Promotion an der Philosophischen Fakultät
Annahme als Doktorand
Gutachter
Zulassung zur Promotion
Auslage Dissertation & Gutachten
Disputation
Notenfestsetzung
Vorläufiges Zeugnis
Veröffentlichung
Download-Center
Annahme als DoktorandIn
Unterlagen für die Annahme
a) die Nachweise der Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 4: Abschlusszeugnis
b) die Angabe des in Aussicht genommenen Themas für die Dissertation mit einem kurzen Konzept der Dissertation
c) eine schriftliche Zusage eines Professors/einer Professorin oder eines Privatdozenten/ einer Privatdozentin der Fakultät, das in Aussicht genommene Dissertationsprojekt betreuen zu wollen
d) ein Lebenslauf
e) eine Erklärung über vorausgegangene oder laufende Promotionsversuche
zu a)
- war die Gesamtnote nicht mind. „gut“, sind zwei befürwortenden Gutachten nötig
- war das Promotionsfach nicht Hauptfach des vorhergehenden Examens: Kolloquium und ggf. schriftliche Arbeiten
- war das Promotionsfach kein Prüfungsfach des vorhergehenden Examens: Kolloquium und schriftliche Arbeiten
Kolloquium:
- 1 Stunde mit zwei Prüfern
- Ergebnis mind. „gut“
- Ziel: Nachweis, dass Sie im Promotionsfach über Kenntnisse verfügen, die dem Standard der Magister/Masterprüfung oder anderer üblicher Abschlussprüfungen im Hauptfach entsprechen.
Gutachter
Die Promotionsordnung sieht vor, dass beide Gutachter in Promotionsverfahren Mitglieder der Fakultät sein sollen. Dies ist der Regelfall.
FAQ:
- Von diesem Regelfall kann in einzelnen, sehr gut begründeten Fällen abgewichen werden. Dann gilt: Eine Habilitation eines externen Zweitgutachters aus dem Inland oder eine Habilitationsäquivalenz in Systemen ohne Habilitation und das Promotionsrecht der Institution, an der er oder sie lehrt, ist unabdingbar.
- Gutachten können auch von Professoren anderer Heidelberger Fakultäten verfasst werden, wenn dies sachlich nahe liegt.
Nähere Informationen zur Promotion im Rahmen der Heidelberger Graduiertenschule (HGGS) finden Sie hier.
Zulassung zur Promotion
Zulassungsunterlagen
- Antrag auf Zulassung
- 3 Exemplare der Dissertation in Papierform und eine elektronische Version in einem gängigen Datenformat (ein Exemplar für das Dekanat, zwei Exemplare für die Gutachter)
- Eidesstattliche Versicherung, gemäß der Anlage Nr. 1 der Promotionsordnung
- Belehrung über die Bedeutung und die strafrechtlichen Folgen der eidesstattlichen Versicherung
- aktueller Lebenslauf
- Reifezeugnis
- Nachweis über die Beratung beim Fachstudienberater (wegen Kontrolle der Sprachanforderungen)
- gegebenenfalls ein Nachweis über nachgeholte Sprachanforderungen
Ein Abbruch des Verfahrens ist nur so lange möglich, wie die Gutachten nicht vorliegen.
FAQ:
Deckblatt:
Titel „xy“, Inauguraldissertation zur Erlangung der Doktorwürde der Philosophischen Fakultät der Universität Heidelberg, vorgelegt von: N.N., Erstgutachter: N.N., Zweitgutachter: N.N., Datum............
Bitte den Lebenslauf nur dazu legen, nicht mit in die Arbeit einbinden lassen. Lebenslauf ohne ein Verzeichnis der besuchten Veranstaltungen.
Sprechzeiten Mo-Fr: 10 bis 12 Uhr
Ihre Ansprechpartnerin für die Fächer des ZEGK und des Philosophischen Seminars ist
Frau Sabine Schramm, 54-2329, sabine.schramm@urz.uni-heidelberg.de
Ihre Ansprechpartnerin für Fächer des ZAW, des ZO, des SSKVO, des SAI und des Seminars für Klassische Philologie ist Frau
Auslage der Dissertation und der Gutachten
Die Dissertation und die dazu gehörigen Gutachten können 4 Wochen von den Professoren und Privatdozenten der Fakultät eingesehen werden.
Die Auslage kann das ganze Jahr über stattfinden, außer im August.
FAQ:
- Die Auslagezeit kann auf Antrag auf bis zu 2 Wochen verkürzt werden, wenn dies gut begründet ist.
