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Dezernat für Forschung und Projektmanagement
Seminarstraße 2
69117 Heidelberg
Tel. +49 6221 54-2146
Fax +49 6221 54-3599
forschungsdezernat@zuv.uni-heidelberg.de

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Weiterführende Informationen

Zentraler Forschungspool

Mit dem Zentralen Forschungspool unterstützt die Universität Anträge für Drittmittelprojekte durch eine Anschubfinanzierung.

  • Nachwuchswissenschaftler können Mittel erhalten, um Anträge bei allen Drittmittelgebern vorbereiten zu können.
  • Professoren können nur für die Vorbereitung eines EU-Projektes Fördermittel beantragen.

Es werden vorrangig Forschungsvorhaben gefördert, an denen Nachwuchswissenschaftler beteiligt sind. Berücksichtigt werden, sofern keine anderen Finanzierungsquellen in Betracht kommen:

  1. Anträge auf Mittel für die Vorbereitung eines Antrages auf Bewilligung der Finanzierung eines Forschungsvorhabens; in Betracht kommen Mittel für wissenschaftliche oder studentische Hilfskräfte, Dienstreisen, Schreibarbeiten und sonstige kleinere Sachausgaben.
  2. Anträge auf Mittel zur Verbesserung der für ein Drittmittel-finanziertes Forschungsvorhaben erforderlichen Grundausstattung; in Betracht kommen neben den unter 1) aufgeführten Arten von Mitteln auch solche für wissenschaftliche Geräte und die Anmietung von Räumen; vorrangig berücksichtigt werden ausdrückliche Auflagen von Drittmittelgebern. Ausschlaggebendes Kriterium ist einzig die Qualität des Vorhabens.

 

Verfahren

Anträge können grundsätzlich jederzeit an das Forschungsdezernat gestellt werden. Über die Anträge auf Mittel aus dem Forschungspool entscheidet das Rektorat. Anträge bis 2.500 Euro können auch vom Prorektor für Forschung im Eilverfahren entschieden werden. Die Antragsunterlagen bestehen aus einer 3 bis 5 Seiten umfassenden Projektbeschreibung, einem Lebenslauf, in dem die vom Antragsteller bisher eingeworbenen Drittmittel aufgeführt werden sollen, einer Publikationsliste sowie einem ausgefüllten Antragsformular. In dem Formular sollte die Zahlungsunfähigkeit aus eigenen Mitteln begründet werden, bzw. sollte ggf. erklärt werden, in welcher Höhe sich das Institut an den Kosten beteiligt. Der Antrag sollte durch den Antragsteller und in der Regel durch den Institutsdirektor und den Betreuer des Antragstellers unterzeichnet werden.

Die vollständigen Antragsunterlagen sind einzureichen bei:

Zentrale Universitätsverwaltung, Dezernat 6
z. Hd. Frau Claudia Weßling
Seminarstraße 2, 69117 Heidelberg.

 

E-Mail: Seitenbearbeiter
Letzte Änderung: 25.04.2012
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