Hinweise zur Bachelor-Prüfung Europäische Kunstgeschichte

Achtung! Neue Anmeldemodalitäten

 

Voraussetzungen zur Anmeldung

75%-Studiengang

  • Orientierungsprüfung
  • Alle Module bis auf Prüfungsmodul sollten absolviert sein = 124 LP. Zulassung kann auf Antrag auch mit mindestens 112 LP erfolgen (nachgereicht werden können nur Leistungen aus den Modulen Eg und ÜK).
  • Erfolgreich bestandene Module im Begleitfach nach den entsprechenden Prüfungsordnungen

 

50%-Studiengang

  • Orientierungsprüfung
  • Alle Module bis auf Prüfungsmodul sollten absolviert sein = 78 LP. Zulassung kann auf Antrag auch mit mindestens 70 LP erfolgen (nachgereicht werden können nur Leistungen aus den Modulen Eg und ÜK).

 

25%-Studiengang

  • Orientierungsprüfung
  • Prüfungsmodul entfällt. Anmeldung kann bei 35 LP erfolgen. Auf Antrag auch mit mindestens 29 LP

 

Bachelorprüfung

Prüfungsmodul im 75%-Studiengang

  • Examenstutorium
  • mdl. Prüfung (30 Minuten allgemeine Fragen zur Kunstgeschichte)
  • BA-Arbeit (9 Wochen Bearbeitungszeit; Umfang ca. 40 Seiten, gewählt werden kann z.B. ein Thema aus einem Seminar, über das noch keine Hausarbeit geschrieben worden ist - wie das Seminar im Vt-Modul mit 5 LP)

 

Prüfungsmodul im 50%-Studiengang

  • mdl. Prüfung (30 Minuten allgemeine Fragen zur Kunstgeschichte)

 

Anmeldeformalitäten

  • Prüfen Sie, ob alle Ihre Leistungen im LSF verbucht sind und drucken Sie ggf. Ihren Notenspiegel aus. Sollten Sie mit dem Ausdruck Probleme haben oder sollten Leistungen in der Auflistung fehlen, gehen Sie mit den entsprechenden Leistungsnachweisen in die Sprechstunde von Frau Ziegler, die Ihren Notenspiegel vervollständigen und ausdrucken wird.
  • Antrag auf Zulassung beim Gemeinsamen Prüfungsamt besorgen: Die pdf-Formulare sind online erhältlich unter: https://www.uni-heidelberg.de/fakultaeten/neuphil/gpa/anmeldung.html !
  • Mit dem Ausdruck Ihres Notenspiegels und dem Antrag auf Zulassung zur BA-Prüfung gehen Sie in die Sprechstunde von Frau Alexandra Vinzenz (vertretungsweise: zu Herrn M.Hoff) die die Vollständigkeit der Leistungen prüfen und ggf. den Antrag unterschreiben wird.
  • Besorgen Sie sich zusätzlich rechtzeitig die Unterschrift des Betreuers ihrer BA-Arbeit und der mündlichen Prüfung. Achtung: Mit dem Datum der Unterschrift des Betreuers der BA-Arbeit unter das Thema beginnt die 9-wöchige Bearbeitungsfrist!
  • Unterlagen dann vollständig ausgefüllt im Gemeinsamen Prüfungsamt (Voßstraße 2, Gebäude 37) abgeben! Beizufügen sind außerdem: Tabellarischer Lebenslauf, Abiturzeugnis (Kopie), aktuelles Stammdatenblatt (Kopie).

 

Ablauf des Prüfungsverfahrens

BA-Arbeit als erste Prüfungsleistung (siehe auch Grafik)

  • Antrag auf Zulassung zur Bachelorprüfung und Beginn der BA-Arbeit spätestens zwölf Wochen (so neu seit 10/2015) nachdem alle Module erfolgreich absolviert wurden (Datum des letzten Scheins).
  • Zeit von Ausgabe bis Abgabe = 9 Wochen.
  • Mündliche Prüfung spätestens 8 Wochen nach Abgabe der BA-Arbeit. (Kann der Prüfer diese Frist in der vorlesungsfreien Zeit nicht einhalten, müssen Sie einen formlosen Antrag auf Verlängerung dieser Frist beim Gemeinsamen Prüfungsamt stellen, mit Angabe des vereinbarten Prüfungsdatums.)

 

Die Wahl der mündlichen Prüfung als erste Prüfungsleistung ist mit der neuen Prüfungsordnung (ab Oktober 2015) nicht mehr möglich!

 

Unvorhergesehenes

  • in Ausnahmefällen Verlängerung der Abgabefrist der BA-Arbeit um 3 Wochen. Der Antrag auf Fristverlängerung muss spätestens 3 Wochen vor Ablauf der Frist eingereicht werden.
  • Das Thema der BA-Arbeit kann nur 1x in den ersten beiden Wochen geändert werden.
  • Die Bachelorarbeit oder die mündliche Abschlussprüfung können einmal wiederholt werden. Eine zweite Wiederholung ist nicht zulässig.
Seitenbearbeiter: E-Mail
Letzte Änderung: 27.01.2017
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