Bereichsbild

Dr. Andreas Büttner - Einblicke in studentische Forschung

Parteiwechsel in Deutschland durch Bestechung

Der Machtausbau Friedrichs II. durch Freigebigkeit im Jahr 1212

Gäbe es Beweise dafür, dass die Bundeskanzlerin Angela Merkel – Trägerin des mächtigsten politischen Amtes in Deutschland – Abgeordnete der SPD mithilfe von finanziellen Mitteln zu einem Parteiwechsel bewegt, wäre dies ein Skandal, ein Fall von Korruption. Doch von einem ähnlichen Fall, in welchem ein weltlicher Herrscher politisch bedeutsame Personen besticht, gibt es Beweise. Der Fall ist allerdings seit geraumer Zeit verjährt und wenig populär. Die Beweise sind in einem guten Zustand, wenn sie auch über 800 Jahre alt sind. Es handelt sich um die Urkunden Friedrichs II., gewählter König und späterer Kaiser des Heiligen Römischen Reiches. In einer von diesen Urkunden ist bezeugt, dass Friedrich II. eine Summe von 3000 Mark Silber an den Herzog von Lothringen überschrieb.
Mit dieser finanziellen und noch weiteren erbrachten Leistungen gelang es Friedrich II., dass der Herzog dem Welfen und Gegenkönig Otto IV. den Rücken kehrte und zu den Staufern übertrat. Zwei Könige? Es kann doch immer nur einen König geben! Um die Streitfrage, welcher der einzig wahre König ist, entbrannte der deutsche Thronstreit mit den Parteien der Staufer und Welfen. Friedrich, der als vorgesehener Nachfolger von Kaiser Heinrich VI. bei dessen Tod noch ein Kleinkind war, wurde mit 17 Jahren von einer Fürstenopposition zum König gewählt. Denn diese war mit Otto IV. als Kaiser sehr unzufrieden.
In den Monaten vor seiner Krönung versuchte Friedrich mithilfe von königlicher Freigebigkeit, Fürsten für sich zu gewinnen. Dazu verteilte er in mehreren Urkunden Privilegien und Güter an bedeutende Persönlichkeiten des Reiches, sowohl weltliche als auch geistliche. Auch wenn er in den ersten Monaten nur eine kleine Auswahl an Fürsten bereicherte, zeigte seine Politik Erfolge. Für die Güter, die er verliehen hat, erhielt er im Gegenzug die Treue seiner Anhänger und baute seine Legitimität aus.

 

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Seitenbearbeiter: E-Mail
Letzte Änderung: 23.10.2014
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