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UNIFY - Unit for Family, Diversity & Equality

Hauptstraße 126
69117 Heidelberg
Telefon: + 49 6221 54-7697
E-Mail: unify@uni-heidelberg.de

 
Familiengerechte Universität
Chancengleichheit und Diversity
Charta der Vielfalt
MHFA-Ersthelfer*innen

Förderprogramme und Stipendien


Im Folgenden finden Sie einige ausgewählte Hinweise auf  nationale und internationale Institutionen der Forschungsförderung, die Chancen- gleichheit in ihre Programme aufgenommen haben. Zusätzliche Mögl- ichkeiten zur Finanzierung Ihrer Qualifikations- oder Forschungsprojekte finden Sie unter "Forschung und Kooperation" auf der Website der Universität Heidelberg.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das Gleichstellungsbüro auf Anfrage.

 

Deutsche Forschungsgemeinschaft – Chancengleichheit
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) bietet Chancengleichheits- maß­nahmen in all ihren Förderverfahren, angefangen bei Sachbeihilfen in der Einzelförderung über Stipendien bis hin zu koordinierten Verfahren bei der Antrag­stellung, und zwar sowohl bei der Antragstellung von Wissenschaft­lerInnen als auch wenn wissenschaftliche Einrichtungen gefördert werden.

 

Sachbeihilfen in der Einzelförderung
Bei dieser Unterstützung erhält eine WissenschaftlerIn, manchmal auch ge­meinsam mit anderen, eine Förderung zu einem selbst konzipierten wissen­schaftlichen Projekt. Auch die Förderung im Emmy Noether-Programm (Nach­wuchsförderung) und die Förderung der eigenen Stelle erfolgen im Rahmen einer solchen Sachbeihilfe. Bei der Beurteilung des Antrags werden die indi-viduellen Lebensumstände ebenso berücksichtigt wie Ausfallzeiten oder Teilzeittätigkeiten aus familiären Gründen.

 

Stipendien
Bei diesem Förderungsinstrument erhält eine Person Mittel, um im Rahmen eines Stipendiums forschen und ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Stipendien werden in folgenden DFG-Programmen bewilligt: Forschungssti­pendien außerhalb Deutschlands, Rückkehrstipendien, Heisenberg-Stipendien. Auch bei Stipendien legt die DFG großen Wert auf die Umsetzung ihrer Gleich­stellungsmaßnahmen: Berücksichtigung individueller Lebensumstände, Fami­lien- und Kinderbetreuungszuschläge bei Forschungs- und Heisenberg-Stipendien, Verlängerungsoption, Teil- zeitstipendien.

 

Koordinierte Verfahren mit WissenschaftlerInnen als Antragstel- lende
Hierbei handelt es sich um Sachbeihilfen, die von WissenschaftlerInnen im Rahmen von Schwerpunktprogrammen, Forschergruppen und Klinischen Forschergruppen beantragt werden. Es gelten die Chancengleichheitsmaß­nahmen der Einzelförderung. Zusätzlich bietet die DFG strukturelle Unter­stützung in Form zweckgebundener Mittel für Gleichstellungsmaßnahmen.

 

Koordinierte Verfahren mit wissenschaftlichen Einrichtungen
Antragstellende sind Graduiertenkollegs, Graduiertenschulen, Sonderfor­schungsbereiche, DFG-Forschungszentren und Exzellenzcluster. In allen koordi­nierten Verfahren wird auf die Gleichstellungsmaßnahmen der Einrichtungen im Begutachtungsverfahren geachtet und es werden individuelle Lebensum­stände bei der Beurteilung der wissenschaftlichen Leistung der am Antrag beteiligten Personen mitberücksichtigt.
 


