Studienplan Sinologie I und II
Definition
Vorausgesetzte und zu erwerbende Sprachkenntnisse
Studiendauer und Studienabschnitte
Ablauf des Studiums
Zwischenprüfung
Abschlussexamen
Studienziele und Berufsperspektiven
Hinweis: Neueinschreibungen in die Magisterstudiengänge sind nicht mehr möglich.
Sinologie I
Informationen zum Magisterstudiengang Sinologie I (Klassische Sinologie) entnehmen Sie bitte den Prüfungsordnungen.
Sinologie II
1. Definition
Gegenstand des Faches Sinologie II (Moderne Sinologie) ist die Gesamtheit der chinesischen Kultur in ihrer Entwicklung seit Mitte des 19. Jahrhunderts. Dabei bilden Geschichte, Politik, Literatur und Wirtschaft Schwerpunkte des Studienganges, der sich regional auf das chinesische Festland, die Insel Taiwan und auf Hongkong bezieht.
Innerhalb des Faches lassen sich drei Arbeitsbereiche unterscheiden:
- der Erwerb sprachlicher Kompetenzen bezogen auf das Hochchinesische (putonghua bzw. guoyu);
- der Aufbau einer auf die moderne chinesische Kultur bezogenen Allgemeinbildung;
- die Aneignung von und Einübung in wissenschaftliche Methoden der Erforschung von Phänomenen der modernen chinesischen Kultur.
2. Vorausgesetzte und zu erwerbende Sprachkenntnisse
Die Kenntnis zweier moderner europäischer Fremdsprachen ist empfehlenswert, gute Lesefähigkeiten im Englischen (und Französischen) sind essentiell und müssen bei der Meldung zur Zwischenprüfung nachgewiesen werden.
Zu Beginn des Studiums werden keine Kenntnisse der modernen chinesischen Hochsprache und der vormodernen Schriftsprache vorausgesetzt. Studierende im Hauptstudium müssen chinesischsprachige Fachliteratur lesen können. Bei Abschluß des Studiums muß der Nachweis erbracht werden, daß die Kenntnisse der chinesischen Hochsprache ausreichen, um den Anforderungen, die eine chinabezogene berufliche Tätigkeit mit sich bringt, in den Bereichen Sprechen, Hören, Lesen und Schreiben gerecht zu werden. Die Kenntnisse der vormodernen Schriftsprache müssen ausreichen, hochsprachliche Texte mit schriftsprachlichen Elementen lesen zu können.
Das Erlernen des Japanischen oder eines chinesischen Dialektes wird nicht verlangt, jedoch mit Nachdruck empfohlen.
3. Studiendauer und Studienabschnitte
Bis zum Studienabschluß werden in der Regel 11 Semester benötigt. Hinzu kommen wahlweise bis zu zwei Semester Studium im chinesischsprachigen Ausland. Wird der Studienaufenthalt im chinesisch-sprachigen Ausland jedoch bereits vor der Zwischenprüfung (vorzugsweise an einer der Partnerhochschulen der Universität Heidelberg in der VRChina oder Taiwan) durchgeführt, kann auf Antrag die Studienzeit im Ausland ganz oder teilweise auf das Studium in Heidelberg angerechnet werden. Nach Maßgabe des Hochschulgesetzes werden alle Initiativen der Studierenden zur Verkürzung der Studienzeit unterstützt.
Das Studium der Sinologie II gliedert sich in drei Studienabschnitte:
1. Das propädeutische Jahr
Das propädeutische Jahr, das stets im Wintersemester beginnt, umfaßt zwei Semester sowie einen Zwischensemesterkurs in der vorlesungsfreien Zeit vor Beginn des Sommersemesters. Während des propädeutischen Jahres wird ein Intensivkurs von wöchentlich 18 Stunden Sprachunterricht sowie eine Einführung in die Landeskunde Ostasien (Ostasien in der Weltgeschichte) sowie eine Einführung in die Geschichte (1. Semester) und die Kultur und Literatur Chinas (2. Semester) angeboten. Am Ende des propädeutischen Jahres muß der Nachweis erbracht werden, daß Grundkenntnisse der modernen chinesischen Hochsprache bezogen auf Sprechen, Hören, Lesen und Schreiben vorhanden sind. Der erfolgreiche Abschluß des propädeutischen Jahres bildet die Voraussetzung für den Eintritt in den zweiten Studienabschnitt.