Disputation
Das Ende der Auslage wird mitgeteilt. Nach dem Ende der Auslage:
Prüfungstermin fest legen. Er wird nicht vom Dekanat zugewiesen, sondern wird selbst ausgehandelt. Bitte dem Dekanat den Termin melden.
Prüfer: Der Prüfungskommission gehören die Gutachter sowie mindestens ein weiterer Hochschullehrer/Hochschullehrerin oder Privatdozent/in der Fakultät an, der oder die den Vorsitz übernimmt. Wer diese Aufgabe übernehmen soll, sollte mit den beiden Prüfern überlegt werden. Bitte die gewünschte Zusammensetzung der Prüfungskommission im Dekanat melden.
Disputation: Ein Protokollbogen wird zu dem Termin an den Vorsitzenden der Prüfungskommission verschickt.
insgesamt ca. 75 Minuten
15 Minuten Bericht des Doktoranden
„Die Themen der Disputation entstammen zu gleichen Teilen den Forschungsfeldern der Dissertation und des Faches“, d.h. 30 Minuten über die Dissertation, 30 Minuten über das Fach.
Notenfestsetzung
Es gibt in der Promotion nur ganze Noten vom summa cum laude, über magna cum laude und cum laude bis rite, keine Zwischennoten. Das zählt auch für die Note der Dissertation und die Note der Disputation als den beiden Komponenten der Promotionsnote.
Bei der Note der Dissertation kommen die zwei Betreuer in Ihrem Notenvorschlag überein. Andernfalls muss ein dritter Gutachter hinzugezogen werden.
Die Note der Disputation wird nach der Disputation von der Prüfungskommission festgelegt.
Für die Ermittlung der Endnote wird das arithmetische Mittel aus der Note für die Dissertation und der Note der Disputation gebildet. Liegt der Wert bei 0,5 zwischen zwei Noten gibt die Note der Dissertation den Ausschlag.
Vorläufiges Zeugnis
3-4 Tage nach der Disputation wird das vorläufige Zeugnis ausgehändigt.
Aufgeführt ist die Note der Dissertation, die der Disputation und die Endnote.
FAQ:
Das Datum der Disputation ist das Datum der Promotion. Schon mit dem vorläufigen Zeugnis sind Sie im dienstrechtlichen Sinn promoviert, auch wenn Sie den Titel erst nach der Publikation führen dürfen. Bitte in dieser Zeit auch nicht den Titel Dr. des. führen.
Die Publikationsfrist von 2 Jahren wird auf Antrag verlängert. Es reicht ein formloses Schreiben an den Dekan, in dem der Antrag kurz begründet wird.
Veröffentlichung
Mit dem vorläufigen Zeugnis werden die Gutachten und die Imprimatur-Formulare ausgehändigt. Durch das Imprimatur wird die Zustimmung beider Betreuer zur Druckversion dokumentiert. Die ausgefüllten Formulare werden von diesen direkt oder über Sie zurück ins Dekanat geschickt.
Bitte erwähnen Sie bei der Druckversion (im Vorwort, in der Danksagung oder nur in der Titelaufnahme) dass die vorliegende Publikation als Dissertation an der Uni Heidelberg eingereicht worden ist.
FAQ:
Der Titel kann für die Publikation geändert werden. Dann sollte im Vorwort stehen, dass die vorliegende Publikation unter dem Titel „xy“ als Dissertation an der Universität Heidelberg eingereicht worden ist.
Zulässige Medien der Veröffentlichung sind:
- Druck in einer Schriftenreihe oder als selbständiges Buch im Verlagsbuchhandel (mind. 150 er Auflage)
- in einer wissenschaftlichen Zeitschrift
- Online Publikation auf dem Dokumentenserver der Universitätsbibliothek
- Mikrofiche
Vorabveröffentlichung von Teilen in Zeitschriften: Hier müssen Ihre Betreuer einverstanden sein.
Veröffentlichung in einer wiss. Zeitschrift: Die Arbeit muss dort im Ganzen veröffentlicht werden.
3 Exemplare ins Dekanat bringen und die Urkunde entgegennehmen.
Download-Center
- Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät
Formulare für die Annahme:
- Erklärung über vorausgegangenen Promotionsversuch
- Annahme als DoktorandIn für ausländische Studienbewerber
Formulare für das Promotionsverfahren:
- Eidesstattliche Versicherung
- Belehrung zur Eidestattlichen Versicherung
- Erklärung, die Promotionsordnung zur Kenntnis genommen zu haben
- Nachweis über die Beratung des Fachstudienberaters
Formulare für die Publikation: