschland, liegt die
Schwangerschaftabbruchsrate mehr als doppelt so hoch. Über 240.000 Französinnen
treiben jedes Jahr ab! Weil es Ru 486 gibt? Wohl kaum.
Weshalb also dies? Auch am Beispiel des
Auslands kann man "ein Problem studieren", nicht wahr? Hier darf ich
an einen Aufsatz des deutschen Dichters (mit französischer Mutter) G. Benn
erinnern, der das triste Los einer jungen Französin lange vor der Legalisierung
des Abbruchs beschreibt. Generell formuliert: Man kann davon ausgehen, dass
alles, was vernünftige Menschen tun, zumindest "einen Sinn" hat (wie
ein Abbruch für eine werdende Mutter). Es liegt an der Gemeinschaft bzw.
Gesellschaft, die diesen "Sinn des Einzelnen" zu
"vergesellschaften" wünscht, zu vertiefen (zu verbessern) und - mit
Gewinn auch für den "Einzelnen! - zu vermehren.
Mehr möchte ich Ihnen heute nicht schreiben.
Vielleicht ergibt sich einmal eine Diskussionsmöglichkeit auf einer Tagung, zu
der ich, wenn Sie mich rechtzeitig einladen, gerne komme.
Richard E. Schneider,
Brunnenstraße 16, 72074 Tübingen
Ich bin weder Mediziner noch
betrachte ich mich als einen dieser extremen Ethiker, deren einziges Ziel es zu
sein scheint, Abtreibung als solche hoch zu stilisieren und sich Urteile über
Vorgänge zu erlauben,die sie persönlich (und auch ihren eigen Körper wie ihren
Lebensablauf) nicht wirklich betreffen.
Generell kann niemand einen exakten
Zeitpunkt festlegen, an dem ein Leben auch als "Leben" gelten kann
und darf. Es ist keine Frage der Zellteilung, sondern eine Frage der eigenen
individuellen Interpretation, die sich weder schematisieren noch mit
Paragraphen kriminalisieren lässt. Erstaunlich zeigt sich dem Auge des
Betrachters, dass sich hier ausschließlich Mäner als "Richter"
hervortun und dem ganzen einen weniger körperlich-natürlichen Vorgang
zugestehen, sondern einen außen vor stehenden ethischen Begriff prägen, als
"Alternativempfindung" zu denen einer schwangeren und vielleicht zu
einer Abtreibung bereiten Frau.
Ich bin eigentlich immer davon ausgegangen,
dass eine Schwangerschaft in erster Linie einen privaten Status hat, in einer
konventiellen Dreierkonstellation Vater-Mutter-KIND.Im Zuge der (auch
männlichen) Emanzpation werden auch allein Erziehende als vollwertige Eltern
akzeptiert. Warum aber muss eine Abtreibung ausdiskutiert und umstritten
werden? Lassen wir das Hauptargument, die Verhütung, einmal außen vor. Es ist
passiert, die Schwangerschaft ist eingetreten. Ist der Zellklumpen nun Leben
oder nicht? Ist seine Existenz zielgebunden oder ist das Leben ziellos? Oder
sind die Ziele dieses winzigen Zellklumpens nur so minimal im Auge des
Betrachters, dass man sie nicht weiter wahrnehmen will? Hat jede einzelne Zelle
ein Ziel oder gilt nur die Zielstrebigkeit des Gesamten als anerkennungswürdig?
Jede Frau, ob gewollt oder ungewollt
schwanger, wird sich des LEBENS in sich bewusst sein. Und es obliegt doch in
erster Linie ihr selber, wann und wie sie dieses Leben als existent bewusst
wahrnimmt - und in welcher Verfassung sie die Entscheidung über den weiteren
Fortbestand des Lebens entscheidet. Es gibt immer eine Lösung. Und jeder sollte
sie für sich entscheiden dürfen, ob nun Abtreibung oder eine andere
Möglichkeit, die sich heute bietet. Aber sie sollte nicht einem Spießrutenlauf
ausgesetzt sein, der ihr Schuldgefühle und mörderische Absichten unterstellt.
Man kann nicht das Leben des Einen verpfuschen um das des Anderen zu
rechtfertigen.
Ich bin heute selber Mutter von zwei
Kindern, die bewusst geplant und gewollt sind. Aber ich war auch in der
Situation, mich entscheiden zu müssen - mein Leben oder das des Kindes. Und
habe bewusst und überlegt die Möglichkeit einer Abtreibung gewählt. Ich käme
nie auf die Idee, diesem Kind ein Recht oder ein Interesse am Leben
abzusprechen. Banal ausgedrückt war die Argumentation meinerseits damals
einleuchtender als die auf Seiten des Ungeborenen. Abtreibung ist eine
Entscheidung aus der Situation herraus, keine ethische Diskussion, keine
ärztliche Pflicht Leben zu erhalten, sondern eine Notwendigkeit, die sich für
eine Frau ergeben kann.