2. Das Grundstudium
Das Grundstudium umfaßt vier Semester. Aufgabe des Grundstudiums ist die Festigung und Erweiterung der Sprachkompetenz sowie der Erwerb einer auf die moderne chinesische Kultur bezogenen Allgemeinbildung und die Einführung in Methoden der modernen China-Forschung. Am Ende des Grundstudiums steht die Zwischenprüfung. Dabei müssen Studierende mit Sinologie II als Hauptfach den Nachweis erbringen, daß fortgeschrittene Kenntnisse der modernen chinesischen Hochsprache insbesondere in den Bereichen Hören, Sprechen und Lesen sowie grundlegende Kenntnisse in den Bereichen Geschichte, Literatur und Kultur, Politik und Ökonomie Chinas seit der Mitte des 19. Jahrhunderts vorhanden sind. Studierende der Sinologie II als Nebenfach müssen Grundkenntnisse der modernen chinesischen Hochsprache in den Bereichen Hören und Lesen sowie allgemeine Kenntnisse zu Geschichte, Literatur und Kultur, Politik und Ökonomie Chinas seit der Mitte des 19. Jahrhunderts nachweisen.
Die erfolgreiche Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für den Eintritt in den dritten Studienabschnitt.
3. Das Hauptstudium
Das Hauptstudium umfaßt in der Regel vier Semester. Aufgabe des Hauptstudiums ist für Studierende der Sinologie II im Hauptfach der Erwerb spezialisierter Sprachkompetenz und die Einübung in die Anwendung wissenschaftlicher Methoden zur Erforschung der modernen chinesischen Kultur sowie die Spezialisierung auf einen Bereich derselben, in dem zum Abschluß des Studiums die Magisterarbeit angefertigt werden soll.
Am Ende des Hauptstudiums wird vorausgesetzt, daß Studierende der Sinologie II als Hauptfach wissenschaftliche Veröffentlichungen in chinesischer Sprache ohne fremde Hilfe lesen und übersetzen sowie nach entsprechender Vorbereitung sich mündlich zu wissenschaftlichen Fragestellungen in chinesischer Sprache äußern können.
In der sich an das Hauptstudium anschließenden Magisterprüfung müssen Studierende der Sinologie II im Hauptfach durch Anfertigung einer schriftlichen Arbeit unter Beweis stellen, daß sie dazu in der Lage sind, unter Benutzung chinesischsprachiger Materialien selbständig wissenschaftlich zu arbeiten.
Studierende der Sinologie II im Nebenfach sollten während des Hauptstudiums ihre Sprachkenntnisse festigen und die Allgemeinbildung in möglichst vielen Bereichen der modernen chinesischen Kultur ausbauen. In der Nebenfachprüfung sollten sie unter Beweis stellen, daß sie mittelschwere Texte in der chinesischen Hochsprache selbständig übersetzen und auf Fragen zu den Bereichen Geschichte, Literatur und Kultur, Politik und Ökonomie selbständig erarbeitete Antworten geben können.
Für das Abfassen der Magisterarbeit sieht die Prüfungsordnung ein Prüfungssernester im Anschluß an das Hauptstudium vor. Es ist jedoch zu empfehlen, daß Studierende schon vor Beendigung des Hauptstudiums ein Thema für die Magisterarbeit auswählen und mit der Materialzusammenstellung beginnen.
