Das Studium der Assyriologie in Heidelberg

Gegenstand des Studiums
Studienanforderungen und -voraussetzungen
Studiengang
Studienabschlüsse und Studienkombinationen
Allgemeine Hinweise
Tätigkeitsfelder und Berufsmöglichkeiten
Zwischenprüfungsordnung
Studienordnung für den Magisterstudiengang

1. Gegenstand des Studiums

Die Assyriologie ist die Wissenschaft von den Hochkulturen des alten Vorderasiens und ihren Sprachen, ihrer Geschichte, Religion, Wissenschaft, Literatur, Wirtschaft, Gesellschaft und ihres Rechts. Die Quellen sind keilschriftliche Dokumente: vorwiegend Tontafeln und beschriftete Tonobjekte, aber auch Steininschriften und anderes mehr. Das hochkomplexe Keilschriftsystem entstand im südlichen Mesopotamien im ausgehenden 4. Jt. v. Chr. Die Keilschrift blieb über drei Jahrtausende das bedeutendste Schriftsystem Vorderasiens, in dem nicht nur das Sumerische und die semitische Sprache Mesopotamiens, das Akkadische, notiert wurden, sondern auch das indogermanische Hethitisch (in Anatolien), das Elamische (in Iran) und andere Sprachen das Alten Orients. Um die Zeitwende wurde die Keilschrift von der aramäischen und der griechischen Schrift endgültig verdrängt und geriet in Vergessenheit. Die altorientalischen Kulturen gingen in dem hellenistischen Orient auf. Sie haben jedoch durch ihren großen Einfluß auf die griechisch-römische und christlich-jüdische Kultur Weltbild, Religionen und Wissenschaften der Gegenwart mitgeprägt.

Die Assyriologie ist ein vergleichsweise junges Fach. Akkadische Keilschrifttexte sind erst seit etwa 130 Jahren lesbar; die Erschließung sumerischer Texte setzte etwas später ein. Trotz fortlaufender Editionsarbeiten blieb eine auch heute noch kaum überblickbare Menge von Keilschrifttexten unpubliziert. Durch anhaltende umfangreiche Ausgrabungstätigkeiten in Iraq, in Syrien, in der Türkei und im Iran steigt dieser Textbestand stetig an. Die dringlichste Aufgabe der Assyriologie bleibt daher die Edition von Keilschrifttexten. Die Erschließung der altorientalischen Sprachen durch Wörterbücher, Grammatiken und lexikalische Untersuchungen ist noch nicht abgeschlossen. Die Forschungstätigkeit in der Assyriologie wird daher oft unmittelbar nach der Beendigung des Grundstudiums beginnen. Im Vordergrund des Studiums steht zunächst der Erwerb der altorientalischen Sprachen (v.a. Sumerisch, Akkadisch, Hethitisch, aber auch Eblaitisch, Hurritisch, Elamisch, Ugaritisch, Urartäisch) und der Keilschrift.

Auch wenn sich die Assyriologie vornehmlich mit den altorientalischen Sprachen und Textzeugnissen beschäftigt, ist ein tieferes Verständnis der Kulturen des Alten Orients nur dann zu erzielen, wenn man die Informationen aus den schriftlichen Quellen mit Informationen verbindet, die uns die materiellen Hinterlassenschaften dieser Kulturen bieten. Diese sind Gegenstand der Vorderasiatischen Archäologie. Vorderasiatische Archäologie und Assyriologie spalteten sich in Anbetracht der Fülle des zu bewältigenden Materials nach dem zweiten Weltkrieg in zwei (formal) unabhängige Disziplinen, sie bilden aber einen engen Fächerverbund.