 

Graduiertenkollegs
Bei Graduiertenkollegs gibt es die folgenden Chancengleichheitsmaßnah- men:

  • Zweckgebundene Mittel für Gleichstellungsmaßnahmen
  • Mittel für Vertretungskosten, wenn Doktorandin/Postdoc aufgrund von Schwangerschaft oder Kinderbetreuung bestimmte Arbeiten nicht ausführen kann oder darf
  • Familien- und Kinderbetreuungszuschläge
  • Verlängerung eines Stipendiums um bis zu 3 Monate
  • Teilzeitstipendium

 

Sonderforschungsbereiche
Für Sonderforschungsbereiche gibt es die folgenden Chancengleichheits- maß­nahmen:

  • Zweckgebundene Mittel für Gleichstellungsmaßnahmen
  • Anfinanzierung von Teilprojektleitungsstellen
  • Ausgleich für Ausfall- oder Teilzeittätigkeit für Projektmitarbeiter aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zum Mutterschutz, Elternzeit

 

Graduiertenschulen, DFG-Forschungszentren, Exzellenzcluster
Aus den bewilligten Mitteln können alle für die anderen DFG-Förderverfahren beschriebenen Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit finanziert werden. Zusätzliche Mittel können im Rahmen dieses Förderprogramms nicht beantragt werden.

Weitere Informationen:  
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Doris Brennecke-Schröder
Direktorin Qualitätssicherung und Verfahrensentwicklung
Telefon: 0228 885-2614
E-Mail: doris.brennecke-schroeder@dfg.de

 

 

Deutscher Akademikerinnenbund e.V.

Der Deutsche Akademikerinnenbund unterstützt interdiziplinär Akademi- kerinnen durch einen Druckkostenzuschuss.

Anschrift und Kontakt:
Deutscher Akademikerinnenbund e.V.
Mommsenstr. 41
10629 Berlin
E-Mail: info@dab-ev.org
Homepage:
www.dab-ev.org
 


EMBO – Young Investigators

Selected by EMBO Members annually for their high research standards, EMBO Young Investigators are some of Europe’s most talented young scientists who benefit from financial, academic and practical support during the start up of their first independent research laboratories.

 

The programme draws attention to the research of these outstanding young group-leaders as they develop reputations in the scientific community.

 

EMBO Young Investigators join a vibrant network of more than 200 scientists and may be mentored by EMBO Members – themselves recognized for their excellence in research

 

Applicants should:

  • Lead their first independent laboratory for at least one and not more then four years in an EMBC Member State. For female candidates with children the four year time limit is extended by one year per child.
  • At least two years of post PhD scientific experience and an excellent track record.
  • Work in the very broadly defined area of molecular biology.
  • Have obtained sufficient funding to run their laboratories. The applicant and his/her home institution must demonstrate that the former enjoys true scientific and financial independence.
  • Have published at least one last author paper after establishing an independent laboratory.

Applications are accepted only online.

Deadline: 1 April each year.

Weitere Informationen:
EMBO European Molecular Biology Organization
Dr. Gerlind Wallon
Telefon: 06221 889-1112
E-Mail:
embo@embo.org
 


 

 

Emmy-Noether-Programm

 

 

Das Emmy-Noether-Programm möchte besonders qualifizierten jungen Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern einen Weg zu früher wissenschaftlicher Selbständigkeit eröffnen. Den in diesem Programm geförderten Wissenschaftler/innen wird unmittelbar nach der Promotion die Möglichkeit gegeben, über einen zusammenhängenden Zeitraum von fünf Jahren durch einen Forschungsaufenthalt im Ausland und eine anschließende eigenverantwortliche Forschungstätigkeit im Inland, verbunden mit der Leitung einer eigenen Nachwuchsgruppe sowie qualifikationsspezifischen Lehraufgaben in angemessenem Umfang, die Voraussetzungen für eine Berufung als Hochschullehrer/in zu erlangen (vgl. DFG-Vordruck 1.22).

Verfahrensreferat:

Herr Schwartze
E-Mail:
Emmy.Noether-Programm@dfg.de

 

 

 

 

 

 

 

Frauen in der EU-Forschung

Für Wissenschaftlerinnen, die in dem 7. Forschungsrahmenprogramm der EU Gelder beantragen wollen, stehen verschiedene Beratungsinstitutionen und Websites zur Verfügung:

 

EU-Büro des BMBF für das Forschungsrahmenprogramm

 

Die EU-Querschnittskontaktstelle des Bundesministerium für Bildung und Forschung sieht sich als Partnerin und Dienstleisterin für Wissen- schaftlerinnen, Forschungseinrichtungen, Wissenschaftsorganisationen, Verbände und Netzwerke, die die Umsetzung von Konzepten des Bereichs „Gendermainstreaming“ unterstützen.

