Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

Das Studium der Kriminologie

Kriminologie kann im Rahmen des Studiums der Rechtswissenschaft im Schwerpunktbereich 2: Kriminalwissenschaften studiert werden.

 

Erläuterung des Schwerpunktbereichs:

 Im Schwerpunktbereich 2 kann das Studium des Strafrechts und des Strafprozessrechts ergänzt und vertieft werden. Der Schwerpunktbereich ist für Studierende geeignet, die im Laufe ihres bisherigen Studiums ein besonderes Interesse für das Strafrecht und das Strafverfahrensrecht entwickelt haben und die in Betracht ziehen, nach Abschluss ihrer Ausbildung im Bereich der Strafrechtspflege z. B. als Richter, Staatsanwalt, Strafverteidiger oder Jurist im Strafvollzug beruflich tätig zu sein. Gegenstand der Ausbildung im Schwerpunktbereich ist zum einen die Kriminologie, die als empirische Wissenschaft vom Verbrechen und der Verbrechenskontrolle das strafrechtswissenschaftliche Studium um wirklichkeitswissenschaftliche Perspektiven ergänzt. Im Rahmen der Kriminologie werden auch die strafrechtlichen Sanktionen behandelt. Außerdem umfasst der Schwertpunktbereich das Jugendstrafrecht, den Strafvollzug und das europäische und internationale Strafrecht als praktisch bedeutsame Gebiete der Strafrechtspflege. Der Stoff dieser Materien wird in Vorlesungen vermittelt und in einem Examinatorium wiederholt. Ergänzt werden diese Angebote durch eine Grundlagenveranstaltung in der juristischen Methodenlehre und eine praxisorientierte Lehrveranstaltung zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen, wobei insoweit wahlweise die Veranstaltungen „Strafverteidigung“ und „Außergerichtliche Streitbeilegung“ besucht werden können.

 Studienplan:

 1. Vorlesungen:

  •   Kriminologie einschließlich strafrechtliche Sanktionen                                4 SWS [k]

  • Jugendstrafrecht                                                                                                 2 SWS [k]

  • Strafvollzug                                                                                                          2 SWS [k]

  • Europäisches und internationales Strafrecht                                                   2 SWS

  • Juristische Methodenlehre                                                                                 2 SWS

2. Schlüsselqualifikationsveranstaltung

wahlweise

  • Strafverteidigung

  • Außergerichtliche Streitbeilegung               jeweils                                         2 SWS

3. Seminar

Die Seminararbeit kann in allen Gebieten der Kriminalwissenschaften angefertigt werden.                                                                                                                          3 SWS

 4. Weitere Angebote

  • Arbeitsgemeinschaft in den Kriminalwissenschaften                                      2 SWS

  • Examinatorium in den Kriminalwissenschaften                                                2 SWS

  • Probeexamen                                                                                                       1 SWS

 

Anhang: Prüfungsgegenstände des Schwerpunktbereichs 2

I. Pflichtfachvertiefung

  •  Strafrecht

  • Strafverfahrensrecht

II. Spezifischer Prüfungsstoff des Schwerpunktbereichs

1. Kriminologie

  •  Gegenstand, Aufgaben und Entwicklung der Kriminologie

  • Stellung der Kriminologie im Wissenschaftssystem und Forschungsmethoden der Kriminologie

  • Kriminalitätstheorie

  • Verbrechensbegriff, Kriminalstatistik und Dunkelfeldforschung

  • Täterpersönlichkeit und Kriminalprognose

  • Viktimologie

  • Grundlagen der Verbrechenskontrolle

  • Kriminalprävention

  • Straftheorien und Ablauf der Strafverfolgung

  • Die strafrechtlichen Sanktionen in rechtlicher und kriminologischer Perspektive

  • Die Rechtsfolgenzumessung in rechtlicher und kriminologischer Hinsicht und im Strafprozess

  • Die Wirkungen der strafrechtlichen Sanktionen

2. Jugendstrafrecht

  •  Begriff und Aufgabe des Jugendstrafrechts

  • Die Lebensphase der Jugend und die Jugendkriminalität

  • Grundzüge des Jugendrechts

  • Geschichte und Anwendungsbereich des Jugendstrafrechts

  • Alters- und Reifestufen

  • Die Rechtsfolgen des Jugendstrafrechts

  • Die Jugendgerichtsverfassung

  • Das Jugendstrafverfahren

  • Vollstreckung, Vollzug und Registrierung jugendstrafrechtlicher Sanktionen

3. Strafvollzug

  •  Geschichte des Strafvollzugs

  • Vollzugsziele und Zielkonflikte

  • Allgemeine Grundsätze des Strafvollzugsrechts

  • Planung des Vollzugs

  • Einzelne Rechte und Pflichten des Gefangenen

  • Sicherheit und Ordnung im Strafvollzug

  • Der Rechtsschutz im Strafvollzug

  • Die Organisation des Strafvollzugs

  • Besondere Formen des Strafvollzugs

4. Europäisches und internationales Strafrecht

  •  Harmonisierungsbestrebungen der EU

  • Kompetenzen der EU auf dem Gebiet des Strafrechts

  • Harmonisierende Wirkung des Anwendungsvorrangs des Gemeinschaftsrechts

  • Gemeinschaftsrechtskonforme Auslegung

  • Europäische Zusammenarbeit bei der Kriminalitätsbekämpfung

  • Internationales Strafrecht als Strafanwendungsrecht

  • Europäische Menschenrechtskonvention

  • Grundzüge des Völkerstrafrechts

 

Im Rahmen eines Bachelor- oder Magisterstudiums ist ein Studium der Kriminologie als Haupt- oder Nebenfach nicht möglich.

Studierende des Heidelberger Diplom-Studiengangs Psychologie können Kriminologie als Wahlpflichtfach wählen. Sie müssen dann die Vorlesung Kriminologie und entweder die Vorlesung Jugendstrafrecht oder die Vorlesung Strafvollzug hören. Außerdem müssen sie einen Seminarschein in einem dieser Fächer erwerben. Es findet eine mündliche Prüfung statt. Gegenstand der Prüfung sind die Kriminologie und - nach Wahl - Jugendstrafrecht oder Strafvollzug.

 

Am Institut für Kriminologie besteht eine Gruppe von Studierenden, die in den Justizvollzugsanstalten Mannheim und Heidelberg ein Soziales Training „Recht im Alltag“ für Gefangene durchführt. Interessenten an einer Mitarbeit in dieser Haftgruppe setzen sich bitte mit Herrn Beisel, Tel. (06221) 547494, e-mail: beisel@krimi.uni-heidelberg.de, in Verbindung.

 

 

 

zum Seitenanfang
Seitenbearbeiter: Horst Beisel
Letzte Bearbeitung: 22.1.2013