Promotionsverfahren und Formulare

Grundlage für das Promotionsverfahren an der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften ist die Promotionsordnung Adobe. Hier finden Sie alle Informationen und Regelungen für Promotionsinteressierte und für Promovierende.

 

 

Verfahrensschritte für die Zulassung zur Promotion:
 

1. Vereinbarung mit dem Betreuer/der Betreuerin

Eine wichtige Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion ist die Zusage eines Betreuers/einer Betreuerin. Bitte informieren Sie sich auf den jeweiligen Webseiten potentieller Betreuer/Betreuerinnen über deren Forschungsschwerpunkte und kontaktieren diese direkt. Bitte beachten Sie, dass die Betreuer/Betreuerinnen nicht beliebig viele Promovierende betreuen können. Daher kann nicht immer mit einer Zusage gerechnet werden.

Wenn Sie die Zusage eines Betreuers/einer Betreuerin erhalten haben, müssen Sie in Abstimmung mit ihm/ihr ein Konzept/Exposé Ihres Promotionsvorhabens sowie einen Zeitplan ausarbeiten. Darüber hinaus ist die Promotionsvereinbarung Adobe auszufüllen und von beiden zu unterschreiben.

 

2. Online-Registrierung

Nachdem die Promotionsvereinbarung geschlossen wurde, muss sich der/die Promovierende vor der Annahme als Doktorand/Doktorandin im Online-Portal heiDOCS registrieren:

 

3. Einreichen der Unterlagen im Promotionsbüro

Anschließend sind die Dokumente im Promotionsbüro (Dekanat) einzureichen. Zur Annahme als Doktorand/Doktorandin an der Fakultät benötigen Sie:

  • Zulassungsgesuch Adobe
  • Promotionsvereinbarung Adobe, inkl. Konzept/Exposé und Zeitplan
  • Lebenslauf
  • Abiturzeugnis oder vergleichbares Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung in Kopie
  • Zeugnisse und Transcripts aller Hochschulabschlüsse in beglaubigter Kopie. Die Zeugnisse müssen in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt oder um eine deutsche oder englische Übersetzung ergänzt werden.
  • Vorlage oder Kopie des Personalausweises

Sofern keine Transcripts vorhanden sind, muss eine Liste aller besuchten Lehrveranstaltungen des Studiums vorgelegt werden.

Über den Antrag entscheidet der Promotionsausschuss. Nach der Annahme erfolgt die Immatrikulation. Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten der Graduiertenakademie Heidelberg Externer Inhalt.

 

 

Verfahrensschritte für Promovierende:
 

4. Online-Portal heiDOCS

Bitte halten Sie die persönlichen Angaben im Online-Portal heiDOCS Externer Inhalt aktuell.

 

5. Frist zur Einreichung der Dissertation / Verlängerung

Promovierende werden zunächst für drei Jahre angenommen. Eine Verlängerung ist, jeweils um ein weiteres Jahr, auf Antrag Adobe möglich. 

 

6. Einreichung der Dissertation

Die Dissertation ist in fünffacher, gebundener Ausführung sowie in elektronischer Form in einem überprüfbaren Format (pdf-Datei) im Dekanat einzureichen.

Ergänzend sind folgende Dokumente ausgedruckt, ausgefüllt und unterschrieben beizulegen:


Bitte beachten Sie auch die Regelungen zu kumulativen Dissertationen:

 

7. Bestellung der Gutachter/Gutachterinnen / Auslage

Die Gutachter/Gutachterinnen werden vom Promotionsausschuss bestellt. Nach Eingang der Gutachten beginnt eine Auslagefrist von 14 Tagen. Während dieser Zeit hat der/die Promovierende die Möglichkeit, die Gutachten vor Ort einzusehen.

 

8. Disputation

Die Mitglieder der Prüfungskommission werden vom Promotionsausschuss bestellt. Die Koordination der Disputation obliegt dem Betreuer/der Betreuerin. Die Disputation findet in der Regel in den Räumlichkeiten der Fakultät statt.

Nach erfolgreicher Disputation erhält der/die Promovierende eine Bescheinigung.

 

9. Veröffentlichung

Spätestens zwei Jahre nach der Disputation ist die Dissertation zu veröffentlichen oder ein Verlagsvertrag vorzulegen, sofern der Doktorand zugleich die Drucklegung und die unentgeltliche Abgabe innerhalb von drei Jahren ab Vertragsdatum zusichert.

Vor der Veröffentlichung ist das Einverständnis des Betreuers/der Betreuerin einzuholen.