 

Women in Industrial Research (WIR)

Vorstellung der ExpertInnengruppe WIR (Women in Industrial Research), eine High Level STRATA-ETAN Expert Group der Generaldirektion Forschung der EU-Kommission, und ihrer Arbeit.

 

Friedrich Wilhelm Bessel Forschungspreis

Das Friedrich Wilhelm Bessel Forschungspreisträger Programm zielt auf die Gewinnung von jungen Spitzenwissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die in ihrem Fachgebiet bereits als herausragende Fachleute anerkannt sind, für längerfristige wissenschaftliche Kooperationen mit Fachkolleginnen und -kollegen in Deutschland. Friedrich Wilhelm Bessel Forschungspreise werden in Würdigung der bisherigen Leistungen in der Forschung verliehen. Die Preisträger werden eingeladen, selbst gewählte Forschungsvorhaben in Deutschland in Kooperation mit Fachkollegen durchzuführen. Nominiert werden können junge ausländische Spitzenwissenschaftler, die als ausgewiesene Spezialisten ihres Faches von deutschen Wissenschaftlern besonders nachgefragt werden. Der Preis ist mit 45.000 Euro dotiert und wird über ein Nominierungsverfahren vergeben. Nominierungen können jederzeit erfolgen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Alexander von Humboldt Stiftung
Jean Paul Str. 12
53173 Bonn
Tel.: (+49) 0228-833-0
Fax: (+49) 0228-833-199
E-Mail: select@avh.de

 
 

Graduiertenförderung

LGFG (Landesgraduiertenförderungsgesetz) – Promotionsstipendien
Zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses werden auch an der Universität Heidelberg an hochqualifizierte wissenschaftliche Nachwuchs- kräfte Promotionsstipendien nach dem Landesgraduiertenförderungs- gesetz (LGFG) vergeben.


Voraussetzungen sind:

  • ein abgeschlossenes Hochschulstudium (bei grundständigen Promotionsstudiengängen kann auch ohne Hochschulabschluss vom 9. Semester an gefördert werden
  • eine herausragende Qualifikation
  • ein wissenschaftliches Arbeitsvorhaben, das einen wichtigen Beitrag zur Forschung erwarten lässt
  • die Annahme als Doktorandin/Doktorand durch eine Fakultät der Universität Heidelberg
  • die wissenschaftliche Betreuung durch eine/n Professor/in oder eine Privatdozenten/in.

Förderungsdauer: 2 Jahre

Das Stipendium wird als Zuschuss gewährt. Sach- und Reisekosten können bei Eigenbeteiligung teilweise erstattet werden.

Anschrift und Kontakt:
Zentrale Universitätsverwaltung
Dezernat 6
Seminarstr. 2
69117 Heidelberg
Servicestelle der Graduiertenakademie
Telefon: 06221/543958
E-Mail:
Graduiertenakademie@zuv.uni-heidelberg.de
Sprechzeiten: Dienstag, 10.00-12.00 und Mittwoch: 14.00-16.00

 

 

Hans-Böckler-Stiftung

Gefördert werden besonders befähigte und gewerkschaftlich oder gesellschaftspolitisch engagierte Doktoranden/innen aller Fachrichtungen. Mediziner können nur in Ausnahmefällen gefördert werden. Ausländische Bewerber/innen können nur dann gefördert werden, wenn sie die Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion an einer deutschen Hochschule erworben haben. Promotionen, die vollständig im Ausland durchgeführt werden, können im Regelfall nicht gefördert werden.
Das Dissertationsthema soll im Rahmen der durch das Fach gegebenen Möglichkeiten gesellschaftspolitische Relevanz erkennen lassen. Es sollen auch die Gründe deutlich werden, aus denen heraus die Bewerberin beziehungsweise der Bewerber entschieden hat, das spezifische Thema zu bearbeiten. Die Bewerberin oder der Bewerber soll begründen, warum die Promotion eine notwendige, sinnvolle Qualifikation für die spätere Berufstätigkeit ist. Thema und Bearbeitung der Dissertation sollen auf der Grundlage bisheriger wissenschaftlicher Resultate und unter dem Aspekt der zu erwartenden Ergebnisse begründet und bewertet werden. Dabei ist darauf zu achten, wie breit die Thematik ist, ob sie sich in einen größeren Forschungskomplex einordnet oder sich auf ähnliche, gleichartige Vorhaben bezieht. Die Forschungsstrategie, die im Exposé zum Ausdruck kommt, ist auf ihren Stellenwert im Rahmen der Fachrichtung und auf ihre Realisierbarkeit im Förderungszeitraum zu überprüfen. Ein gesondertes Merkblatt und Bewerbungsunterlagen können bei der Stiftung angefordert werden.

