Promotion
Promotionsordnung
Gültig für Promotionen an der Neuphilologischen Fakultät ist die Promotionsordnung der Universität Heidelberg für die Philosophische Fakultät und die Neuphilologische Fakultät vom 22. September 2006.
Sie enthält für die Studienfächer der Neuphilologischen Fakultät keine fachspezifischen Regelungen. Es ist deshalb ratsam, sich frühzeitig von dem Betreuer oder der Betreuerin einschlägige Informationen über die fachspezifischen Besonderheiten geben zu lassen.
Die Promotionsordnung ist im Internet einzusehen.
Promotionsberechtigte
Als Prüfer können nur Professoren, Hochschul- und Privatdozenten bestellt werden.
Den Professoren stehen nach dem Eintritt in den Ruhestand die mit der Lehrbefugnis verbundenen Rechte zur Beteiligung an Prüfungsverfahren zu.
Zulassung zur Promotion
Die Zulassung zur Promotion setzt in der Regel den erfolgreichen Abschluss eines Studiengangs an einer Universität voraus, für den eine Regelstudienzeit von mindestens vier Studienjahren festgesetzt ist.
Dieser Abschluss soll mindestens mit der Gesamtnote "gut" erfolgt sein. Für Absolventen von Studiengängen an Fachhochschulen (Musikhochschulen, Kunsthochschulen) gilt eine Gesamtnote von "sehr gut" und der Besuch eines Kolloquiums, in dem der NAchweis erbracht wurde, dass die Befähigung zu wissenschaflticher Arbeit in gleicher Weise vorhanden ist wie bei promotionsfähigen Universitätsabsolventen/innen.
Ist die Gesamtnote schwächer als "gut", müssen zwei befürwortende Gutachten von Hochschullehrern der Fakultät über die wissenschaftliche Qualifikation des Bewerbers vorgelegt werden.
Voraussetzung für die Promotion ist eine mindestens mit "ausreichend" bewertete Dissertation und der erfolgreiche Abschluss einer Disputation.
Der Doktorgrad wird erst verliehen, wenn die Dissertation in angemessener Weise der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich gemacht ist. 3 Exemplare dieser Dissertation müssen der Universität zur Verfügung gestellt werden.
Der Antrag auf Zulassung zur Promotion ist an den Dekan der Neuphilologischen Fakultät zu richten und beim Dekanat der Neuphilologischen Fakultät einzureichen. Die dazu benötigten Vordrucke können entweder dort abgeholt, oder über Email (neuphil-fak@uni-hd.de) erfragt werden.
Antrag auf Annahme als Doktorand
Die Annahme als Doktorand erfolgt im Dekanat der Neuphilologischen Fakultät (Voßstr. 2, Gebäude 37, 69115 Heidelberg). Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Nachweise der Zulassungsvoraussetzung gemäß § 4 der Promotionsordnung (i.d.R. Abschlusszeugnis des vorangegangenen Studiengangs, Kopie und Original)
- Konzept der in Aussicht genommenen Dissertation (3-10 Seiten), welches vom Betreuer abgezeichnet wurde
- Tabellarischer Lebenslauf (einschl. Kontaktdaten) mit Darstellung des persönlichen und beruflichen Werdegangs
Das Antragsformular für die Annahme als Doktorand ist im Sekretariat des Dekanats der Neuphilologischen Fakultät erhältlich oder kann hier heruntergeladen werden.
Latinum als Zulassungsvoraussetzung
Für die Einleitung des Promotionsverfahrens an der Neuphilologischen Fakultät ist in verschiedenen Fächern der Nachweis des Latinums erforderlich. Sofern das Reifezeugnis nicht den Nachweis des Latinums enthält, ist der Nachweis über die Ergänzungsprüfung dem Gesuch um Einleitung des Promotionsverfahrens beizufügen.
Ein Antrag auf Erlass des Latinums kann dann gestellt werden, wenn der Bewerber oder die Bewerberin aus einem anderen Kulturkreis kommt, dort nicht die Möglichkeit hatte, das Latinum zu erwerben, und die Kenntnisse einer dem Latein vergleichbaren alten Literatursprache nachweisen kann. Der Antrag ist an den Dekan der Neuphilologischen Fakultät zu richten. Über den Antrag entscheidet der Promotionsausschuss der Neuphilologischen Fakultät.
Graduiertenförderung
Die Universität vergibt einmal im Jahr Stipendien nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG). Über dies gibt es an der Universität Institutionen, die Promovierende mit Informationen und Beratungsangeboten unterstützen. Dazu gehörten die Graduiertenakademie der Universität, sowie die Heidelberger Graduiertenschule für Geistes- und Sozialwissenschaften (HGGS). Für weibliche Doktoranden besteht zudem ein selbst organisiertes Interdisziplinäres Doktorandinnen-Kolloquium.