Abtreibung bis zur Geburt? 
Ein Diskussionsforum

1.) Bericht von Gisela Klinkhammer

Abtreibung: Wann beginnt das Lebensrecht?

in: Deutsches Ärzteblatt 93, Heft 34-35 (26.8.1996), Seite A-2140
THEMEN DER ZEIT: Tagungsberichte

Scharfe Kritik am Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) vom 28. Mai 1993 in der Abtreibungsfrage übte auf einer Tagung im fränkischen Kloster Banz der Mainzer Rechtsphilosoph Prof. Dr. Dr. Norbert Hoerster. Er befand sich damit völlig im Einklang mit dem Veranstalter, dem Verein "Ärzte für das Leben". Auf wenig Gegenliebe stieß er dagegen mit seiner These, daß das Lebensrecht erst mit der Geburt beginnen solle, da bei dem Ungeborenen kein Ichbewußtsein und damit auch kein Lebensinteresse gegeben sei. Auf dem Seminar ging es außerdem unter anderem um die Hirntoddiskussion.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in der Abtreibungsfrage hält Prof. Dr. Dr. Norbert Hoerster im Grunde für Heuchelei. Danach bleibe nämlich das verfassungsrechtlich verankerte Recht auf Leben dem menschlichen Embryo vorenthalten, obwohl von den Richtern jedes einzelne vorgeburtliche Leben "um seiner Einmaligkeit und seiner individuellen Menschenwürde willen" für schutzbedürftig erklärt worden sei.
Das Bundesverfassungsgericht erkläre zwar jede Abtreibung, die nicht unter eine der drei gesetzlich anerkannten Indikationen (medizinische, embryopathische und kriminologische) falle, für rechtswidrig und verboten, wie es sich zwingend aus dem Lebensrecht des Ungeborenen ergebe. Trotzdem ziehe das Gericht für die ersten drei Monate eine Beratung einer Bestrafung vor. Begründung des Gerichts: Während die Bestrafung abbruchwillige Frauen dazu verführe, überstürzt eine Selbstabtreibung vorzunehmen oder zum Kurpfuscher zu gehen, könne die Beratung abtreibungswillige Frauen eher dazu motivieren, ihr Kind auszutragen.
Es sei jedoch, betonte der Rechtsphilosoph, durchaus nicht so, daß sich eine Beratung gegenüber einer Bestrafung in allen Fällen vorteilhaft auswirke. Erfahrungen im Ausland hätten gezeigt, daß Strafen durchaus eine gewisse Schutzwirkung ausüben könnten.
Anders als bei der Bestrafungsregelung dürfe schließlich bei der Fristenregelung niemand zum Schutz des ungeborenen Lebens eingreifen und den abtreibungsbereiten Arzt am Töten hindern. Jenes Recht auf polizeiliches Eingreifen und auf Nothilfe Dritter, das jedes geborene menschliche Individuum genieße, werde dem betroffenen Embryo vorenthalten. Eine solche Regelung sei mit dem Konzept eines jedem Embryo zustehenden Lebensrechtes eindeutig unvereinbar.
Wenn dem menschlichen Embryo also kein Recht auf Leben zugestanden würde, ist nach Ansicht Hoersters eine ethische Theorie notwendig, die festlegt, welchen menschlichen Individuen genau das Recht auf Leben zustehe. Seiner Ansicht nach gebe es nur "einen einzigen Weg zur Begründung eines Rechtes auf Leben, der frei von religiösen oder metaphysischen Voraussetzungen ist: den Weg über ein Interesse am Leben beziehungsweise Überleben". Menschliche Föten hätten dieses Überlebensinteresse noch nicht, da sie noch keine zukunftsbezogenen Wünsche und Pläne, also kein Ichbewußtsein hätten. Deshalb würde ihnen durch einen vorzeitigen Tod nichts genommen, was sie wünschen oder erstreben könnten.
Erst nach der Geburt entwickele sich in einem allmählichen Prozeß das Ichbewußtsein. Da man den genauen Beginn dieses Prozesses jedoch nicht bestimmen könne, spreche er sich, anders als der australische Bioethiker Peter Singer, dafür aus, das Lebensrecht nicht später als mit der Geburt beginnen zu lassen. Eine Ausnahme von der Geburtsgrenze erscheint Hoerster im Fall von extremen Frühgeburten vertretbar. Die Konsequenz von Hoersters These: Abtreibungen in jedem Stadium der Schwangerschaft und die Tötung von extrem Frühgeborenen sollten generell erlaubt sein. (...)
Gisela Klinkhammer


2.) Leserbrief von Prof. Dr.med. Axel W. Bauer

Lebensrecht: Logischer Zirkel

in: Deutsches Ärzteblatt 93, Heft 38 (20.9.1996), Seite 2356 (Zu dem Beitrag von Gisela Klinkhammer "Wann beginnt das Lebensrecht?" in Heft 34-35/1996)
SPEKTRUM: Leserbriefe

. . . Es erscheint an der Zeit, aus wissenschaftstheoretischer Sicht einmal auf den logischen Zirkel - man könnte auch sagen, auf die argumentative Perfidie - in diesem angeblich "einzigen Weg zur Begründung eines Rechtes auf Leben, der frei von religiösen oder metaphysischen Vorraussetzungen ist" (Hoerster) in aller Deutlichkeit hinzuweisen. Dieser logische Zirkel operiert in etwa nach folgendem Muster:
"1.) Als Professor für Bioethik (Rechtsphilosophie) verfüge ich über ein hohes Maß an kognitiven Fähigkeiten wie Bewußtsein, Selbstbewußtsein und Rationalität. 2.) Mein Amt berechtigt mich dazu, ethische (juristische) Kriterien für das Lebensrecht von Mitgliedern der Spezies Homo sapiens zu erarbeiten. 3.) Zur Erarbeitung dieser Kriterien benutze ich die mir in hohem Maß zur Verfügung stehenden kognitiven Fähigkeiten. 4.) Als Kriterium für die Zubilligung des Lebensrechts an ein Mitglied der Spezies Homo sapiens wähle ich das Vorhandensein von kognitiven Fähigkeiten. 5.) Mitglieder der Spezies Homo sapiens, die nicht über erkennbare kognitive Fähigkeiten verfügen, haben kein Lebensrecht. 6.) Zugleich haben diese Mitglieder der Spezies Homo sapiens, da sie ja nicht über erkennbare kognitive Fähigkeiten verfügen, keine Möglichkeit, mein Kriterium für die Zubilligung des Rechts auf Leben zu falsifizieren. 7.) Im Unterschied zu den mein Kriterium nicht erfüllenden Mitgliedern der Spezies Homo sapiens verfüge ich als Professor für Bioethik (Rechtsphilosophie) über ein hohes Maß an kognitiven Fähigkeiten."
Damit ist der Circulus vitiosus geschlossen, dessen logische Sollbruchstelle in dem willkürlich axiomatisierten, rhetorisch-abduktiven Übergang von Satz 3.) zu Satz 4.) liegt. Die obige Strukturanalyse enthüllt jedoch den tautologischen Charakter solcher Gedankengänge.
Wenn moralische Werte in der Medizin tatsächlich - wie ich glaube - institutionalistischen Charakter haben, wenn sie also einer gesellschaftlichen Konvention oder eines sozialen Konsenses bedürfen, dann muß schlicht die Frage gestellt werden, ob unsere Gesellschaft und ihre politisch Verantwortlichen ernsthaft eine neuartige ethische Übereinkunft im Sinne von Peter Singer oder Norbert Hoerster anstreben wollen oder nicht. Wenn man dies will, muß man die entsprechenden Protagonisten möglichst oft in den Medien zu Wort kommen lassen. Wenn man dies nicht will, muß man sich ihnen kritisch entgegenstellen, indem man ihre Axiome transparent macht.
Prof. Dr. med. Axel W. Bauer, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Fakultät für Klinische Medizin Mannheim, Theodor-Kutzer-Ufer, 68167 Mannheim


3.) Leserbrief von Prof. Dr. Dr. Norbert Hoerster

Lebensrecht: Sinn nicht verstanden

in: Deutsches Ärzteblatt 94, Heft 5 (31.1.1997), Seite A-194 (Zu den Leserbriefen "Ernste Fragen" von Prof. Dr. Wolfgang U. Eckart und "Logischer Zirkel" von Prof. Dr. med. Axel W. Bauer in Heft 38/1996)
SPEKTRUM: Leserbriefe

Es lohnt sich nicht, (auf die Verdächtigungen) . . . über meine philosophische Theorie des menschlichen Lebensrechtes im einzelnen einzugehen. Wer sich von dieser Theorie ein faires und unvoreingenommenes Bild machen will, sei verwiesen auf meine einschlägigen Bücher Abtreibung im säkularen Staat (Suhrkamp TB-Verlag 1991) und Neugeborene und das Recht auf Leben (Suhrkamp TBVerlag 1995). An dieser Stelle nur so viel: Daß für geistige Mitläufer unter unseren Ärzten mein Nachdenken über Medizinethik nur auf dem Hintergrund der Frage "Welche Lobby treibt Hoerster?" (Eckart) überhaupt nachvollziehbar ist, verwundert mich nicht. Ich verstehe auch gut das Befremden solcher Leute darüber, daß sich in unserer Gesellschaft trotz aller Hetze offenbar immer noch hier und da die Einstellung findet, man dürfe Ethiker wie Peter Singer und mich sogar "in den Medien zu Wort kommen lassen" (Bauer). Als ob der deutsche Arzt nicht von Natur aus wüßte, daß sein "ärztlicher Auftrag" nur lauten kann, "Leben zu erhalten" (Eckart). Wer hier angesichts der jährlich weit über 100 000 von unseren Ärzten im Mutterleib getöteten menschlichen Individuen auch nur stutzig wird, versteht offenbar nicht den eigentlichen Sinn derartiger Glaubensbekenntnisse.
Prof. Dr. Dr. Norbert Hoerster, Höchberghang 40, 97234 Reichenberg

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4.) Leserbrief von Dorothea Wildenburg (Bamberg) vom 3.2.1997

Die Frage, die sich meines Erachtens als grundlegendes Problem stellt, ist diejenige, ob, wie Norbert Hoerster behauptet, das Interesse am Leben tatsächlich allein ausschlaggebend dafür sein darf oder soll, ob und wann von einem Recht auf Leben zu sprechen sei. Von einem Recht auf Leben kann doch nur dann gesprochen werden, wenn das Leben (hier: das menschliche) als ein Wert verstanden wird. Diesen Wert erhält es dadurch, daß das einzelne Subjekt Ziele hat, die es verwirklichen will, und das Leben ein notwendiges Mittel ist, diese Ziele zu verwirklichen. Leben an sich hat keinen Wert. Diesbezüglich stimme ich Hoerster zu, wenn er das Interesse des einzelnen als einen wichtigen Faktor bestimmt, da Interesse m.E. nichts anderes heißt, als der Wille, selbstgesetzte Zwecke zu realisieren. Was jedoch deshalb nicht vergessen werden darf, ist die intersubjektive Komponente. Jeder Mensch hat nämlich Ziele, konstituiert Werte als zu realisierende, und insofern setzt jeder Mensch, reflektiert oder nicht, auch das Leben als Wert. Nur aus dieser Wertsetzung heraus ergibt sich dann die Pflicht, Leben zu erhalten, da es die Ermöglichung der Realisierung von Zielen darstellt. Ich sehe keine Begründung dafür, wie mich die subjektive Einstellung des einzelnen von dieser Pflicht entbinden könnte, da ich in Widerspruch mit mir selbst geriete, wenn ich zwar mein Leben als wertvoll, anderes menschliches Leben jedoch nicht als wertvoll konstituierte.

Davon abgesehen, erscheint mir der Begriff des Interesses zu pauschal und muß daher differenziert werden. Das Interesse, eine Bank auszurauben, wird wohl nicht gleichwertig sein zu dem, sich zu bilden. Das heißt: das eine Interesse heißen wir gut, ein anderes nennen wir unmoralisch. Dies stellt deshalb ein Problem dar, weil gezeigt werden muß, warum ein Interesse moralisch besser ist als ein anderes. Um dies zu beurteilen, kann ich jedoch nicht erneut ein Interesse heranziehen (z.B. das der Gesellschaft etc.), da auch hier wieder gezeigt werden muß, warum die Gesellschaft dieses Interesse einem anderen gegenüber bevorzugen soll bzw. ob es moralisch richtig ist, dieses statt eines anderen vorzuziehen. Das wiederum heißt: ich bedarf eines Kriteriums, das gerade nicht Interesse ist, um die Interessen als moralisch gut oder schlecht zu beurteilen, bzw. eines Kriteriums dafür, welche Interessen ich als achtenswert und welche ich als nicht akzeptabel bewerte.
Dorothea Wildenburg, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Philosophie II, Bamberg


5.) Leserbrief von Dr. Hartmut Kuhlmann (Stuttgart/Leonberg) vom 7.2.1997

Der Schlagabtausch zwischen Axel W. Bauer und Norbert Hoerster ist ein beklagenswerter Vorgang. Bauers Konstruktion eines "perfiden" logischen Zirkels bei Hoerster gründet sich in den entscheidenden Punkten auf haltlose Verdachtsmomente. Es gibt in den mir zugänglichen schriftlichen Äußerungen Hoersters weder Nachweise noch mögliche Begründungen noch überhaupt Anhaltspunkte für Sätze wie 1.) bis 3.) und 7.), weshalb sich mir die Vermutung nahelegt, daß Bauer damit weniger Hoersters "Axiome" als vielmehr seine eigenen Vorurteile darüber transparent macht (und dies wäre ein Zirkel ganz eigener Art).

Wenn dies den basalen argumentativen Gepflogenheiten einer "Kontroverse" zuwiderläuft, so widerspricht Hoersters Replik sicherlich deren stilistischen Usancen. Ich bin - als Beobachter - angesichts solcher Entwicklungen innerhalb der medizinethischen Zunft ziemlich besorgt. Ich bin nicht in erster Linie über die Heftigkeit der gegenseitigen Verunglimpfung erschrocken; deprimierend finde ich vielmehr die Gleichgültigkeit der Beteiligten gegenüber einer Öffentlichkeit, die von Experten eine sachliche Debatte - und anhand einer solchen Aufschluß und/oder Beratung in medizin- bzw. bioethischen Dingen - erwarten darf. Ein Vorgang wie der hier zu beobachtende scheint mir nicht der Bringschuld zu entsprechen, die die Forschung auch und gerade in ihren kontroversen Aspekten gegenüber einer - in diesem Fall ohnehin aufgewühlten und verunsicherten - Öffentlichkeit hat.

Wie dringend notwendig eine sachorientierte Kontroverse wäre, zeigt insbesondere der Begriff des "Interesses". Bauer scheint der verbreiteten Lesart zuzuneigen, die der philosophischen Überlegung über die Interessenfähigkeit von Personen wiederum bestimmte Interessen - und zwar des Philosophen gegenüber eben diesen Personen - unterstellt. Ich sehe für diese Lesart keinerlei Belege.

