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Promotionsverfahren und Formulare
Grundlage für das Promotionsverfahren an der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften ist die Promotionsordnung.
Folgende Verfahrensschritte sind insbesondere zu beachten:
I. Antrag auf Annahme als Doktorand/in
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- Konzeption
- Zeitplan, der erwarten lässt, dass die Promotion innerhalb von drei Jahren abgeschlossen werden kann.
- Lebenslauf
- Abschlusszeugnis der Hochschule in Kopie
- Verzeichnis der belegten Lehrveranstaltungen oder Transcript in Kopie
- Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung in Kopie
Über den Antrag entscheidet der Promotionsausschuss.
Bei Annahme hat der/die Doktorand/in die Möglichkeit der Immatrikulation. Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten der Graduiertenakademie Heidelberg.
II. Frist zur Einreichung der Dissertation
Die Dissertationsschrift soll in der Regel nach drei Jahren eingereicht werden.
Eine Verlängerung ist auf Antrag möglich.
III. Einreichung der Dissertation
Die Dissertation ist
- in fünffacher Ausführung sowie
- als elektronische Form in einem überprüfbaren Format
im Dekanat einzureichen. Daneben ist eine Eidesstattliche Versicherung und Belehrung ausgefüllt und unterschrieben beizulegen.
IV. Bestellung der Gutachter
Die Gutachter werden vom Promotionsausschuss bestellt.
Nach Zugang der Gutachten beginnt die Auslagefrist von 14 Tagen. Während dieser Zeit hat der/die Doktorand/in die Möglichkeit, die Gutachten vor Ort einzusehen.
V. Disputation
Die Mitglieder der Prüfungskommission werden vom Promotionsausschuss bestellt. Die Koordination der Disputation obliegt dem Betreuer.
Nach erfolgreicher Disputation erhält der/die Doktorand/in eine Bescheinigung.
VI. Veröffentlichung
Die Dissertationsschrift muss innerhalb von zwei Jahren nach der Disputation veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung erfolgt in der Regel:
- als Veröffentlichung im Verlagsbuchhandel.
Hierbei muss kenntlich gemacht werden, dass es sich um eine Heidelberger Dissertation handelt. Es sind 6
Pflichtexemplare einzureichen.
Hierbei muss kenntlich gemacht werden, dass es sich um eine Heidelberger Dissertation handelt. Es sind 6
Pflichtexemplare einzureichen.
- als online-Publikation über die Universitätsbibliothek Heidelberg. Es sind 6 gebundene Exemplare einzureichen.
Vor der Veröffentlichung ist die Genehmigung des Betreuers einzuholen.
Zusätzlich zu den Pflichtexemplaren ist den Gutachtern jeweils ein Exemplar zu übergeben.
Verantwortlich:
E-Mail
Letzte Änderung:
19.12.2012