Die Veröffentlichung kann erfolgen:

a) durch elektronische Publikation im Open Access auf dem von der Universitätsbibliothek Heidelberg (UB) angebotenen Dokumentenserver. Zusätzlich ist der UB ein gedrucktes und gebundenes, textidentisches Pflichtexemplar abzuliefern. Anderweitige elektronische Publikationsformen sind mit der UB abzustimmen.

b) durch Druck in einer Schriftenreihe oder als selbständiges Buch im Verlagsbuchhandel, sofern eine Mindestauflage von 100 Exemplaren nachgewiesen wird. In diesem Fall sind der UB drei Pflichtexemplare abzuliefern. Eine niedrigere Mindestauflage ist akzeptabel, wenn der Verlag weitere Bestellungen im Print-on-demand-Verfahren erfüllt. Der Nachweis hierüber obliegt dem/der Promovierenden.

Im Impressum muss ein Druckvermerk angebracht werden, dass es sich um eine Heidelberger Dissertation handelt. Bei einer Titeländerung ist auf den Titel der eingereichten Dissertation hinzuweisen.

Zusätzlich zu den/dem genannten Pflichtexemplar/en für die Universitätsbibliothek sind dem Promotionsbüro (Dekanat) zwei und den Gutachtern/Gutachterinnen jeweils ein Exemplar der veröffentlichten Dissertation zu überreichen.

 

Hinweise zur Veröffentlichungspflicht bei kumulativen Dissertationen
Gemäß der aktuellen Promotionsordnung müssen alle Dissertationen am Ende des Promotionsverfahrens über einen Verlagsbuchhandel oder online über die UB Heidelberg veröffentlicht werden. Dies schließt grundsätzlich auch artikelbasierte Dissertationen (kumulative Dissertationen) ein, selbst wenn einzelne Teile (einzelne Paper) daraus bereits veröffentlicht wurden oder zur Veröffentlichung angenommen sind.
Bei der Veröffentlichung über die UB muss von Seiten des Doktoranden/der Doktorandin bestätigt werden, dass die UB die Rechte zur online-Veröffentlichung erhält. Ohne diese Rechtseinräumung kann die Dissertation nicht veröffentlicht und die Promotionsurkunde nicht ausgehändigt werden.
Das Dilemma entsteht nun, wenn einzelne Paper bereits in Journals publiziert sind und die Verlage die Rechte haben.
Die Verlage kennen dieses Dilemma. Ihnen ist bekannt, dass Dissertationen am Ende des Promotionsverfahrens grundsätzlich veröffentlicht werden müssen. In der Regel stimmen die Verlage daher kulanterweise einer (zweiten) Veröffentlichung über die Universitätsbibliotheken zu, wenn es sich um Dissertationen handelt. Die Information darüber, ob ein Verlag zustimmt, findet man z.B. auf deren Webseiten. Nach Auskunft der UB zeigen sich beispielsweise die beiden großen Verlage Elsevier und Springer damit einverstanden, dass Paper im Rahmen von Dissertationen auch zusätzlich über die UB veröffentlicht werden dürfen. Ebenfalls unkritisch sind Paper, die in Open-Access-Journals veröffentlicht sind. Hier steht einer erneuten Veröffentlichung im Rahmen der Dissertation nichts im Wege. Ob es sich bei einem Journal um ein Open-Access-Journal handelt, findet man auf dem „Directory of open access journals“ (https://doaj.org/). Sollten Verlage für die Veröffentlichung bei der UB Vorgaben machen, z.B. verpflichtende Hinweise auf der Webseite, sollte der Doktorand/die Doktorandin diese Hinweise als normalen Fließtext beim Hochladen in heiDOK in das Feld „Kommentare und Vorschläge (nur für Mitarbeiter der Bibliothek sichtbar)“ bzw. „Comments and Suggestions (only visible to library staff)“ eintragen. Die UB trägt diese Informationen dann im Zuge der Freischaltung in die entsprechenden für alle sichtbaren Felder „Zusätzliche Informationen“ und „Externe Quellen“ (Links auf bestehende URLs) ein. Hier wäre z.B. auch die Verlinkung auf extern publizierte Forschungsdaten möglich.

Idealerweise sollten Doktorand(inn)en bereits bei der Veröffentlichung ihrer Paper darauf achten, dass der Verlag mit der am Ende der Promotionsphase verpflichtenden Veröffentlichung über die UB einverstanden ist.

Verantwortlich: E-Mail
Letzte Änderung: 26.10.2023
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