Dorothea Wildenburg versucht hingegen, den Interessenbegriff konstruktiv aufzugreifen. Sie ersetzt allerdings die (so viel ich weiß, der Debatte um den sogenannten moralischen Personenbegriff entnommene) Terminologie der Interessenfähigkeit durch eine kantianisierende, indem sie auf Zwecksetzungen und den Willen, diese durchzusetzen, rekurriert. Dies hat neben dem Effekt, daß dieser Interessenbegriff nur noch auf Menschen allein angewandt werden kann (statt, wie etwa bei Hoerster und anderen, in begrenzter Weise auch auf Tiere), sicherlich den schönen Vorteil, daß nun mit Kantischen Mitteln der Mensch - sowohl als zweckesetzendes Wesen als auch als Zweck an sich - unter einem neuen Blickwinkel in die Debatte kommt.

Es hat aber den entscheidenden Nachteil, daß eine enge moralische Interpretation des "Interesses" kaum vermeidbar ist. Wenn ich richtig sehe, führt Wildenburg diese in zwei Schritten vor. Zunächst: Bei Kant ist es der Wille, der qua Freiheit auf das Sittengesetz verpflichtet ist - Wildenburg will parallel dazu den Interessenfähigen, d.i. Lebensberechtigten zugleich auf das Leben verpflichtet sehen. Daran ist sicherlich nicht viel zu kritisieren außer einem gewissen Formalismus, den man entsprechenden Konstruktionen (etwa bei der "Letztbegründung" von Moral durch Vermeidung von Selbstwidersprüchen) stets bemängeln kann. Etwas heikler scheint mir der zweite Schritt aus, in dem Wildenburg die Kantische Gleichung von Freiheit und Moralität auf die Interessenfähigkeit zu übertragen scheint: So wie bei Kant nur der "gute Wille" tatsächlich ein Wille ist, scheint für Wildenburg nur das moralisch zulässige Interesse zu gelten. Sollen wir daraus - im Blick auf Wildenburgs Beispiel - den Schluß ziehen, daß Personen, die das Interesse haben, eine Bank auszurauben, zugleich ihr Lebensrecht verwirkt haben?

Natürlich unterstelle ich diese Folgerung Wildenburg nicht im Ernst; mir scheint dieses Problem aber deutlich zu demonstrieren, was für Mißverständnisse aus der Kollision unterschiedlicher Terminologien - in diesem Fall zwischen dem sittlich neutralen Begriff des Interesses und den keinesfalls neutralen Begriffen von Zwecken, Willen etc. - entstehen könne. Dasselbe Phänomen läßt sich übrigens an den Begriffen von Recht und Wert des Lebens feststellen (und in allen diesen Fällen wäre es sicherlich nützlich, sich mit Hoersters eigenen Texten zu befassen, wenn man seine Meinungen diskutiert).

Auch ich vermute, um dies abschließend nur zu erwähnen, daß der Begriff des Interesses (genaugenommen handelt es sich nicht um das Interesse, sondern die Fähigkeit dazu) nicht hinreicht, um über Personsein und/oder das Lebensrecht zu entscheiden. Die gesellschaftliche Konvention und der moralische Konsens können es freilich auch nicht allein sein - schließlich ist die Konvention nicht nur die potentielle Wirklichkeit, sondern stets auch das Kritikobjekt von ethischer Theorie.
Dr. Hartmut Kuhlmann, Stuttgart/Leonberg


6.) Antwort von Axel W. Bauer (Heidelberg) vom 7.2.1997

Ein kurzer Zwischenruf nach den Beiträgen von Dorothea Wildenburg und Hartmut Kuhlmann sei mir gestattet:

Ich halte relativ wenig davon, wenn man ethische Probleme, deren praktische Folgen eines Tages Lieschen Müller oder ihren Fötus betreffen werden, zu Expertenthemen hochstilisiert, um dann a) von diesen "Experten" eine "Lösung" zu erwarten und um dann b) Lieschen oder Herbert Müller in dieser Debatte als Diskussionspartner zu entmündigen, weil sie den abstrakten Darlegungen der Philosophen vom Fach nicht mehr zu folgen vermögen. Eines Tages wird das Recht auf Leben dann tatsächlich von (Rechts-)Philosophen oder Bioethikern festgelegt; natürlich immer nur das Lebensrecht anderer, versteht sich.

Dies ist eine rationalistische - im metaethischen Sinne kognitivistische - Art der Argumentation, die etwas gespenstisch Gelehrtenhaftes im Duktus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts an sich hat: Damals wurden - in Wahrheit höchst politische - Themen in nur noch von ausgebildeten Fachleuten zu lösende Expertenfragen uminterpretiert, für die sich dann die "Mandarine" (meist Universitätsprofessoren) alleinzuständig erklärten (in der Medizin z.B. Robert Koch oder Rudolf Virchow), um ihre Macht in den Institutionen zu festigen und um als wissenschaftliche Autoritäten unangreifbar zu werden.

Ich dachte eigentlich, daß wir am Ende des 20. Jahrhunderts hier in der Beurteilung ein wenig weitergekommen wären und erkannt haben sollten, daß auch die scheinbar neutralen "Experten" eben nicht in einem sterilen Elfenbeinturm wohnen (wenngleich manche dies gelegentlich vernebelnd vorgeben, indem sie z.B. den "zerstreuten Professor" spielen). Sie stehen mitten im Leben! Auch Gelehrte sind politische, historische und somit historisierbare Wesen. Diese Einsicht habe ich nicht zuletzt als Institutionenhistoriker der wissenschaftlichen Medizin des 19. und 20. Jahrhunderts immer wieder bestätigt gefunden.

Sollen menschliche Lebewesen nun künftig (zunächst mal) bis zur Geburt vogelfrei sein oder nicht? Das ist am Ende der wirklich entscheidende Punkt, und sonst gar nichts.
Axel W. Bauer, Heidelberg


7.) Leserbrief von Dorothea Wildenburg (Bamberg) vom 15.2.1997

In der Tatsache, daß, wie Hartmut Kuhlmann anmerkt, der Interessebegriff "nur noch auf Menschen allein angewandt werden kann", sehe ich nun wirklich kein Problem. Tiere haben keine "Interessen", denn Interesse setzt Selbstbewußtsein und Vernunft voraus. Ebenso hat auch die Natur kein Interesse. Das heißt natürlich nicht, daß dadurch Tiere oder die Natur als wertlos gekennzeichnet wären. Doch ihren Wert erhalten sie allein dadurch, daß wir (die Menschen) ihnen Wert zusprechen, sie als (wertvolles) Mittel verstehen, um weiterhin unsere Werte zu realisieren.

Bezüglich der Hauptkritik von Kuhlmann möchte ich nur folgendes bemerken. Mit dem Beispiel des Bankräubers wollte ich nur deutlich machen, daß, wenn man das Interesse zum Leitfaden einer Ethik machen will, ganz offensichtlich eine Interessenhierarchie aufgebaut werden muß, da nicht jedes Interesse moralisch gleichwertig zu sein scheint. Interessen müssen somit moralisch bewertet werden, und eine solche Bewertung erfordert einen Bewertungsmaßstab, der selbst nicht wieder Interesse sein kann. In diesem Moment zeigt sich dann m.E. auch deutlich, daß "Interesse" nicht sittlich neutral ist. Der Begriff Interesse kann ohne Wert- und Zwecksetzung überhaupt nicht verstanden werden. "Interesse" haben heißt letztlich nichts anderes als: Ich will dieses oder jenes, und etwas wollen heißt wiederum das, was man will, positiv bewerten. Wieso der Bankräuber sein Lebensrecht verwirkt haben sollte, ist deshalb auch nicht einsichtig. Denn auch der Bankräuber will etwas, z.B. seine Freiheit realisieren, allerdings wählt er die falschen Mittel, da er nämlich durch sein Handeln seinen eigenen Werten (z.B. demjenigen, Freiheit zu realisieren) widerspricht, indem er die Freiheit anderer mißachtet. Durch unmoralisches Handeln verwirkt man jedoch nicht sein Lebensrecht.

Was nun den "Zwischenruf" von Axel W. Bauer betrifft: Es geht in keiner philosophischen Debatte darum, irgendjemanden zu entmündigen oder willkürlich Lebensrechte festzulegen. Sicher ist es außerdem wichtig zu klären, ob menschliche Lebewesen "bis zur Geburt vogelfrei sein" sollen oder nicht. Das Problem ist jedoch dasjenige, daß diese Frage nicht geklärt werden kann, bevor nicht geklärt ist, was menschliches Leben überhaupt ist und warum man menschliches Leben achten soll. Glücklicherweise stehen wir diesbezüglich nicht am Anfang der Philosophie. Hätte jedoch z.B. Kant (wenn ich schon auf diese Position festgeschrieben werde) terminologisch für Lieschen Müller geschrieben, wäre seine Kritik der reinen Vernunft, von der auch Lieschen Müller, meistens vielleicht ohne es zu wissen, heute profitiert, vermutlich nie zustande gekommen. Ich möchte damit nicht einer unverständlichen Diskussion das Wort reden oder irgendjemanden aus dem Diskurs ausschließen. Es scheint mir jedoch evident, daß - um moralische Probleme oder anderes zu diskutieren - eine gewisse Abstraktionsfähigkeit vorhanden sein muß, daß man, will man philosophisch etwas klären, sich vom allgemeinen Menschenverstand gerade lösen muß. Abstraktheit ist nicht das Ziel von Philosophie, aber oft ein notwendiges Mittel, um konkrete Probleme beurteilen zu können. Vor diesen Problemen, mit denen wir konfrontiert werden, stehen Philosophen ebenso wie Nichtphilosophen - d.h. jeder Philosoph oder jede Philosophin ist zuallererst einmal Herbert oder Lieschen Müller. Der Unterschied zwischen beiden ergibt sich erst durch die Reflexion, die jedoch nie Selbstzweck, sondern Mittel zum Zweck sein sollte.
Dorothea Wildenburg, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Philosophie II, Bamberg


8.) Leserbrief von Jeff Nicolich (Darmstadt) vom 13.4.1997

Zu der Diskussion über Abtreibung und Lebensrecht möchte ich Sie auf die Beiträge der britischen Zeitschrift "LM" hinweisen, z.B. der folgende Artikel:

Why shouldn't women abort disabled fetuses?







Über die Suchfunktion auf dieser Seite können Sie - falls Interesse vorhanden ist - weitere Artikel zu diesem und anderen Themen finden. Neben Lebensrecht ist auch Lebensqualität eine wichtige Frage. Ich persönlich finde diese beiden Artikel über gesundes Leben hochinteressant:

Healthy eating in a diseased society

und

The dangers of healthy living

Jeff Nicolich, Darmstadt


9.) Leserbrief von Arno Rauzenberg (Düsseldorf) vom 7.5.1997

Es ist interessant zu beobachten, und in der Tat bezeichnend, wie hier eine Diskussion zu einem Thema zu etwas anderem geworden ist. Axel W. Bauer kann man allerdings den Vorwurf machen, dies zumindest indirekt bewirkt zu haben, indem er an die erste Stelle der Diskussion einen Bericht einer dritten Person setzte und an die zweite eine sicher persönliche Bemerkung, die nichts mit dem Thema, sondern nur mit dem zufällig exponierten Vortragenden, hier Norbert Hoerster zu tun hat. Aber - wie Bauer selbst sagt - auch die besten Philosophen oder Mediziner sind nur Menschen.

Das dadurch losgetretene zweite Thema, nämlich mehr oder weniger die Bedeutung der fachlichen Diskussion, ihre bestgeeignete Form und Aspekte des Einbezugs von "Lieschen Müller" ist nicht minder interessant und berührt auch - meines Erachtens - eine Problematik, die sich nur unter anderem in der Diskussion des eigentlichen Thema offenbart. Darauf möchte ich jedoch nur in einem Punkt Stellung beziehen, weil sich hier auch für die eigentliche Diskussion relevante Aspekte ergeben. Es ist dies die Form einer ethischen Diskussion, speziell die Schwierigkeit der Verständigung. Neben dem Problem eines notwendigen höheren Abstraktionsgrad sehe ich diese allein schon durch die gewählte Sprachform als erschwert an. Je mehr Fachbegriffe und Fremdwörter benutzt werden, desto unwahrscheinlicher ist es, daß jeder Zuhörer eine Vorstellung mit den Begriffen verbindet, und erst recht kann man nicht erwarten, daß bei solchen, nicht durch häufige Verwendung angepaßten Vorstellungen der jeweils Andere dieselben Vorstellungen damit verbindet. So scheint mir dafür ein ausgezeichnetes Beispiel eben jene hier aufgeführte Diskussion zu sein, obwohl oder gerade weil es hier noch nicht einmal um Fremdvokabular geht, sondern allein um Begriffe, deren Bedeutung variieren und die diese erst durch eine subjektive Setzung erhalten.

"Interesse" ist hier der Begriff, der wohl von den Diskutierenden ganz unterschiedlich verstanden wird, und somit die Basis der Diskussion in Frage stellt. Ein weiteres Beispiel, auf das ich noch zurückkomme, wäre "menschliches Leben". Und in ähnlicher Weise gilt dies selbstverständlich für die Auffassung, die man jeweils selbst vom eigenen Berufsstand und seinen Aufgaben hat. Ich denke, es geht nicht darum, dem jeweils anderen seine Auffassung vorzuwerfen oder sich in sinnlosen Streitereien über die "wahre" Bedeutung zu verlieren, sondern um eine Klärung der entsprechenden Begriffe, damit dann eine vernünftige und sinnmachende Diskussion beginnen kann.

Da ich hier zum dritten Male einen Text von mir einbringe, möchte ich gleich bemerken, daß man aus den Inhalten nicht versuchen sollte, meine Meinung abzuleiten. Es geht mir keineswegs darum, durch die Texte diese darzustellen, sondern ich möchte nur Aspekte einbringen, die noch nicht genannt wurden, die ich aber, solange man mir nichts Gegenteiliges beweist, als notwendig für eine umfassende Diskussion erachte. Ich könnte beides auch zusammenführen: wer - wie etwa in der öffentlichen Diskussion um Peter Singers Thesen - meine Texte als Angriffspunkte gegen mich auswählen möchte, vielleicht weil ihm etwas an ihnen unangenehm erscheint, der verfehlt völlig meine Intention, die nur etwas ergänzen möchte, und verpaßt überdies eine Chance, eine Diskussion unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren zu führen. Dies möchte ich auch noch und gerade zu den in den Beiträgen immer wieder erscheinenden Anspielungen auf Peter Singer unterstreichen: man kann sich zu seinen Thesen und den daraus abgeleiteten Konsequenzen stellen, wie man will, sie haben eine zumindest gleichberechtigte Position und müssen deswegen mitbedacht werden.