Nur befürworte ich auch heute noch die
zeitliche Begrenzung. Aber aus purem Egoismus, denn je früher die Abtreibung,
um so weniger die Bindung zu dem "Zellklumpen": Und es ist einfacher,
sich von diesen Zellen zu trennen, als von einem schon vollständig ausgebildeten,
menschliche Formen annehmenden Fötus. Und auch hier ist es der reine Egoismus,
der mich zu derartigen Ansichten treibt, denn eine solche Entscheidung ist hart
genug und bleibt ein Leben lang haften.
Warum also über gegebene Notwendigkeiten
diskutieren und sich fortwährend neue Aufhänger zu diesem Thema suchen, wenn
man individuelle menschliche Empfindungen doch nicht pauschalisieren und
schematisieren kann, nur Emotionen und ergebnislose Debatten anheizt, indem man
versucht, Leben in die Schubladen Interessen und Ziele zu stecken? Dann wären
wir doch alle höchst überflüssig - samt unseren Diskussionen ...
Verena Grummel, Eifel
Die laufende Diskussion
betrifft ein grundlegendes Problem der modernen Reproduktionsmedizin, welche
bekanntlich werdendes Leben nicht nur hegt und pflegt, sondern mit mehr oder
weniger guten Vorwänden auch abtreibt, tötet. Heute sind wir offenbar schon so
weit, dass die seit geraumer Zeit mit pränataler Diagnostik betriebene Hatz auf
geschädigte Embryonen nicht mehr genügt, und man glaubt, die Zulassung des
generell straffreien Fetozids bis zur Geburt in Betracht ziehen zu müssen.
Ausgangspunkt der Diskussion sind Schlussfolgerungen des Rechtsphilosophen
Prof. Dr. Dr. Norbert Hoerster, welcher dem Kind in utero generell das Recht
auf Leben abspricht, da ihm, wie er meint, ein Überlebensinteresse fehle. Die
aufgestellten Thesen fordern eine Stellungnahme und Entgegnung aus
medizinischer Sicht geradezu heraus. Es ergeben sich für mich folgende
Gesichtspunkte:
Vorerst zeigt sich an solchen Entwicklungen
eine inhärente Schwierigkeit unserer postmodernen Gesellschaft, deren Vorrat an
selbstverständlichen Grundwerten zur Neige geht. Der "säkulare" Staat
(wie sich der Autor ausdrückt), das ihm dienende Rechtssystem selbst, müssten
ethische Grundnormen eigentlich voraussetzen und darauf aufbauen können. Heute
geht man mit dem standardmäßigen Hinweis auf den herrschenden Pluralismus meist
zur Tagesordnung über. Es ist nun schon bemerkenswert, zu welch beunruhigenden
Resultaten solche angeblich weltanschaulich neutralen Versuche, dieses Defizit
auszugleichen, führen.
Wie bereits erwähnt, haben wir die Thesen
eines Rechtsphilosophen vor uns. Seine Publikationen zeigen, dass es ihm immer
auch um die Verwendung und Einarbeitung ethischer Normen in die Rechtssetzung
geht. Ein Unterfangen, das aufgrund seiner fachlichen Ausrichtung naheliegend
und auch verständlich ist. Rechtsnormen benötigen jedoch griffige, justiziable
Kriterien. Diese Voraussetzung birgt aber auch die Gefahr unzulässiger
Vereinfachungen. Dies kann bei komplexen biologischen Prozessen, wie es die
Menschwerdung in utero und postpartal nun einmal darstellt, zu fatalen Fehlern
führen. Zu nennen sind die willkürliche Setzung der Geburt als Beginn der
Schutzwürdigkeit des Kindes und die Behauptung, dass die Ich-Entwicklung erst
im Säuglingsalter beginne. Wie gesichert bzw. unsicher unser Wissen hierüber
ist, sei an dieser Stelle offen gelassen. Jeder geringste Zweifel muss aber von
einem Arzt, der seinen Auftrag ernst nimmt, zu Gunsten des schwachen, hilflosen
Lebewesens ausgelegt werden (oder, für den Juristen vielleicht besser
verständlich: in dubio pro feto!). Die Gegenpositionen, dass die Menschwerdung
ein kontinuierlicher Prozess sei, und daher schon gar keine derartigen
Grenzsetzungen zulasse, dass die Entwicklung des foetalen Zentralnervensystems,
mithin auch die Leidensfähigkeit, im 2./3. Trimenon rasch fortschreitet, hat
bessere biologische Plausibilität! Anders ausgedrückt: Mit dem ersten Lächeln
erweist das Neugeborene bereits seine Persönlichkeit! Werden gehört zum
menschlichen Leben, und dies nicht erst von Geburt an. Aus medizinischer Sicht
ist angesichts der Variabilität des Geburtstermins die von Hoerster
vorgeschlagene Grenze schon deshalb unbrauchbar, weil unter diesen
Voraussetzungen eine moderate Frühgeburt nach 32 Wochen geschützt wäre, während
das Kind am Termin in utero noch vogelfrei erklärt würde.
