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Arbeiten und Forschen in HeidelbergArbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung ist Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungen. Sie bietet einen Versicherungsschutz für erwerbslose Menschen.

Wer die Anwartschaft erfüllt (d.h. wer unmittelbar vor der Arbeitslosigkeit in Deutschland gearbeitet hat und in den letzten 2 Jahren mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war) und der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht, hat einen Anspruch auf deutsches Arbeitslosengeld. Vorherige Beschäftigungszeiten aus den EU-Mitgliedstaaten EWR-Staaten und der Schweiz können eventuell berücksichtigt werden. Die Arbeitslosenversicherung wird direkt vom Gehalt abgeführt. In der Regel bezahlen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer die Beiträge je zur Hälfte. Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit mit ihren örtlichen Agenturen für Arbeit.

Sozialversicherungsabkommen

Ob die Beitragszeiten aus Deutschland von der Arbeitslosenversicherung in anderen Ländern anerkannt werden, müssen Sie im jeweiligen Land in Erfahrung bringen. Kehren Sie in ein Land zurück, das kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland hat, ist es nicht möglich, dort deutsches Arbeitslosengeld zu beziehen. Die Beiträge können auch nicht zurückgezahlt werden.