Promotionsverfahren und Formulare
Grundlage für das Promotionsverfahren an der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften ist die Promotionsordnung . Hier finden Sie alle Informationen und Regelungen für Promotionsinteressierte und für Promovierende.
Verfahrensschritte für die Zulassung zur Promotion:
1. Vereinbarung mit dem Betreuer/der Betreuerin
Eine wichtige Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion ist die Zusage eines Betreuers/einer Betreuerin. Bitte informieren Sie sich auf den jeweiligen Webseiten potentieller Betreuer/Betreuerinnen über deren Forschungsschwerpunkte und kontaktieren diese direkt. Bitte beachten Sie, dass die Betreuer/Betreuerinnen nicht beliebig viele Promovierende betreuen können. Daher kann nicht immer mit einer Zusage gerechnet werden.
Wenn Sie die Zusage eines Betreuers/einer Betreuerin erhalten haben, müssen Sie in Abstimmung mit ihm/ihr ein Konzept/Exposé Ihres Promotionsvorhabens sowie einen Zeitplan ausarbeiten. Darüber hinaus ist die Promotionsvereinbarung auszufüllen und von beiden zu unterschreiben.
2. Online-Registrierung
Nachdem die Promotionsvereinbarung geschlossen wurde, muss sich der/die Promovierende vor der Annahme als Doktorand/Doktorandin im Online-Portal heiDOCS registrieren:
3. Einreichen der Unterlagen im Promotionsbüro
Anschließend sind die Dokumente im Promotionsbüro (Dekanat) einzureichen. Zur Annahme als Doktorand/Doktorandin an der Fakultät benötigen Sie:
- Zulassungsgesuch
- Promotionsvereinbarung , inkl. Konzept/Exposé und Zeitplan
- Lebenslauf
- Abiturzeugnis oder vergleichbares Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung in Kopie
- Zeugnisse und Transcripts aller Hochschulabschlüsse in beglaubigter Kopie. Die Zeugnisse müssen in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt oder um eine deutsche oder englische Übersetzung ergänzt werden.
- Vorlage oder Kopie des Personalausweises
Sofern keine Transcripts vorhanden sind, muss eine Liste aller besuchten Lehrveranstaltungen des Studiums vorgelegt werden.
Über den Antrag entscheidet der Promotionsausschuss. Nach der Annahme erfolgt die Immatrikulation. Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten der Graduiertenakademie Heidelberg .
Verfahrensschritte für Promovierende:
4. Online-Portal heiDOCS
Bitte halten Sie die persönlichen Angaben im Online-Portal heiDOCS aktuell.
5. Frist zur Einreichung der Dissertation / Verlängerung
Promovierende werden zunächst für drei Jahre angenommen. Eine Verlängerung ist, jeweils um ein weiteres Jahr, auf Antrag möglich.
6. Einreichung der Dissertation
Die Dissertation ist in fünffacher, gebundener Ausführung sowie in elektronischer Form in einem überprüfbaren Format (pdf-Datei) im Dekanat einzureichen.
Ergänzend sind folgende Dokumente ausgedruckt, ausgefüllt und unterschrieben beizulegen:
- Eidesstattliche Versicherung und Belehrung
- Einverständniserklärung , dass die Dissertation unter Verwendung elektronischer Datenverarbeitungsprogramme auf die Einhaltung allgemein geltender wissenschaftlicher Standards überprüft werden darf.
Bitte beachten Sie auch die Regelungen zu kumulativen Dissertationen:
- Regelungen in den Wirtschaftswissenschaften
- Regelungen in der Politischen Wissenschaft
- Regelungen in der Soziologie
7. Bestellung der Gutachter/Gutachterinnen / Auslage
Die Gutachter/Gutachterinnen werden vom Promotionsausschuss bestellt. Nach Eingang der Gutachten beginnt eine Auslagefrist von 14 Tagen. Während dieser Zeit hat der/die Promovierende die Möglichkeit, die Gutachten vor Ort einzusehen.
8. Disputation
Die Mitglieder der Prüfungskommission werden vom Promotionsausschuss bestellt. Die Koordination der Disputation obliegt dem Betreuer/der Betreuerin. Die Disputation findet in der Regel in den Räumlichkeiten der Fakultät statt.
Nach erfolgreicher Disputation erhält der/die Promovierende eine Bescheinigung.
9. Veröffentlichung
Spätestens zwei Jahre nach der Disputation ist die Dissertation zu veröffentlichen oder ein Verlagsvertrag vorzulegen, sofern der Doktorand zugleich die Drucklegung und die unentgeltliche Abgabe innerhalb von drei Jahren ab Vertragsdatum zusichert.
Vor der Veröffentlichung ist das Einverständnis des Betreuers/der Betreuerin einzuholen.
Die Veröffentlichung kann erfolgen:
a) durch elektronische Publikation im Open Access auf dem von der Universitätsbibliothek Heidelberg (UB) angebotenen Dokumentenserver. Zusätzlich ist der UB ein gedrucktes und gebundenes, textidentisches Pflichtexemplar abzuliefern. Anderweitige elektronische Publikationsformen sind mit der UB abzustimmen.
b) durch Druck in einer Schriftenreihe oder als selbständiges Buch im Verlagsbuchhandel, sofern eine Mindestauflage von 100 Exemplaren nachgewiesen wird. In diesem Fall sind der UB drei Pflichtexemplare abzuliefern. Eine niedrigere Mindestauflage ist akzeptabel, wenn der Verlag weitere Bestellungen im Print-on-demand-Verfahren erfüllt. Der Nachweis hierüber obliegt dem/der Promovierenden.
Im Impressum muss ein Druckvermerk angebracht werden, dass es sich um eine Heidelberger Dissertation handelt. Bei einer Titeländerung ist auf den Titel der eingereichten Dissertation hinzuweisen.
Zusätzlich zu den/dem genannten Pflichtexemplar/en für die Universitätsbibliothek sind dem Promotionsbüro (Dekanat) zwei und den Gutachtern/Gutachterinnen jeweils ein Exemplar der veröffentlichten Dissertation zu überreichen.
Idealerweise sollten Doktorand(inn)en bereits bei der Veröffentlichung ihrer Paper darauf achten, dass der Verlag mit der am Ende der Promotionsphase verpflichtenden Veröffentlichung über die UB einverstanden ist.