Zentraler Forschungspool
An der Universität Heidelberg existiert ein Zentraler Forschungspool, der vorrangig zur Vorbereitung von drittmittelfinanzierten Forschungsprojekten dient und hierfür sowohl Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern als auch etablierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern offen steht.
- Nachwuchswissenschaftler können Mittel erhalten, um Anträge bei allen Drittmittelgebern vorbereiten zu können.
- Etablierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können Mittel erhalten, um Anträge für EU- und ERC-Projekte sowie für Verbundprojekte bei allen Drittmittelgebern vorzubereiten.
- Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den Medizinischen Fakultäten sind nicht antragsberechtigt, da diese Fakultäten finanziell nicht am Forschungspool beteiligt sind. Eine Ausnahme gilt hier im EU-Bereich für die Medizinische Fakultät Mannheim. Zu Fragen einer möglichen Anschubfinanzierung wenden sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Medizinischen Fakultät Heidelberg bitte an das dortige Forschungsdezernat.
Ausschlaggebendes Kriterium für den Erfolg eines Antrags ist die Qualität des Forschungsvorhabens. Weitere Bewertungskriterien sind der wissenschaftliche Werdegang der Antragstellerin / des Antragstellers, die Zeitplanung und die Konkretisierung der Antragstellung bei einem Drittmittelgeber.
Die MIttel können verwendet werden für Hilfskräfte, Reisekosten, Sachmittel, Geräte, Nutzungsgebühren, Workshops. Reisemittel für Gäste können nicht beantragt werden.
Verfahren
Anträge können grundsätzlich jederzeit an das Forschungsdezernat gestellt werden. Über Anträge entscheidet in der Regel der Prorektor für Forschung. In Ausnahmefällen entscheidet das Rektorat.
Die Antragsunterlagen bestehen aus einer 3 bis 5 Seiten umfassenden Projektbeschreibung, einer Finanz- und Verwendungsplanung für die Anschubfinanzierung, einem Lebenslauf, in dem die von der Antragstellerin / dem Antragsteller bisher eingeworbenen Drittmittel aufgeführt sind, einer Publikationsliste sowie einem ausgefüllten Antragsformular. Der Antrag sollte durch die Antragstellerin / den Antragsteller und in der Regel durch den Institutsdirektor und den Betreuer der Antragstellerin / des Antragstellers unterzeichnet werden.
Die vollständigen Antragsunterlagen sind einzureichen bei:
Zentrale Universitätsverwaltung, Dezernat 6
z. Hd. Frau Claudia Weßling
Seminarstraße 2, 69117 Heidelberg.