Ich empfinde es nicht so sehr als unfair, denn mehr als vergeudete Zeit, über etwas zu diskutieren - hier die Ansichten von Norbert Hoerster - ohne daß ich das Original kenne. Es war allerdings Zufall, daß ich gerade das kleine Buch "Neugeborene und das Recht auf Leben" von diesem Autor in den Händen hatte. Ich kann nach dessen Lesen und anderer Publikationen allerdings nicht ganz Axel W.Bauer folgen, der den Autor als konsequentialistisch bezeichnet, impliziert dies doch meines Verständnisses nach eine bestimmte ethische Grundposition, die jemand unmöglich bereits teilen muß, nur weil er einmal auf Konsequenzen einer bestimmten Regelung oder Handlung hinweist. Ich finde, ebenso wie bei den Thesen eines Peter Singer, das Dargestellte einer Beachtung wert. An dieser Stelle möchte ich einmal von meinen sonstigen Gepflogenheiten abweichen und etwas Grundsätzliches nach meinem Verständnis anführen: Ich denke, daß alle momentan entstandenen medizinethischen Probleme so umstritten diskutiert werden und einer Lösung unzuführbar zu sein scheinen, weil gegenüber den traditionellen, meist sehr vereinfachenden und von Metaphysischen beeinflußten Vorstellungen sich durch technische Fortschritte Differenzierungen ergeben, die mit den alten Mitteln nicht mehr zu bearbeiten sind.

Deutlich wird dies etwa an der Diskussion um den Hirntod: Früher, und so sind noch die meisten Begrifflichkeiten und Vorstellungen, war der Tod ein Zeitpunkt, ein klar definierter und nicht beeinflußbarer Wechsel. Durch moderner Diagnostik und dem damit verbundenen Mitteln wurde daraus ein Prozeß, der differenziert ist, sowohl bezüglich der Beobachtung als auch des Eingreifens. Nun kann man nicht erwarten, daß die alten Begriffe die neuen Differenzierungen abdecken. Stattdessen muß man sich wohl um Neudefinitionen oder Neuzuordnungen bemühen. Dies heißt aber auch, daß man sich nicht in endlosen Diskussion um die alten Begriffe und ihre Bedeutung verlieren darf. Wieder ist zunächst eine Klärung der Sprache erforderlich. Dafür müssen neue Vorstellungen zum Teil gefunden werden. Man ist gezwungen, mit den alten Begriffen ein wenig "herumzuspielen". Hier hat der einzelne Mensch die Aufgabe, neue Sichtweisen einzuführen. Wenn dann genügend davon gesammelt wurden, kann in einem gesellschaftlichen Prozeß ein Neudefinition erfolgen.

Aus dieser Sicht muß ich Norbert Hoerster Beifall zollen, zeigt er doch zunächst einfach auf, wo die alten Begriffe und Vorstellungen nicht mehr zu den gegenwärtigen Möglichkeiten passen. Das angesprochene Buch gliedert sich in sechs Kapitel, wovon das vierte gerade ein Beispiel des Aufzeigens darstellt: In ihm geht es um Widersprüchlichkeiten und Ungenauigkeiten der Einbecker Empfehlungen. Sie aufzuzeigen, und sei es noch so nur ein subjektiver Eindruck, ist notwendig. Hoerster aber ist auch noch eine Person, die man in betreffenden Problemkreisen mit einer gewissen Kompetenz ansieht. Ich sehe allerdings auch enorme Schwierigekeiten in den Konsequenzen, die der Autor dann ableitet, und Lücken in seiner Argumentation, die in ähnlicher Weise auch in den Beiträgen in diesem Forum auftauchen. Die erste Problemart ergibt sich aus den oben bereits erwähnten sprachlichen Differenzen. Definiere ich beispielsweise "(Über-)Lebensinteresse" nur geringfügig um, nämlich zu einem mehr als "Interesse am Nicht-Sterben" verstandenen, dann ergeben sich hieraus gänzlich andere Konsequenzen. Da jedes Wesen ein Interesse am Nicht-Leiden hat, wobei ich Interesse nicht als etwas so Enges wie einen bewußten Gedankengang verstanden wissen will, sondern einfach aus den Reaktionen eines Wesens ableite, hat es vielleicht nicht durchgängig ein Interesse am Leben im Sinne eines auf die Zukunft gerichteten Wunsches, aber im Moment vor dem Sterben durch eine gewaltsame Tötung doch deutlich den "Wunsch", dieser Situation zu entgehen. Dabei spielt es meines Erachtens keine Rolle, ob die Äußerungen aufgrund einer genetischen Überlebensprogrammierung erfolgt oder aufgrund eines sich selbstbewußten Gedankenganges - wobei hinzugefügt werden muß, daß niemand beweisen kann, daß der sterbende Mensch über mehr als den rein kreatürlichen oder genetisch programmierten Lebenswunsch verfügt. Direkt in Form der Angst oder indirekt über den Wunsch, diese Angst nicht zu empfinden, besteht anscheinend bei jedem Wesen ein Nicht-Sterbens-Interesse. Man könnte dies allenfalls dadurch widerlegen, daß man den Menschen entweder zu etwas Besonderen macht oder materialistisch argumentiert.

Dies heißt zweierlei: Da die umgeformte Defintion nichts taugt zur Differenzierung, kann auch die anders verstandene, subjektive Definition von Hoerster wenig nutzen; und es offenbart sich erneut jener immer wiederkehrende Streit, was denn der Mensch sei, speziell zum Beispiel ob er eine Seele besitzt. Die Argumentation von Hoerster verlagert das Problem nur auf einen anderen abstrakten Begriff, den des Lebensinteresses. Dies muß allerdings nicht bedeuten, daß seine Betrachtungsweise nicht förderlich wäre. In der Tat könnte der neue Begriff eine bessere gesellschaftliche Definition besitzen oder den Blick für das Wesentliche öffnen. Da aber sehe ich erneut Probleme: greift man auf das (Über-)Lebensinteresse zurück, gleich wie, dann gerät man an anderer Stelle in Nöte. Ein zum Selbstmord entschlossener Mensch hat sicher nur noch ein bedingtes Lebensinteresse. Darf ich ihn also töten? Anscheinend wird damit die Diskussion um anenzephale Geburten, um hirntote Organspender und aktive Sterbehilfe direkt miterledigt. Bei all diesen Menschen existiert nach unserem Verständnis - und dies ist der springende Punkt - kein bewußtes Überlebensinteresse. Hierüber mag der eine oder andere sogar froh sein, doch damit ist die Kette noch nicht beendet, denn wie steht es mit an Alzheimer Erkrankten, mit geistig Verwirrten oder einfacher dem komatösen Patienten? Hoerster möchte ja - und dies berechtigt begründet - nicht auf irgendeinen Begriff von Potential zurückgreifen. Doch wie bewußt muß das Überlebensinteresse unserer Anschauung nach ausgeprägt sein und wie lange hält es vor als einer Schutzfunktion?

Entsprechend diesen nicht gewollten, aber sich aufdrängenden Konsequenzen gerät der Autor bei manchen expliziten Ausführungen ins Schwimmen. Dies zeigt schon die Wortwahl, zum Beispiel bei der Erörterung der Anwendung auf Frühgeborene, wo häufig Begriffe wie "höchstwahrscheinlich" oder "höchstgradig unwahrscheinlich" auftauchen, aber auch in den praktischen Ausführungsideen der Tötung von Föten und Frühgeburten, die er dann wiederum unter die subjektive Verantwortung des jeweiligen Arztes stellen möchte. Weder ist es ersichtlich, warum man, sollte seine Vorstellungen mit der Geburt einsetzenden Lebensrechtes allgemein gültiger Konsens sein, dem behandelnden Arzt das Recht auf Verweigerung zugestehen muß, noch kann ich mir erklären, wie er die von ihm geforderte Sicherstellung, "... daß Eltern in allen Landesteilen problemlos einen Arzt erreichen können, der die Bereitschaft besitzt", verwirklichen will. Und zumindest einen psychologischen Unterschied kenne ich, zwischen der ärztlichen Tötung eines werdenden Menschen im Mutterleib und außerhalb des Mutterleibes, den er aber nicht berücksichtigt, und dies ist das Vorhandensein eines lebenden Gegenüber in Form des Frühgeborenen. Man kann es zwar beklagen, doch Begreifen ist im Allgemeinen zunächst ein Sehen-und-Greifen-Können, so daß Dammbruchargumentationen durchaus stichhaltig sind, falls man Frühgeborene, die Lebenszeichen sichtbar abgeben, als legal zu Tötende einstuft.

Hoerster weist meines Erachtens durchaus berechtigt auf Mängel hin. Sein Vorschlag der Neudefnition sehe ich allerdings als unbrauchbar an. Zumindest findet bloß ein Rückgriff auf andere, ebenso abstrakte Begriffe statt. Dies geschieht häufiger in medizinethischen Debatten. Begriffe wie "Lebensrecht" oder "Menschenwürde" werden dabei durch andere, nicht minder problematische Begriffe definiert und zugleich konstituiert. Man bewegt sich in Kreisschlüssen oder hofft auf ein Tabu, das der andere nicht anzutasten wagt. Dagegen sollte man sich besser von all diesen Begriffen lösen, vor allem wenn man das Herauslassen von metaphysischen Aspekten beabsichtigt. Die Frage nach dem Wert des Lebens oder der Würde eines Menschens läßt sich schlicht nicht ableiten. Was immer schon galt, gilt auch heute: Wir definieren sie uns willkürlich. Worauf wir zu achten haben, das ist eine Konsistenz des begrifflichen Systems und Brauchbarkeit der Normierungen. Dies umfaßt dann auch eine Abgleichung mit anderen, ähnlich definierten Vorstellungen wie etwa die der persönlichen Freiheit oder der Gleichheit.

Am Ende möchte ich noch auf die Ursache des Problems hinweisen, wie es anscheinend aus unterschiedlichem Verständnis des Begriffes "menschliches Leben" immer wieder auftaucht. Manche definieren dieses für sich als Leben, das überdies noch mehr ist, nämlich menschlich. Andere definieren es als Mensch, der lebt - im Gegensatz zum toten Menschen oder dem Begriff des menschlichen Körpers. Es wäre sehr fruchtbar, wenn sich die Streitenden über den damit verbundenen Bedeutungsunterschied klar werden würden.
Arno Rauzenberg, Düsseldorf


10.) Leserbrief von Ingo Mack (Salzgitter) vom 30.7.1997

"Mein Bauch gehört mir!" Mit diesem Ausspruch bekenne ich mich zur eigenen Körperlichkeit. Gleichzeitig verknüpfe ich damit auch einen klares, nicht widerlegbares Interesse am eigenen Leben.

Für mich als männliches Subjekt der Spezies Homo sapiens ist dieser Anspruch jedoch nicht so verfänglich in der Aussage, wie sie für eine weibliche Spielart derselben Lebensform wirken könnte. Unabhängig davon, welches Gewicht und welchen Umfang ich meinem Bauch durch Verabfolgung der verschiedensten Lebensmittel zubillige, eines wird in diesem Bestandteil meines Körpers wahrscheinlich (sieht man von der Samenzellenproduktion ab) niemals entstehen: ein eigenständiges Lebewesen in spe. Die Reproduktion der menschlichen Spezies ist (noch) auf den Uterus des weiblichen Teils der Bevölkerung angewiesen.

Bis hierhin teile ich die Auffassung der hier vertretenen Standpunkte. Zu meinem Leidwesen muß ich vorausschicken, daß ich die erwähnten Bücher von Herrn Prof. Dr. Dr. Norbert Hoerster nicht kenne und meinen Beitrag hier nur anhand der hier veröffentlichen Leserbriefe verfasse.

Darüber hinaus verwende ich den Terminus des von Herrn Prof. Dr.med. Axel W. Bauer an anderer Stelle vorgestellten ersten und zweiten Axioms des systematischen Erkenntnisgewinns in der Medizin, ohne dies als ein dogmatisch gemeintes Faktum zu verwenden, da die dort vorgestellten Vorgehensweisen in der Hauptsache auf unbeweisbaren Voraussetzungen beruhen).

Für mich persönlich beginnt das Recht auf Leben lange vor der Geburt. Spätestens nach der 21. Zellteilung (das sind dann rund zwei Millionen Zellen oder ein Lebewesen von zwei Milligramm Körpermasse) ist doch etwas Eigenständiges entstanden, das in den Anlagen den später (nach der Geburt) lebenden Menschen vorbedingt.

Dorothea Wildenburg schrieb am 3.2.1997: "Leben an sich hat keinen Wert". Dem will ich entschieden widersprechen. Meiner Ansicht nach ist nicht die Frage Wann ist Leben lebenswert?, sondern die in den christlichen Vorgaben (Schriften der Bibel etc.) enthaltene Forderung, die Schöpfung zu schützen und sie dem Menschen untertan zu machen, entscheidend. Leider tragen die derzeitigen politischen Entscheidungsfinder das "C" wie eine Monstranz vor sich her, ohne selbst (m.E.) in der Konsequenz dazu zu handeln.

Für mich wäre es einfacher, mit den derzeitigen Zuständen und Entscheidungen der Verantwortlichen zurechtzukommen, wenn diese sich unmißverständlich für oder gegen die Vorgaben jenes "C" bekennen würden. Aus meiner Sichtweise ergibt sich, orientiert am pragmatisch Machbaren, daß in der Frage der Abtreibung das Recht des Einzelnen vor dem Recht der Gesellschaft steht.

Jede Frau, die es vor sich selbst und vor ihrem Gewissen glaubt verantworten zu können, einem weitern Angehörigen der Spezies Homo sapiens die Möglichkeit zur Gestaltung der Zustände nehmen zu dürfen, soll das Recht zur Abtreibung haben. (Den Tatbestand, ob ein Lebewesen erst nach drei Monaten als solches existent ist oder sogar erst nach sieben Monaten Aufenthalt in der Gebärmutter, können von Männern dominierte höchste Gerichtsinstanzen meiner Ansicht nach nicht mit objektiver Sicherheit klären.)

Die Spezies Mensch wird, von der "Bevölkerungsexplosion" aus betrachtet, gewiß nicht an Schwangerschaftsabbrüchen nicht wieder gutzumachende Einbußen erleiden. Leider wird immer wieder von Voraussetzungen ausgegangen, die für die Betroffenen nicht zutreffend sind. Den Schwangeren, die vor die Wahl gestellt werden, für ein Kind sorgen zu müssen, ohne sicher sein zu können, daß die wirtschaftliche Grundlage ihres weiteren Lebens gewährleistet ist, wird die Frage "lebenswert oder nicht?" ganz anders auf den Nägel brennen, als solchen Betroffenen, die ein eher wohlsituiertes Lebensumfeld haben.

Hier kann die Politik eingreiffen, allerdings hätte dies eine völlig andere Wertung von Relevanz, was Politik leisten muß, zur Folge. Und genau dies, das Recht und die Möglichkeit auf ein menschenwürdiges Leben, kann die Politik meines Erachtens zur Zeit nicht allen möglicherweise Betroffenen liefern.

"Bankräuber", laut dem Beispiel von Frau Dorothea Wildenburg, sind lebens"un"wert. Auch hier: Widerspruch. (Ein weiteres fällt mir dazu nicht ein).

