BAföG

BAföG-Beratung
Unterlagen für Formblatt 5


BAföG-Beratung

Die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist für viele Studierende eine wichtige Möglichkeit, ihren Lebensunterhalt während des Studiums ganz oder teilweise zu finanzieren. Ob und in welcher Höhe das BAföG gewährt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab, so z.B. vom Einkommen der Eltern oder dem eigenen Einkommen. BAföG kann sowohl für ein Studium in Deutschland als auch bei einem Auslandsstudium beantragt werden.

Bitte beachten Sie: Die Einhaltung von Fristen liegt grundsätzlich in der Verantwortung der Antragstellenden. So wird beispielsweise mit dem Ablauf des 4. Fachsemesters die Zahlung des BAföGs eingestellt, falls nicht rechtzeitig ein Antrag auf Verlängerung eingegangen ist.

 
 

Ausstellung von BAföG-Bescheinigungen (Formblatt 5)


1. Anforderungen

Mit dem Formblatt 5 werden die "üblichen" Studienleistungen eines Studierenden zum Zeitpunkt eines bestimmten Fachsemesters bescheinigt. Diese Bescheinigung ist für eine Fortsetzung der BAföG-Zahlungen zu Beginn des 5. Fachsemesters vorzulegen. Das Formblatt 5 sollte möglichst schon vor Ende der Vorlesungszeit des 4. Semesters besorgt werden, um eine Unterbrechung der BAföG-Zahlungen zu Beginn des 5. Semesters zu vermeiden. Nähre Informationen zu den Fristen finden sich im Infoblatt des BAföG-Amtes.

Die Ausstellung von Formblatt 5 für das 4. Semester ist nicht gekoppelt an das Bestehen der Zwischenprüfung. In der Regel genügen schon deutlich weniger Scheine, als für die Anmeldung zur Zwischenprüfung notwendig wären, da der Spracherwerb die Dauer des Grundstudiums verlängert. So gilt als Richtwert, daß mindestens 1 benoteter (bzw. erfolgreicher) Schein pro Semester "üblich" ist. Die Sprachzeugnisse Latinum und Graecum zählen jeweils für 2 Semester, sofern sie während des Studiums erworben wurden.

  • Beispiel 1: Pfarramtsstudium 4. Semester
    Orientierungsprüfung + Graecum + Proseminar (mit Hausarbeit) = ausreichend
  • Beispiel 2: Pfarramtsstudium 4. Semester
    Orientierungsprüfung + Hebraicum + Überblicksvorlesung + Bibelkundeprüfung  = ausreichend
  • Beispiel 3: Lehramtsstudium 4. Semester
    Orientierungsprüfung + Latinum + Überblicksvorlesung (benotet) 
  • Beispiel 4: Pfarramtsstudium 4. Semester
    Orientierungsprüfung + Hebraicum + Überblicksvorlesung (benotet) = nicht  ausreichend
     


2. BAföG-Beauftragter der Theologischen Fakultät

Unterschriftsberechtigt für das Formblatt 5 ist ausschließlich der BAföG-Beauftragte der Theologischen Fakultät. Die Ausstellung der BAföG-Bescheinigungen sollte möglichst während der Vorlesungszeit erfolgen, da in der vorlesungsfreien Zeit nur wenige Sprechstunden stattfinden und wegen Urlaubs der Unterschriftsberechtige unter Umständen nicht erreichbar ist. 

Dr. Dirk Schwiderski
Wissenschaftlich-Theologisches Seminar
Kisselgasse 1, Zi. 123, 69117 Heidelberg
Tel.: 0049-(0)6221 / 54-3394
eMail: dirk.schwiderski@wts.uni-heidelberg.de

Sprechstundenzeiten siehe hier



3. Notwendige Unterlagen

Das Formblatt 5 kann nur ausgestellt werden, wenn alle notwendigen Unterlagen dem BAföG-Beauftragten der Fakultät vorgelegt werden. Hierzu gehören in der Regel folgende Nachweise:

  • die Studienbescheinigung des Semesters, auf das sich Formblatt 5 bezieht bzw. des darauffolgenden Semesters, falls die Rückmeldung schon erfolgt ist. Die Studienbescheinigung können Sie sich selbst über das LSF ausdrucken.
  • Sprachzeugnisse, die während des Studiums erworben wurden. Die Nachweise des Latinums, Graecums, Hebraicums, die während der Schulzeit erworben wurden (Abiturzeugnis), sind nicht BAföG-relevant. 
  • benotete Studienleistungen aller Art.

Sofern die benoteten Studienleistungen bereits vom Prüfungsamt in das System eingegeben wurden, können diese auch in der Sprechstunde online abgerufen werden. Am besten teilen Sie bereits im Vorfeld per eMail mit, dass die BAföG-Bescheinigung benötigt wird (bitte mit Angabe der Matrikelnummer).

Das vom BAföG-Beauftragten unterschriebene Formblatt 5 muß anschließend vom Antragsteller beim zuständigen BAföG-Amt eingereicht werden.

Schwiderski: E-Mail
Letzte Änderung: 21.07.2019
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