Meines Erachtens stellt hier der Begriff
"Lebensrecht" ein durchaus fragwürdiges Konstrukt dar. Menschenrechte
hatten ursprünglich grundsätzliche Schutzfunktionen, indem ungerechtfertigte
Übergriffe auf das Individuum verhindert werden sollten. Dieser Gedanke wird
hier mit einer selektiven, an eine bestimmten Eigenschaft geknüpften
Zuschreibung von Lebensrecht geradezu pervertiert. Es wird eine besondere Art
von Lebewesen definiert, von denen behauptet werden muss, dass sie keine
Überlebensinteressen hätten, ja gar nicht haben könnten, und schon ist das
interessegebundene Lebensrecht der "Desinteressierten" wegdefiniert.
Auf diese Weise wird versucht, ethische Probleme definitorisch zu lösen. Vom
logischen Zirkel war in dieser Diskussion bereits die Rede.
Bedenklich ist zudem die Reduktion
menschlichen Seins und dessen Schutzwürdigkeit auf kognitive Leistungen des
Individuums. Ähnlicher Denkschemen bedient sich zum Teil auch die
zeitgenössische Bioethik mit der Umschreibung der "Person". Ein kurzer
Blick in die medizinische Kasuistik zeigt bereits die Gefährlichkeit solcher
Festsetzungen, da dann auch Schädelhirntraumatiker mit schweren
neuropsychologischen Defiziten, Alzheimerpatienten im Endstadium, Bewusstlose
usw. ihrer Schutzwürdigkeit beraubt werden könnten. Hier offenbart sich auch
die erbarmungslose Enge des methodischen Standpunktes. Hat Harold Shipman in
England etwa unerwarteten Support zu gewärtigen? Schon Alexander Mitscherlich
hat darauf hingewiesen, "dass man in die größten Irrtümer verfallen kann,
wenn man eine Erscheinung, z.B. ein Lebewesen, aus einer Merkmaltabelle
ableitet, wie sie sich bei jeder systematischen Einordnung eines Wesens
anbietet" (1). Die Wahrnehmung komplexer Wirklichkeit baut sich primär
nach einem Gesamteindruck auf, und nicht additiv nach Zerlegung in einzelne
Komponenten. Bezüglich Menschenbild haben Religion und Philosophie
differenziertere und humanere Antworten gefunden, als sie sich aus den Theorien
Norbert Hoersters, aber auch den Stellungnahmen von Dorothea Wildenburg,
ableiten lassen. Hingewiesen sei hier auf die medizinische Anthropologie
Günther Ragers, welcher dem ungeborenen Kind nicht nur wirkliches, sondern auch
mögliches personales Sein zugesteht (2), oder den Philosophen Robert Spaemann,
der ein christlich geprägtes Menschenbild vertritt (3).
Dass Begriffe wie Interesse, Interessenethik
und Interessenabwägungen im vorliegenden Kontext mit erheblicher semantischer
Unschärfe belastet sind, zeigt die vorangegangene Diskussion zur Genüge.
Kollege Rainer Heldt hat in seinem Beitrag vom 26.8.97 übrigens zu Recht darauf
hingewiesen, dass es eben auch ein objektives Überlebensinteresse, erkennbar an
individuellen Verhaltens- und Abwehrmustern, gibt. Aber auch wenn wir Interesse
als Ausdruck kognitiver Leistungen betrachteten, so stellte sich immer noch die
Frage, ob denn nicht auch die Gesellschaft, oder zumindest ein relevanter
Anteil davon, ein Interesse haben könnte, die Position einer auch im
Selbstzweck begründeten Menschenwürde aufrecht zu erhalten.
Bei ethischen Grundsatzdiskussionen ist es
meines Erachtens immer auch nützlich, die praktischen Belange und
Voraussetzungen zu berücksichtigen. Dies ist in früheren Forumbeiträgen
teilweise bereits geschehen. Ich möchte hier noch auf einen besonderen, medizinischen
Aspekt hinweisen. So haben wir neben den Hauptbetroffenen, Mutter und Kind,
noch einen dritten Hauptakteur, nämlich den Arzt. Offenbar geht man heute mit
größter Selbstverständlichkeit davon aus, dass auch bei
Schwangerschaftsabbrüchen wie sie hier zur Diskussion stehen, (wohlgemerkt:
ohne medizinisch nachvollziehbare Indikation!) der Operateur, oder, je nach
Sichtweise, der Täter, problemlos verfügbar sei. Der Arzt wird hier zum
Tötungs- oder Erfüllungsgehilfen beliebiger Wünsche und Bedürfnisse umfunktioniert.
