Die Gleichstellungsbeauftragte der Universität Heidelberg

An der Universität Heidelberg gibt es seit November 1987 eine Gleichstellungsbeauf- tragte, die vom Senat für die Dauer von zwei Jahren gewählt wird. Gemäß dem Landeshochschulgesetz ist sie für die Gleichstellung von Studentinnen, Wissen- schaftlerinnen und dem weiblichen wissen- schaftlichen Nachwuchs zuständig. Einmal jährlich berichtet die Gleichstellungsbeauf- tragte dem Senat schriftlich über die von ihr geleistete Arbeit.
Die Themen, mit denen sich die Gleichstel- lungsbeauftragte im Rahmen ihrer Aufgabenvereiche beschäftigt sind vor allem:
- Praktische Maßnahmen zur Erhöhung der Frauenanteile am wissenschaftlichen Personal durch die Möglichkeiten für den Wiedereinstieg in die Wissenschaft
- die Berücksichtigung des Mutterschutzes bei den Vertragslaufzeiten
- die Flexiblisierung von Altersgrenzen bei Bewerbungen
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die Schaffung von Kinderbetreuungsmöglichkeiten und Beratungs- angeboten für Familien
- persönliche und rechtliche Beratung im Falle von sexueller Gewalt und Belästigung, bei Schwierigkeiten im Arbeitsumfeld oder bei Problemen mit Vorgesetzen
- die Etablierung der Frauenforschung / Gender Studies
- und die im Universitätsgesetz verlangte Erarbeitung von Frauen- förderplänen für die Universität
Die Aufgaben und Kompetenzen der Gleichstellungsbeauftragten sind im Universitätsgesetz, der Grundordnung und den Senatsbeschlüssen der Universität Heidelberg festgelegt:
Eine ganz wesentliche Unterstützung erfährt die Gleichstellungsbeauftragte durch den Senatsausschuss für Frauenangelegenheiten - kurz SAFRAN genannt -, dem sie selbst und ihre Stellvertreterinnen mit angehören. 1988 ist erstmalig vom Senat ein SAFRAN gewählt worden, in dem alle Statusgruppen der Universität vertreten sind.
Gleichstellungsbeauftragte der Fakultäten können die Gleichstellungs- beauftragte in den Sitzungen der Fakultätsräte und Berufungskommis- sionen vertreten.
