Bewerbung

Bewerbungsverfahren
Bewerbungsfristen
Mietbedingungen des Ökumenischen Wohnheims für Studierende

Bewerbungsverfahren

Da immer erheblich mehr Bewerbungen eingehen als Zimmer zur Verfügung stehen, müssen wir eine Auswahl auf Grund der Bewerbungsunterlagen treffen
Eine Bewerbung ist nur mit dem beigefügten Bewerbungsformular möglich.


Darüber hinaus benötigen wir von Ihnen eine schriftliche Selbstbeschreibung (bitte möglichst nicht mehr als drei A4 Seiten). Diese soll uns dabei helfen, einen Eindruck von Ihrer Person zu bekommen, der über die schon im Bewerbungsformular abgefragten "Daten" hinausgeht. Aus diesem Grund sollten Sie hier vor allem auf Ihre persönlichen Interessen und Erfahrungen eingehen. Folgende Fragen können Ihnen dabei als Hilfestellung dienen:

  • Welche wichtigen Stationen gab es in Ihrer Biographie? Welche Erfahrungen haben Sie geprägt?
  • Was ist Ihnen wichtig in Ihrem Leben: Was sind Ihre Interessen und Neigungen? Was sind Schwerpunkte in Ihrem Leben? Womit beschäftigen Sie sich in Ihrer Freizeit? Musik, Sport, Kunst, Engagement im kirchlichen, sozialen oder politischen Bereich, etc.?
  • Aus welchem Grund wollen Sie in das Ökumenische Wohnheim für Studierende einziehen? Was erwarten Sie von unserem Haus, was möchten Sie einbringen? Wie stellen Sie sich das Leben in einer ökumenischen Wohn- und Hausgemeinschaft vor?

Weiterhin brauchen wir von Ihnen eine Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung und eine Immatrikulations- bzw. Zulassungsbescheinigung der Universität Heidelberg oder eine Bescheinigung Ihrer jetzigen Hochschule, falls Sie hier noch nicht immatrikuliert sind. Erstsemester reichen diese Bescheinigung nach.

Sie können Ihre Bewerbung gerne auf Englisch einreichen. Für das Leben im Wohnheim sind jedoch mindestens Deutschkenntnisse auf dem Niveau von A1 notwendig, da die „Verkehrssprache“ Deutsch ist.

 

Bewerbungsfristen

Studierende müssen sich bis zum 15.6. (für das Wintersemester) bzw. bis zum 15.1. (für das Sommersemester) bewerben. Zudem können offizielle Dokumente, die zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegen, nachgereicht werden (bitte in der Bewerbung vermerken).

Etwa 1-2 Wochen nach dem jeweiligen Bewerbungsschluss erhalten Sie Nachricht, ob Sie einen Wohnheimplatz erhalten haben, auf der Warteliste stehen oder ob wir Ihre Bewerbung ablehnen mussten. In diesem Fall können Sie sich im nächsten Semester erneut bewerben.

Aufgrund der besonderen Umstände werden wir Bewerbungen generell per E-Mail und auch nach Bewerbungsschluss akzeptieren.

Mietbedingungen des Ökumenischen Wohnheims für Studierende

Einer der wichtigsten Aspekte des Wohnens im Ökumenischen Wohnheim ist es, Teil der Gemeinschaft zu sein. Die Bewohnerinnen und Bewohner verpflichten sich zur regelmäßigen Teilnahme an den wissenschaftlichen Hausabenden (jeden Dienstag im Semester ab 19 Uhr) sowie am Eröffnungswochenende (erstes Wochenende nach Semesterbeginn).

Wohnrecht haben nur immatrikulierte Studierende und Doktoranden/innen der Universität Heidelberg sowie Gastdozenten/innen; die Wohnzeit beträgt höchstens 4 Semester und kann nur in begründeten Einzelfällen (z.B. Examenssemester) um maximal ein Semester verlängert werden. Die Aufnahme erfolgt zu Semesterbeginn. Eine Kündigung vor Ablauf des Mietvertrages ist nur zu Semesterende möglich und muss schriftlich bis zum 10.1. bzw. 10.6. bei der Studienleitung erfolgen.

Mit dem Mietpreis zusammen zu entrichten sind pro Monat 25,00 € Gemeinschaftskosten (Frühstück, gemeinsames Essen bei den Hausabenden etc). Das Entgelt für Miete, Nebenkosten und Gemeinschaftskosten beträgt für ein kleines Einzelzimmer (9-12 qm) 255,00 €, für ein mittleres Einzelzimmer (13-17 qm) 326,00 €, für ein großes Einzelzimmer (18-21 qm) 414,00 € und für einen Platz im Doppelzimmer (18-21 qm) 220,00 € (p. Pers.).Dieser Betrag ist in voller Höhe zu zahlen, auch wenn der/die Mieter/in eine Zeit lang nicht im Haus anwesend ist, das Frühstück nicht wahrnimmt oder vor Semesterende abreisen muss.

Beim Abschluss des Mietvertrages ist eine Kaution in Höhe von 200,00 €  auf unser Konto zu überweisen; der Anspruch auf einen Wohnheimplatz entsteht erst nach Eingang dieser Zahlung.
Eine Untervermietung oder Überlassung des Zimmers, auch an Freunde, sowie die längere Anwesenheit von Übernachtungsgästen (über 3 Nächte hinaus) ist nicht gestattet. Ausnahmen von dieser Regel können nur nach Absprache mit dem / der Studienleiter/in erlaubt werden.


Auf dem Gelände des Ökumenischen Wohnheims für Studierende besteht für die Mieter/innen keine Abstellmöglichkeit für PKW. Fahrräder sollen in den vorhandenen Fahrradschuppen eingestellt werden. Eine Einlagerung von Gegenständen außerhalb der Zimmer ist nicht möglich.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
 
Ephora Prof. Dr. Friederike Nüssel
Studienleiter Arne Bachmann (Mail an sabine.huffman@oek.uni-heidelberg.de)

Verantwortlich: Constantin Prihoanca
Letzte Änderung: 28.07.2023
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