„Mit der Macht kann man sich auf nette Art nicht arrangieren. Sie ist undurchdringlich und unangreifbar geworden.“ (F.A.Z.)

Besonderheiten der deutschen Benennungen staatlicher Strukturen Russlands im journalistischen Diskurs

Freitag, 17. Mai 2013

11.00 – 12.30 Uhr

Konferenzsaal II (EG), Institut für Übersetzen und Dolmetschen, Plöck 57a

 

Ein besonders auffälliges Merkmal der russischen Sprache ist der personifizierte Gebrauch des Ausdrucks vlast’/vlasti (Macht/Mächte) für die Benennung der staatlichen Strukturen des Landes. Die Tatsache, dass diese im Russischen ausdrücklich, d. h. sprachlich unmittelbar mit Macht ausgestattet sind und Macht ausüben, unterscheidet die Sprache wesentlich von bspw. dem Deutschen.

 

Sowohl der Vortrag als auch der anschließende Workshop konzentrieren sich auf die Analyse einzelner Textsegmente zum Thema Russland im deutschen Pressediskurs. Hier werden sowohl die Unterschiede zwischen beiden Sprachen als auch die Spezifik der jeweiligen Wortkonzepte für Macht und vlast’ deutlich. Dabei werden einerseits die Schwierigkeiten einer verständlichen Übersetzung im Bereich der Benennung russischer Staatsstrukturen offengelegt. Andererseits können so auch Rückschlüsse auf ein ganz unterschiedliches Machtverständnis in beiden Ländern gezogen werden.

 

Stefan Schneider, Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Dozent am Institut für Übersetzen und Dolmetschen referiert in seinen Vortrag über einen Ausschnitt aus dem Forschungsprojekt Übersetzung als Erkenntnisprozess. Das russische Macht-Konzept in Publizistik und Prosa im Spiegel der deutschen und polnischen Übersetzungspraxis.

 

 

Kurzbiographie Dr. Stefan Schneider:

  • Geboren 1969 in Moskau
  • Magisterstudium für Russistik, Polonistik und Osteuropäische Geschichte an der Berliner Humboldt-Universität
  • Studienaufenthalte an den Staatlichen Universitäten Warschau und Moskau
  • Promotion an der Universität Heidelberg
  • Seit 2005 akademischer Mitarbeiter an der Universität Heidelberg
  • Laufendes Habilitationsprojekt

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Letzte Änderung: 10.05.2013
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