Wäre es für Schwangere sicher, daß sie wirtschaftlich nicht ins Abseits geraten können, wäre die Anzahl der Abbrüche wahrscheinlich um ein wesentliches geringer. Allerdings darf auch die eher hedonistische Umwertung, was "lebenswert" ist, nicht außer Acht gelassen werden, da in einem zunehmend "wert" - im Sinne von Besitz an materiellen Gütern - orientierten Gesellschaftsbild nur allzuleicht die Pflicht zum verantwortlichen Umgang mit "Leben" mit dem Ex-Paragraphen 218 ausgeschüttet wird.
Ingo Mack, Tischler, Bleckenstedterstraße 25, 38239 Salzgitter


11.) Leserbrief von Anne-Marie Rey (Zollikofen/Schweiz) vom 3.8.1997

Als "Lieschen Müller" sei mir ein Zwischenruf gestattet: Einmal mehr dreht sich diese ganze Diskussion einzig um das sogenannte "Lebensrecht" von vorgeburtlichem Leben. Das "Umfeld" wird ausgeklammert, nämlich die schwangere Frau, die ohne Zweifel ein Lebensrecht hat. Ohne diesen einzigartigen Lebenszusammenhang lässt sich die Abtreibungsfrage nicht diskutieren. Es geht eben gerade nicht nur um die Frage: "Sollen menschliche Lebewesen bis zur Geburt vogelfrei sein?", wie Prof. Bauer schreibt.

Die andere Seite der Frage kann nicht abgetrennt werden: Ob eine Frau gezwungen werden darf, eine Schwangerschaft auszutragen, zu gebären und die lebenslange Verantwortung für ein Kind zu übernehmen. Der befruchteten Eizelle kann nicht ein "Lebensrecht" zugesprochen werden, ohne dass die Frau zum blossen Brutkasten degradiert wird, dass sie zur "Leibeigenen" wird.

In anderem Zusammenhang, bei der in vitro Fertilisation: Wenn die befruchtete Eizelle ein "Lebensrecht" hätte, müssten wir ja wohl alles unternehmen, um sie sich entwickeln zu lassen, z.B. durch Zwangseinpflanzung in den Uterus einer Frau oder indem sie eingefroren wird, solange, bis Apparate erfunden wären, die es gestatten, sie ausserhalb des Körpers einer Frau bis zur selbständigen Lebensfähigkeit auszubrüten (Ektogenese) - was Göttin verhindern möge.

Ich gehe mit Prof. Hoerster einig, dass nur geborene Menschen Rechte haben können. Was nicht heisst, dass einem Embryo kein moralischer Wert zukommt, und zwar ein progressiv zunehmender mit Fortschreiten der Schwangerschaft.

Zum ethischen Aspekt der Abtreibung fand ich übrigens das Buch "Abtreibung im säkularen Staat" von Prof. Hoerster sehr interessant und auch für Lieschen Müller verständlich geschrieben. Noch besser hat mir das Buch von Bonnie Steinbock entsprochen: "Life before Birth - The Moral and Legal Status of Embryos and Fetuses" (Oxford University Press, 1992 / paperback, 1996)
Anne-Marie Rey, Präsidentin der Schweiz. Vereinigung für Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs (SVSS), Zollikofen/Schweiz. E-mail: rey.uspda@bluewin.ch


12.) Leserbrief von Hans-Heinrich Fortmann aus Plön vom 3.8.1997

Sei es, daß der Begriff des "Interesses" nicht eindeutig bestimmt ist, sei es, daß das Zutreffen einer zureichend bestimmten Spielart des Begriffes nicht überprüft werden kann:

Wie es im Strafrecht nicht ohne Grund einen Vorbehalt "in dubio pro reo" - im Zweifel für den Angeklagten - gibt (und man stelle sich vor, er würde konsequent in sein Gegenteil verkehrt!), so müßte es bei der Theorie der Verknüpfung des "Lebensrechts" oder "Lebenswertes" mit dem "Interesse" die Vermutung des Lebensinteresses schon dann geben, wenn sie auch nur (unter welchen Vorannahmen auch immer) "möglich" ist. Das heißt, "Wahrscheinlichkeit" kann hier kein Kriterium sein. Im Zweifel für das Leben ! (Und: In dubio pro Deo.)
Hans-Heinrich Fortmann, Langenbusch 5, 24306 Plön, Tel. (04522) 742127. E-mail: H.Fortmann@kiel.netsurf.de, Homepage: http://homes.cls.de/users/h/hans1/index.htm


13.) Leserbrief von Rainer Heldt vom 26.8.1997

Interesse/Lebensrecht: Die Begriffe, wie sie hier verstanden werden wollen, beinhalten eine Kapitulation vor den bestehenden Machtverhältnissen. Bedenken Sie: es geht hier doch nicht um die Pose des seine Existenz im teleologischen Sinne erfassenden Individuums: Über sie verfügt das Neugeborene ebensowenig wie der Fötus, insofern ist ersterem ebensowenig wie letzterem ein Ich- Bewußtsein zuzuschreiben. Beiden gemeinsam ist aber das Interesse zu überleben, ablesbar an ähnlichen Verhaltens- und Vermeidungsmustern, die bei Gefahr für Leib und Leben graduelle, keineswegs aber grundsätzliche Unterschiede aufweisen.

Ich glaube, der Begriff Interesse kann zur Legitimation eines Lebensrechtes nicht herangezogen werden, trägt er doch allzusehr den Charakter des jeweiligen und ist, siehe oben, ein Spiegel der Machtverhältnisse und Konventionen. Schon gar nicht hilft uns eine wie auch immer geartete "Moral" hier weiter, steht doch dem Partikular-Interesse hier die Partikular-Moral dort gegenüber und stellt das vielfältige Beziehungsgefüge zwischen beiden ein ganz eigenes Problemfeld dar.

Wie dem auch sei: Wir Kliniker haben oft genug Probleme, uns in Diskussionen wie diese einzuschalten, sind wir doch nur selten in der Lage, einen philosophischen Diskurs zu führen: Fast zwangsläufig entsteht so der Eindruck, wir wüßten nicht, wovon wir reden.

Wirklich nicht?

Also, ich sitze zwischen den Beinen einer Frau und räume mit einer Art scharfem Löffel ihre Gebärmutter aus, so lange, bis ich ein charakteristisches, schabendes Geräusch höre: Ich habe die Muskelschicht erreicht. Auf dieses Kratzen muß ich warten, es zeigt mir an, daß ich die Schleimhaut vollständig entfernt habe. Diese wiederum landet in einer Art Auffangschale. Dann: Ich untersuche das gewonnene "Material": Aha, Teile des Kopfes. Wo ist der Rücken? Ja, da ist er. Arme und Beine scheinen vollständig, hier noch der Rest des Kopfes, das da war mal ein Gesicht, na ja, scheint alles da zu sein.

Alles was ich hörte, war das Schaben der Kürette. Keine Interessensäußerung der "Leibesfrucht", keine Gegenwehr. Nichts, was einem Standpunkt auch nur nahe käme. Andererseits: Schauen Sie mal bei der Ultraschalluntersuchung einer Schwangeren zu. Mag das Ungeborene diese Musik oder lieber jene, springt es munter herum oder boxt es unwillig mit den Fäusten ...

Jede Schwangere kennt das. Billige Effekthascherei?

Soviel sei Ihnen gesagt: So oder ganz ähnlich findet der Eingriff andauernd statt, und ich bin froh, daß ich ihn als Chirurg nicht mehr machen muß. Daß er dennoch von so vielen Kollegen durchgeführt wird, zeigt ihre Fähigkeit, von der oben beschriebenen sinnlichen Ebene zu abstrahieren, sich in Notwendigkeiten zu fügen: Sie unterliegen einem Sachzwang. (Auweia, schon wieder so ein beladener Begriff, ich höre die Philosoziologen aufheulen: "Halt! einen Sachzwang gibt es nicht, die Sache, die uns zwingt, haben wir selbst installiert, mithin sind wir nicht wirklich gezwungen, das wissen wir doch schon seit ...) Genau.

Von einer Gesellschaft, die Tiere in einem geradezu entsetzlichem Ausmaß industriell tötet, bloß, um sie zu essen (und zwar weit über jedes ernährungsphysiologisch nachvollziehbare Maß hinaus) kann niemand erwarten, daß sie jeder - aber auch jeder - Schwangeren die materielle Basis zur Lebensgestaltung mit einem Kind vorbehaltlos bereitstellt, solange sich das Problem auch anders lösen läßt.

Eine Zwickmühle bleibt ihr allerdings: Mit ihrem Selbstverständnis, eine menschliche Gesellschaft zu sein, ist die Auslöschung menschlichen Lebens qua Gesetz nicht vereinbar. Was also tun? Man zettelt einfach eine philosophische Diskussion darüber an, ab wann Leben menschlich und nicht mehr bloß kreatürlich zu nennen ist, da brauchen wir nicht mal ein Ergebnis (das wir sowieso nie bekommen): Wir denken ja drüber nach!

Alles Quack. Daß die Verhältnisse so sind, wie sie sind und mithin oben genannte Forderung naiv ist, weiß ich auch.Darüber muß man sich nur klar sein. Ich denke, ein wie auch immer geartetes Recht zur Abtreibung - es sei denn, es ginge um das Leben der Mutter - erklärt das Ungeborene für vogelfrei, da helfen auch noch so komplexe Begrifflichkeiten und Argumentationen nicht weiter. Hinter den Stand der Diskussion zurückgefallen? Vielleicht. Dafür weiß ich, wovon ich rede.
Rainer Heldt. E-mail: 106727.1662@CompuServe.com


14.) Leserbrief von Christoph Ostermann vom 24.11.1997

Sehr geehrte Herren,

Ihre philosophische Debatte führt an der Realität leider meilenweit vorbei. In einem medizinischem Fachblatt hätte ich schon ein paar Fakten erwartet. So ist es doch allgemein bekannt, daß ungeborene Kinder bereits in der 9. Woche schmerzempfindlich sind. Außerdem reagieren sie auf Bedrohung mit Stress und Angst.

Damit ist empirisch sichergestellt, daß ungeborene Kinder Lebewesen mit Gefühlen sind. (1. Schritt) Da diese Lebewesen aber von Menschen gezeugt sind, kann es sich wohl nur um weitere Menschen handeln. Ergo: Ungeborene sind Menschen. Darüber läßt sich nicht streiten. Menschen dürfen einander nicht töten!! Das läßt sich zwar nicht beweisen, ich halte es aber trotzdem für wahr.
Christoph Ostermann, freier Hörfunkjournalist. E-mail: Useroster@aol.com


15.) Leserbrief von Anne-Marie Rey vom 1.12.1998

Christoph Ostermann schreibt am 24.11.1997: "So ist es doch allgemein bekannt, daß ungeborene Kinder bereits in der 9. Woche schmerzempfindlich sind. Außerdem reagieren sie auf Bedrohung mit Stress und Angst".

Nach dem neuesten Stand der Wissenschaft können Föten vor der 20. Woche weder bewusst Schmerz wahrnehmen noch Stress und Angst empfinden.

Quellen:
Hall, E.: "When Does Life Begin? An Embryologist Looks at the Abortion Debate". Psychology Today 23:42-46, 1989. MacLaren, A.: "Prelude to embryogenesis". In: Human embryo research: yes or no? The Ciba Foundation, Tavistock Publ., 1986. Fitzgerald, M.: "Foetal pain: an update of current scientific knowledge. A paper for the Department of Health". London, Mai 1995. Jaworski Prod.:"Thinking about the 'Silent Scream'". Radiodokument mit Aussagen von amerikanischen Wissenschaftlern. New York 1986. Report of the Royal College of Obstetricians and Gynaecologists, London, 1997.

Die Grundfrage ist doch: Wer darf/soll über einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden? Entweder darf niemand entscheiden und ein Abbruch ist in keinem Fall zulässig - das wollen letztlich sogar die enragiertesten Abtreibungsgegner kaum - oder dann kann dieser Entscheid einzig bei der Frau liegen. Denn keine zwei Menschen beurteilen den moralischen Wert des Embryos, im Vergleich mit andern Werten (Gesundheit der Frau, soziale Situation der Familie, Lebensperspektiven der Frau) gleich. Nur die Frau ist daher berechtigt, den Gewissensentscheid zu treffen, ob sie es verantworten kann, in einem gegebenen Zeitpunkt ihres Lebens, unter den gegebenen Umständen die grosse Verantwortung für ein Kind zu übernehmen; ob sie gewillt/in der Lage ist, ihr ganzes Leben umzukrempeln und Mutter zu werden. Ein Gebärzwang ist absolut unethisch.
Anne-Marie Rey, Zollikofen/Schweiz. E-mail: rey.uspda@bluewin.ch
Mehr dazu auf der Homepage der SVSS


16.) Leserbrief von Lars Erichsen und Robert Heyer vom 16.2.1999

Zuerst haben wir uns mit Prof. Dr. Dr. Norbert Hoersters These befasst, in der er jegliches Lebensrecht nur durch vorhandenes Ichbewusstsein und Lebensinteresse begründet. Unserer Meinung nach kann und darf ein Schwangerschaftsabbruch nicht ausschließlich aufgrund eines nicht vorhandenen Lebensinteresses und Ichbewußtseins durchgeführt werden, sondern nur in Hinblick auf das spätere Leben des Fötus. Eine Abtreibung darf vorgenommen werden, wenn Gründe vorliegen, die das Heranwachsen und somit das gesamte Leben des Menschen stark negativ beeinflussen würden. Als solche Gründe würden wir beispielsweise sowohl eine geistige Behinderung, welche dem Menschen die Chance auf ein wenigstens in geringem Maße eigenständiges Leben nehmen würde, gelten lassen, als auch eine unerwartet auftretende, schwere Erkrankung der Mutter oder des Kindes. Da derartige, unserer Meinung nach, zur Abtreibung berechtigende Gründe durchaus bis kurz vor der Geburt auftreten können, halten wir es für unsinnig, einen generellen Zeitpunkt festzulegen, bis zu dem ein Schwangerschaftsabbruch zu vertreten sei. Eine juristisch gestattete Tötung extremer Frühgeburten beurteilen wir ebenfalls als moralisch verwerflich, da wir in einem geborenen Kind bereits einen Menschen sehen. Diese Auffassung haben wir gegenüber ungeborener Menschen noch nicht in diesem Maße.
Lars Erichsen und Robert Heyer (Gymnasium Rissen, Hamburg, Klasse 10b)


17.) Leserbrief von Therese Holler und Miriam Vogel vom 23.2.1999

Wir stimmen der Meinung von Prof. Dr. Dr. Hoerster nicht zu, welche besagt, dass "die Abtreibung in jedem Stadium der Schwangerschaft und die Tötung von extrem Frühgeborenen generell erlaubt sein sollten". Er rechtfertigt seine Aussage damit, dass das Lebensrecht erst mit der Geburt beginnt, da bei dem Ungeborenen kein Ichbewusstsein und damit kein Lebensinteresse gegeben ist. Hoerster stellt folgende Theorie auf: Menschliche Föten hätten kein Überlebensinteresse, da sie noch keine zukunftsbezogenen Wünsche und Pläne hätten, deshalb würde ihnen durch einen vorzeitigen Tod nichts genommen werden, was sie wünschen oder erstreben könnten. Dieser Theorie stimmen wir zwar zu, aber wir sind der Meinung, dass der Mensch von Anfang an ein Mensch ist, nur noch nicht ganz ausgereift. Mit sieben Wochen sind bereits alle Organe vorhanden, mit acht Wochen hat das Kind schon seinen unverwechselbaren Fingerabdruck, wodurch es zu einem Individuum wird. Nach neun Wochen ist das Kleinstkind schon voll ausgebildet. Es versucht zu greifen, wenn man seine Handflächen berührt. Bei Berührung von Wangen und Lippen zuckt das Kind zusammen, als wolle es lächeln, es ist also eine Art Bewusstsein vorhanden. Wie eben dargelegt, sind wir gegen die Abtreibung. Wir finden, dass "der Embryo nicht ist, was er erst wird. So wie eine Raupe noch kein Schmetterling ist" (Hans Saner). Aber er ist trotzdem auf dem Weg, sich zu einem Menschen zu entwickeln, wie sich alles auf dieser Welt erst entwickeln musste. Keinem "Menschen" sollte es durch eine Abtreibung verweigert werden, sich entwickeln zu können. Jeder hat das Recht auf Leben.

Unserer Meinung nach darf man, auch wenn man es sich gründlich überlegt hat, nicht wegen irgendwelchen unbedeutenden Problemen wie z.B. Geldmangel eine Abtreibung vornehmen. Dennoch sollte die Abtreibung aber nicht vollkommen durch ein Gesetz verboten werden. Wir sehen zwei Ausnahmen, bei denen es erlaubt sein sollte: Durch Vergewaltigung erzeugte und durch die modernen Mittel der Medizin sichtbar schwerbehinderte Kinder. Hier sollte das betroffene Paar oder die betroffene Person nach sorgfältiger Aufklärung und gründlicher Überlegung aus folgenden Gründen selber entscheiden können, ob sie das Kind abtreiben möchten: Ein schwerbehindertes Kind erfordert viel Zuwendung, Pflege und sehr viel mehr Zeit als ein gesundes Kind. Vor allem wenn sichtbar ist, dass das Kind alleine nicht lebensfähig wäre, sollte man sich gründlich überlegen, ob man das Opfer, sein weiteres Leben lang dieses Kind zu pflegen, auf sich nehmen kann und möchte. Vergewaltigung ist die zweite Ausnahme, bei der man selber entscheiden können sollte, ob man abtreibt. Wenn die Mutter durch ein Gesetz gezwungen wäre, das Kind auszutragen, würde sie ständig daran erinnert, dass das Kind durch Gewalt erzeugt wurde und der Vater vielleicht sogar unbekannt ist. Dieses würde wahrscheinlich zu psychischen Problemen führen.
Therese Holler und Miriam Vogel (Gymnasium Rissen, Hamburg, Klasse 10b)


18.) Leserbrief einer Studentin der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 8.4.1999

Ich habe die Diskussion nur zum Teil verfolgt. Grundsätzlich bin ich der Ansicht, dass Abtreibung das Recht jeder Frau ist. Ich möchte entscheiden, ob ich ein Kind bekomme oder nicht.

In dieser Diskussion wird uns Frauen letzendlich eine Entscheidung übertragen, die eigentlich die Gesellschaft zu lösen hätte, nämlich wann ist eine Behinderung so schwer, dass das Kind nur leiden würde. Ich möchte eine solche Entscheidung eigentlich nicht treffen müssen. Ich weiß auch nicht, wie ich mich persönlich bei einer Diagnose, die Behinderung besagt, verhalten würde.

Einige Mediziner sind wohl der Meinung, dass schon beim Down-Syndrom eine schwere Behinderung vorliege. Oft werden die Frauen falsch beraten, die Beweggründe dafür überlasse ich der Diskussion. Menschen mit Down-Syndrom haben vieleicht keinen IQ von 140, aber es sind Menschen wie Sie und ich. Jeder, der eine Behinderung hat, ist trotzdem ein Mensch. Er hat ein Recht auf Leben, Freiheit, Selbstbestimmung und freie Entfaltung. Er hat ein Recht auf Würde (Artikel 1 GG). Er hat dieselben Rechte wie Sie und ich. Ich verurteile daher die These, eine Gesellschaft zu schaffen, die möglichst wenig Behinderte kennt oder ein solches Leben als lebensunwert darstellt. Mich erinnert so etwas an eigentlich längst vergangene Zeiten, die nie wieder kommen dürfen. Eigentlich sollten wir doch für Akzeptanz und Toleranz werben in der Gesellschaft und nicht ausgrenzen, denn es gibt den perfekten Menschen nicht, zumindest noch nicht.Ich hoffe, dass das auch so bleiben wird.

Zur Diskussion in die Presse oder nicht, kann ich nur folgendes bemerken: Peter Singer oder Herr Norbert Hoerster soll man, nein muss man in der Presse auftreten lassen, damit möglichst viele Bürger von dieser Diskusson berüht werden, vor allen Dingen, was manche Leute unter dem Wort Bioethik eigentlich verstehen; und dann vertraue ich auf den gesunden Menschenverstand und sage, dass ein Großteil der Bevölkerung der Meinung sein wird: "Nein, so geht's nicht!" Dann werden sich viele Leute Gedanken machen, und vielleicht verhilft gerade diese Diskussion Behinderten zu mehr Akzeptanz.

Wir können heute mehr in medizinischer Sicht, als wir eigentlich dürfen. Ethik sollte doch eigentlich Grenzen ziehen, damit wir nicht alles tun, was wir können. Dies scheint mir hier irgendwie nicht zu funktionieren.

Zusammengefasst: Das Recht auf Abtreibung: ja bis zur 12. Woche, bei medizinischer Indikation darüber hinaus. Diese sollte eine Ethikkommision näher bestimmen (besonders die Schwere der Behinderung), also die Frage: Wann ist es medizinisch geboten und ethisch vertretbar, werdendes Leben zu ermorden. Dies bedarf meiner Meinung einer konkreten Grenzziehung!!!

Ich hoffe, ich konnte einen gewissen Beitrag leisten zur Diskussion. Übrigens mir hat die Natur auch einen genetischen Defekt (wenn auch positiver Art und Weise) beschert. Bin ich nach ihrer Meinung, Herr Hoerster, auch "nicht lebenswert"?
N.N. (Studentin an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg)


19.) Leserbrief von S. Skrtic vom 23.7.1999

Ich bin weder ein hochdekorierter Ethiker noch bin ich eine Frau. Aber als Mann kann ich trotzdem sagen, dass dieses ganze Strafgesetzgebrei und die Diskussion den Menschen, die vor dem Problem stehen, nichts hilft. Noch hilft es dem ungeborenen Kind. Was hilft, ist jemand, der den Betroffenen bei der Entscheidung beisteht. Die Zukunftsaussichten für die Eltern und für das Kind sind nicht einfach zu reglementieren. Wenn es jemanden gelingt, die Eltern an die wahren Gründe für oder wider eine Abtreibung zu führen, dann wird es klar, ob so etwas notwenig ist, oder nicht, unabhängig von den ethischen Vorstellungen des Gestzgebers.

Die Frage, ob man nicht pauschal das ungeborene Leben schützen soll, kann ich nur oberflächlich finden. Nur weil wir Menschen uns vor Augen führen können, wie grausam so eine Tötung sein kann, macht das noch keine moralische Grundlage aus. Wieviele Menschen, die schon lange leben, sterben denn tagtäglich, nur weil wir uns nicht vor Augen führen, wie schlimm es für sie ist? Aber in diesem Fall müsste man aktiv etwas unternehmen, um zu helfen. Wenn dagegen ein gesetzliches Verbot der Abtreibung besteht, ist alles ganz einfach. Aber man kann den Menschen, die an Ungerechtigkeit oder Hunger sterben, nicht verbieten, zu sterben. Sie tun es trotzdem. Aus dem Auge, aus dem Sinn. So sind wir Menschen.

Mir wäre sehr wohl, wenn es Menschen gäbe, auch im Auftrag des Staates, die Betroffenen in solchen Situationen wirklich helfen, und nicht Gesetzte, die keiner versteht, wenn es darauf ankommt. Zu den Betroffenen zählt auch das Kind. Um es auf den Punkt zu bringen, ein Zwang in irgendeine Richtung ist völlig sinnlos. Die einzige Hilfe, ist die Klärung der Situation und viel Unterstützung.
S. Skrtic (Student an der TU München)


20.) Leserbrief von Matthias Petzold aus Brühl vom 20.8.1999

Ein großer Teil der hier laufenden Diskussion handelt vom Lebensinteresse, das angeblich das Lebensrecht begründet. Merkt denn eigentlich keiner, was hier überhaupt abgeht? Das menschliche Leben ist doch kein Zustand, sondern ein Prozess. Innerhalb dieses Prozesses gibt es immer Phasen, die mehr, und Phasen, die weniger bewusst sind. Wenn es möglich ist, aus diesem Grunde den Embryo zu töten, dann kann selbstverständlich auch nichts dagegen eingewandt werden, verwirrte alte Menschen oder Menschen im Koma zu töten. Nach dieser Logik hätten auch ein betäubter oder in letzter Konsequenz ein schlafender Mensch kein Lebensrecht, weil sie für einige Stunden kein Lebensinteresse zeigen.

Der Mensch hat sein Recht auf Leben nicht, weil er etwas leistet, sondern weil er ein Mensch ist, mit zwei menschlichen Eltern. Man kann sich sein Recht nicht verdienen, man kann es nur zugesprochen bekommen. Letztlich ist es nicht möglich, die Diskussion von Fragen des Lebensrechtes von religiösen Fragen zu trennen. Wenn es keinen Gott gibt, der dem Menschen das Recht auf Leben zuspricht, dann gibt es auch keine philosophische Handhabe gegen das nackte Recht des Stärkeren.
Matthias Petzold (Brühl)


21.) Leserbrief von N. N. vom 9.9.1999

Man müsste das Pferd vielleicht von der anderen Seite her oder von mehreren Seiten gleichzeitig aufzäumen, um den Wunsch nach Abtreibungen einzudämmen und damit auch die ethische Diskussion im Idealfall (der natürlich nie eintreten wird, ich weiß ...) überflüssig zu machen.

Ganz provokativ sage ich: Ich verstehe jede Frau, die ein Kind nicht austragen möchte, das ungeplant gezeugt wurde. Ich selbst habe eine 6 Jahre alte Tochter, die ich sehr liebe. Ungeplant, aber damals wie heute willkommen! Mit ihr habe ich in diesen 6 Jahren mit Sicherheit viele Gründe erleben dürfen, die eine Frau zu einer Abtreibung bringen können: alleinige Verantwortlichkeit, Probleme mit der Betreuungszeit oder den Betreuungspersonen (Arbeitszeiten bis 17 Uhr oder open end - ich arbeite im Marketing, Kindergarten- und Kinderhort-Öffnungszeiten sind zu kurz etc.), finanzielle Probleme (weil man ja wegen der Öffnungszeiten von Kindergarten/Hort nicht oder nur stundenweise arbeiten gehen kann, wenn man sich nicht völlig aufreiben will [ich tu's trotzdem], oder wegen Abhängigkeit von Sozialhilfe, wenn man nicht arbeiten möchte), sinnloses Gerede anderer Menschen (Männer: Was, du hast ein Kind? Na dann, tschüss! Selbst erlebt im Falle einer geschiedenen Cousine mit 2 Söhnen, ich stand daneben!), etc etc. Diese Liste ließe sich beliebig lang fortsetzen!

Die Gesellschaft, besonders hier in Deutschland, ist so kinder- und mütterfeindlich, dass es absolut kein Wunder ist, wenn jemand hier keine Kinder bekommen möchte, denn es spricht eigentlich alles dagegen, Kinder in die Welt zu setzen. Es wird immer noch davon ausgegangen, - dass eine Mutter zu Hause zu bleiben hat, zumindest halbtags (wie ließen sich die Öffnungszeiten der Kindergärten sonst erklären?), Erfolg im Beruf ist "Sünde"; - dass man von 600 DM Erziehungsgeld plus 200 DM Kindergeld plus dem lächerlichen Regelunterhalt für das Kind (also insgesamt etwas mehr als 1.000 DM) Miete zahlen, essen und telefonieren kann, Windeln bezahlen kann, Kindernahrung erwerben kann etc. (und die Sozialhilfe reicht auch vorne und hinten nicht, ich kenne die Sätze!); - dass eine Frau ja abtreiben kann, wenn es trotz Verhütung zur Schwangerschaft kommt (ich habe mich seit meiner Erfahrung mit meiner Tochter mit vielen Männern zu diesem Thema unterhalten, und diese Grundeinstellung ist tatsächlich bei der Mehrheit der Männer auch heute noch vorhanden!!!) - das sind die Männer, die Frauen dann zu einer Abtreibung überreden, erpressen oder wie auch immer, die sich in der Situation einfach erst einmal nicht wehren kann (mein Ex hat's damals allerdings erfolglos versucht). Mal ganz zu schweigen von der Wegwerfeinstellung anderen Menschen gegenüber, nur weil sie anders aussehen mit ihren Behinderungen oder besondere Pflege benötigen: Was tut eine Frau mit einem behinderten Kind, wenn sie arbeiten möchte? Heute wird irgendwie erwartet, dass behinderte Kinder in Heimen oder sonstwo aufwachsen, damit die Mutter sich nicht selbst "belastet".

Ich möchte damit sagen, dass die Problematik wesentlich verringert werden könnte,

- wenn für (besonders alleinerziehende) Frauen eine Möglichkeit bestünde, genügend Geld zur Verfügung zu haben, sei es durch ein ANGEMESSENES Erziehungsgeld (was natürlich eine Frage der Finanzierung ist, ich weiß!), sei es dadurch, dass man ihr das Arbeiten durch entsprechende Betreuungsmöglichkeiten ermöglicht (es arbeitet nun mal nicht jeder am Fließband und lässt um 16 Uhr das Werkzeug fallen, davon kann man aber auch dann die Betreuung bezahlen!),

- wenn eine entsprechende Betreuung der Beratungsstellen gewährleisten würde, dass die Entscheidung zur Abtreibung von den Frauen selbst getroffen wurde (und nicht von der Verwandtschaft, die sich eines unehelichen Kindes schämt!), nachdem sie alle Alternativen der Finanzierung (und damit der Möglichkeiten, das Kind auszutragen!) kennengelernt haben. Ich kenne eine Menge Frauen, die wirklich deswegen abgetrieben haben, oder abtreiben würden, weil sie sich all diese Belastungen nicht alleine antun wollten!

- wenn die Mütter ihre Söhne so erziehen würden, dass sie die Verantwortung zu übernehmen in der Lage sind, wenn sie mit einer Frau ins Bett gehen, und daran denken, dass diese Frau schwanger werden könnte, und dies nur tun, wenn sie dazu bereit sind, zu einem Kind zu stehen und die Frau in dieser Hinsicht zu unterstützen (was das Problem mit der Finanzierung der alleinstehenden Mütter ebenfalls positiv beeinflussen würde!).

