Magister-Studiengang

Merkblatt für Magisterprüfung
Gemeinsames Prüfungsamt
Magisterprüfungsausschuss
Prüfungsberechtigte
Hinweise

Informationen für Magisterstudierende

 

Merkblatt für die Magisterprüfung

Den Antrag auf Zulassung zur Magisterprüfung nimmt das Gemeinsame Prüfungsamt (Voßstraße 2, Gebäude 37) entgegen. Das Sekretariat ist in der Regel täglich von 10-12 Uhr geöffnet. Im Gemeinsamen Prüfungsamt erhalten Sie auch die für die Anmeldung zur Magisterprüfung nötigen Formulare und eine Zusammenstellung der Unterlagen, die Sie zur Anmeldung vorlegen bzw. einreichen müssen. Die Formulare müssen Sie dann bei den Fachstudienberatern und -beraterinnen Ihrer Fächer und bei den von Ihnen gewählten Prüfern oder Prüferinnen unterschreiben lassen. Dadurch wird festgestellt, dass Sie alle für das Fach und Ihren Studiengang erforderlichen Leistungen erbracht haben und dass die von und dass die von Ihnen gewählten Prüfer oder Prüferinnen auch bereit sind, Sie zu prüfen.

Ablauf des Prüfungsverfahrens

Die Anmeldungen zur Magisterprüfung können entweder vom 1. bis 15. Februar oder vom 1. bis 15. Juli erfolgen. Die neue Anmeldefrist betrifft nicht die Prüfungskandidaten, mit dem 1. Hauptfach an der ehemaligen Fakultät für Orientalistik und Altertumswissenschaft! Mit dem Antrag auf Zulassung müssen Sie sich verbindlich entscheiden, in welcher Reihenfolge Sie die einzelnen Prüfungsleistungen erbringen möchten. Entsprechend ergeben sich für den Zeitplan der Gesamtprüfung die folgenden Möglichkeiten:

Variante 1: Magisterarbeit als erste Prüfungsleistung

Anmeldung zur Prüfung und Zuteilung des Themas der Magisterarbeit:
a) 1. bis 15. Februar
b) 1. bis 15. Juli
Nachreichefrist für fehlende Seminarscheine bis
a) 31. März
b) 30. August

Abgabe der Magisterarbeit:
a) 15. August
b) 15. Januar

Schriftliche und mündliche Prüfungen:
Abschluss spätestens sechs Monate nach Abgabe der Magisterarbeit. (Achtung: Kein Prüfer ist verpflichtet, außerhalb der Vorlesungszeit zu prüfen.)
 

Variante 2: Magisterarbeit als letzte Prüfungsleistung

Anmeldung zur Prüfung:
a) 1. bis 15. Februar
b) 1. bis 15. Juli
Nachreichefrist für fehlende Seminarscheine bis
a) 31. März
b) 31. August

Schriftliche und mündliche Prüfungen spätestens bis
a) 15. August
b) 15. Januar

Anmeldung zur Magisterarbeit:
unmittelbar nach der letzten schriftlichen oder mündlichen Teilprüfung. Abgabe der Magisterarbeit sechs Monate später.

 

Gemeinsames Prüfungsamt (GPA) [Link]

 

Anschrift

Voßstr. 2 
Gebäude 4370 (1.OG)
69115 Heidelberg

Öffnungszeiten Mo-Fr, 10-12 Uhr
Leiter

Dr. Klaus Kempter
Telefon 06221 54-3480
Sprechstunde: Dienstags und Donnerstags 10-12 Uhr

Sekretariat Beate Haupt, Verw. Angestellte
Telefon: 06221 54-3481
Fax: 06221 54-3625
E-Mail: i58@ix.urz.uni-heidelberg.de

 

 

Für alle fachlichen Entscheidungen zuständig ist der


Magisterprüfungsausschuss

 

Vorsitzender

Prof. Dr. Thomas Maissen
Telefon: 06221 54-2269
ZEGK - Historisches Seminar
Grabengasse 3-5
69117 Heidelberg
Sprechstunde nach Vereinbarung

Stellvertreter Prof. Dr. Gerrit Kloss
Seminar für Klassische Philologie
Anschrift

Voßstr. 2
Gebäude 4370
69115 Heidelberg

 

 

Prüfungsberechtigte

Zur Abnahme der Magisterexamensprüfung sind in der Regel nur Professoren und Professorinnen, Hochschul- und Privatdozenten und -dozentinnen befugt.

 

Wissenschaftliche Mitarbeiter, denen die Prüfungsbefugnis übertragen worden ist:

Moderne Indologie: Dr. Mala Al-Farooq und Dr. Thomas Lehmann

Klassische Archäologie: Dr. Jens-Arne Dickmann

Klassische Indologie: Dr. Mudagamuwe Maithrimurthi

 

Hinweise

Anerkennung von auswärts erworbenen Seminarscheinen

Proseminar- und Hauptseminarscheine, die an einer anderen Universität erworben worden sind und die als Zulassungsvoraussetzungen eingereicht werden sollen, bedürfen zuvor der Anerkennung durch den Prüfungsbeauftragten oder den Fachstudienberater des Seminars oder Instituts des betreffenden Faches. In Einzelfällen entscheidet der Magisterprüfungsausschuss.

Proseminar- oder Hauptseminarscheine, die als Zulassungsvoraussetzungen eingereicht werden sollen, müssen mindestens mit der Note 4,0 bewertet sein, um als Zulassungsvoraussetzung gelten zu können. Scheine mit der Bewertung 4,3 oder 4- (vier minus) werden nicht akzeptiert.

 

Antrag auf Verlängerung der Abgabefrist für die Magisterarbeit

Ein Antrag auf Verlängerung muss spätestens vier Wochen vor Fristablauf beim Gemeinsamen Prüfungsamt eingegangen sein. (§ 10.4, Satz 4 der Magister-PO, Allgemeiner Teil.)

Ein Verlängerung kann nur gewährt werden, wenn zwingende Gründe, die der Bewerber oder die Bewerberin nicht zu vertreten hat, die rechtzeitige Abgabe der Magisterarbeit verhindern. Diese Gründe sind vor allem: Krankheit (dem Antrag auf Fristverlängerung ist ein ärztliches Attest beizufügen); die familiäre Situation; Schwierigkeiten bei der Materialbeschaffung. Im Einzelfall entscheidet der Magisterprüfungsausschuss.

 

Rückgabe des Magisterarbeitsthemas

Das gestellte Thema der Magisterarbeit kann nur einmal, und zwar nur innerhalb der ersten zwei Monate der Bearbeitungsfrist, zurückgegeben werden; die Bearbeitungsfrist von sechs Monaten beginnt mit der Ausgabe des zweiten Themas von neuem. (§ 10.4, Satz 5 der Magister-PO)

 

Magisterprüfungsordnung

Die Magisterprüfungsordnung, Allgemeiner Teil, und die Besonderen Teile der Magisterprüfungsordnung für die einzelnen Fächer sind im Studentensekretariat (Seminarstraße 2, 69117 Heidelberg) sowie beim Gemeinsamen Prüfungsamt (Voßstraße 2, Gebäude 4370, 1. OG, 69115 Heidelberg) erhältlich.

 

Fachstudienberatung

Für die Angaben über die Fachstudienberatung siehe bei den Seminaren und Instituten unter "Seminare und Institute".

 


 

Seitenbearbeiter: E-Mail
Letzte Änderung: 11.08.2011
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