Career Service - Anerkennung der Praktika im B.A.-Studiengang

Anerkennung der Praktika im B.A.-Studiengang

 

In den Bachelor-Studiengängen besteht über das Modul „Übergreifende Kompetenzen“ die Möglichkeit, ein mindestens drei- bis maximal neunwöchiges Praktikum als Studienleistung anerkennen zu lassen. Als Nachweis sind ein Praktikumszeugnis der jeweiligen Institution oder Organisation (in Kopie, mit Ausweis der Praktikumsdauer) sowie ein zwei- bis vierseitiger Bericht über die von dem Praktikanten/der Praktikantin übernommenen Aufgaben und Einblicke in die jeweiligen Tätigkeitsbereiche sowie auch seiner/ihrer Erfahrungen und Bewertungen zu erbringen (ECTS-Leistungspunkte: 1 LP für den Bericht plus 3 bis max. 9 LP je nach abgeleisteter Woche und Studiengang).

Ansprechpartner sind die Fachstudienberater Werner Bomm und Claus Kropp.
 

Seitenbearbeiter: Angela Siebold
Letzte Änderung: 18.11.2011
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