Es ist zu beachten, dass garantierte Straffreiheit noch lange nicht ethische
Billigung bedeuten muss. Hier wäre an und für sich die ärztliche Berufsethik,
der deontologische Standpunkt als Korrektiv gefordert. Es darf hier auch auf
die technisch schwierigeren und komplikationsreicheren Interventionen bei
Abbrüchen in der Spätschwangerschaft verwiesen werden. Die Palette reicht von
Zerstückelungsoperationen bis zur intrakardialen Injektion von Kaliumchlorid
zur vorgängigen Abtötung des Kindes in utero. Wenn wir zudem bedenken, dass der
ausführende Arzt in solchen Fällen auch für allfällige Komplikationen einstehen
müsste, so ergibt sich eigentlich nur die Konsequenz, solche Zumutungen
beharrlich und kompromisslos von sich zu weisen. Daran ändert auch der Einwurf
von Prof. Hoerster in seinem Leserbrief im Deutschen Ärzteblatt vom 31.1.97
nichts, indem er auf "jährlich weit über 100.000 von unseren Ärzten im
Mutterleib getöteten menschlichen Individuen" hinweist. Bekanntlich
liefern gesellschaftliche Entwicklungen für sich allein noch keine
ausreichenden ethischen Begründungen. Sonst müssten wir dem Autor nicht nur
logische Zirkel, sondern auch noch einen naturalistischen Fehlschluss
vorwerfen.
Literatur:
A. Mitscherlich, Freiheit und Unfreiheit in der Krankheit, in: Was ist
Krankheit?, KE Rothschuh Hrsg., Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt,
1975, S. 192.
G. Rager in: Ärztliches Urteilen und Handeln, L. Honnefelder und G. Rager
hrsg., Insel Verlag, 1994, S. 53-103.
R. Spaemann, Die schlechte Lehre vom guten Zweck, FAZ Nr. 247, 23.10.1999.
Stellungnahme zum Leserbrief
Nr. 16 von Lars Erichsen und Robert Heyer vom 16.2.1999:
In Eurem Leserbrief vom 16.2.1999 zu den Ansichten
von Prof. Dr. Dr. Norbert Hoerster zur Frage der Abtreibung vertretet ihr diese
Ansichten:
- Jedes Lebensrecht kann nicht nur durch
vorhandenes Ichbewusstsein und Lebensinteresse begründet werden. Diesem stimmen
wir zu, da man ab der Befruchtung unseres Erachtens Mensch ist und sich während
der 9 Monate als Mensch entwickelt.
- Eine Abtreibung darf vorgenommen werden,
wenn Gründe vorliegen, die das Heranwachsen und somit das gesamte Leben des
Menschen stark negativ beeinflussen würden. Hier wird jedoch nicht ganz klar,
welche Gründe ihr damit meint; gehören dazu auch Armut, Zeitmangel der Eltern
oder eine alleinstehende Mutter?
- Eine juristisch gestattete Abtreibung
extremer Frühgeburten beurteilen wir ebenfalls als verwerflich, da wir in einem
geborenen Kind bereits einen Menschen sehen.
Sarah, Juliane, Nicole, 9. Klasse
des M-C-Gymnasiums Kirchzarten
Lieber Lars, lieber Robert,
in Eurem Leserbrief vom 16.2.1999 zu den
Ansichten von Prof. Dr. Dr. Norbert Hoester zur Frage der Abtreibung vertretet
ihr die Ansicht, dass eine Frau berechtigt ist ihr Kind abzutreiben, wenn das
Austragen des Kindes eine schwere Erkrankung für die Mutter hervorrufen könnte.
Dem stimmen wir auch zu, jedoch sagt Ihr, dass eine Frau ein behindertes Kind
abtreiben darf. Dieser Ansicht sind wir jedoch nicht, da jedes Kind das Recht
auf Leben hat; z.B. würde das heißen, dass jeder Sehbehinderte kein Recht auf
Leben hat. Wie seht ihr diesen Standpunkt? Ihr sagt außerdem, dass man Kinder
zu jedem Zeitpunkt der Schwangerschaft abtreiben darf, also müsste man es Eurer
Meinung nach erlauben, ein Kind zu töten, dass einen Tag vor der Geburt steht.
Dieser Meinung sind wir nicht, jedoch kann man unserer Ansicht nach kein
letztes Datum für eine Abtreibung festlegen, da man nicht einfach sagen kann,
dass ein Kind, das 40 Tage alt ist, getötet werden darf, ein Kind, das 41 Tage
alt ist, jedoch nicht. Die Tötung extremer Frühgeburten halten wir ebenfalls
für moralisch verwerflich, denn eine extreme Frühgeburt (z.B. 6 Monate alt)
würde auch schon als Mensch gelten und dürfte also nicht getötet werden. Wir
sind der Meinung, dass auch ein Kind, das unmittelbar vor der Geburt steht auch
schon ein Mensch ist und somit auch die ihm als Mensch zustehenden Rechte hat.
Hannes Z. und Maximilian J.,
M-C-Gymnasium Kirchzarten
Es mag durchaus sein, dass
ich meine Worte nicht so gut wählen kann wie ein jahrelanger "Professor
Doktor". Auch kann ich nicht mit medizinischem Fachwissen glänzen. Doch
habe ich meines Erachtens einen gesunden Menschenverstand und etwas, welches
man Gefühl nennt, und kann Verfechtern von solchen perversen Gedanken nur das
letzte wenig Hirn absprechen. Es ist grausamste Barbarei, einem Wesen, welches
nachweislich im Mutterleib schon fühlt und empfindet, bis kurz vor seiner
Geburt das Leben nehmen zu dürfen! Allein auf eine solche, restlos abartige
Idee zu kommen, zeigt schon, was Kinder für einen Stellenwert in der
Gesellschaft haben.
Ich fasse es nicht! Ich denke, bis zum 3
Monat hat man/frau genug Zeit, sich entweder für oder gegen das Baby zu entscheiden.
Wenn man es danach immer noch nicht will, kann man es entbinden, und
anschließend zu einer Babyklappe bringen, oder es zur Adoption frei geben. Sex
zu haben kann halt nun mal bedeuten, dass der Spaß nicht folgenlos bleibt.
Viele kinderlose Paare würden dem Kind geben, was ein jedes Kind braucht, ein
würde- und liebevolles Zuhause.
Es kostet mich viel Überwindung, hier so
freundlich zu bleiben und mein emotionales Kochen nicht zum Ausdruck zu
bringen. Doch, nehmt es mir nicht übel, aber Menschen mit dieser Ansicht haben
beim Verschlucken einer Mücke mehr Hirn im Magen als im Kopf. Und das will
studiert sein ... Gute Nacht!
Bea Pietsch, Böllstrasse 10, 13189 Berlin
In einem Punkt möchte ich
Herrn Singer zustimmen. Es wird wohl für das betroffene Kind wirklich keinen
großen Unterschied machen ob es nun kurz vor, oder nach der Geburt getötet
wird. Entwicklung ist ein langwieriger Prozess, der nicht mit der Geburt
abgeschlossen ist. Auch gebe ich zu, dass ein Fötus keine sonderlichen
Zukunftspläne hegen mag (genau wie Neugeborene allerdings auch) und ihm somit
das Ausmaß seiner eigenen Abtreibung wohl nicht bewusst ist. Trotzdem ... ganz
ohne Bedürfnisse ist auch ein Fötus nicht. Es ist kein großes Geheimnis in der
pränatalen Psychologie, dass auch ein Fötus in gewisser Weise fühlt und gewisse
Bedürfnisse hat. Insofern halte ich das Kriterium "Leben nur wenn
Interesse am Leben besteht" für sehr bedenklich. Ein später Fötus ist
nicht viel anderes als ein Neugeborenes. Und Neugeborene sind nicht viel anders
als Einjährige usw. Würde man also diesen Gedankengang ewig nachspinnen, so
könnte man zu dem Schluss kommen, dass alle Menschen, die keine speziellen
Lebensziele haben, praktisch Freiwild seien. Ein Gedanke, der mir zwar irgendwo
logisch, jedoch keinesfalls human erscheint.
Deswegen: Natürlich weiß niemand, wann genau
das Leben beginnt, es sollte aber in jedem Fall lieber etwas zu früh als zu
spät geschätzt werden, um dem ganzen Thema die Menschlichkeit zu bewahren.
Letztendlich ist das Kind der Leidtragende, nicht die Frau. Das sollte nie
vergessen werden.
Würde man Herrn Singer weiter folgen, so
spräche man übrigens auch allen geistig Behinderten das Lebensrecht ab.
Menschenaffen würde man es allerdings im vollem Umfang zusprechen. Überhaupt.
Was ist behindert? Was ist schwer behindert? Ich erlebe leider immer wieder,
dass vor allem die Personen für die "embryopathische" Indikation
sprechen, die selbst keinerlei Erfahrung mit Behinderten haben. Sind das nicht
auch Menschen? Und wenn es Menschen sind, sollte man sie dann nicht (wie es in
unserem Grundgesetz steht) vor Diskriminierung schützen? Da frage ich mich: Ist
Abtreibung eines behinderten Kindes keine Diskriminierung? Kann eine Mutter
wirklich beliebig über das Leben ihres eigenen Kindes entscheiden? Der Gedanke
bereitet mir ehrlich gesagt kein gutes Gefühl. Ich spreche hier nicht nur von
Theorie. Ich arbeite nebenberuflich seit langem sehr intensiv mit geistig
Behinderten und kann deswegen mit Gewissheit sagen, dass sie alle Individuen
sind. Und Menschen. Und sollte man einen Menschen nicht schützen? Darf man
einen Menschen wirklich aussortieren, weil er nicht perfekt ist? Leider wird
bei dem vielen Mitleid über betroffene Eltern viel zu oft das betroffene Kind
vergessen. Hat es nicht auch Rechte? Ist es wirklich weniger Wert als ein
gesundes? Behinderte Menschen sind nicht schlechter, sie sind weder zu groß
geratene Kuscheltiere noch "lebloses Unkraut" (Peter Singer), es sind
einfach Individuen mit eingeschränkten Fähigkeiten.
Und bis jetzt ist mir wirklich kein
Behinderter begegnet, der sich gewünscht hätte er wäre tot. Nach wie vor bin
ich der Meinung, dass nur jede Person selbst beurteilen kann, ob sie leben
möchte oder nicht. Eltern können nicht beurteilen, wie ein Kind seine eigene
Lage einschätzen wird. Wo käme man denn hin, wenn Eltern ab nun bei jedem
Unfall bestimmen dürften, ob das Kind am Leben gehalten soll oder nicht? Und
wieso kann einer Frau zwar zugemutet werden, ein Kind das durch einen Unfall
schwerstbehindert, ist zu pflegen, andererseits kann es ihr aber nicht
zugemutet werden, ein eher leichter behindertes Kind (z.B. Down-Syndrom) zu
erziehen?