Altorientalische Keilschrifttexte handeln von allen Bereichen des Lebens. Neben einer unüberschaubaren Menge von Wirtschafts- und Verwaltungstexten gibt es Mythen, Hymnen, Gebete und theologische Abhandlungen, lexikalische Texte, Wörterbücher und Grammatiken, Briefe, Gerichtsprotokolle und juristische Texte vielfacher Art, historische, geographische, medizinische, botanische, geologische, chemische, mathematische, geometrische, astronomische, astrologische, divinatorische und magische Texte u.v.a. mehr. Das scheinbar höchst spezialisierte Fach Assyriologie erweist sich als ein Fach von schier unbegrenzter Breite, da die Möglichkeit und die Notwendigkeit besteht, sich neben rein philologischen Fragestellungen der inhaltlichen Deutung der vielfältigen Textgattungen zuzuwenden. Hierfür ist die Zusammenarbeit mit Vertretern entsprechender moderner Disziplinen (z.B. Naturwissenschaften, Wirtschafts-, Rechts-, Medizingeschichte) notwendig.

 

2. Studienanforderungen und -voraussetzungen

Das Studium der Assyriologie setzt die Fähigkeit der Studierenden voraus, sich in vergleichsweise kurzer Zeit in mindestens drei (Hauptfach: Akkadisch, Sumerisch, Einführung ins Hethitische) bzw. eine (Begleitfach: Akkadisch) alt-orientalische Sprache(n) einzuarbeiten und die Keilschrift in ihren verschiedenen Ausprägungen zu erlernen. Darüber hinaus wird die Kenntnis des Englischen und Französischen vorausgesetzt, da diese Sprachen zur Benutzung der Fachliteratur unumgänglich sind. Zur Bearbeitung bestimmter Themen sind zusätzlich Kenntnisse im Italienischen oder in anderen europäischen Sprachen notwendig.

3. Studiengang

Das Studium des Faches Assyriologie (bzw. Altorientalische Philologie) gliedert sich in das Grundstudium, das sogenannte Bachelor-Studium (erstes bis sechstes Semester) und in das Hauptstudium, das sogenannte Master-Studium (siebtes bis zehntes Semester). Zum Ende des zweiten Semesters ist eine Orientierungsprüfung abzulegen.
Dringend zu beachten ist, dass das Studium  im Bachelor- wie im Master-Studiengang nur zum Wintersemester aufgenommen werden kann. Der Bachelor-Studiengang ist zulassungsfrei, einen Studienplatz erhält man über die allgemeine Einschreibung. Für einen Studienplatz im Master-Studiengang muss man sich bewerben. Die Bewerbung auf einen Studienplatz im Master-Studiengang ist bis zum 15. Juni (15.6.) für das folgende Wintersemester an die "Assyriologie" direkt zu richten (siehe auch weiter unten in diesem Paragraphen zum Master).

 

Assyriologie (bzw. Altorientalische Philologie) kann im Haupt- und Nebenfach studiert werden. Es bestehen die folgenden Kombinationen:  Bachelor-Studiengang "Altorientalistik mit dem Schwerpunkt Assyriologie": Dies ist ein Hauptfach-Studiengang (75% Studiengang), welcher ein Studium der Assyriologie (Altorientalischen Philologie) in fester Kombination mit der Vorderasiatischen Archäologie umfasst. Daneben ist ein frei wählbares Begleitfach zu studieren. Lediglich Vorderasiatische Archäologie und Assyriologie (s.u.) sind hier als Begleitfächer natürlich ausgeschlossen.
Assyriologie kann weiterhin im Bachelor-Studiengang "Assyriologie" studiert werden, und zwar als Hauptfach (50% Studiengang) und als Begleitfach (25% Studiengang).
Das Bachelor-Studium schliesst nach 6 Semestern im Hauptfach mit der Bachelor-Arbeit und -Prüfung ab.
Aufbauend auf das Bachelor-Studium kann Assyriologie im Master-Studiengang "Assyriologie" studiert werden. Assyriologie kann als Hauptfach, sowie als Begleitfach studiert werden, und zwar das letztere in zwei Modellen, nämlich mit und ohne bereits vorhandene Kenntnisse in der Assyriologie.

