Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e. V.
  Landesgruppe Baden-Württemberg

Die Landesgruppe stellt sich vor:

Die Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein mit folgender in § 2 Abs. 1 der Satzung festgelegter Zielsetzung und Aufgabenstellung:

"Die Vereinigung hat das Ziel, die mit der Jugendkriminalität zusammenhängenden Fragen unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und praktischen Erfahrungen zu erörtern und ihre Lösung zu fördern. Sie will ein Forum für die fachliche, fachpolitische und öffentliche Diskussion in der Jugendkriminalrechtspflege sowie der Jugendkriminal- und Jugendhilfepolitik sein."

Charakteristisch für die Arbeit des 1917 in Berlin gegründeten Verbandes ist seit jeher:

Die DVJJ setzt sich aus Vertretern aller an der Jugendgerichtsbarkeit beteiligten Berufe zusammen.

Für alle beteiligten Berufe ist die DVJJ ein Fachverband und kein berufsständischer Zusammenschluss.

Die DVJJ fungiert als unabhängiges Fach- und Beratungsorgan für kriminalpolitische Fragestellungen, insbesondere für Gesetzgebungsvorhaben auf Bundesebene.

In regelmäßigen Abständen, seit 1953 alle drei Jahre, veranstaltet die DVJJ den Deutschen Jugendgerichtstag.

In jüngerer Zeit sind zu den genannten Aktivitäten vor allem folgende Schwerpunkte hinzugetreten:

Es werden verstärkt Möglichkeiten der Fortbildung organisiert und angeboten. Diese Intensivierung wurde dadurch möglich, dass sich Regional- und Landesgruppen bildeten, die als Unterverbände der DVJJ inzwischen fast flächendeckend die jugendgerichtliche Praxis ansprechen. Diese regionalen und lokalen Zusammenschlüsse sind ähnlich strukturiert wie der Dachverband und wirken an dessen Arbeit mit. Sie können die speziellen Fragen und Probleme ihres Bereichs sehr viel treffender erfassen, diese mit den Beteiligten erörtern und (oft in Zusammenarbeit mit den zuständigen Landesbehörden) auf Tagungen behandeln.

In diesem Zusammenhang hat die DVJJ ihre Schriftenreihe über die Dokumentationen der Jugendgerichtstage hinaus erweitert. Demselben Zweck dient das DVJJ-Journal.

Die Landesgruppe Baden-Württemberg in der DVJJ hat sich in der Vergangenheit vor allem um die Förderung des Erfahrungsaustausches und der Fortbildung bemüht. Diesem Ziel dienen vor allem die Jahrestagungen, die in den Jahren 1983-1992 in Konstanz und seit 1993 auch in Heidelberg, Freiburg und Villingen-Schwenningen durchgeführt wurden. Die auf diesen Jahrestagungen gehaltenen Referate werden im Informationsdienst der Landesgruppe, dem INFO, veröffentlicht und so jedem Interessierten zugänglich gemacht. Vielfältige Tagungen wurden bislang durchgeführt.

Diese Tätigkeiten der DVJJ kosten Geld. Die Ausgaben des Dachverbandes mit Sitz in Hannover werden überwiegend aus Bundesmitteln finanziert. Die weiteren Einnahmequellen des Vereins sind die Mitgliederbeiträge sowie - von besonderer Bedeutung - Geldbußen. Die Landesgruppe hat zwar keine Personalausgaben, sie benötigt aber Mittel für die Durchführung ihrer Tagungen und für die Herstellung des INFO. Finanziert wird dies ganz überwiegend über Geldbußen.

Wir bitten Sie deshalb, die Arbeit der DVJJ - Landesgruppe Baden-Württemberg - durch die Zuweisung von Geldauflagen zu unterstützen.

Die DVJJ ist konfessionell und parteipolitisch neutral. Sie ist durch Bescheid des Finanzamtes Hannover als gemeinnützig anerkannt. Der Landesverband Baden-Württemberg ist in die Bußgeldlisten beim OLG Karlsruhe und beim OLG Stuttgart aufgenommen worden. Alle Voraussetzungen für den Empfang von Geldauflagen werden erfüllt. Jedes eingehende Bußgeld wird umgehend bestätigt. Zahlkarten und Aufkleber mit der Kontoverbindung sowie ein Vordruck zur Anforderung weiterer Exemplare sind beigefügt bzw. liegen aus.

Der Vorstand der Landesgruppe Baden-Württemberg in der DVJJ besteht aus:

 

 

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          Bearbeiter:  Horst Beisel          Letzte Änderung: 11.1.2012