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Als eingetragener Verein ist der Freundeskreis vom Finanzamt als besonders gemeinnützig anerkannt. Spenden und Mitgliedsbeiträge sind deshalb als Sonderausgaben absetzbar.
Der Mindestbeitrag beläuft sich jährlich auf 30,- €; für Studierende 13,-.
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Letzte Änderung:
12.11.2018