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Schwerpunktstudium (Zusatzstudium)

 

1. Ziel des diakoniewissenschaftlichen Studiums in Form der Teilnahme an einzelnen diakoniewissenschaftlichen Lehrveranstaltungen und insbesondere in Form des Schwerpunktstudiums ist die theologische und sozialwissenschaftliche Reflexion über das soziale Handeln von Kirche und Gemeinde. Zukünftigen Pfarrerinnen/Pfarrern und kirchlichen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern soll im Blick auf relevante Bereiche der Diakonie eine spezifische Zurüstung und Kompetenz vermittelt werden. Voraussetzung für das Erreichen dieses Zieles ist die Einbindung des Instituts in ein weitgefächertes kirchliches, universitäres und gesellschaftliches Beziehungsnetz. Von ihrer Zielvorstellung her muß sich die Diakoniewissenschaft immer neu um die Integration von theologischen und sozial- bzw. humanwissenschaftlichen Forschungsansätzen und -ergebnissen sowie um einen lebendigen Dialog mit Vertretern der Sozial- und Humanwissenschaften bemühen.


1.1.

 

Im Blick auf Theologen geht es darum, in die für die kirchliche Praxis wichtigen sozialwissenschaftlichen Disziplinen so einzuführen, daß sie in dieser Hinsicht eine Grundkompetenz erlangen, zum Gespräch sowie zur Teamarbeit mit Vertretern sozialer Berufe befähigt werden und es lernen, die gesellschaftliche Funktion kirchlichen Handelns im sozialen Bereich zu beurteilen.


1.2.

Studenten anderer Fakultäten bietet das diakoniewissenschaftliche Studium die Möglichkeit, ihr Mitdenken und Mithandeln im Feld der sozialen Praxis der Kirche auf die theologischen und geschichtlichen Grundlagen solcher Praxis zu reflektieren.


1.3.
In Verbindung mit Fortbildungsmaßnahmen u.a. der Diakonischen Akademie Berlin/Stuttgart soll die Möglichkeit eröffnet werden, in diakonische Berufs- und Aufgabenfelder kontinuierlich hineinzuwachsen.

 

2. Die Dauer des diakoniewissenschaftlichen Schwerpunktstudiums ist in der Regel mit vier Semestern zu veranschlagen. Die Struktur des Curriculums ermöglicht es zwar, die geforderten Lehrveranstaltungen und Prüfungen innerhalb von zwei Semestern zu absolvieren; ein solches Verfahren kann allerdings angesichts des Umfangs des Stoffes nur in begründeten Ausnahmefällen und bei Konzentration auf das Lehrangebot im Rahmen des Curriculums verantwortet werden. In jedem Fall empfiehlt es sich, im Blick auf den Studienaufbau von dem Angebot einer gründlichen, individuellen Beratung durch Mitarbeiter des Instituts Gebrauch zu machen.


3. Übersicht über die Lehrveranstaltungen
3.1. Veranstaltungen zur theologischen Ortsbestimmung der Diakonie

  • Diakonie I: Grundzüge einer Theorie der Diakonie (Wesen, Auftrag und Gestalt der Diakonie; biblische Begründungszusammenhänge; ekklesiologische und sozialethische Grundfragen; zeitgeschichtlicher Kontext), 2-st.
  • Diakonie II: Diakoniegeschichtlicher Überblick mit exemplarischen Schwerpunkten (Die soziale Dimension reformatorischer Kirchenbildung in ihrer Rückbindung auf altkirchliche und mittelalterliche Entwicklungen sowie in ihren Folgewirkungen auf die neuzeitliche, wissenschaftlichtechnische Welt), 2-st.
  • Diakonie III: Geschichtliche und theologische Fragen der Diakonie im Kontext gegenwärtiger Entwicklungen und Herausforderungen, 2-st.


3.2. Sozialwissenschaftlich orientierte Lehrveranstaltungen

  • Die Systeme der sozialen Sicherung, 2-st.
    (Pflichtprüfungsfach)
  • Einführung in die Sozialmedizin, 1-st. bzw. 2-st. (Pflichtprüfungsfach)
  • Einführung in die Methoden der Sozialarbeit, 2-st. (Wahlpflichtprüfungsfach)
  • Einführung in die Sozialpädagogik, 2-st. (Wahlpflichtprüfungsfach)


3.3. Die Themen der diakoniewissenschaftlichen Seminare (Proseminare, Übungen) können folgenden Bereichen entnommen werden:

  • Rand-, Problem-, Situationsgruppen (Projektbezogene Arbeitsformen werden angestrebt);
  • Gemeinde und Diakonie (ekklesiologische Zusammenhänge; Fragen des diakonischen Gemeindeaufbaus etc.);
  • Berufe der Diakonie (Mitarbeiterfragen; Berufswirklichkeit mit ihren spezifischen Schwierigkeiten; Amtsverständnis etc.);
  • Methoden und Begründung kirchlicher Beratungsarbeit;
  • Probleme weltweiter ökumenischer Diakonie (Entwicklungsarbeit der Kirchen);
  • Historische und theologische Begründungsprobleme der Diakonie.