Bewerbungen um einen Studienplatz im Master-Studiengang sind an die "Assyriologie Heidelberg" direkt zu richten (Postadresse: Sekretariat). Der Bewerbung beizufügen sind die Nachweise  über die  allgemeine  Hochschulreife (Abiturzeugnis o.a.) sowie über den bisherigen Studienverlauf. Der Antrag muss bis zum 15. Juni (15.6.) für das jeweilig folgende Wintersemester bei der "Assyriologie" eingegangen sein. Wie beim Bachelor gilt auch beim Master-Studiengang, dass die Aufnahme des Studiums nur zum Wintersemester möglich ist.

Das Master-Studium schliesst nach 4 Semestern im Hauptfach mit der Master-Arbeit und -Prüfung ab. Das 4. Semester des Master-Studienganges ist für die Abfassung der Master-Arbeit und zur Ablegung der Prüfungen vorgesehen.
Im Grundstudium (Bachelor-Studiengang) steht das Erlernen der altorientalischen Sprachen (Akkadisch, Sumerisch und eine Einführung ins Hethitische im Hauptfach; Akkadisch im Nebenfach) und der Keilschrift im Vordergrund. Gleichzeitig sollen die Studierenden Grundkenntnisse in anderen Teilgebieten des Faches wie Geschichte, Religion, Literatur, Wirtschaftsgeschichte und Landeskunde des Alten Orients erwerben.
Im Hauptstudium werden die Sprach- und Schriftkenntnisse vertieft. Außerdem werden in weiterführenden Veranstaltungen wichtige Werke der Literatur und wesentliche Textgattungen erschlossen, sowie historische und kulturhistorische Kenntnisse vermittelt.
Einzelheiten zu den Bachelor- und Master-Studiengängen werden in der obligatorischen Studienberatung vermittelt. Bitte wenden Sie sich dazu an: Dr. Betina Faist. Da zur Zeit die bisherigen Magister-Studiengänge sowie die Bachelor- und Master-Studiengänge noch nebeneinander herlaufen und sich einige Informationen dieser Seite noch auf die alten Magister-Studiengänge beziehen, ist eine Studienberatung unbedingt notwendig, um Verwechselungen und Irrtümer zum Studienbeginn zu vermeiden.

4. Studienabschlüsse und Studienkombinationen

Auch wenn der Master of Arts einen Studienabschluss darstellt, wird das Studium der Assyriologie in aller Regel bis zur Promotion (Dr. phil.) weitergeführt werden.
Als Nebenfächer der Assyriologie bieten sich außer der Vorderasiatischen Archäologie und der Semitistik die historisch und systematisch benachbarten Disziplinen an (Ägyptologie, Alte Geschichte, Rechtsgeschichte, Wirtschafts- und Sozialgeschichte; Religionswissenschaft, Theologie, Jüdische Studien; Klassische Philologie, Ur- und Frühgeschichte, Geschichte der Naturwissenschaften und der Medizin). Umgekehrt ist die Assyriologie als Nebenfach eine Ergänzung, Vertiefung und Bereicherung der oben genannten Fächer.

5. Allgemeine Hinweise

 

Für das Fach Assyriologie besteht keine Zulassungsbeschränkung.

Die Anmeldung zu Übungen und Seminaren erfolgt beim Lehrenden.

Die Seminarbibliothek ist eine Präsenzbibliothek; es kann grundsätzlich kein Buch ausgeliehen werden. Einzelheiten sind der Benutzungsordnung zu entnehmen.

6. Tätigkeitsfelder und Berufsmöglichkeiten

Ein einheitliches Berufsbild des Assyriologen existiert nicht. Die Berufsmöglichkeiten ergeben sich aus der Schwerpunktsetzung innerhalb des Faches (Akkadisch, Sumerisch, Hethitisch) einerseits, und der Wahl der Nebenfächer andererseits. Der Studierende sollte sein Berufsziel bei der Wahl der Nebenfächer unbedingt berücksichtigen. Vor Aufnahme des Studiums wird dringend empfohlen, sich von den Fachvertretern eingehend beraten zu lassen.

In der Regel führt das Hauptfachstudium der Assyriologie zu einer akademischen Laufbahn im Rahmen eines Universitäts- oder Forschungsinstitutes. Bei dem geringen Personalbestand einzelner Institute und Forschungseinrichtungen sind aber die Möglichkeiten, nach Abschluß des Studiums diese Laufbahn zu ergreifen, begrenzt.

