Margarete-von-Wrangell
Habilitationsprogramm für Frauen
Förderprogramm des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Mit dem Margarete-von-Wrangell - Habilitationsprogramm möchte das Land Baden-Württemberg qualifizierte Wissenschaftlerinnen zur Habilitation ermutigen, indem diesen eine finanzielle Unterstützung gegeben wird.
Die Förderung erfolgt durch ein Angestelltenverhältnis nach TV-L EG 13, das auf fünf Jahre begrenzt ist und drei Jahre durch das MWK und den Europäischen Sozialfonds und weitere zwei Jahre von der jeweiligen Hochschule finanziert wird.
Ausschreibung und Bewerbungsfrist:
| Das Programm ist zur Zeit nicht ausgeschrieben. |
Vergabeverfahren
Das Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg ernennt eine Vergabekommission, die über die förderungswürdigen Anträge entscheidet.
Richtlinien
Im Rahmen der Antragsstellung ist eine
Anschlussförderung von der betreuenden wissenschaftlichen oder künstlerischen Hochschule zu versichern.
Auch sollte die Antragsstellerin bereits Vorarbeiten zur Habilitation vorlegen können.
Weitere Informationen sind den Richtlinien des Programms zu entnehmen, die Ihnen hier als Download zur Verfügung stehen.
Information und Beratung
Wissenschaftlerinnen, die ihre Habilitation an der Universität Heidelberg akkreditieren möchten, erhalten im Gleichstellungsbüro Informationen zum Antragsverfahren und Beratung bei der Antragsstellung.
Frau Katharina Herdtweck ist über E-Mail oder auch telefonisch unter der Nummer 06221 - 54 3927 zu erreichen.
Für Medizinerinnen gibt es zusätzliche Informationen, die Sie hier herunterladen können. In der Medizinischen Fakultät werden Medizinerinnen von Frau Claudia Denk unter der Nummer 06221-56 89 90 beraten und können Ihre Anträge bei claudia.denk@med.uni-heidelberg.de dort einreichen.