Neben den drei oben genannten Studienabschnitten wird den Studierenden empfohlen, einen Aufenthalt von bis zu 12 Monaten im chinesischsprachigen Ausland durchzuführen. Dieser Aufenthalt sollte entweder direkt nach Beendigung des propädeutischen Jahres oder nach bestandener Zwischenprüfung, d.h. nach dem 6. Semester, erfolgen. Vorzugsweise sollte der Aufenthalt entweder in der Volksrepublik China oder in der Republik China auf Taiwan durchgeführt werden. Über die verschiedenen Stipendienmöglichkeiten sollten Studierende sich in der Sprechstunde erkundigen.
4. Der Ablauf des Studiums
1. Das propädeutische Jahr
Während des propädeutischen Jahres findet ein Intensiv-Sprachkurs von fast täglich vier Stunden statt. Dabei gibt es Sprachlabor- und Konversationsübungen und eine Einführung und Einübung in Wortschatz und Grammatik der modernen chinesischen Hochsprache.
Einmal in der Woche wird darüber hinaus eine landeskundliche angeboten (Ostasien in der Weltgeschichte), ausserdem einn Proseminar zur Geschichte und ein weiteres zur Literatur Chinas, deren regelmäßiger Besuch wie der des Intensiv-Sprachkurses für Studierende der Sinologie II in Haupt- und Nebenfach Pflicht ist. Während des propädeutischen Jahres werden mehrere Klausuren geschrieben, deren Ergebnis die Grundlage für die Benotung im Abschlußzeugnis für das propädeutische Jahr bildet.
Während des propädeutischen Jahres kann auf das Studium der Nebenfächer verzichtet werden. Die Dekane der verschiedenen Fakultäten sind über die Existenz des propädeutischen Jahres im Rahmen des Studienganges Sinologie informiert und haben ihre Bereitschaft erklärt, bei der Einhaltung der Zwischenprüfungsfristen in den jeweiligen Nebenfächern darauf Rücksicht zu nehmen, daß für Studierende der Sinologie das reguläre Studium de facto erst nach Abschluß des propädeutischen Jahres beginnt.
2. Das Grundstudium - Ablauf
Für Studierende der Sinologie II im Hauptfach sind insgesamt 10 Übungsscheine zu erbringen (9 Sprachscheine und 1 Übung zu Hilfsmitteln der modernen Sinologie). Studierende, die vor der Zwischenprüfung einen Chinaaufenthalt einschieben, können den größten Teil der Übungen im modernen Chinesisch (ausser "Vorbereitung auf die Zwischenprüfung"), je nach Länge der in China verbrachten Studienzeit erlassen bekommen. Auch eines der freien Proseminare kann erlassen werden.
Der Sprachunterricht während des Grundstudiums sollte etwa in folgender Form weitergeführt werden:
| 1. Semester |
2 SWS Textlektüre (obligatorisch) 2 SWS Konversation (obligatorisch) 4 SWS Vormoderne Schriftsprache (obligatorisch, Schein zählt doppelt!) 2 SWS Konversation (fakultativ) |
| 2. Semester |
2 SWS Textlektüre (obligatorisch) 2 SWS Konversation (fakultativ) 2 SWS Sprachübung (obligatorisch) |
| 3. Semester |
2 SWS Textlektüre (obligatorisch) 2 SWS Konversation (fakultativ) 2 SWS Hörverständnis (obligatorisch) |
| 4. Semester |
2 SWS Textlektüre: Vorbereitung auf die Klausur in der Zwischenprüfung (obligatorisch) 2 SWS Konversation (fakultativ) |
Für Studierende der Sinologie II im Nebenfach müssen 4 Übungsscheine erbracht werden. Der Sprachunterricht im Grundstudium sollte folgendermaßen weitergeführt werden:
| 1. Semester |
