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Arbeiten und Forschen in HeidelbergRentenversicherung

Die Rentenversicherung schützt den Versicherten und seine Familie, wenn die Erwerbsfähigkeit gefährdet oder gemindert ist und wenn sie durch Alter oder Tod endet. 

Die gesetzliche Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung wird direkt vom Bruttogehalt abgezogen, wobei der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge übernimmt. Die Anmeldung bei der Rentenversicherung - wie auch bei den anderen Sozialversicherungsträgern - erfolgt automatisch über die jeweilige Krankenkasse, bei der man vom Arbeitgeber gemeldet wurde. Nach Erledigung des Anmeldeverfahrens erhält der Versicherte von der Rentenversicherung eine Versicherungsnummer.

Anrechnung von Rentenzeiten

EU-Mitgliedstaaten oder Abkommenspartner (z.B. Australien, Bosnien-Herzegowina, Chile, China (Entsendeabkommen), Indien (Entsendeabkommen), Israel, Japan, Kanada und Quebec, Republik Korea, Kosovo, Kroatien, Marokko, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Tunesien, Türkei, USA) müssen die in Deutschland geleisteten Rentenzeiten berücksichtigen.

Erstattung von Rentenbeiträge

Wer in ein Land zurückkehrt, mit dem es kein Sozialversicherungsabkommen gibt, kann sich die in Deutschland gezahlten Rentenbeiträge zurückerstatten lassen. Nach einer Wartefrist von 2 Jahren kann bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag auf Rückerstattung der Beiträge gestellt werden.

Betriebliche Altersvorsorge

Für Beschäftigte mit Arbeitsvertrag an der Universität Heidelberg gibt es zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung noch eine betriebliche Altersvorsorge in der VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder).

Befristet wissenschaftlich Beschäftigte können sich von der Pflichtversicherung in dieser Altersvorsorge befreien lassen. Voraussetzungen: Ein auf nicht mehr als fünf Jahre befristetes Arbeitsverhältnis. Keine vorherigen Pflichtversicherungszeiten in der Zusatzversorgung.
Der Arbeitgeber meldet den Beschäftigten in diesem Fall in der freiwilligen Versicherung der VBL an. Hier zahlt nur der Arbeitgeber einen Beitragssatz an die VBL, der allerdings geringer ist. Der Antrag auf Befreiung ist innerhalb von zwei Monaten nach Beginn der Beschäftigung in der Personalabteilung der Universität zu stellen.

Find your Pension

Als international mobile Wissenschaftler:innen verläuft Ihre Karriere in unterschiedlichen Stationen bei  Forschungseinrichtungen in verschiedenen Staaten. Was das für die soziale Sicherung und die Altersversorgung genau bedeutet, ist eine Frage, die scheinbar nur von Expert:innen beantwortet werden kann. Wussten Sie, dass die Rentenversicherung in den meisten Ländern nicht nur den Lebensstandard im Alter absichern soll? Auch Leistungen im Fall von Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit und der Schutz der Ehegatten, Lebenspartner:innen und Kinder sind oft mit eingeschlossen. “Find your Pension” ist eine Webseite, die über Rentensysteme und Versorgungseinrichtungen in verschiedenen Ländern in Europa informiert. Sie richtet sich an Sie als mobile Wissenschaftler:innen und gibt Auskunft über die zukünftigen Rentenansprüche, die Sie in Europa erwerben können.