Für Assyriologen außerhalb der Universität sind auch Tätigkeiten an einem Museum oder im Bibliotheksdienst zu erreichen. Möglichkeiten gibt es ferner im Verlagswesen, im diplomatischen Dienst, bei Presse, Funk, Fernsehen und bei wissenschaftlichen Reiseunternehmen. Diese Möglichkeiten sind aber vereinzelt und beruhen stets auf persönlicher Initiative der Studierenden.

Eine berufliche Orientierung für Studierende, Absolventen und Doktoranden bietet das Career Service-Programm der Universität: http://www.uni-heidelberg.de/md/studium/imstudium/careerservice/cs_gesamtprogramm.pdf.

 7. Zwischenprüfungsordnung der Universität Heidelberg: Besonderer Teil Assyriologie

Vom 20. September 2000

1 Geltung des Allgemeinen Teils

Die Zwischenprüfungsordnung der Universität Heidelberg in den Lehramtsstudiengängen, Magisterstudiengängen und grundständigen Promotionsstudiengängen -Allgemeiner Teil- ist in der jeweils geltenden Fassung Bestandteil dieser Prüfungsordnung.

2 Prüfungsausschuss

Für die Zwischenprüfung im Fach Assyriologie ist der Prüfungsausschuss des Seminars für Sprachen und Kulturen des Vorderen Orients zuständig.

3 Orientierungsprüfung

(1) Bis zum Ende des zweiten Semesters ist von allen Studierenden im Hauptfach, außerdem von den Studierenden im Nebenfach, welche die Orientierungsprüfung nicht in ihrem anderen Nebenfach ablegen, eine Orientierungsprüfung abzulegen. Die Orientierungsprüfung besteht im Haupt- und Nebenfach aus der erfolgreichen Teilnahme an einer der folgenden Lehrveranstaltungen:

  • Einführung in das Akkadische (mit Klausur) oder
  • Einführung in das Sumerische (mit Klausur).

Die Orientierungsprüfung ist bestanden, wenn die Klausur von vier Stunden Dauer mindestens mit der Note "ausreichend" (4,0) bewertet worden ist.

(2) Die Orientierungsprüfung kann, wenn sie nicht bestanden ist oder als nicht bestanden gilt, einmal im darauffolgenden Semester wiederholt werden. Wer die Orientierungsprüfung nicht spätestens bis zum Ende des dritten Semesters erbracht hat, verliert den Prüfungsanspruch, es sei denn, die Fristüberschreitung ist vom Studierenden nicht zu vertreten.

4 Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zulassungsvoraussetzung zur Zwischenprüfung im Hauptfach und gegebenenfalls im Nebenfach ist die bestandene Orientierungsprüfung gemäß 3 Abs. 1.

(2) Weitere Zulassungsvoraussetzung im Hauptfach ist die erfolgreiche Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen

  • Einführung in das Akkadische oder
  • Einführung in das Sumerische (die Sprache darf nicht identisch sein mit der zur Orientierungsprüfung gewählten Sprache)
  • ein Seminar
  • sowie die regelmäßige Teilnahme an einer weiteren einführenden Lehrveranstaltung.

(3) Weitere Zulassungsvoraussetzung im Nebenfach ist die erfolgreiche Teilnahme an der Lehrveranstaltung

  • Einführung in das Akkadische oder
  • Einführung in das Sumerische (entfällt bei Nachweis der erfolgreich abgelegten Orientierungsprüfung gemäß 3 Abs. 1)
  • sowie die regelmäßige Teilnahme an einer weiteren einführenden Lehrveranstaltung.

(4) Folgende Sprachkenntnisse sind im Haupt- und Nebenfach nachzuweisen:

  • Latinum. Aufgrund eines Fakultätsbeschlusses kann in besonderen Fällen das Latinum durch einen entsprechenden Nachweis der Kenntnisse in einer anderen kulturbegründenden Sprache ersetzt werden.
  • Gute Lesekenntnisse in Englisch und Französisch; nachzuweisen durch entsprechende Zeugnisse oder durch ein Referat.