 

Anschrift und Kontakt:
Hans-Böckler-Stiftung
Hans-Böckler-Straße 39
40476 Düsseldorf

Telefon: +49 211 7778 0
Telefax: +49 211 7778 120
E-Mail: zentrale@boeckler.de
Homepage:
www.boeckler.de

 

Humboldt Forschungsstipendium für Langfristige Kooperation

Durch die weitere Förderung von Humboldt Forschungsstipendiaten, die sich bereits in Deutschland aufhalten, über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren im Anschluss an ihren Erstaufenthalt sollen ausländische Nachwuchstalente nachhaltig an deutsche Forschungsgruppen gebunden werden. Die langfristige Förderung gewährleistet einen intensiven wissenschaftlichen Austausch des Gastwissenschaftlers mit deutschen Fachkollegen. Das Stipendium ist mit einer Sachmittelzulage verbunden. Die Antragstellung ist jederzeit möglich.

Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Alexander von Humboldt Stiftung
Jean Paul Str. 12
53173 Bonn

Tel.: (+49) 0228-833-0
Fax: (+49) 0228-833-199

 

 

Otto Benecke Stiftung

Die Otto Benecke Stiftung e.V. vergibt im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Beihilfen an junge Spätaussiedler, an Asylberechtigte und Kontingentflüchtlinge, die im Herkunftsland die Hochschulreife erworben, dort schon studiert haben und hier ihren Ausbildungsweg fortsetzen möchten oder hier ein Studium aufnehmen wollen. Spätaussiedler und Kontingentflüchtlinge mit abgeschlossener akademischer Vorbildung erhalten durch die OBS Beihilfen aus dem Akademikerprogramm, das vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie gefördert wird.


Anschrift und Kontakt:
Otto Benecke Stiftung e.V.
Kennedyallee 105-107
53175 Bonn

Tel.: 0228/81 63-0
Fax:  0228/81 63-400
E-Mail: post@obs-ev.de
Homepage:
www.obs-ev.de

 
 

Postdoktorandenförderung der DFG

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) vergibt zur Förderung des Hochschulnachwuchses gut ausgestattete Stipendien sowohl im eines Postdoktoranden-Programms. Die Förderungsdauer beträgt in der Regel zwei Jahre, Verlängerung um ein Jahr möglich.

 

 

1. DFG setzt Empfehlungen zur Nachwuchsförderung um

Die Präsidialarbeitsgruppe Wissenschaftlicher Nachwuchs hat sich in ihren kürzlich veröffentlichten Empfehlungen über eine grundlegende Neuordnung der DFG Nachwuchsförderung ausgesprochen. In deren Zentrum steht für junge Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler die Möglichkeit, zur Durchführung eines eigenständigen Forschungsvorhabens ein Stipendium oder eine eigene Projektleiterstelle zu beantragen. Diese Empfehlung hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft nun umgesetzt. Mit den Forschungsstipendien als jetzt einheitliche Stipendienform steht ein flexibles Förderinstrument bereit, das für Forschungsaufenthalte im Ausland, für ein Habilitationsprojekt oder aber für das Erlernen bestimmter Methoden genutzt werden kann. Nach dem Auslaufen des Hochschulsonderprogramms III konnten die bisherigen Habilitandenstipendien nicht mehr in der früheren Höhe weitergeführt werden. Es werden jedoch Anträge, die die Fortsetzung eines bereits bewilligten Habilitandenstipendiums zum Gegenstand haben, weiterhin in Bearbeitung genommen. Darüber hinaus bietet die DFG künftig an, die eigene Stelle (siehe Punkt 2.) einzuwerben.


Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Kennedyallee 40
53175 Bonn
Telefon: 02 28 / 88 51
Telefax: 02 28 / 8 85 27 77
E-Mail: postmaster@dfg.de

 

2. Finanzierung der eigenen Stelle für Nachwuchswissenschaft- lerinnen und Nachwuchswissenschaftler

Den Empfehlungen zur DFG Nachwuchsförderung entsprechend soll diese neue Fördermöglichkeit dem wissenschaftlichen Nachwuchs eine weitere Möglichkeit zur frühen Selbstständigkeit eröffnen. Da es sich um ein Instrument der Nachwuchsförderung handelt, ist die Antragstellung innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nach Abschluss der Promotion möglich, in begründeten Einzelfällen (z.B. Erziehungszeiten, Wehr und Zivildienstzeiten) auch später. Eine weitere Voraussetzung für die Antragstellung ist eine rechtlich verbindliche Erklärung der aufnehmenden Institution, in der sie sich verpflichtet, für die Laufzeit der Bewilligung die Funktion des Arbeitgebers zu übernehmen und - im Zusammenwirken mit der Beihilfeempfängerin oder dem Beihilfeempfänger - die Rahmenbedingungen für die Durchführung des Vorhabens zu schaffen. Deshalb werden in diesen Fällen die Bewilligungen immer im Drittmittelverfahren oder nur gegenüber der Institution und nicht persönlich ausgesprochen.
Hinweise zur Projektförderung finden Sie im Merkblatt für Anträge auf Sachbeihilfen mit Leitfaden für die Antragstellung (DFG-Vordruck 1.02), in die diese neuen Regelungen aufgenommen werden. Weitere Informationen können bei den zuständigen Programmdirektorinnen und Programmdirektoren erfragt werden.
 

Anschrift und Kontakt:
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Kennedyallee 40
53175 Bonn
Telefon: 02 28 / 88 51
Telefax: 02 28 / 8 85 27 77
E-Mail: postmaster@dfg.de

 

 

Studienstiftung des Deutschen Volkes

Laut ihrer Satzung fördert die Studienstiftung „die Hochschulbildung junger Menschen, deren hohe wissenschaftliche oder künstlerische Begabung und deren Persönlichkeit besondere Leistungen im Dienst der Allgemeinheit erwarten lassen“. Die Doktorandenförderung ist Teil dieses Programms. Sie dient der Förderung besonders befähigter Doktoranden/innen, die ein anspruchsvolles Dissertationsvorhaben bearbeiten, das einen wichtigen wissenschaftlichen Beitrag erwarten lässt.

Promotionen sind in zunehmendem Maß nicht mehr nur erster Schritt auf dem Weg in eine Forscherkarriere, sondern der hochqualifizierte wissenschaftliche Nachwuchs bildet auch ein wichtiges Potential für Fach- und Führungskräfte auf dem Arbeitsmarkt außerhalb von Hochschule und Wissenschaft. Die Studienstiftung möchte dazu beitragen, dass anspruchsvolle und innovative Dissertationen in zwei, maximal drei Jahren fertig gestellt werden. Das setzt eine enge Betreuung und angemessene Einbindung in die forschungsbezogene Arbeit am Fachbereich voraus. Durch das Angebot der Teilnahme an verschiedenen Veranstaltungen bietet sie außerdem die Möglichkeiten des fachlichen Gesprächs und des Austausches.

Keine Eigenbewerbung; Antrag kann nur von einer Lehrkraft der Hochschule gestellt werden

Anschrift und Kontakt (Geschäftsstelle):
Studienstiftung des deutschen Volkes e.V.
Ahrstr. 41

Telefon 0228 82096-0
Telefax 0228 82096-103
E-Mail: info@studienstiftung.de
Homepage:
www.studienstiftung.de
 

Robert Bosch Stiftung
Fast Track: Exzellenz und Führungskompetenz für Wissenschaftlerinnen auf der Überholspur/5. Ausschreibung für Lebenswissenschaftlerinnen