3.4.
Angestrebt wird - im Sinne eines Angebots - die regelmäßige Durchführung eines Absolventen- bzw. Doktorandenseminars, in dem Fragen aus dem Bereich entstehender Abschlußarbeiten bzw. Dissertationen besprochen werden sollen.

 


3.5.
Während des Semesters finden Institutsabende statt, die der Kommunikation zwischen Lehrenden und Studierenden sowie Interessenten und dem Institut verbundenen Fachleuten aus dem diakonischen Bereich dienen. Die einzelnen Abende stehen unter einem Thema, das vom Leiter des Instituts in Absprache mit den Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern und den Studierenden festgelegt wird.


3.6.
In jedem Semester wird eine Exkursion durchgeführt, bei der Einblicke in exemplarische Arbeits- und Problemfelder der Diakonie vermittelt werden. Eine der beiden Exkursionen soll nach Möglichkeit zu Einrichtungen in einem europäischen Nachbarland führen.

4. Aufbau und Abschluss des Schwerpunktstudiums
Nach dem Absolvieren des Curriculums besteht die Möglichkeit, das Schwerpunktstudium mit einem Zeugnis abzuschließen.

4.1. Voraussetzungen für den Erwerb des Abschlußzeugnisses

  • je eine Prüfung im Rahmen der theologisch orientierten Lehrveranstaltungen (3.1.)
  • je eine Prüfung im Rahmen der unter 3.2. genannten Pflichtprüfungsfächer;
  • eine Prüfung in einem der beiden unter 3.2. genannten Wahlpflichtprüfungsfächer;
  • Teilnahme an vier diakoniewissenschaftlichen Seminaren (Proseminaren, Übungen) mit mindestens einem benoteten Seminarschein.
  • Wird eine Lehrveranstaltung des Curriculums in Form eines Seminars durchgeführt, kann die Teilnahme an einem solchen Seminar in einem Fall mit den vier geforderten Seminaren verrechnet werden. Grundsätzlich kann ein Seminar aus dem Lehrangebot der Theologischen Fakultät, das nicht im Rahmen des DWI-Studiengangs durchgeführt wird, bzw. aus dem Bereich anderer Fakultäten in Hinsicht auf das Curriculum anerkannt werden, sofern das entsprechende Seminarthema einen diakoniewissenschaftlichen Bezug aufweist.
  • Teilnahme an einer Exkursion;
  • eine diakoniewissenschaftliche Abschlussarbeit.
  • Die Themenstellung der Abschlussarbeit kann dem gesamten, im Lehrangebot dargestellten Feld von Geschichte, Theologie der Diakonie und bestimmten Fragen der Sozialwissenschaften entnommen sein. Die Arbeit sollte während oder unmittelbar nach Absolvierung des Curriculums geschrieben werden. Empfohlen wird, die Arbeit anzufertigen, solange die/der Studierende an der Universität Heidelberg ist. Sollte die Arbeit ein Jahr nach Absolvierung des Curriculums noch nicht abgeschlossen sein, wird darum gebeten, Kontakt mit dem DWI aufzunehmen, um eine Klärung des Verfahrens zu ermöglichen.


4.2. Prüfungsleistungen:
Geprüft wird durch den jeweiligen Dozenten; Beisitzer ist ein Mitarbeiter des DWI. Gegenstand der Prüfung ist der Stoff der Vorlesung. Die Prüfung ist in der Regel mündlich und findet am Ende des jeweiligen Semesters statt. Die Prüfung dauert 15 Minuten. Sie kann im Stil eines Kolloquiums durchgeführt werden.

4.3. Berechnung der Gesamtnote:
Die Noten in den sechs Prüfungsfächern zählen einfach; das Mittel ergibt 50 % der Gesamtnote. Die Note der Abschlussarbeit wird ebenfalls als 50 % der Gesamtnote gewertet.

4.4 Diakoniepraktikum:
Studierenden, die noch keine praktische Erfahrung mit diakonischer Arbeit haben, wird dringend empfohlen, ein Diakoniepraktikum zu absolvieren. Dies kann im Rahmen der Praktika-Angebote der jeweiligen Landeskirchen oder im Rahmen des Diakoniepraktikums, das vom DWI mitverantwortet wird, geschehen.

4.5. Studienberatung:
Insbesondere in bezug auf das Schwerpunktstudium kommt der Studienberatung eine hohe Bedeutung zu. Die Möglichkeit der Studienberatung sollte vor allem zu Beginn des Studiums und im Hinblick auf den Studienabschluss genutzt werden.

 

Seitenbearbeiter: E-Mail
Letzte Änderung: 25.03.2011
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