Letztlich sehe ich die Sache so: Wer kein
behindertes Kind möchte, sollte a) zuerst einmal selbst dafür sorgen, dass das
Kind gesund ist (nicht zu Alt sein, sich gesund ernähren usw.), b) evtl. die
PID wählen. Ich bin wahrlich kein Freund der PID, doch ist mir wirklich
schleierhaft, wieso nun die PID als Selektion verboten werden soll, wohingehen
Spätabtreibungen Alltag sein soll. Selektion ist es so oder so, und wenn schon
Selektion, dann lieber so früh wie möglich und Spätabtreibungen endlich
verbieten oder zumindest stark eingrenzen. (Ich spreche hier natürlich nicht
davon, wenn das Leben der Mutter gefährdet ist).
Noch etwas. Ich bin selber hochschwanger,
ich bin alleinstehend und spreche deswegen nicht von Zuständen und Problemen,
die ich selbst nicht kenne.
Sabine Obermann
29.)
Leserbrief von Bernhard Wilden vom 4.2.2002
Es gibt viele Organisationen (besonders
kirchliche, aber auch nicht kirchliche), die schwangeren Müttern mit und ohne
Partner in finanziellen, Wohnungs- und anderen Nöten ohne Gegenleistung zu
helfen bereit sind. Darüber hinaus könnte man das Kind zur Adoption freigeben
oder es anonym und legal in die sog. "Moses Baby-Klappe" einwerfen.
In beiden Fällen wird dann für ein gutes Zuhause für das Baby gesorgt. Das Kind
wächst dann genauso glücklich wie bei leiblichen Erziehungsberechtigten auf,und
wenn z.B. aufgrund eines
mitgegebenen Briefs das Kind bei Volljährigkeit seine echtern Eltern
wiedertrifft, macht es dir/euch aller Wahrscheinlichkeit
nach keine Vorwürfe, das ist nämlich nicht die Art von jungen Leuten und schon
gar nicht den eigenen Kindern.
Aber warum wollen die Frauen ihr Kind nicht
zur Adoption freigeben? Ich verstehe es nicht. Was ich bis jetzt gehört habe,
deutet darauf hin, dass sie es nur aus reinem Egoismus nicht tun. Und das finde
ich total zum Kotzen, wer nur aus Egoismus sein Kind abtreibt, braucht auch
nicht mehr das Argument von "Notlage" usw. zu bringen.
Bernhard Wilden
30.) Leserbrief von
Filiz Aktürk vom 7.5.2002
Ich finde es nicht in Ordnung, wenn man
abtreibt. Klar, es ist verschieden, nur wer das eine machen kann, kann auch
dann die Verantwortung dafür tragen. Ich habe selber eine 8 Monate alte
Tochter. Sie war auch nicht geplant. Ich hatte nichts, nicht mal Geld, um
irgendwie danach auszukommen, hatte ziemlich Stress mit meinem Freund. Nur mein
Kind war mir in dem Moment wichtiger, so wichtig, dass ich mich von meinem
Freund trennen wollte. Ich rate jeder Frau, es selber anzupacken und nicht zu
denken, wenn ich abtreibe ist es besser. Auf keinen Fall, dann erst wird es
noch schlimmer! Ich selber bin eine glückliche Mutter und bin erst 20 und habe
immer schöne Tage. Meine Tochter bringt mich immer zum Lachen. Ich kann mich
nicht erinnern, wann ich das letzte Mal geweint habe.
Filiz Aktürk
31.) Leserbrief von
Andreas Schieber vom 12.5.2002
Ich habe Ihren Bericht über "Wann
beginnt das Lebensrecht" sehr genau gelesen und war über die Meinung von
Prof. Dr. Dr. Norbert Hoerster schockiert!! Meine Meinung zu diesem Thema
ist: Ein Kind hat ein Recht zu leben in dem Moment, wo es gezeugt wurde.
Eigentlich bin ich strikt gegen Abtreibung, nur in äußerst schlimmen Fällen!!
Jeder Mensch auf dieser Welt hat das RECHT AUF LEBEN!!
Andreas Schieber
32.) Leserbrief von
Markus Heil aus Mannheim vom 26.1.2003
Wenn in spätestens 20 Jahren die
Wissenschaft (endlich) den Beweis erbracht hat, dass der abgetriebene
"Gewebemüll" Menschen waren, werden künftige Generationen mit Abscheu
und Verachtung auf uns zurück blicken. Niemand wird dann diese Zeitepoche mehr
verstehen, in der eine Gesellschaft so dumm war, dass sie Menschen im
Mutterleib auf Zellklumpen herunter definieren konnte.
