Regelungen zu kumulativen Dissertationen in den Wirtschaftswissenschaften

Für kumulative Dissertationen gelten folgende allgemeine Regelungen:

Die bei der Einreichung der Dissertation abzugebende eidesstattliche Versicherung Adobe wird um ein Beiblatt Adobe ergänzt, auf dem der Doktorand/die Doktorandin Folgendes festhält:

  • Auflistung aller Artikel der Dissertation
  • Für jeden Artikel die Angabe der Koautoren/Koautorinnen, sofern vorhanden
  • Für jeden Artikel mit Koautoren/Koautorinnen die genaue Beschreibung des eigenen Beitrags zu dem Artikel.

 

Zusätzlich sind folgende fächerspezifische Regelungen der Wirtschaftswissenschaften zu beachten:

  • Bei kumulativen Dissertationen darf der Betreuer/die Betreuerin Gutachter/Gutachterin sein, sofern er/sie nicht bei mehr als einem Drittel der Hauptkapitel der Arbeit Koautor/Koautorin ist oder mindestens eines der Hauptkapitel in alleiniger Autorschaft erstellt wurde.
  • Bei kumulativen Dissertationen darf der Zweitgutachter/die Zweitgutachterin Koautor/Koautorin sein, sofern der Erstgutachter/die Erstgutachterin kein Koautor/keine Koautorin ist. Für den maximalen Umfang der Koautorenschaft gilt obige Regelung analog.
  • Falls die Koautoren/die Koautorinnen zu gemeinsam verfassten Artikeln ungleiche Anteile beigetragen haben, muss dokumentiert werden, welche Leistung der Doktorand/die Doktorandin erbracht hat. In diesem Fall ist eine von den Koautoren/Koautorinnen gegengezeichnete Erklärung über die Aufteilung der Papiere einzureichen.
Verantwortlich: E-Mail
Letzte Änderung: 30.07.2021
zum Seitenanfang/up