 

5 Art der Prüfung

(1) Die Zwischenprüfung im Fach Assyriologie wird als Blockprüfung durchgeführt.

(2) Im Hauptfach besteht die Zwischenprüfung aus einer mündlichen Prüfung von etwa 60 Minuten Dauer.

(3) Im Nebenfach besteht die Zwischenprüfung aus einer mündlichen Prüfung von etwa 30 Minuten Dauer.

6 Prüfungsanforderungen, Prüfungsgegenstände

(1) In der Hauptfachprüfung werden Kenntnisse mindestens zweier altorientalischer Sprachen vorausgesetzt.

(2) In der Nebenfachprüfung werden Kenntnisse einer altorientalischen Sprache vorausgesetzt.

(3) Gegenstand der mündlichen Prüfung für Haupt- und Nebenfach sind die Grundlagen aus den Bereichen der Sprachen, Geschichte, Religion, Literatur, Wirtschaftsgeschichte und Landeskunde des Alten Orients.

7 Bestehen der Prüfung

Die Zwischenprüfung im Fach Assyriologie ist bestanden, wenn alle Prüfungsleistungen mindestens mit der Note "ausreichend" (4,0) bewertet worden sind.

8 Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen

(1) Der vorstehende Besondere Teil der Zwischenprüfungsordnung tritt am ersten Tage des auf die Veröffentlichung im Amtsblatt "Wissenschaft, Forschung und Kunst" folgenden Monats in Kraft. Gleichzeitig tritt die Zwischenprüfungsordnung der Universität Heidelberg -Besonderer Teil Assyriologie- vom 27. Juli 1983 (W.u.K. 1983, S. 453), geändert am 24. August 1994 (W.u.F. 1994, S. 462), außer Kraft.

(2) Auf Studierende, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Zwischenprüfungsordnung bereits für das Fach Assyriologie an der Universität Heidelberg immatrikuliert sind, findet auf Antrag noch zwei Jahre nach Inkrafttreten die Zwischenprüfungsordnung -Besonderer Teil Assyriologie- vom 27. Juli 1983 Anwendung.

(3) Die Regelungen über die Orientierungsprüfung treten am 1. Oktober 2000 in Kraft. Die Orientierungsprüfung ist von allen Studierenden abzulegen, die das Studium der Assyriologie an der Universität Heidelberg nach dem 1. Januar 2000 aufgenommen haben. 3 Abs. 1 ist zu beachten.

Veröffentlicht im Amtsblatt "Wissenschaft, Forschung und Kunst (W.,F.u.K.) vom 22. Dezember 2000.

 

8. Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für die Magisterstudiengänge -Besonderer Teil Assyriologie-

 

Vom 27. Juli 1983

§ 1 Wesentlicher Inhalt des Studiums

(1) Gegenstand der Assyriologie ist das Studium der Quellen, die in Keilschrift abgefasst und vorwiegend als Tontafeln, gelegentlich als Inschriften auf Stein oder Metall, erhalten sind.

Grundlage des Studiums ist die Beherrschung der Keilschrift in ihren logographischen und syllabischen Werten sowie in ihren sich wandelnden historischen
Ausprägungen.

Die wichtigsten Keilschriftsprachen, Sumerisch, Akkadisch (= Babylonisch und Assyrisch), Eblaitisch, Hethitisch, deren Wortschatz und Grammatik, sind Schwerpunkte des Studiums.

Die Keilschriftsprachen werden anhand ausgewählter literarischer und nichtliterarischer Texte geübt. Ausbildungsziel ist die Fähigkeit, unbearbeitete Quellen selbständig zu klassifizieren, zu transkribieren und zu übersetzen.

Parallel zu der Beschäftigung mit den verschiedenen Textgattungen werden Grundkenntnisse der Geschichte des Zweistromlandes, seiner Institutionen und Religionen
sowie der materiellen Kultur vermittelt.

(2) Sinnvolle Beziehungen bestehen vor allem zu den Fächern: Alte Geschichte, Indogermanistik, Klassische Philologie und Semitistik, aber auch Ägyptologie,
Allgemeine Sprachwissenschaft, Religionsgeschichte und historische Rechtswissenschaft.