Markus Heil, Mannheim
33.) Leserbrief einer
Autorin, die anonym bleiben möchte (Name ist dem Herausgeber bekannt), vom
18.11.2003
Ich habe nicht alle hier eingestellten
Briefe gelesen, dennoch kommt es mir so vor, als würde es nur Abtreibungsgegner
geben. Um es ganz deutlich zu sagen, ich habe abgetrieben. Ja so ist es. Da
können Sie jetzt die Hände über den Köpfen zusammenschlagen oder was Sie
wollen.
Zu allererst frage ich mich bzw. Sie,
inwiefern Sie eigentlich beurteilen können, was gut und schlecht für Mutter und
Kind ist? Klar,
mein Bauch gehört mir, aber glauben Sie mir, niemand macht sich eine
Entscheidung leicht. Es ist mehr, als einfach nur einen Kaffee zu
bestellen. Es verändert das ganze Leben. Ich will hier nicht näher auf meine
persönlichen Umstände eingehen, wieso ich mich für einen Abbruch entschieden
habe. Dennoch bin ich der Meinung, dass jede Frau das Recht hat, ohne dafür
verurteilt zu werden, diese Möglichkeit für sich offen zu halten.
Was sind das eigentlich für endlose
Diskussionen, wann das Leben anfängt? Glauben Sie im Ernst daran, dass ich mich
gefragt habe ob es schon lebt? Fragen Sie eine Frau, die schwanger ist, danach
und hören Sie ihre Antwort. Nein, diese Frage habe ich mir nie gestellt. Es ist
ein Gefühl, das man zu seinem Kind hat, zu wissen das es da ist, nicht wie groß
es etc. Keine Frau, die abgetrieben hat, fragt sich, wann das Leben ihres
Kindes begonnen hat. Für uns hat unser Kind schon gelebt, als wir von seiner Existenz
erfuhren.
Manchmal bin ich es Leid, diese ewigen
Diskussionen über Schwangerschaftsabbrüche anhören zu müssen. Gibt es keine
wichtigeren
Themen auf dieser Welt? Haben Sie sich eigentlich schon mal gefragt, wie es in
diesen Frauen überhaupt aussieht? Welche Spuren ein Abbruch hinterlässt?
Spuren, die sich nicht von heute auf morgen verwischen lassen. Es ist
allgegenwärtig. Egal wo man ist und was man macht, man wird immer daran
erinnert. Ich will hier nicht jammern, denn wie Sie sagen würden, wäre ich
selbst Schuld an meiner Situation. Aber dennoch sollte man auch mal überlegen,
welche Gründe eine Frau zu so einem Schritt bewegen und wie
es einem vielleicht danach geht.
Auch ganz nett fand ich den Beitrag mit der
"Baby-Klappe", in die man sein Kind "werfen" kann und es
evtl. zur Adoption freigeben. Haben Sie schon mal jemanden erklärt: "Hey
ich bin schwanger und gebs dann in eine Baby-Klappe"? Tragen Sie mal 9
Monate ein Kind in sich und geben es dann weg. Natürlich es lebt, was es sonst
nicht tun würde. Aber der Schmerz das Kind verloren zu haben, wäre noch größer.
Im Grunde gibt es keine wirkliche Lösung und endlose Diskussionen helfen den
Frauen nicht.
34.) Leserbrief von
Sarah Weber vom 16.11.2004
Im Moment behandeln wir das Thema
Utilitarismus, Gewissen, Moral und Ethik und sind dadurch auch auf Peter Singer
und seine Ansichten gekommen. Einige seiner Texte haben wir gelesen und im
Unterricht sind sogar einige Vergleiche mit A. Hitler gefallen, da er die
Gesellschaft entlasten wollte. Einige Schüler waren der Ansicht, dass Singer
den Staat entlasten finanziell entlasten will, indem er behinderte Föten
abtreiben will.
Bei dem Thema Abtreibuing bei behinderten
Föten finde ich es gerechtfertigt, dass eine Mutter abtreibt, da sie eventuell
behinderten Kind ein Leben in Abhängigkeit und ständigen Leid ersparen möchte.
Leider kann ich P. Singers Ansichten nicht teilen, da er für mich Menschen
danach beurteilt, wie geistig fit sie sind. Ein Mensch mit Down-Syndrom hat
genau so ein Recht zu leben, wie andere Menschen auch. Zwar wird das Kind in
Abhängigkeit leben, aber wenn sich die Eltern stark genug dazu fühlen das Kind
zu erziehen, wird es eine Menge Freude am Leben haben.
Sarah Weber (11. Klasse Gymnasium)
35.) Leserbrief von
Annabelle Taeger und Katja Steppke vom 12.5.2006
Wir sind generell der Ansicht, dass
Abtreibung keine Lösung ist. Da jedes potentielle menschliche Leben eine
Möglichkeit auf Leben haben sollte. Menschlich heißt nicht nur, dass der Fötus
einerseits zur Gattung des Homo sapiens gehört. Sondern auch, dass ein
Zellkern die Grundlagen besitzt, zu einer Persönlichkeit heranzuwachsen, daher
sollte
man diesem potentiellen menschlichen Leben die Möglichkeit geben sich zu einer
Persönlichkeit zu entwickeln.
