FAQ Übergreifende Kompetenzen (BA)


Wie viele Leistungspunkte müssen für das Modul: „Übergreifende Kompetenzen“ erbracht werden? 

In allen Bachelor-Studiengängen ist ein Anteil von insgesamt 20 Leistungspunkten für das Segment „Übergreifende Kompetenzen“ vorgesehen, der nicht in die jeweiligen Fachstudienanteile eingerechnet, sondern getrennt ausgewiesen wird. Die gesammelten Leistungen werden von den Studierenden in das folgende Formular eingetragen: Formular Übergreifende Kompetenzen

Das vollständig ausgefüllte Formular wird erst vom Fachstudienberater abgezeichnet, danach kann man die Leistungen ins LSF eintragen lassen.

 

Wie müssen sich die 20 Leistungspunkte im Einzelnen zusammensetzen?

Die Studiengänge der Fakultät weisen im Vorlesungsverzeichnis und in den Modulhandbüchern alle Veranstaltungen bzw. Module aus, die für das Segment „Übergreifende Kompetenzen“ angerechnet werden können. Die Veranstaltungen des auf diese Weise entstehenden interdisziplinären Pools werden nach vier Bereichen unterschieden:

I      Berufsqualifikation

II    Interdisziplinarität

III   Interkulturalität

IV   Organisatorische, pädagogische und soziale Kompetenzen

Studierende der Bachelorstudiengänge Latinistik/Gräzistik ohne Lehramtsoption können Veranstaltungen aus diesem Pool frei auswählen, müssen allerdings darauf achten, dass jeder der Bereiche I-III mindestens einmal vertreten ist (s. hierzu Anlage 2 Rahmenrichtlinie zu den Übergreifenden Kompetenzen" im Modulhandbuch).

Studierende, die die Lehramtsoption des polyvalenten Bachelors gewählt haben, müssen das Modul Übergreifende Kompetenzen nutzen, um fächerübergreifend 20 LP in lehramtsbezogenen Veranstaltungen zu erbringen (s. Anlage 3 der Prüfungsordnung: „Übergreifende Kompetenzen“ im Rahmen der Lehramtsoption des Bachelor-Studiums Klassische Philologie: Latinistik oder Gräzistik).

Beratung zu den bildungswissenschaftlich verantworteten Elementen der Lehramtsoption bieten die Beraterinnen und Berater am Institut für Bildungswissenschaften. S. auch die allgemeinen Informationen zur Lehramtsausbildung.

Die beiden berufsorientierenden Praktika sind Bestandteile des Bachelor-Studiums und können daher nicht vor Beginn des Studiums absolviert werden.

 

Nach welchen Vorgaben werden Kurse angerechnet?

Die Kriterien für die Punktevergabe im ÜK-Segment werden im Einzelnen von Anlage 2 der Prüfungsordnung („Rahmenrichtlinie für das ÜK-Segment der Philosophischen Fakultät“ ) für jeden Veranstaltungstyp einzeln festgelegt und gut verständlich beschrieben.

 

Müssen die Leistungen für das ÜK-Segment benotet sein?

Die Leistungen für das ÜK-Segment müssen nicht benotet sein. Es wird allerdings in jedem Fall eine Prüfungsleistung gefordert, d.h. reine "Sitzscheine" sind nicht zulässig. (Wer beispielsweise ein Praktikum absolviert, muss einen detaillierten Praktikumsbericht erstellen.)

 

Stand: 10/2019

Seitenbearbeiter: E-Mail
Letzte Änderung: 22.10.2019
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