2 SWS Textlektüre (obligatorisch) 2 SWS Konversation (fakultativ) |
| 2. Semester |
2 SWS Textlektüre (fakultativ) 2 SWS Konversation (obligatorisch) 2 SWS Grammatik (fakultativ) |
| 3. Semester |
2 SWS Textlektüre (obligatorisch) 2 SWS Hörverständnis (fakultativ) |
| 4. Semester |
2 SWS Textlektüre: Vorbereitung auf die Klausur in der Zwischenprüfung (obligatorisch) 2 SWS Konversation (fakultativ) |
Das Fachstudium für Studierende der Sinologie II im Hauptfach sollte während des Grundstudiums folgendermaßen gegliedert werden:
| 1. Semester | 2 SWS Proseminar (obligatorisch) |
| 2. Semester | 4 SWS Proseminar (obligatorisch) |
| 3. Semester |
2 SWS Proseminar (obligatorisch) 2 SWS Hilfsmittel der Sinologie II (obligatorisch) |
| 4. Semester | 4 SWS Proseminar (obligatorisch) |
Die sechs Proseminare sollten mindestens je ein Seminar zu Geschichte, Literatur und Kultur, Politik und Wirtschaft Chinas umfassen. Das Fachstudium für Studierende der Sinologie II im Nebenfach sollte während des Grundstudiums folgendermaßen gegliedert werden:
| 1. Semester | 2 SWS Proseminar (obligatorisch) |
| 2. Semester | 2 SWS Proseminar (obligatorisch) |
| 3. Semester | 2 SWS Proseminar (obligatorisch) |
| 4. Semester | 2 SWS Proseminar (obligatorisch) |
Die vier Proseminare sollten je ein Seminar zu Geschichte, Literatur und Kultur, Politik und Wirtschaft Chinas umfassen. Der Besuch der hier aufgeführten o bligatorischen Veranstaltungen muß bei der Meldung zur Zwischenprüfung durch die Vorlage von benoteten Scheinen nachgewiesen werden.
3. Das Hauptstudium - Ablauf
Der Sprachunterricht für Hauptfach-Studierende der Sinologie II im Hauptstudium umfasst 6 Übungen. Er sollte folgendermaßen gegliedert sein:
| 5. Semester | 4 SWS Übung (obligatorisch) |
| 6. Semester | 4 SWS Übung (obligatorisch) |
| 7. Semester | 2 SWS Übung (obligatorisch) |
| 8. Semester | 2 SWS Übung: Vorbereitung auf die Klausur in der Magisterprüfung (obligatorisch) |
Aus der Vielzahl der angebotenen Übungen sollten die Studierenden das auswählen, was am ehesten dazu geeignet ist, in Übereinstimmung mit den Berufswünschen eine Verbesserung der individuellen Sprachkenntnisse herbeizuführen. Bei der Auswahl der Kurse sollte darauf geachtet werden, daß die sprachlichen Fähigkeiten der Studierenden nicht nur auf einen Teil der chinesischen Welt sowie auf die chinesische Hochsprache einer bestimmten historischen Epoche beschränkt bleiben. Die Teilnahme an den Übungen wird bei der Meldung zur Magisterprüfung durch Vorlage von Scheinen nachgewiesen. Bis zu 4 SWS Taiwanesisch, Kantonesisch, Koreanisch bzw. Japanisch für Sinologen werden als Übungsscheine anerkannt.
Der Sprachunterricht für Nebenfach-Studierende der Sinologie II im Hauptstudium sollte folgendermaßen gegliedert sein:
| 5. Semester | 2 SWS Übung (obligatorisch) |
| 6. Semester | 2 SWS Übung (obligatorisch) |
| 7. Semester | 2 SWS Übung (fakultativ) |
| 8. Semester | 2 SWS Übung: Vorbereitung auf die Klausur in der Magisterprüfung (obligatorisch) |
Bei der Auswahl der Übungen sollte in erster Linie darauf geachtet werden, daß im Hauptstudium die Lesefähigkeit so wie das Hörverständnis der Studierenden verbessert werden sollte.
Das Fachstudium der Hauptfach-Studierenden im Hauptstudium umfasst 4 Hauptseminare und eine Exkursion, sowie den Besuch des Magistrandenkolloquiums. Es sollte etwa folgendermaßen gegliedert sein:
| 5. Semester | 2 SWS Hauptseminar (obligatorisch, wissenschaftliche Übersetzung) |
| 6. Semester | 2 SWS Hauptseminar (obligatorisch, Rezension) |
| 7. Semester |
2 SWS Hauptseminar (obligatorisch, Seminararbeit) Exkursion (obligatorisch) |
| 8. Semester |
2 SWS Hauptseminar (obligatorisch) 2 SWS Magistrandenkolloquium (fakultativ) |
| 9. Semester |
Examenssemester 2 SWS Magistrandenkolloquium (fakultativ) |
Bei der Auswahl der Hauptseminare kann sich der Studierende von seinem Spezialisierungsinteresse leiten lassen. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, daß bis zur Meldung zur Magisterprüfung im Rahmen der Hauptseminare mindestens eine wissenschaftliche Übersetzung, eine Rezension und eine Seminararbeit erstellt werden. Die erfolgreiche Teilnahme an einer Exkursion wird nach Abfertigung eines Exkursionsberichtes durch Vorlage eines Scheins nachgewiesen.
Das Fachstudium der Nebenfach-Studierenden im Hauptstudium sollte folgendermaßen gegliedert sein:
| 5. Semester | 2 SWS Hauptseminar (obligatorisch) |
| 6. Semester | 2 SWS Hauptseminar (obligatorisch) |
| 7. Semester | Exkursion (fakultativ) |
Die erfolgreiche Teilnahme an den Hauptseminaren wird durch die Vorlage von benoteten Scheinen nachgewiesen. Voraussetzung fürr den Erwerb eines benoteten Scheins im Hauptstudium ist in der Regel die Erstellung einer schriftlichen Arbeit.
5. Die Zwischenprüfung
Fristenregelung: Zeitpunkt der Prüfung und Verlust des Prüfungsanspruchs
(1) Die Zwischenprüfung ist im Regelfall spätestens zum Beginn der Vorlesungszeit des fünften Semesters abzuschließen, d.h. nach 2 Semestern propädeutisches Jahr und vier Semestern Grundstudium. Die Zulassungsvoraussetzungen ergeben sich aus dem für Sinologie II zuständigen speziellen Teil der Zwischenprüfungsordnung der Universität Heidelberg in den Lehramtsstudiengängen, Magisterstudiengängen und grundständigen Promotionsstudiengängen der Fakultät für Orientalistik und Altertumswissenschaft, genehmigt am 3. Aprit 1990. Der Besuch der unter § 4 aufgezählten obligatorischen Veranstaltungen ist Voraussetzung für die Meldung zur Zwischenprüfung.
(2) Der Prüfungsanspruch geht verloren, wenn die Zwischenprüfung einschließlich etwaiger Wiederholungen nicht bis zum Beginn der Vorlesungszeit des siebten Fachsemesters abgelegt ist, es sei denn, daß der Kandidat die Fristüberschreitung nicht zu vertreten hat. Hierüber entscheidet der Prüfungsausschuß auf Antrag des Kandidaten.
Studierende, die sich für die Zwischenprüfung anmelden, werden nachdrücklich gebeten die Prüfungsordnungen für den Magister (
allgemeiner Teil Philosophsiche Fakultät und
Sinologie II Hauptfach oder
Sinologie II Nebenfach) zu beachten.
Die Zwischenprüfung für Studierende der Sinologie II im Hauptfach besteht aus drei Teilen:
Teil 1: Schriftliche Klausur
Die schriftliche Klausur erstreckt sich über 135 Minuten, wovon ca. 90 Minuten auf die Übersetzung eines chinesischsprachigen Zeitungstextes von ca. 500 Normal- oder Kurzzeichen ins Deutsche verwandt werden sollten. Lexika dürfen benutzt werden. Ca. 45 Minuten werden benötigt, um Fragen zur Grammatik zu beantworten und einzelne Sätze vom Deutschen ins Chinesische zu übersetzen.
Teil 2: Hörverständnistest
Der Hörverständnistest dauert ca. 15 Minuten. Dabei wird den Kandidaten ein Text vom Tonband abgespielt oder vorgelesen und ein Arbeitsblatt vorgelegt, das in deutscher oder chinesischer Sprache Fragen und Antworten zum Text enthält und z.Bsp. nach dem Multiple-Choice-System bzw. dem Ausschlussystem (Wahr/Falsch) beantwortet werden soll. Der Hörverständnistest kann auch Aufgaben zur Phonetik enthalten (z.B. Pinyin-Diktat).
Teil 3: Mündliche Prüfung
Rechtzeitig vor Durchführung der mündlichen Prüfung wird eine Leseliste ausgehängt, die über die Lektüre informiert, die als Vorbereitung auf die Prüfung gelesen werden sollte. Dabei bilden Geschichte und Politik stets Schwerpunkte des Prüfungsgespräches. Ein Teil des Prüfungsgesprächs befasst sich spezieller mit einem der absolvierten Proseminare, über die sich die Kandidaten wahlweise prüfen lassen können. Das Prüfungsgespräch dauert 30 Minuten.
Für Studierende der Sinologie II im Nebenfach besteht die Zwischenprüfung aus einer Klausur von 120 Minuten. Dabei sollten 80 Minuten auf die Übersetzung eines chinesischsprachigen Zeitungstextes (ca. 400 Normal- oder Kurzzeichen) ins Deutsche verwandt werden, wobei die Benutzung von Lexika gestattet wird. Ca. 40 Minuten werden benötigt, um eine von zwei gestellten Fragen zu Geschichte, Politik, Literatur oder Ökonomie Chinas seit 1840 in essayistischer Form zu antworten.
Auswärtige Zwischenprüfungen werden anerkannt, soweit diese nicht studienbegleitend erfolgt sind oder schwerpunktmäßig Kenntnisse der vormodernen chinesischen Schriftsprache zum Gegenstand der Prüfung haben Eine auswärtige Zwischenprüfung kann nicht auf das Studium von sowohl Sinologie I und II in Heidelberg angerechnet werden, nach Absprache mit den Lehrstuhlinhabern muß in einem der beiden Fächer die Zwischenprüfung nachgeholt werden.
Wer an einer anderen Universität die Zwischenprüfung gemacht hat, ohne vorher ein propädeutisches Sprachjahr absolviert zu haben, muß für die Anerkennung der Zwischenprüfung einen Aufenthalt von mindestens 12 Monaten im chinesischsprachigen Ausland nachweisen können. Andernfalls muß die Zwischenprüfung wiederholt werden.
Sonstige Leistungen, die z.B. an anderen deutschen, europäischen (z.B. Erasmus-Programm) und Universitäten im chinesischsprachigen Ausland erbracht worden sind, können nach Prüfung durch den Lehrstuhl-Inhaber Sinologie II auf das Studium in Heidelberg angerechnet werden.
6. Das Abschlussexamen
Bei dem oben beschriebenen Studiengang handelt es sich um einen Magister-studiengang. Studierende mit Sinologie II als Hauptfach beenden das Studium mit einer Magisterprüfung. Die Zulasssungsvoraussetzungen ergeben sich aus der die Sinologie II betreffenden Anlage zum allgemeinen Teil der Prüfungs- und Studienordnung für die Magisterstudiengänge der Fakultät für Orientalistik und Altertumswissenschaft, genehmigt am 3. April 1990. Die Magisterprüfung für Hauptfach-Studierende setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen:
Teil 1: Die schriftliche Arbeit
Das Thema der Magisterarbeit sollte von den Studierenden nach Absprache mit dem betreuender Wissenschaftler selbst gewählt werden. Dabei sollte darauf geachtet werden, daß die Themenstellung einer Fertigstellung der Arbeit innerhalb einer angemessenen Zeit von maximal zwei Semestern (d.h. es wird erwartet, daß Themenauswahl und Materialzusammenstellung bereits vor Beginn des Prüfungssemesters erfolgen) nicht im Wege stehen und daß ausreichend Material (in chinesischer Sprache) zum Thema in der Seminarbibliothek oder zumindest im näheren Umkreis vorhanden ist. Der Umfang der Magisterarbeit sollte 90 Seiten in Schreibmaschinenschrift nicht überschreiten.
Teil 2: Die schriftliche Klausur
In der schriftlichen Klausur wird überprüft, ob die Kandidaten dazu in der Lage sind, innerhalb von 90 Minuten einen in der chinesischen Hochsprache verfaßten Fachtext (ca. 675 Zeichen) in Normal- und Kurzzeichen adäquat ins Deutsche zu übersetzen. Es stehen jeweils zwei Texte zur Auswahl. Zur Lösung der Aufgabe dürfen Lexika benutzt werden.
Teil 3: Die mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung dauert ca. 60 Minuten und wird nach Absprache mit dem Prüfer über zwei Spezialgebiete der modernen Sinologie durchgeführt. Diese Spezialgebiete müssen folgenden Kriterien entsprechen:
-
- Regional sollte sich eines der beiden Spezialgebiete a auf eine der drei genannten Regionen (chinesisches Festland, Insel Taiwan, Hongkong) beziehen, die in der schriftliche Arbeit nicht behandelt wird.
- Inhaltlich sollten sich beide Spezialgebiete von der in der schriftlichen Arbeit behandelten Fragestellung unterscheiden.
Die Magisterprüfung Sinologie II Nebenfach umfaßt zwei Teile:
Teil 1: Schriftliche Klausur
In der schriftlichen Klausur wird überprüft, ob die Kandidaten dazu in der Lage sind, innerhalb von ca. 60 Minuten einen in der chinesischen Hochsprache verfaßten Text (ca. 400 Zeichen) in Normal- und Kurzzeichen adäquat ins Deutsche zu übersetzen. Es stellen jeweils zwei Texte zur Auswahl. Zur Lösung der Aufgabe dürfen Lexika benutzt werden.
Teil 2: Mündliche Prüfung oder schriftliche Klausur
Die mündliche Prüfung dauert ca. 45 Minuten und wird nach Absprache mit dem Prüfer über mindestens zwei der vier genannten Studienschwerpunkte (Geschichte, Literatur und Kultur, Politik und Wirtschaft) sowie bezogen auf zwei der drei angegebenen Regionen (chinesisches Festland, Taiwan, Hongkong) durchgeführt. Anstelle der mündlichen Prüfung kann jedoch auch eine schriftliche Klausur von ca. 120 Minuten geschrieben werden. Das zu erstellende Essay soll sich dabei auf zwei von vier Studienschwerpunkte beziehen. Es werden zwei Themen zur Auswahl gestellt, die sich beide auf Fragen beziehen, weiche die Kandidaten in Hauptseminaren erarbeitet haben. Deshalb findet keine vorherige Themenabsprache statt.
7. Studienziele und Berufsperspektiven
Mit dem Studium der Sinologie II (Moderne Sinologie) sollte nicht nur die Zielsetzung verbunden sein, durch intensive Auseinand dersetzung mit der chinesischen Kultur der Neuzeit diese in ihrer Eigenart kennenzulernen und dabei Mittel und Wege zu erkunden, mit deren Hilfe diese in ihrer Fremdheit erkannt werden kann; es geht auch darum, das Fremde auf das Eigene zu beziehen, das Eigene durch das Fremde, das Fremde durch das Eigene zu relativieren und in diesem Sinne als Vermittler zu fungieren.
Der Magisterstudiengang Sinologie II ist ein berufsqualifizierender Studiengang, in dem Qualifikationen für eine Vielzahl von beruflichen Tätigkeiten erworben werden können. Es ist jedoch darauf zu achten, daß die Berufschancen der Studierenden weiter steigen, wenn diese bereits vor Beginn des Studiums oder nach dessen Abschluß eine Berufsausbildung absolviert haben.