Wissenschaftlich wurde bewiesen, dass Föten den Tod mitbekommen. Sie besitzen
bereits nach 28 Tagen Nerven, die man im Gesicht und in den Fingern sehen kann.
Der Puls steigt bei Abtreibung meist schon auf 200, dieses zeigt schon die
Alarmbereitschaft und die Todesangst der Föten. Nach einer Abtreibung erleiden
viele Frauen einen psychischen Zusammenbruch.
Jedoch gibt es Situationen in denen Abtreibung erlaubt sein sollte, allerdings
nur bis zum 3 Monat einer Schwangerschaft, z. B. wenn die Mutter keine
Verantwortung für das Kind übernehmen kann, da sie zu jung
ist wie bei einer Vergewaltigung einer 12-Jährigen. Aber ab den Alter von 17
Jahre sind wir der Meinung, dass man für sich und sein Kind Verantwortung
übernehmen kann und vor allem die Verantwortung für den "Unfall"
einer Schwangerschaft !!!
Annabelle Taeger & Katja Steppke
(Gymnasium Rissen, Klasse
9)
36.) Leserbrief einer Abiturientin
des Europa-Gymnasiums in Wörth am Rhein vom 5.4.2007
Die Diskussion über die Rechtmäßigkeit einer
Abtreibung und ab welchem Zeitpunkt an ein Mensch unter den Schutz der
Verfassung fällt, wurde auch an unserem Gymnasium im Ethik-, Religion- und Philosophieunterricht
besprochen.
Dabei wurden alle Meinungen
zugelassen und letztendlich keine Antwort auf die Frage gefunden.
Für mich gehört das Kinderkriegen und die
damit verbunden Vorgänge, die Geburt bis einschließlich der entscheidenden Tage
nach dieser zum Schatz der Frauen. Weder die Wissenschaft die krampfhaft
versucht Kinder auf Bestellung invitro herzustellen, noch irgendwelche Dritten
haben das Recht darüber zu urteilen was im Bauch einer Frau geschehen soll oder
nicht.
Auch sollte der Geburtenkontrolle in
jeglicher Richtung mehr Zuspruch gegeben werden. Es sollte weiter nach
Alternativen geforscht werden die nicht den Hormonhaushalt der Frauen so
dermaßen durcheinander bringen, dass sie später weitere Hormonbehandlungen in
Kauf nehmen müssen um die Effekte des jahrelang fleißig und gewissenhaft
eingenommen Medikaments wieder rückgängig zu machen. Nur wenig wird über die
Nebenwirkungen dieser medikamentösen Vorgehensweise gegen die Natur und den
Rhythmus der Frau gesprochen, viel mehr werben sogar die Frauenärzte selbst
durch die negative Bestätigung der Nebenwirkungen und Versprechen wie wachsende
Brüste. Als ob es im Frauenleben nichts wichtigeres gäbe.
Das die "Pille" aber das
Immunsystem (z.B.: Asthma), das Endokrine System (Gesamtheit
aller Hormonbildenden Organe und Zellen )(Zyklusstörungen,
Zwischenblutungen, Brustschmerzen, Sekretion aus den Brustwarzen), das
Nervensystem (Kopfschmerzen, Stimmungsschwankungen, Veränderten Sexualtrieb),
die Ohren und das Labirinth (Schwerhörigkeit), das Gefäßsystem (Migräne,
Bluthochdruck, niedriger Blutdruck, Thromboembolie), den Margen-Darm-Trakt
( Erbrechen und schweren Durchfall), Haut und Unterhautzellgewebe (Akne,
Ekzeme, Juckreiz), Fortpflanzungsorgane und Brust (Veränderung des
Scheidensekrets, vaginale Candidose, Vaginitis) angreift und die in
Klammern gesetzen unerwünschten Wirkungen verursacht , sowie allgemeine
Erkrankungen auslöst ist den meisten Pillennehmerinnen nicht bekannt. Doch nach
einigem Nachdenken wird wahrscheinlich jede Pillennehmerin feststellen das sie
mehr als nur eine dieser Nebenwirkungen regelmäßig in Kauf nimmt. Diese
unerwünschten Nebenwirkungen sind keine Utopien, sondern in der
Packungsbeilage, die eh niemand liest, der Yasmin Filmtabletten von Schering
aufgeführt.
Um wieder zurück zum eigentlichen Thema zu
kommen, möchte ich noch einmal meine kritische Meinung zur Abtreibung kundtun.
Die Vorgänge im Körper sollten nach dem eigenem aufgeklärtem Verstand jedes
Menschen wahrgenommen werden ohne das ein Dritter die Möglichkeit hat darüber
mitzuentscheiden. Allerdings darf man nicht außer Acht lassen das die
Entscheidung ob man ein Kind zeugen möchten von beiden Geschlechtern geklärt
werden sollte. Die Abtreibung an sich eignet sich wegen der Problematik der
Gefühlsebene nicht gerade als beste Maßnahme der Geburtenkontrolle, sollte
jedoch zugelassen sein um die Würde der gebärenden Menschen nicht außer Acht
zulassen.
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