Ich bin mir durchaus bewusst, dass die Frage der Ethik sich durch all diese Maßnahmen nie erübrigen wird, denn hier geht es um die grundsätzliche Frage, ob ein Töten überhaupt zu rechtfertigen ist. Aber wenn all diese im Grunde "läppischen" Gründe, die ich oben angedeutet habe, wegfallen würden, gäbe es nur noch einen geringen Prozentsatz von Müttern, aber auch weniger Ärzte, die sich mit diesen Fragen beschäftigen müssten! Denn Ethik bedeutet für mich auch, zu überlegen, wie man einen Menschen in die Lage versetzen kann, den Tod seines Kindes per Abtreibung zu verhindern, wenn man vorher darlegt, dass man dieses Handeln für ethisch nicht vertretbar hält (und letzteres dürfte auch unter Ärzten momentan so gesehen werden, wenn ich Ihre Beiträge richtig überblicke!). Also: nicht nur reden (was unsere lieben Parteien ja besonders vor anstehenden Wahlen so gerne tun), sondern HANDELN.

Hier können und müssen gerade die (Frauen-) Ärzte (wie damals meiner) eingreifen, die in der täglichen Praxis mit verzweifelten Frauen in Kontakt kommen: Tips geben, wie es weitergehen kann, finanziell, in Sachen Betreuung etc. (BEVOR sich jemand darauf versteift, das sei nicht finanzierbar oder alleine nicht machbar!). Hinweise darauf, dass die Frau selbst letztendlich mit der Entscheidung leben muss und nur sie ganz alleine diese Entscheidung treffen kann.

Ich sage immer: Mein Ex hat ohne mich weiterleben können (und ich auch sehr gut ohne ihn!), aber das Kind kann nicht ohne Unterstützung der Mutter überleben. Das "rüberzubringen", ist die Aufgabe auch ("auch", weil natürlich die Beratungsstellen diese Aufgabe ebenso wahrnehmen sollen) des betreuenden Arztes, wenn er sich über ethische Fragen Gedanken macht. Alles andere ist nur nackte Theorie, die keinen weiterbringt.
[Der Name der Autorin ist der Redaktion bekannt] 


22.) Leserbrief von Richard E. Schneider aus Tübingen vom 20.12.1999

Ich bin ein freier deutscher Medizinjournalist und befasse mich seit vielen Jahren auch studienhalber/beruflich mit philosophischen Fragen. Ich habe auch schon einmal zu Dr. Peter Singers Thesen öffentlich Stellung bezogen. (Hat sich Dr. Singer bereits zur millionenfachen Abschlachtung der BSE-erkrankten britischen Rinder geäußert? Wohl nicht, und so ist sein gefordertes "Recht für Tiere" wohl mehr ein Ablenkungsmanöver, denn wahres Schopenhauer-indisches Mitleid mit der geschundenen Kreatur).

Erlauben Sie mir eine Vorbemerkung: Ich fand die kürzlich und wochenlang ausgetragene Diskussion um eine "philosophische Vermutung" von Prof. Sloterdijk reichlich abgeschmackt, ja letztlich irrelevant, derzufolge Nietzsche als der "Lebensphilosoph" und mit dem "Willen zur Macht" versehen, sicherlich einem Genetiker zustimmen würde, der einen männlichen und einen weiblichen Samen im Reagenzglas durch Manipulation "zusammenbringt". Was Nietzsche gesagt oder getan hätte, wenn ... ist ein reichlich kindischer Ausgangspunkt für eine ernsthafte Diskussion um einen Philosophen und öffnet jeder missliebigen Unterstellung Tür und Tor. Ich denke, Nietzsche als Lebensphilosoph ist vorab als "Ja zum Leben" zu verstehen. Auch wenn dieses Ja noch so schwer fallen mag. Das "Andere", nämlich Euthanasie, "Tötung unwerten Lebens", ist wohl eher "Darwinismus", "Sozial-Ökonomie" und kein "Nietzscheanismus". Hat Nietzsche doch gedichtet "Darwin neben Goethe setzen, heißt die Majestät verletzen, Majestatem genii!" Auch Goethe war "Evolutionist", glaubte an eine "Urpflanze, lange Jahre "vor Darwin".

Somit wäre ich beim Thema: Machen Sie aus dem Leben keinen Darwinismus, vor allem keinen "Sozialdarwinismus", und es wird gut! Zeigen Sie nicht überall diejenigen Menschen vor, die nur durch äußerste Rücksichtslosigkeit "etwas geworden" sind im Leben, sei es Staatschef, bedeutender Firmenchef oder Bürgermeister! Sicher ist das Leben ein Kampf, Heraklitismus, gut, aber es gibt auch Minimalgeltungen für Gesetze einer Gemeinschaft, und die verbieten so manches - auch Mord (ob an ungeborenen oder geborenen Kindern, das spielt keine wirkliche Rolle). Aber eine Frau, die abtreibungswillig ist (das ist, um es klar auszudrücken, in keinem Fall eine "Mörderin"), muss eine Alternative haben (oder erhalten vom Staat, der in einem solchen Fall "schlecht vorgesorgt" hat). Das gesellschaftliche Stigma der unverheirateten Mutter gibt es - gottseidank! - fast nicht mehr, also ist wirklich jeder tiefere, "moralische" Grund für eine Abtreibung nicht mehr vorhanden (außer den bereits erlaubten Indikationen). Das Leben einer jungen Frau ist nicht mehr zerstört, wenn sie - unverheiratet - Mutter wird. Hier bleibt aber den sozialen Gruppen unseres Landes (speziell den Kirchen) noch viel Raum für "das Weben neuer sozialer Netze", nicht zuletzt, und ganz im Ernst: Im Auffinden eines geeigneten Lebenspartners für eine solche abtreibunsgwillige Frau!

Das Verurteilen eines Schwangerschaftsabbruchs bzw. einer die Schwangerschaft abbrechenden Frau steht den Kirchenleuten, trotz ihrer unbezweifelten persönlichen Integrität, schlecht an, vor allem wenn es sich bei diesen um "Christen" handelt. Deren eigentliches Anliegen ist ja erst "das Verstehen, das hilft und nicht anklagt" wie ein Pharisäer. Aber vielleicht ist der Christ als Abkömmling der jüdischen Religion doch noch viel zu viel Pharisäer und viel zu wenig "Zöllner", um "richtig im Leben zu stehen". In Frankreich, das 20 Millionen Menschen weniger Einwohner hat als Deutschland, liegt die Schwangerschaftabbruchsrate mehr als doppelt so hoch. Über 240.000 Französinnen treiben jedes Jahr ab! Weil es Ru 486 gibt? Wohl kaum.

Weshalb also dies? Auch am Beispiel des Auslands kann man "ein Problem studieren", nicht wahr? Hier darf ich an einen Aufsatz des deutschen Dichters (mit französischer Mutter) G. Benn erinnern, der das triste Los einer jungen Französin lange vor der Legalisierung des Abbruchs beschreibt. Generell formuliert: Man kann davon ausgehen, dass alles, was vernünftige Menschen tun, zumindest "einen Sinn" hat (wie ein Abbruch für eine werdende Mutter). Es liegt an der Gemeinschaft bzw. Gesellschaft, die diesen "Sinn des Einzelnen" zu "vergesellschaften" wünscht, zu vertiefen (zu verbessern) und - mit Gewinn auch für den "Einzelnen! - zu vermehren.

Mehr möchte ich Ihnen heute nicht schreiben. Vielleicht ergibt sich einmal eine Diskussionsmöglichkeit auf einer Tagung, zu der ich, wenn Sie mich rechtzeitig einladen, gerne komme.
Richard E. Schneider, Brunnenstraße 16, 72074 Tübingen


23.) Leserbrief von Verena Grummel aus Eifel vom 2.5.2000

Ich bin weder Mediziner noch betrachte ich mich als einen dieser extremen Ethiker, deren einziges Ziel es zu sein scheint, Abtreibung als solche hoch zu stilisieren und sich Urteile über Vorgänge zu erlauben,die sie persönlich (und auch ihren eigen Körper wie ihren Lebensablauf) nicht wirklich betreffen.

Generell kann niemand einen exakten Zeitpunkt festlegen, an dem ein Leben auch als "Leben" gelten kann und darf. Es ist keine Frage der Zellteilung, sondern eine Frage der eigenen individuellen Interpretation, die sich weder schematisieren noch mit Paragraphen kriminalisieren lässt. Erstaunlich zeigt sich dem Auge des Betrachters, dass sich hier ausschließlich Mäner als "Richter" hervortun und dem ganzen einen weniger körperlich-natürlichen Vorgang zugestehen, sondern einen außen vor stehenden ethischen Begriff prägen, als "Alternativempfindung" zu denen einer schwangeren und vielleicht zu einer Abtreibung bereiten Frau.

Ich bin eigentlich immer davon ausgegangen, dass eine Schwangerschaft in erster Linie einen privaten Status hat, in einer konventiellen Dreierkonstellation Vater-Mutter-KIND.Im Zuge der (auch männlichen) Emanzpation werden auch allein Erziehende als vollwertige Eltern akzeptiert. Warum aber muss eine Abtreibung ausdiskutiert und umstritten werden? Lassen wir das Hauptargument, die Verhütung, einmal außen vor. Es ist passiert, die Schwangerschaft ist eingetreten. Ist der Zellklumpen nun Leben oder nicht? Ist seine Existenz zielgebunden oder ist das Leben ziellos? Oder sind die Ziele dieses winzigen Zellklumpens nur so minimal im Auge des Betrachters, dass man sie nicht weiter wahrnehmen will? Hat jede einzelne Zelle ein Ziel oder gilt nur die Zielstrebigkeit des Gesamten als anerkennungswürdig?

Jede Frau, ob gewollt oder ungewollt schwanger, wird sich des LEBENS in sich bewusst sein. Und es obliegt doch in erster Linie ihr selber, wann und wie sie dieses Leben als existent bewusst wahrnimmt - und in welcher Verfassung sie die Entscheidung über den weiteren Fortbestand des Lebens entscheidet. Es gibt immer eine Lösung. Und jeder sollte sie für sich entscheiden dürfen, ob nun Abtreibung oder eine andere Möglichkeit, die sich heute bietet. Aber sie sollte nicht einem Spießrutenlauf ausgesetzt sein, der ihr Schuldgefühle und mörderische Absichten unterstellt. Man kann nicht das Leben des Einen verpfuschen um das des Anderen zu rechtfertigen.

Ich bin heute selber Mutter von zwei Kindern, die bewusst geplant und gewollt sind. Aber ich war auch in der Situation, mich entscheiden zu müssen - mein Leben oder das des Kindes. Und habe bewusst und überlegt die Möglichkeit einer Abtreibung gewählt. Ich käme nie auf die Idee, diesem Kind ein Recht oder ein Interesse am Leben abzusprechen. Banal ausgedrückt war die Argumentation meinerseits damals einleuchtender als die auf Seiten des Ungeborenen. Abtreibung ist eine Entscheidung aus der Situation herraus, keine ethische Diskussion, keine ärztliche Pflicht Leben zu erhalten, sondern eine Notwendigkeit, die sich für eine Frau ergeben kann.

Nur befürworte ich auch heute noch die zeitliche Begrenzung. Aber aus purem Egoismus, denn je früher die Abtreibung, um so weniger die Bindung zu dem "Zellklumpen": Und es ist einfacher, sich von diesen Zellen zu trennen, als von einem schon vollständig ausgebildeten, menschliche Formen annehmenden Fötus. Und auch hier ist es der reine Egoismus, der mich zu derartigen Ansichten treibt, denn eine solche Entscheidung ist hart genug und bleibt ein Leben lang haften.

Warum also über gegebene Notwendigkeiten diskutieren und sich fortwährend neue Aufhänger zu diesem Thema suchen, wenn man individuelle menschliche Empfindungen doch nicht pauschalisieren und schematisieren kann, nur Emotionen und ergebnislose Debatten anheizt, indem man versucht, Leben in die Schubladen Interessen und Ziele zu stecken? Dann wären wir doch alle höchst überflüssig - samt unseren Diskussionen ...
Verena Grummel, Eifel


24.) Leserbrief von P. R. (Name ist der Redaktion bekannt) vom 21.1.2001

Die laufende Diskussion betrifft ein grundlegendes Problem der modernen Reproduktionsmedizin, welche bekanntlich werdendes Leben nicht nur hegt und pflegt, sondern mit mehr oder weniger guten Vorwänden auch abtreibt, tötet. Heute sind wir offenbar schon so weit, dass die seit geraumer Zeit mit pränataler Diagnostik betriebene Hatz auf geschädigte Embryonen nicht mehr genügt, und man glaubt, die Zulassung des generell straffreien Fetozids bis zur Geburt in Betracht ziehen zu müssen. Ausgangspunkt der Diskussion sind Schlussfolgerungen des Rechtsphilosophen Prof. Dr. Dr. Norbert Hoerster, welcher dem Kind in utero generell das Recht auf Leben abspricht, da ihm, wie er meint, ein Überlebensinteresse fehle. Die aufgestellten Thesen fordern eine Stellungnahme und Entgegnung aus medizinischer Sicht geradezu heraus. Es ergeben sich für mich folgende Gesichtspunkte:

Vorerst zeigt sich an solchen Entwicklungen eine inhärente Schwierigkeit unserer postmodernen Gesellschaft, deren Vorrat an selbstverständlichen Grundwerten zur Neige geht. Der "säkulare" Staat (wie sich der Autor ausdrückt), das ihm dienende Rechtssystem selbst, müssten ethische Grundnormen eigentlich voraussetzen und darauf aufbauen können. Heute geht man mit dem standardmäßigen Hinweis auf den herrschenden Pluralismus meist zur Tagesordnung über. Es ist nun schon bemerkenswert, zu welch beunruhigenden Resultaten solche angeblich weltanschaulich neutralen Versuche, dieses Defizit auszugleichen, führen.

Wie bereits erwähnt, haben wir die Thesen eines Rechtsphilosophen vor uns. Seine Publikationen zeigen, dass es ihm immer auch um die Verwendung und Einarbeitung ethischer Normen in die Rechtssetzung geht. Ein Unterfangen, das aufgrund seiner fachlichen Ausrichtung naheliegend und auch verständlich ist. Rechtsnormen benötigen jedoch griffige, justiziable Kriterien. Diese Voraussetzung birgt aber auch die Gefahr unzulässiger Vereinfachungen. Dies kann bei komplexen biologischen Prozessen, wie es die Menschwerdung in utero und postpartal nun einmal darstellt, zu fatalen Fehlern führen. Zu nennen sind die willkürliche Setzung der Geburt als Beginn der Schutzwürdigkeit des Kindes und die Behauptung, dass die Ich-Entwicklung erst im Säuglingsalter beginne. Wie gesichert bzw. unsicher unser Wissen hierüber ist, sei an dieser Stelle offen gelassen. Jeder geringste Zweifel muss aber von einem Arzt, der seinen Auftrag ernst nimmt, zu Gunsten des schwachen, hilflosen Lebewesens ausgelegt werden (oder, für den Juristen vielleicht besser verständlich: in dubio pro feto!). Die Gegenpositionen, dass die Menschwerdung ein kontinuierlicher Prozess sei, und daher schon gar keine derartigen Grenzsetzungen zulasse, dass die Entwicklung des foetalen Zentralnervensystems, mithin auch die Leidensfähigkeit, im 2./3. Trimenon rasch fortschreitet, hat bessere biologische Plausibilität! Anders ausgedrückt: Mit dem ersten Lächeln erweist das Neugeborene bereits seine Persönlichkeit! Werden gehört zum menschlichen Leben, und dies nicht erst von Geburt an. Aus medizinischer Sicht ist angesichts der Variabilität des Geburtstermins die von Hoerster vorgeschlagene Grenze schon deshalb unbrauchbar, weil unter diesen Voraussetzungen eine moderate Frühgeburt nach 32 Wochen geschützt wäre, während das Kind am Termin in utero noch vogelfrei erklärt würde.

