Glossar

Dekan/in

Die Dekanin/der Dekan wird auf Vorschlag der Rektorin/des Rektors vom Fakultätsrat aus den der Fakultät angehörenden hauptberuflichen Professor/innen gewählt. Die Fakultät wird durch die Dekanin/den Dekan geleitet. Die Dekanin/der Dekan führt die laufenden Geschäfte der Fakultät, soweit sie nicht in den Zuständigkeitsbereich des Fakultätsrates fallen, und hat darauf hinzuwirken, dass die Mitglieder der Fakultät ihre dienstlichen Aufgaben, insbesondere ihre Lehr- und Prüfungsverpflichtungen, ordnungsgemäß erfüllen.

 

Fakultätsrat

 

Der Fakultätsrat berät in allen Angelegenheiten der Fakultät von grundsätzlicher Bedeutung. Struktur- und Entwicklungspläne der Fakultät, die Bildung, Veränderung und Aufhebung von Einrichtungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen bedürfen der Zustimmung des Fakultätsrates. Er setzt sich zusammen aus allen hauptberuflichen Professorinnen und Professoren sowie gewählten Mitglieder aus der Gruppe der „Akademische Mitarbeiter/innen“, „Mitarbeiter/innen in Administration und Technik“ und „Studierende“.

 

Fakultätsgeschäftsführung

Unterstützt wird das Dekanat in seiner Arbeit von der Fakultätsgeschäftsführung. Diese unterstützt den Fakultätsvorstand bei der Erledigung seiner Aufgaben, berät die Mitglieder der Fakultät in grundsätzlichen Angelegenheiten und führt die zentralen Geschäfte der laufenden Verwaltung. Ferner bereitet die Fakultätsgeschäftsführung die Sitzungen des Fakultätsrates vor und führt dessen Beschlüsse aus.

 

Prodekan/in

Die Prodekanin bzw. der Prodekan vertritt die Dekanin bzw. den Dekan. Der Fakultätsrat wählt aus den der Fakultät angehörenden hauptberuflichen Professorinnen und Professoren auf Vorschlag der Dekanin oder des Dekans die Prodekanin oder den Prodekan. Die Amtszeit endet stets mit der Amtszeit der Dekanin oder des Dekans. Die Prodekanin bzw. der Prodekan ist außerdem qua Amt Vorsitzender des Prüfungsausschusses der Theologischen Fakultät.

 

Studiendekan/in

Zum Geschäftsbereich der Studiendekanin oder des Studiendekans gehören die mit Lehre und Studium zusammenhängenden Aufgaben, die ihr oder ihm zur ständigen Wahrnehmung übertragen sind. Die Studiendekanin oder der Studiendekan hat insbesondere auf ein ordnungsgemäßes und vollständiges Lehrangebot hinzuwirken, das mit den Studien- und Prüfungsordnungen übereinstimmt. Sie oder er bereitet die Beschlussfassung über die Studien- und Prüfungsordnungen vor. Sie oder er koordiniert die Studienfachberatung und sorgt für Abhilfe bei Beschwerden im Studien- und Prüfungsbetrieb. Die Amtszeit endet stets mit der Amtszeit der Dekanin oder des Dekans.

 

Studienkommission

Zu den Aufgaben der Studienkommission gehört es insbesondere, Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Gegenständen und Formen des Studiums sowie zur Verwendung der für Studium und Lehre vorgesehenen Mittel zu erarbeiten und an der Evaluation der Lehre unter Einbeziehung studentischer Veranstaltungskritik mitzuwirken.

 

Prüfungsamt

Das Prüfungsamt übernimmt die administrativen Aufgaben des Prüfungs- und des Promotionsausschusses der Theologischen Fakultät. Es verwaltet und organisiert alle fakultätseigenen Prüfungen (Bibelkundeprüfungen, Zwischenprüfungen, B.A./M.A.-Prüfungen und Promotionen).

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Letzte Änderung: 24.02.2016
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