Bereichsbild 200x88
Kontakt

Gleichstellungsbüro

Hauptstraße 126
69117 Heidelberg
Tel.: 06221 54-7697
Fax: 06221 54-7271
 

Servicestelle INF 304

69120 Heidelberg
Tel.: 06221 54-4070
Fax: 06221 54-4026

Sprechstunden
Mo 13-19 Uhr
Mi  13-19 Uhr
Do 8-12.30 Uhr

Kontakt per E-Mail
 

 

 
Schnelleinstieg
Familienorientierung
AUDIT

Die Gleichstellungsbeauftragte der Universität Heidelberg

Jubiläum
An der Universität Heidelberg gibt es seit November 1987 eine Gleichstellungsbeauf- tragte, die vom Senat für die Dauer von zwei Jahren gewählt wird. Gemäß dem Landeshochschulgesetz ist sie für die Gleichstellung von Studentinnen, Wissen- schaftlerinnen und dem weiblichen wissen- schaftlichen Nachwuchs zuständig. Einmal jährlich berichtet die Gleichstellungsbeauf- tragte dem Senat schriftlich über die von ihr geleistete Arbeit.

Die Themen, mit denen sich die Gleichstel- lungsbeauftragte im Rahmen ihrer Aufgabenvereiche beschäftigt sind vor allem: 
 

  • Praktische Maßnahmen zur Erhöhung der Frauenanteile am wissenschaftlichen Personal durch die Möglichkeiten für den Wiedereinstieg in die Wissenschaft 
  • die Berücksichtigung des Mutterschutzes bei den Vertragslaufzeiten
  • die Flexiblisierung von Altersgrenzen bei Bewerbungen
  • die Schaffung von Kinderbetreuungsmöglichkeiten und Beratungs- angeboten für Familien
  • persönliche und rechtliche Beratung im Falle von sexueller Gewalt und Belästigung, bei Schwierigkeiten im Arbeitsumfeld oder bei Problemen mit Vorgesetzen
  • die Etablierung der Frauenforschung / Gender Studies 
  • und die im Universitätsgesetz verlangte Erarbeitung von Frauen- förderplänen für die Universität
     

Die Aufgaben und Kompetenzen der Gleichstellungsbeauftragten sind im Universitätsgesetz, der Grundordnung und den Senatsbeschlüssen der Universität Heidelberg festgelegt:

Eine ganz wesentliche Unterstützung erfährt die Gleichstellungsbeauftragte durch den Senatsausschuss für Frauenangelegenheiten - kurz SAFRAN genannt -, dem sie selbst und ihre Stellvertreterinnen mit angehören. 1988 ist erstmalig vom Senat ein SAFRAN gewählt worden, in dem alle Statusgruppen der Universität vertreten sind. 

Laut Grundordnung der Universität ist jede Fakultät gehalten, eine Gleichstellungsbeauftragte oder eine Frauenkommission zu wählen. Viele Anliegen der Studentinnen können so direkt angegangen werden. 

Gleichstellungsbeauftragte der Fakultäten können die Gleichstellungs- beauftragte in den Sitzungen der Fakultätsräte und Berufungskommis- sionen vertreten.


Verantwortlich: E-Mail
Letzte Änderung: 16.02.2011
zum Seitenanfang/up