Meines Erachtens stellt hier der Begriff "Lebensrecht" ein durchaus fragwürdiges Konstrukt dar. Menschenrechte hatten ursprünglich grundsätzliche Schutzfunktionen, indem ungerechtfertigte Übergriffe auf das Individuum verhindert werden sollten. Dieser Gedanke wird hier mit einer selektiven, an eine bestimmten Eigenschaft geknüpften Zuschreibung von Lebensrecht geradezu pervertiert. Es wird eine besondere Art von Lebewesen definiert, von denen behauptet werden muss, dass sie keine Überlebensinteressen hätten, ja gar nicht haben könnten, und schon ist das interessegebundene Lebensrecht der "Desinteressierten" wegdefiniert. Auf diese Weise wird versucht, ethische Probleme definitorisch zu lösen. Vom logischen Zirkel war in dieser Diskussion bereits die Rede.

Bedenklich ist zudem die Reduktion menschlichen Seins und dessen Schutzwürdigkeit auf kognitive Leistungen des Individuums. Ähnlicher Denkschemen bedient sich zum Teil auch die zeitgenössische Bioethik mit der Umschreibung der "Person". Ein kurzer Blick in die medizinische Kasuistik zeigt bereits die Gefährlichkeit solcher Festsetzungen, da dann auch Schädelhirntraumatiker mit schweren neuropsychologischen Defiziten, Alzheimerpatienten im Endstadium, Bewusstlose usw. ihrer Schutzwürdigkeit beraubt werden könnten. Hier offenbart sich auch die erbarmungslose Enge des methodischen Standpunktes. Hat Harold Shipman in England etwa unerwarteten Support zu gewärtigen? Schon Alexander Mitscherlich hat darauf hingewiesen, "dass man in die größten Irrtümer verfallen kann, wenn man eine Erscheinung, z.B. ein Lebewesen, aus einer Merkmaltabelle ableitet, wie sie sich bei jeder systematischen Einordnung eines Wesens anbietet" (1). Die Wahrnehmung komplexer Wirklichkeit baut sich primär nach einem Gesamteindruck auf, und nicht additiv nach Zerlegung in einzelne Komponenten. Bezüglich Menschenbild haben Religion und Philosophie differenziertere und humanere Antworten gefunden, als sie sich aus den Theorien Norbert Hoersters, aber auch den Stellungnahmen von Dorothea Wildenburg, ableiten lassen. Hingewiesen sei hier auf die medizinische Anthropologie Günther Ragers, welcher dem ungeborenen Kind nicht nur wirkliches, sondern auch mögliches personales Sein zugesteht (2), oder den Philosophen Robert Spaemann, der ein christlich geprägtes Menschenbild vertritt (3).

Dass Begriffe wie Interesse, Interessenethik und Interessenabwägungen im vorliegenden Kontext mit erheblicher semantischer Unschärfe belastet sind, zeigt die vorangegangene Diskussion zur Genüge. Kollege Rainer Heldt hat in seinem Beitrag vom 26.8.97 übrigens zu Recht darauf hingewiesen, dass es eben auch ein objektives Überlebensinteresse, erkennbar an individuellen Verhaltens- und Abwehrmustern, gibt. Aber auch wenn wir Interesse als Ausdruck kognitiver Leistungen betrachteten, so stellte sich immer noch die Frage, ob denn nicht auch die Gesellschaft, oder zumindest ein relevanter Anteil davon, ein Interesse haben könnte, die Position einer auch im Selbstzweck begründeten Menschenwürde aufrecht zu erhalten.

Bei ethischen Grundsatzdiskussionen ist es meines Erachtens immer auch nützlich, die praktischen Belange und Voraussetzungen zu berücksichtigen. Dies ist in früheren Forumbeiträgen teilweise bereits geschehen. Ich möchte hier noch auf einen besonderen, medizinischen Aspekt hinweisen. So haben wir neben den Hauptbetroffenen, Mutter und Kind, noch einen dritten Hauptakteur, nämlich den Arzt. Offenbar geht man heute mit größter Selbstverständlichkeit davon aus, dass auch bei Schwangerschaftsabbrüchen wie sie hier zur Diskussion stehen, (wohlgemerkt: ohne medizinisch nachvollziehbare Indikation!) der Operateur, oder, je nach Sichtweise, der Täter, problemlos verfügbar sei. Der Arzt wird hier zum Tötungs- oder Erfüllungsgehilfen beliebiger Wünsche und Bedürfnisse umfunktioniert. Es ist zu beachten, dass garantierte Straffreiheit noch lange nicht ethische Billigung bedeuten muss. Hier wäre an und für sich die ärztliche Berufsethik, der deontologische Standpunkt als Korrektiv gefordert. Es darf hier auch auf die technisch schwierigeren und komplikationsreicheren Interventionen bei Abbrüchen in der Spätschwangerschaft verwiesen werden. Die Palette reicht von Zerstückelungsoperationen bis zur intrakardialen Injektion von Kaliumchlorid zur vorgängigen Abtötung des Kindes in utero. Wenn wir zudem bedenken, dass der ausführende Arzt in solchen Fällen auch für allfällige Komplikationen einstehen müsste, so ergibt sich eigentlich nur die Konsequenz, solche Zumutungen beharrlich und kompromisslos von sich zu weisen. Daran ändert auch der Einwurf von Prof. Hoerster in seinem Leserbrief im Deutschen Ärzteblatt vom 31.1.97 nichts, indem er auf "jährlich weit über 100.000 von unseren Ärzten im Mutterleib getöteten menschlichen Individuen" hinweist. Bekanntlich liefern gesellschaftliche Entwicklungen für sich allein noch keine ausreichenden ethischen Begründungen. Sonst müssten wir dem Autor nicht nur logische Zirkel, sondern auch noch einen naturalistischen Fehlschluss vorwerfen.

Literatur:
A. Mitscherlich, Freiheit und Unfreiheit in der Krankheit, in: Was ist Krankheit?, KE Rothschuh Hrsg., Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt, 1975, S. 192.
G. Rager in: Ärztliches Urteilen und Handeln, L. Honnefelder und G. Rager hrsg., Insel Verlag, 1994, S. 53-103.
R. Spaemann, Die schlechte Lehre vom guten Zweck, FAZ Nr. 247, 23.10.1999.


25.) Leserbrief von Sarah, Juliane und Nicole vom 25.2.2001

Stellungnahme zum Leserbrief Nr. 16 von Lars Erichsen und Robert Heyer vom 16.2.1999:

In Eurem Leserbrief vom 16.2.1999 zu den Ansichten von Prof. Dr. Dr. Norbert Hoerster zur Frage der Abtreibung vertretet ihr diese Ansichten:

- Jedes Lebensrecht kann nicht nur durch vorhandenes Ichbewusstsein und Lebensinteresse begründet werden. Diesem stimmen wir zu, da man ab der Befruchtung unseres Erachtens Mensch ist und sich während der 9 Monate als Mensch entwickelt.

- Eine Abtreibung darf vorgenommen werden, wenn Gründe vorliegen, die das Heranwachsen und somit das gesamte Leben des Menschen stark negativ beeinflussen würden. Hier wird jedoch nicht ganz klar, welche Gründe ihr damit meint; gehören dazu auch Armut, Zeitmangel der Eltern oder eine alleinstehende Mutter?

- Eine juristisch gestattete Abtreibung extremer Frühgeburten beurteilen wir ebenfalls als verwerflich, da wir in einem geborenen Kind bereits einen Menschen sehen.
Sarah, Juliane, Nicole, 9. Klasse des M-C-Gymnasiums Kirchzarten


26.) Leserbrief von Hannes und Maximilian vom 31.1.2001 (eingegangen am 4.3.2001)

Lieber Lars, lieber Robert,

in Eurem Leserbrief vom 16.2.1999 zu den Ansichten von Prof. Dr. Dr. Norbert Hoester zur Frage der Abtreibung vertretet ihr die Ansicht, dass eine Frau berechtigt ist ihr Kind abzutreiben, wenn das Austragen des Kindes eine schwere Erkrankung für die Mutter hervorrufen könnte. Dem stimmen wir auch zu, jedoch sagt Ihr, dass eine Frau ein behindertes Kind abtreiben darf. Dieser Ansicht sind wir jedoch nicht, da jedes Kind das Recht auf Leben hat; z.B. würde das heißen, dass jeder Sehbehinderte kein Recht auf Leben hat. Wie seht ihr diesen Standpunkt? Ihr sagt außerdem, dass man Kinder zu jedem Zeitpunkt der Schwangerschaft abtreiben darf, also müsste man es Eurer Meinung nach erlauben, ein Kind zu töten, dass einen Tag vor der Geburt steht. Dieser Meinung sind wir nicht, jedoch kann man unserer Ansicht nach kein letztes Datum für eine Abtreibung festlegen, da man nicht einfach sagen kann, dass ein Kind, das 40 Tage alt ist, getötet werden darf, ein Kind, das 41 Tage alt ist, jedoch nicht. Die Tötung extremer Frühgeburten halten wir ebenfalls für moralisch verwerflich, denn eine extreme Frühgeburt (z.B. 6 Monate alt) würde auch schon als Mensch gelten und dürfte also nicht getötet werden. Wir sind der Meinung, dass auch ein Kind, das unmittelbar vor der Geburt steht auch schon ein Mensch ist und somit auch die ihm als Mensch zustehenden Rechte hat.
Hannes Z. und Maximilian J., M-C-Gymnasium Kirchzarten


27.) Leserbrief von Bea Pietsch aus Berlin vom 16.6.2001

Es mag durchaus sein, dass ich meine Worte nicht so gut wählen kann wie ein jahrelanger "Professor Doktor". Auch kann ich nicht mit medizinischem Fachwissen glänzen. Doch habe ich meines Erachtens einen gesunden Menschenverstand und etwas, welches man Gefühl nennt, und kann Verfechtern von solchen perversen Gedanken nur das letzte wenig Hirn absprechen. Es ist grausamste Barbarei, einem Wesen, welches nachweislich im Mutterleib schon fühlt und empfindet, bis kurz vor seiner Geburt das Leben nehmen zu dürfen! Allein auf eine solche, restlos abartige Idee zu kommen, zeigt schon, was Kinder für einen Stellenwert in der Gesellschaft haben.

Ich fasse es nicht! Ich denke, bis zum 3 Monat hat man/frau genug Zeit, sich entweder für oder gegen das Baby zu entscheiden. Wenn man es danach immer noch nicht will, kann man es entbinden, und anschließend zu einer Babyklappe bringen, oder es zur Adoption frei geben. Sex zu haben kann halt nun mal bedeuten, dass der Spaß nicht folgenlos bleibt. Viele kinderlose Paare würden dem Kind geben, was ein jedes Kind braucht, ein würde- und liebevolles Zuhause.

Es kostet mich viel Überwindung, hier so freundlich zu bleiben und mein emotionales Kochen nicht zum Ausdruck zu bringen. Doch, nehmt es mir nicht übel, aber Menschen mit dieser Ansicht haben beim Verschlucken einer Mücke mehr Hirn im Magen als im Kopf. Und das will studiert sein ... Gute Nacht!
Bea Pietsch, Böllstrasse 10, 13189 Berlin


28.) Leserbrief von Sabine Obermann vom 25.7.2001

In einem Punkt möchte ich Herrn Singer zustimmen. Es wird wohl für das betroffene Kind wirklich keinen großen Unterschied machen ob es nun kurz vor, oder nach der Geburt getötet wird. Entwicklung ist ein langwieriger Prozess, der nicht mit der Geburt abgeschlossen ist. Auch gebe ich zu, dass ein Fötus keine sonderlichen Zukunftspläne hegen mag (genau wie Neugeborene allerdings auch) und ihm somit das Ausmaß seiner eigenen Abtreibung wohl nicht bewusst ist. Trotzdem ... ganz ohne Bedürfnisse ist auch ein Fötus nicht. Es ist kein großes Geheimnis in der pränatalen Psychologie, dass auch ein Fötus in gewisser Weise fühlt und gewisse Bedürfnisse hat. Insofern halte ich das Kriterium "Leben nur wenn Interesse am Leben besteht" für sehr bedenklich. Ein später Fötus ist nicht viel anderes als ein Neugeborenes. Und Neugeborene sind nicht viel anders als Einjährige usw. Würde man also diesen Gedankengang ewig nachspinnen, so könnte man zu dem Schluss kommen, dass alle Menschen, die keine speziellen Lebensziele haben, praktisch Freiwild seien. Ein Gedanke, der mir zwar irgendwo logisch, jedoch keinesfalls human erscheint.

Deswegen: Natürlich weiß niemand, wann genau das Leben beginnt, es sollte aber in jedem Fall lieber etwas zu früh als zu spät geschätzt werden, um dem ganzen Thema die Menschlichkeit zu bewahren. Letztendlich ist das Kind der Leidtragende, nicht die Frau. Das sollte nie vergessen werden.

Würde man Herrn Singer weiter folgen, so spräche man übrigens auch allen geistig Behinderten das Lebensrecht ab. Menschenaffen würde man es allerdings im vollem Umfang zusprechen. Überhaupt. Was ist behindert? Was ist schwer behindert? Ich erlebe leider immer wieder, dass vor allem die Personen für die "embryopathische" Indikation sprechen, die selbst keinerlei Erfahrung mit Behinderten haben. Sind das nicht auch Menschen? Und wenn es Menschen sind, sollte man sie dann nicht (wie es in unserem Grundgesetz steht) vor Diskriminierung schützen? Da frage ich mich: Ist Abtreibung eines behinderten Kindes keine Diskriminierung? Kann eine Mutter wirklich beliebig über das Leben ihres eigenen Kindes entscheiden? Der Gedanke bereitet mir ehrlich gesagt kein gutes Gefühl. Ich spreche hier nicht nur von Theorie. Ich arbeite nebenberuflich seit langem sehr intensiv mit geistig Behinderten und kann deswegen mit Gewissheit sagen, dass sie alle Individuen sind. Und Menschen. Und sollte man einen Menschen nicht schützen? Darf man einen Menschen wirklich aussortieren, weil er nicht perfekt ist? Leider wird bei dem vielen Mitleid über betroffene Eltern viel zu oft das betroffene Kind vergessen. Hat es nicht auch Rechte? Ist es wirklich weniger Wert als ein gesundes? Behinderte Menschen sind nicht schlechter, sie sind weder zu groß geratene Kuscheltiere noch "lebloses Unkraut" (Peter Singer), es sind einfach Individuen mit eingeschränkten Fähigkeiten.