Fast Track, das erstklassige Intensivtraining der Robert Bosch Stiftung, bietet zwanzig exzellenten Nachwuchswissenschaftlerinnen der Lebenswissenschaften einmalige Chancen. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir in mehrtägigen Kompaktseminaren Ihre Fähigkeiten und Kompetenzen weiter, um Ihnen den Weg zur Spitze in Wissenschaft und Forschung zu ebnen..weiterlesen->


Akademisches Auslandsamt
Das Akademische Auslandsamt bietet Studierenden Information und Beratung für die Planung und Durchführung ihrer Studienaufenthalte und Praktika im Ausland. Erste Anlaufstelle für die Planungsphase ist das Info-Zimmer (Nr.139), in dem Sie eine umfangreiche Sammlung von Adressen, Katalogen und Vorlesungsverzeichnissen ausländischer Universitäten finden.


Klaus-Georg und Sigrid Hengstberger-Preis für den wissenschaftlichen Nachwuchs der Universität Heidelberg
Solange die Stiftung hierzu in der Lage ist, werden  jährlich drei Klaus-Georg und Sigrid Hengstberger-Preise an Nachwuchswissenschafter/-innen der Ruprecht-Karls-Universität verliehen. Die Preise sollen die Preisträger in die Lage versetzen, im Internationalen Wissenschaftsforum der Universität Heidelberg (IWH) ein wissenschaftliches Symposion, das „Ruperto-Carola-Symposion im IWH: ein Förderpreis für den wissenschaftlichen Nachwuchs“ durchzuführen. Die Preissumme beträgt jeweils 12.500 €...weiterlesen->


Deutscher Akademischer Austauschdienst
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) ist die weltweit größte Förderorganisation für den internationalen Austausch von Studierenden und Wissenschaftlern. Seit seiner Gründung im Jahr 1925 hat der DAAD über 1,5 Millionen Akademiker im In- und Ausland unterstützt. Er wird als Verein von den deutschen Hochschulen und Studierendenschaften getragen. Seine Tätigkeit geht weit über die Vergabe von Stipendien hinaus: Der DAAD fördert die Internationalität der deutschen Hochschulen, stärkt die Germanistik und deutsche Sprache im Ausland, unterstützt Entwicklungsländer beim Aufbau leistungsfähiger Hochschulen und berät die Entscheider in der Kultur-, Bildungs- und Entwicklungspolitik.
Weitere Informationen
 

Hinweise und Literatur

 

Im Büro der Gleichstellungsbeauftragten können Informationsbroschüren zu zahlreichen (allgemeinen und frauenspezifischen) Förderungsmöglichkeiten wie Studienstipendien, Stiftungen, Graduiertenstipendien, Habilitations- stipendien eingesehen werden.

Außerdem empfehlenswert sind folgende Literaturhinweise:

  • Brühl, Albrecht. Studium - Finanzierung und soziale Absicherung. Hrsg. v. Deutschen Studentenwerk. München: Beck 1995.
  • Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft(Hrsg.).Begabten- förderungswerke in der Bundesrepublik Deutschland. Bonn 1991).
  • DAAD (Hrsg.). Studium, Forschung, Lehre - Forschungsmöglichkeiten im Ausland 1995/96, Bonn 1994.
  • Deutsches Studentenwerk (Hrsg.). Förderungsmöglichkeiten für Studierende. Bad Honnef: Bock, 1994.
  • Großkreutz, Peter (Hrsg.). Forschungshandbuch 98. Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung
    Postfach 3220, 55022 Mainz Fax: 0 61 31 / 16 17 27 11
  • Ihlefeld-Bolesch, Heli; Krickau-Richter, Lieselotte; Messering-Funk, Birgit. Frauenförderprogramme. Bonn 1994.
  • Kracke, Bärbel & Wild, Elke (Hrsg.). Arbeitsplatz Hochschule. Überlegungen und Befunde zur beruflichen Situation und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Heidelberg 1996 (Heidelberger Frauenstudien 3).
  • Seidenspinner, Gerlinde & Gundolf. Durch Stipendien studieren. Schriften der Deutschen Studentenschaft. München 1994.
  • Siewert, Horst. Stipendien und Studium weltweit. Freiburg 1993.

 

Verantwortlich: E-Mail
Letzte Änderung: 19.06.2019