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Als eingetragener Verein ist der Freundeskreis vom Finanzamt als besonders gemeinnützig anerkannt. Spenden und Mitgliedsbeiträge sind deshalb als Sonderausgaben absetzbar.

Der Mindestbeitrag beläuft sich jährlich auf 30,- €; für Studierende 13,-.

 

 

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Letzte Änderung: 12.11.2018
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