
Das Studium der Kriminologie
Kriminologie kann im Rahmen des Studiums der Rechtswissenschaft im Schwerpunktbereich 2: Kriminalwissenschaften studiert werden.
Erläuterung des Schwerpunktbereichs:
Im Schwerpunktbereich 2 kann das Studium des Strafrechts und des Strafprozessrechts ergänzt und vertieft werden. Der Schwerpunktbereich ist für Studierende geeignet, die im Laufe ihres bisherigen Studiums ein besonderes Interesse für das Strafrecht und das Strafverfahrensrecht entwickelt haben und die in Betracht ziehen, nach Abschluss ihrer Ausbildung im Bereich der Strafrechtspflege z. B. als Richter, Staatsanwalt, Strafverteidiger oder Jurist im Strafvollzug beruflich tätig zu sein. Gegenstand der Ausbildung im Schwerpunktbereich ist zum einen die Kriminologie, die als empirische Wissenschaft vom Verbrechen und der Verbrechenskontrolle das strafrechtswissenschaftliche Studium um wirklichkeitswissenschaftliche Perspektiven ergänzt. Im Rahmen der Kriminologie werden auch die strafrechtlichen Sanktionen behandelt. Außerdem umfasst der Schwertpunktbereich das Jugendstrafrecht, den Strafvollzug und das europäische und internationale Strafrecht als praktisch bedeutsame Gebiete der Strafrechtspflege. Der Stoff dieser Materien wird in Vorlesungen vermittelt und in einem Examinatorium wiederholt. Ergänzt werden diese Angebote durch eine Grundlagenveranstaltung in der juristischen Methodenlehre und eine praxisorientierte Lehrveranstaltung zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen, wobei insoweit wahlweise die Veranstaltungen „Strafverteidigung“ und „Außergerichtliche Streitbeilegung“ besucht werden können.
Studienplan:
1. Vorlesungen:
Kriminologie einschließlich strafrechtliche Sanktionen 4 SWS [k]
Jugendstrafrecht 2 SWS [k]
Strafvollzug 2 SWS [k]
Europäisches und internationales Strafrecht 2 SWS
Juristische Methodenlehre 2 SWS
2. Schlüsselqualifikationsveranstaltung
wahlweise
Strafverteidigung
Außergerichtliche Streitbeilegung jeweils 2 SWS
3. Seminar
Die Seminararbeit kann in allen Gebieten der Kriminalwissenschaften angefertigt werden. 3 SWS
4. Weitere Angebote
Arbeitsgemeinschaft in den Kriminalwissenschaften 2 SWS
Examinatorium in den Kriminalwissenschaften 2 SWS
Probeexamen 1 SWS
Anhang: Prüfungsgegenstände des Schwerpunktbereichs 2
I. Pflichtfachvertiefung
Strafrecht
Strafverfahrensrecht
II. Spezifischer Prüfungsstoff des Schwerpunktbereichs
1. Kriminologie
Gegenstand, Aufgaben und Entwicklung der Kriminologie
Stellung der Kriminologie im Wissenschaftssystem und Forschungsmethoden der Kriminologie
Kriminalitätstheorie
Verbrechensbegriff, Kriminalstatistik und Dunkelfeldforschung
Täterpersönlichkeit und Kriminalprognose
Viktimologie
Grundlagen der Verbrechenskontrolle
Kriminalprävention
Straftheorien und Ablauf der Strafverfolgung
Die strafrechtlichen Sanktionen in rechtlicher und kriminologischer Perspektive
Die Rechtsfolgenzumessung in rechtlicher und kriminologischer Hinsicht und im Strafprozess
Die Wirkungen der strafrechtlichen Sanktionen
2. Jugendstrafrecht
Begriff und Aufgabe des Jugendstrafrechts
Die Lebensphase der Jugend und die Jugendkriminalität
Grundzüge des Jugendrechts
Geschichte und Anwendungsbereich des Jugendstrafrechts
Alters- und Reifestufen
Die Rechtsfolgen des Jugendstrafrechts
Die Jugendgerichtsverfassung
Das Jugendstrafverfahren
Vollstreckung, Vollzug und Registrierung jugendstrafrechtlicher Sanktionen
3. Strafvollzug
Geschichte des Strafvollzugs
Vollzugsziele und Zielkonflikte
Allgemeine Grundsätze des Strafvollzugsrechts
Planung des Vollzugs
Einzelne Rechte und Pflichten des Gefangenen
Sicherheit und Ordnung im Strafvollzug
Der Rechtsschutz im Strafvollzug
Die Organisation des Strafvollzugs
Besondere Formen des Strafvollzugs
4. Europäisches und internationales Strafrecht
Harmonisierungsbestrebungen der EU
Kompetenzen der EU auf dem Gebiet des Strafrechts
Harmonisierende Wirkung des Anwendungsvorrangs des Gemeinschaftsrechts
Gemeinschaftsrechtskonforme Auslegung
Europäische Zusammenarbeit bei der Kriminalitätsbekämpfung
Internationales Strafrecht als Strafanwendungsrecht
Europäische Menschenrechtskonvention
Grundzüge des Völkerstrafrechts
Im Rahmen eines Bachelor- oder Magisterstudiums ist ein Studium der Kriminologie als Haupt- oder Nebenfach nicht möglich.
Studierende des Heidelberger Diplom-Studiengangs Psychologie können Kriminologie als Wahlpflichtfach wählen. Sie müssen dann die Vorlesung Kriminologie und entweder die Vorlesung Jugendstrafrecht oder die Vorlesung Strafvollzug hören. Außerdem müssen sie einen Seminarschein in einem dieser Fächer erwerben. Es findet eine mündliche Prüfung statt. Gegenstand der Prüfung sind die Kriminologie und - nach Wahl - Jugendstrafrecht oder Strafvollzug.
Am Institut für Kriminologie besteht eine Gruppe von Studierenden, die in den Justizvollzugsanstalten Mannheim und Heidelberg ein Soziales Training „Recht im Alltag“ für Gefangene durchführt. Interessenten an einer Mitarbeit in dieser Haftgruppe setzen sich bitte mit Herrn Beisel, Tel. (06221) 547494, e-mail: beisel@krimi.uni-heidelberg.de, in Verbindung.