Studienplan für das Studium der Christlichen Archäologie (Magister)

Studium

Im Magisterstudium kann Christliche Archäologie als Hauptfach oder als Nebenfach studiert werden.
Zu Christlicher Archäologie als Hauptfach sind im Magisterstudiengang zwei Nebenfächer erforderlich.
 

1. Voraussetzungen

Für das Hauptfachstudium sind ausreichende Kenntnisse der lateinischen und altgriechischen Sprache erforderlich (Latinum und Graecum bzw. ein gleichwertiges von einer deutschen Universität ausgestelltes Zeugnis). Für das Nebenfachstudium ist das (kleine) Latinum bzw. ein gleichwertiges von einer deutschen Universität ausgestelltes Zeugnis erforderlich.
Für Studierende im Haupt- und Nebenfach sind Kenntnisse der englischen und einer weiteren modernen Fremdsprache durch Referate oder entsprechende Zeugnisse nachzuweisen.


2. Nebenfächer

In Christlicher Archäologie als Hauptfach sind im Magister- wie im Promotionsstudiengang zwei Nebenfächer erforderlich. Als Nebenfächer sind für beide Studiengänge alle Fächer der Philosophischen Fakultät sowie jedes weitere Fach der Theologischen Fakultät und der Neuphilologischen Fakultät, der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften und der Fakultät für Geowissenschaften zugelassen. Höchstens ein Fach, das an der Universität Heidelberg nicht vertreten ist (z.B. Islamische Archäologie und Kunstgeschichte), kann als Nebenfach gewählt werden. Für die Wahl ist die Zustimmung der Fakultätskonferenz und des Prüfers im Hauptfach erforderlich.


3. Studienaufbau

Das Studium ist aufgeteilt in Grund- und Hauptstudium, die in der Regel je 4 Semester umfassen. Das Grundstudium kann zum Erwerb der erforderlichen Sprachkenntnisse in Latein und Griechisch um 2 Semester verlängert werden. Es wird grundsätzlich mit der Zwischenprüfung abgeschlossen.
Das Hauptstudium kann mit der bereits berufsqualifizierenden Magisterprüfung abgeschlossen werden, das 9. Semester ist dabei als Prüfungszeitraum vorgesehen.

 

4. Studienanforderungen

4.1. Hauptfach, Grundstudium

Erfolgreiche Teilnahme an folgenden Veranstaltungen:

3 Proseminare
1 Einführungskurs Klassische Archäologie (wird jeweils im WS in der Klass. Arch. angeboten)
1 Exkursion (mindestens eine Woche Dauer)

Besuch folgender Veranstaltungen:

4 Vorlesungen
1 Teilnahme an der Studienberatung nach dem 2. Fachsemester.


4.2. Nebenfach, Grundstudium

Erfolgreiche Teilnahme an folgenden Veranstaltungen:

2 Proseminare

Besuch folgender Veranstaltungen:

2 Vorlesungen (der Besuch ist nicht verpflichtend, wird aber dringend nahegelegt)
Sprachkenntnisse s. oben

Für Nebenfachstudenten ist die Telnahme an mindestens einer Exkursion im Grund- oder Hauptstudium obligatorisch.

 

4.3. Hauptfach, Hauptstudium

Erfolgreiche Teilnahme an folgenden Veranstaltungen:

4 Hauptseminare
1 Exkursion (mindestens 1 Woche Dauer)

Besuch folgender Veranstaltungen:

4 Vorlesungen
1 Vorlesung (oder 1 Seminar) in Alter Kirchengeschichte

Als "notwendige Ergänzungsveranstaltungen" sollen Vorlesungen, Seminare, Kolloquien zur Erarbeitung spezieller, auch interdisziplinärer Probleme und Gebiete besucht werden.


4.4. Nebenfach, Hauptstudium

Erfolgreiche Teilnahme an folgenden Veranstaltungen:

2 Hauptseminare

Besuch folgender Veranstaltungen:

4 Vorlesungen
1 Exkursion (wahlweise im Grund- oder Hauptstudium)


4.5. Hauptfach. Grundstudium und Hauptstudium (wahlweise)

Folgende Studienleistungen sind im Laufe des Hauptfachstudiums zu erbringen:

2 Exkursionen von wenigstens 1 Woche. Ausnahmen können in begründeten Fällen zugelassen werden
1 praktische Übung in Bauaufnahme oder Vermessen/Zeichnen von Keramik oder
1 Grabungspraktikum von mindestens zwei Wochen Dauer


5. Prüfungen

a. Die Orientierungsprüfung wird in der Regel nach dem 2. Semester abgelegt.
b. Die Zwischenprüfung wird in der Regel nach dem 4. Semester und gemäß der Zwischenprüfungsordnung durchgeführt.
c. Die Magisterprüfungsordnung im Haupt- oder Nebenfach wird in der Regel nach dem 8. Semester, gemäß der Prüfungsordnung für Magisterstudiengänge durchgeführt.
d. Die Promotion in Christlicher Archäologie  als Haupt- oder Nebenfach findet in der Regel nicht vor dem 12. Semester statt. Sie wird gemäß der Promotionsordnung durchgeführt.


5.1 Orientierungsprüfung

Nach dem 2. Fachsemester muß im Hauptfach und wahlweise in einem der beiden Nebenfächer die Orientierungsprüfung abgelegt werden. Die Note der Orientierungsprüfung wird entsprechend der Zwischenprüfungsordnung in die Benotung der Zwischenprüfung einbezogen.
Sie wird auch von Studierenden verlangt, die nach dem zweiten Semester von einer anderen Universität nach Heidelberg wechseln und sich noch im Grundstudium befinden, es sei denn, sie haben am bisherigen Studienort eine adäquate Leistung erbracht.
Die Durchführung der Prüfung findet studienbegleitend statt und ist an die Lehrveranstaltung "Proseminar. Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten" gebunden. Die Studenten müssen dem Dozenten, der dieses Seminar durchführt, zu Beginn des Semesters mitteilen, daß sie die Orientierungsprüfung ablegen wollen.
Die Prüfung setzt sich aus einem mündlichen Referat mit schriftlicher Hausarbeit und einer Abschlußklausur zusammen. Den Abschluß der Prüfung bildet ein Orientierungsgespräch mit dem Dozenten/der Dozentin des Proseminars. Das Ergebnis lautet "bestanden" oder "nicht bestanden". Die Prüfung kann bei Nichtbestehen im folgenden Semester wiederholt werden. Sie ist bis spätestens Ende des 3. Semesters zu erbringen. Der Prüfungsanspruch erlischt, wenn der/die Studierende die Fristüberschreitung zu verantworten haben.


5.2 Zwischenprüfung

Das Grundstudium wird in allen Studiengängen durch die Zwischenprüfung abgeschlossen. Zwischenprüfungen in Christlicher Archäologie, die an anderen Universitäten abgelegt wurden, werden anerkannt. Der schriftlich bestätigte Abschluß des Grundstudiums an einer anderen Universität wird als Äquivalent für eine studienbegleitende Zwischenprüfung gewertet.
Nach der Zwischenprüfung findet für Haupt- und Nebenfachstudenten eine Pflicht-Studienberatung statt.

 


 

 

Formalia

1. Zulassung

Ab WS 2007 ist die Zulassung zum Magisterstudium in Christlicher Archäologie ausgeschlossen.

 

2. Prüfungsordnung

Zwischenprüfungsordnung Christliche Archäologie

Magisterprüfungsordnung Christliche Archäologie

 

Seitenbearbeiter: E-Mail
Letzte Änderung: 01.03.2018
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