Und bis jetzt ist mir wirklich kein Behinderter begegnet, der sich gewünscht hätte er wäre tot. Nach wie vor bin ich der Meinung, dass nur jede Person selbst beurteilen kann, ob sie leben möchte oder nicht. Eltern können nicht beurteilen, wie ein Kind seine eigene Lage einschätzen wird. Wo käme man denn hin, wenn Eltern ab nun bei jedem Unfall bestimmen dürften, ob das Kind am Leben gehalten soll oder nicht? Und wieso kann einer Frau zwar zugemutet werden, ein Kind das durch einen Unfall schwerstbehindert, ist zu pflegen, andererseits kann es ihr aber nicht zugemutet werden, ein eher leichter behindertes Kind (z.B. Down-Syndrom) zu erziehen?

Letztlich sehe ich die Sache so: Wer kein behindertes Kind möchte, sollte a) zuerst einmal selbst dafür sorgen, dass das Kind gesund ist (nicht zu Alt sein, sich gesund ernähren usw.), b) evtl. die PID wählen. Ich bin wahrlich kein Freund der PID, doch ist mir wirklich schleierhaft, wieso nun die PID als Selektion verboten werden soll, wohingehen Spätabtreibungen Alltag sein soll. Selektion ist es so oder so, und wenn schon Selektion, dann lieber so früh wie möglich und Spätabtreibungen endlich verbieten oder zumindest stark eingrenzen. (Ich spreche hier natürlich nicht davon, wenn das Leben der Mutter gefährdet ist).

Noch etwas. Ich bin selber hochschwanger, ich bin alleinstehend und spreche deswegen nicht von Zuständen und Problemen, die ich selbst nicht kenne.
Sabine Obermann


29.) Leserbrief von Bernhard Wilden vom 4.2.2002

Es gibt viele Organisationen (besonders kirchliche, aber auch nicht kirchliche), die schwangeren Müttern mit und ohne Partner in finanziellen, Wohnungs- und anderen Nöten ohne Gegenleistung zu helfen bereit sind. Darüber hinaus könnte man das Kind zur Adoption freigeben oder es anonym und legal in die sog. "Moses Baby-Klappe" einwerfen. In beiden Fällen wird dann für ein gutes Zuhause für das Baby gesorgt. Das Kind wächst dann genauso glücklich wie bei leiblichen Erziehungsberechtigten auf,und wenn z.B. aufgrund eines
mitgegebenen Briefs das Kind bei Volljährigkeit seine echtern Eltern wiedertrifft, macht es dir/euch aller Wahrscheinlichkeit
nach keine Vorwürfe, das ist nämlich nicht die Art von jungen Leuten und schon gar nicht den eigenen Kindern.

Aber warum wollen die Frauen ihr Kind nicht zur Adoption freigeben? Ich verstehe es nicht. Was ich bis jetzt gehört habe, deutet darauf hin, dass sie es nur aus reinem Egoismus nicht tun. Und das finde ich total zum Kotzen, wer nur aus Egoismus sein Kind abtreibt, braucht auch nicht mehr das Argument von "Notlage" usw. zu bringen.
Bernhard Wilden


30.) Leserbrief von Filiz Aktürk vom 7.5.2002

Ich finde es nicht in Ordnung, wenn man abtreibt. Klar, es ist verschieden, nur wer das eine machen kann, kann auch dann die Verantwortung dafür tragen. Ich habe selber eine 8 Monate alte Tochter. Sie war auch nicht geplant. Ich hatte nichts, nicht mal Geld, um irgendwie danach auszukommen, hatte ziemlich Stress mit meinem Freund. Nur mein Kind war mir in dem Moment wichtiger, so wichtig, dass ich mich von meinem Freund trennen wollte. Ich rate jeder Frau, es selber anzupacken und nicht zu denken, wenn ich abtreibe ist es besser. Auf keinen Fall, dann erst wird es noch schlimmer! Ich selber bin eine glückliche Mutter und bin erst 20 und habe immer schöne Tage. Meine Tochter bringt mich immer zum Lachen. Ich kann mich nicht erinnern, wann ich das letzte Mal geweint habe.
Filiz Aktürk


31.) Leserbrief von Andreas Schieber vom 12.5.2002

Ich habe Ihren Bericht über "Wann beginnt das Lebensrecht" sehr genau gelesen und war über die Meinung von Prof.  Dr. Dr. Norbert Hoerster schockiert!! Meine Meinung zu diesem Thema ist: Ein Kind hat ein Recht zu leben in dem Moment, wo es gezeugt wurde. Eigentlich bin ich strikt gegen Abtreibung, nur in äußerst schlimmen Fällen!! Jeder Mensch auf dieser Welt hat das RECHT AUF LEBEN!!
Andreas Schieber


32.) Leserbrief von Markus Heil aus Mannheim vom 26.1.2003

Wenn in spätestens 20 Jahren die Wissenschaft (endlich) den Beweis erbracht hat, dass der abgetriebene "Gewebemüll" Menschen waren, werden künftige Generationen mit Abscheu und Verachtung auf uns zurück blicken. Niemand wird dann diese Zeitepoche mehr verstehen, in der eine Gesellschaft so dumm war, dass sie Menschen im Mutterleib auf Zellklumpen herunter definieren konnte.
Markus Heil, Mannheim


33.) Leserbrief einer Autorin, die anonym bleiben möchte (Name ist dem Herausgeber bekannt), vom 18.11.2003

Ich habe nicht alle hier eingestellten Briefe gelesen, dennoch kommt es mir so vor, als würde es nur Abtreibungsgegner geben. Um es ganz deutlich zu sagen, ich habe abgetrieben. Ja so ist es. Da können Sie jetzt die Hände über den Köpfen zusammenschlagen oder was Sie wollen.

Zu allererst frage ich mich bzw. Sie, inwiefern Sie eigentlich beurteilen können, was gut und schlecht für Mutter und Kind ist? Klar,
mein Bauch gehört mir, aber glauben Sie mir, niemand macht sich eine Entscheidung leicht. Es ist mehr, als einfach nur einen Kaffee zu
bestellen. Es verändert das ganze Leben. Ich will hier nicht näher auf meine persönlichen Umstände eingehen, wieso ich mich für einen Abbruch entschieden habe. Dennoch bin ich der Meinung, dass jede Frau das Recht hat, ohne dafür verurteilt zu werden, diese Möglichkeit für sich offen zu halten.

Was sind das eigentlich für endlose Diskussionen, wann das Leben anfängt? Glauben Sie im Ernst daran, dass ich mich gefragt habe ob es schon lebt? Fragen Sie eine Frau, die schwanger ist, danach und hören Sie ihre Antwort. Nein, diese Frage habe ich mir nie gestellt. Es ist ein Gefühl, das man zu seinem Kind hat, zu wissen das es da ist, nicht wie groß es etc. Keine Frau, die abgetrieben hat, fragt sich, wann das Leben ihres Kindes begonnen hat. Für uns hat unser Kind schon gelebt, als wir von seiner Existenz erfuhren.

Manchmal bin ich es Leid, diese ewigen Diskussionen über Schwangerschaftsabbrüche anhören zu müssen. Gibt es keine wichtigeren
Themen auf dieser Welt? Haben Sie sich eigentlich schon mal gefragt, wie es in diesen Frauen überhaupt aussieht? Welche Spuren ein Abbruch hinterlässt? Spuren, die sich nicht von heute auf morgen verwischen lassen. Es ist allgegenwärtig. Egal wo man ist und was man macht, man wird immer daran erinnert. Ich will hier nicht jammern, denn wie Sie sagen würden, wäre ich selbst Schuld an meiner Situation. Aber dennoch sollte man auch mal überlegen, welche Gründe eine Frau zu so einem Schritt bewegen und wie
es einem vielleicht danach geht.

Auch ganz nett fand ich den Beitrag mit der "Baby-Klappe", in die man sein Kind "werfen" kann und es evtl. zur Adoption freigeben. Haben Sie schon mal jemanden erklärt: "Hey ich bin schwanger und gebs dann in eine Baby-Klappe"? Tragen Sie mal 9 Monate ein Kind in sich und geben es dann weg. Natürlich es lebt, was es sonst nicht tun würde. Aber der Schmerz das Kind verloren zu haben, wäre noch größer. Im Grunde gibt es keine wirkliche Lösung und endlose Diskussionen helfen den Frauen nicht.


34.) Leserbrief von Sarah Weber vom 16.11.2004

Im Moment behandeln wir das Thema Utilitarismus, Gewissen, Moral und Ethik und sind dadurch auch auf Peter Singer und seine Ansichten gekommen. Einige seiner Texte haben wir gelesen und im Unterricht sind sogar einige Vergleiche mit A. Hitler gefallen,  da er die Gesellschaft entlasten wollte. Einige Schüler waren der Ansicht, dass Singer den Staat entlasten finanziell entlasten will, indem er behinderte Föten abtreiben will.

Bei dem Thema Abtreibuing bei behinderten Föten finde ich es gerechtfertigt, dass eine Mutter abtreibt, da sie eventuell behinderten Kind ein Leben in Abhängigkeit und ständigen Leid ersparen möchte. Leider kann ich P. Singers Ansichten nicht teilen, da er für mich Menschen danach beurteilt, wie geistig fit sie sind. Ein Mensch mit Down-Syndrom hat genau so ein Recht zu leben, wie andere Menschen auch. Zwar wird das Kind in Abhängigkeit leben, aber wenn sich die Eltern stark genug dazu fühlen das Kind zu erziehen, wird es eine Menge Freude am Leben haben.
Sarah Weber (11. Klasse Gymnasium)
 


35.) Leserbrief von Annabelle Taeger und Katja Steppke vom 12.5.2006

Wir sind generell der Ansicht, dass Abtreibung keine Lösung ist. Da jedes potentielle menschliche Leben eine Möglichkeit auf Leben haben sollte. Menschlich heißt nicht nur, dass der Fötus einerseits zur Gattung des Homo sapiens gehört. Sondern auch, dass ein Zellkern die Grundlagen besitzt, zu einer Persönlichkeit heranzuwachsen, daher sollte
man diesem potentiellen menschlichen Leben die Möglichkeit geben sich zu einer Persönlichkeit zu entwickeln.

Wissenschaftlich wurde bewiesen, dass Föten den Tod mitbekommen. Sie besitzen bereits nach 28 Tagen Nerven, die man im Gesicht und in den Fingern sehen kann. Der Puls steigt bei Abtreibung meist schon auf 200, dieses zeigt schon die Alarmbereitschaft und die Todesangst der Föten. Nach einer Abtreibung erleiden viele Frauen einen psychischen Zusammenbruch. 

Jedoch gibt es Situationen in denen Abtreibung erlaubt sein sollte, allerdings nur bis zum 3 Monat einer Schwangerschaft, z. B. wenn die Mutter keine Verantwortung für das Kind übernehmen kann, da sie zu jung
ist wie bei einer Vergewaltigung einer 12-Jährigen. Aber ab den Alter von 17 Jahre sind wir der Meinung, dass man für sich und sein Kind Verantwortung übernehmen kann und vor allem die Verantwortung für den "Unfall" einer Schwangerschaft !!! 

Annabelle Taeger & Katja Steppke (Gymnasium Rissen, Klasse 9) 


36.) Leserbrief einer Abiturientin des Europa-Gymnasiums in Wörth am Rhein vom 5.4.2007

Die Diskussion über die Rechtmäßigkeit einer Abtreibung und ab welchem Zeitpunkt an ein Mensch unter den Schutz der Verfassung fällt, wurde auch an unserem Gymnasium im Ethik-, Religion- und Philosophieunterricht besprochen. 

Dabei wurden alle Meinungen zugelassen und letztendlich keine Antwort auf die Frage gefunden. 

Für mich gehört das Kinderkriegen und die damit verbunden Vorgänge, die Geburt bis einschließlich der entscheidenden Tage nach dieser zum Schatz der Frauen. Weder die Wissenschaft die krampfhaft versucht Kinder auf Bestellung invitro herzustellen, noch irgendwelche Dritten haben das Recht darüber zu urteilen was im Bauch einer Frau geschehen soll oder nicht. 

Auch sollte der Geburtenkontrolle in jeglicher Richtung mehr Zuspruch gegeben werden. Es sollte weiter nach Alternativen geforscht werden die nicht den Hormonhaushalt der Frauen so dermaßen durcheinander bringen, dass sie später weitere Hormonbehandlungen in Kauf nehmen müssen um die Effekte des jahrelang fleißig und gewissenhaft eingenommen Medikaments wieder rückgängig zu machen. Nur wenig wird über die Nebenwirkungen dieser medikamentösen Vorgehensweise gegen die Natur und den Rhythmus der Frau gesprochen, viel mehr werben sogar die Frauenärzte selbst durch die negative Bestätigung der Nebenwirkungen und Versprechen wie wachsende Brüste. Als ob es im Frauenleben nichts wichtigeres gäbe. 

Das die "Pille" aber das Immunsystem (z.B.: Asthma), das Endokrine System (Gesamtheit aller Hormonbildenden Organe und Zellen )(Zyklusstörungen, Zwischenblutungen, Brustschmerzen, Sekretion aus den Brustwarzen), das Nervensystem (Kopfschmerzen, Stimmungsschwankungen, Veränderten Sexualtrieb), die Ohren und das Labirinth (Schwerhörigkeit), das Gefäßsystem (Migräne, Bluthochdruck, niedriger Blutdruck, Thromboembolie), den Margen-Darm-Trakt ( Erbrechen und schweren Durchfall), Haut und Unterhautzellgewebe (Akne, Ekzeme, Juckreiz), Fortpflanzungsorgane und Brust (Veränderung des Scheidensekrets, vaginale Candidose, Vaginitis) angreift und die in Klammern gesetzen unerwünschten Wirkungen verursacht , sowie allgemeine Erkrankungen auslöst ist den meisten Pillennehmerinnen nicht bekannt. Doch nach einigem Nachdenken wird wahrscheinlich jede Pillennehmerin feststellen das sie mehr als nur eine dieser Nebenwirkungen regelmäßig in Kauf nimmt. Diese unerwünschten Nebenwirkungen sind keine Utopien, sondern in der Packungsbeilage, die eh niemand liest, der Yasmin Filmtabletten von Schering aufgeführt.

Um wieder zurück zum eigentlichen Thema zu kommen, möchte ich noch einmal meine kritische Meinung zur Abtreibung kundtun. Die Vorgänge im Körper sollten nach dem eigenem aufgeklärtem Verstand jedes Menschen wahrgenommen werden ohne das ein Dritter die Möglichkeit hat darüber mitzuentscheiden. Allerdings darf man nicht außer Acht lassen das die Entscheidung ob man ein Kind zeugen möchten von beiden Geschlechtern geklärt werden sollte. Die Abtreibung an sich eignet sich wegen der Problematik der Gefühlsebene nicht gerade als beste Maßnahme der Geburtenkontrolle, sollte jedoch zugelassen sein um die Würde der gebärenden Menschen nicht außer Acht zulassen. 

 

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