§ 2 Aufbau des Studiums

(1) Das Studium der Assyriologie gliedert sich in den viersemestrigen Studienabschnitt vor der Zwischenprüfung, die grundsätzlich nach dem vierten Semester abgelegt wird, und in das sich daran anschließende Studium nach der Zwischenprüfung vom fünften bis achten Semester. Das neunte Semester ist als Prüfungszeitraum vorgesehen.

(2) Das Studium vor der Zwischenprüfung umfasst

  • im Hauptfach 40 Semesterwochenstunden,
  • im Nebenfach 20 Semesterwochenstunden.

Das Studium nach der Zwischenprüfung umfasst:

  • im Hauptfach 40 Semesterwochenstunden,
  • im Nebenfach 20 Semesterwochenstunden.

(3) Es wird erwartet, dass der Student über die Lehrveranstaltungen hinaus sich in das Studium auch anderer, nicht im Unterricht behandelter, Keilschriftquellen vertieft und in einer Tontafelsammlung praktische Kenntnisse (Kollationieren, Kopieren, Joinen) erwirbt.

§ 3 Prüfungsausschuss

Für die Prüfung im Fach Assyriologie ist der Prüfungsausschuss der Fakultät für Orientalistik und Altertumswissenschaft zuständig.

Der Prüfungsausschuss ist identisch mit dem Prüfungsausschuss für die Magisterprüfung.

§ 4 Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 7 Abs. 1 Allgemeiner Teil Magisterprüfungsordnung

(1) Zulassungsvoraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen nach der Zwischenprüfung:

  • Hauptfach: drei Seminare
  • Nebenfach: ein Seminar.

(2) Kleines Latinum (kann in besonderen Fällen aufgrund eines Fakultätsbeschlusses durch entsprechende Kenntnisse in einer anderen klassischen Sprache ersetzt
werden).

§ 5 Durchführung der Prüfung

Die mündliche Prüfung wird von einem Prüfer in Gegenwart eines Beisitzers abgenommen.

Die Abnahme der Prüfung durch zwei Prüfer (z. B. f. Sumerisch und Akkadisch) ist zulässig.

§ 6 Prüfungsanforderungen, Prüfungsgegenstände

(1) Magisterarbeit:

Das Thema wird einem der in § 1 Abs. 1 genannten Gebiete entnommen. Der Kandidat soll in der Arbeit nachweisen, dass er das Instrumentarium des Faches gut
beherrscht, insbesondere die Kunst des Transkribierens, der constitutio textus.

(2) Klausur (im Hauptfach vier, im Nebenfach drei Stunden):

Abfassung eines Essays, für das dem Kandidaten drei Themen zur Wahl gestellt werden. Die Thematik kann Realien, eine Textinterpretation oder eine Kombination aus beiden betreffen. Der Kandidat kann im Einvernehmen mit dem Prüfer Spezialgebiete benennen.

(3) Mündliche Prüfung:

Im Zentrum steht die Lesung und Interpretation eines Textes; außerdem können Fragen aus allen Teilgebieten des Faches gestellt werden.

§ 7 Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen

Der vorstehende Besondere Teil der Magisterprüfungsordnung tritt mit der Veröffentlichung im Amtsblatt des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst in Kraft.

Der Erfordernis des Nachweises der Zwischenprüfungsordnung gemäß § 7 Abs. 1 Ziffer 3 Allgemeiner Teil richtet sich nach den Bestimmungen der
Zwischenprüfungsordnung.

Veröffentlicht im Amtsblatt "Wissenschaft und Kunst" (W.u.K.) vom 10. Oktober 1983, Seite 453, geändert am 24. August 1994 (W.u.F. 1994, S. 454).

Mit der Änderung vom 24.08.94 wurde nur die Überschrift der Prüfungsordnung geändert; die Änderung ist am 01.11.94 in Kraft getreten. 

 

 

 

 

Verantwortlich: E-Mail
Letzte Änderung: 11.11.2011
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