M.A. Übersetzungswissenschaft
Allgemeine Informationen
Inhalt des Studiums
Aufbau des Studiums
Formalia
Aktuell
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Bewerbung zum WS 2013/14:
- Bewerbungsfrist: 02.04. -15.05.2013
- Die Bewerbungen erfolgen über das Online-Bewerbungsportal der Universität Heidelberg. - Leitfaden zu den Studiengängen Übersetzungswissenschaft
- Fragenkatalog zur Masterstudienbewerbung für internationale Studienbewerberinnen und Studienbewerber an der Universität Heidelberg
- FAQ - Application Procedure for Master's Programmes for International Student Applicants at Heidelberg University
Allgemeine Informationen
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Studienabschluss: |
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Bewerbungspflichtig:
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Ja (Die Bewerbung erfolgt zentral über die Universitätsverwaltung.) |
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Bewerbungsfrist: Studienbeginn: |
in der Regel: 1. April - 15. Mai WS |
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Regelstudienzeit: |
4 |
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Sprachnachweise: |
Gute Vorkenntnisse je nach gewählter Sprachkombination |
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Lehrsprache: |
Deutsch und die jeweils gewählten Fremdsprachen |
| Sonstiges: | Postgradualer Studiengang (konsekutiv) |
Inhalt des Studiums
Gegenstand des Studienganges sind zwei Fremdsprachen - die B-Sprache und die C- Sprache - in Beziehung zur Grundsprache Deutsch. Studierende mit einer anderen Muttersprache (A-Sprache) als Deutsch belegen i.d.R. ihre Muttersprache in Kombination mit Deutsch als Fremdsprache. Weitere Gegenstände sind Sprach- und Übersetzungswissenschaft, das Übersetzen als kulturwissenschaftliches Handeln und das Übersetzen von Fachtexten.
Aufbau des Studiums
Die Regelstudienzeit für den Master-Studiengang beträgt einschließlich der Prüfungszeiten vier Semester. Das Lehrangebot des Master-Studiums erstreckt sich über drei Semester. Der zeitliche Gesamtumfang der für einen erfolgreichen Abschluss des Master-Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen (Pflicht- und Wahlpflichtbereich) beträgt 120 Leistungspunkte (LP) nach ECTS (entspricht 80 Semesterwochenstunden).
Formalia
Zulassung
Es besteht eine hochschuleigene Zulassungsbeschränkung; hier finden Sie die geltende Zulassungsordnung.
Studien- und Prüfungsordung
- Prüfungsordnung (2011) und Modulhandbuch (2011)
- alte Prüfungsordnung (2009) und Modulhandbuch (2009)
Leitfaden zu den Studiengängen Übersetzungswissenschaft
Prüfungsausschuss
Zuständig für Anrechnungs-, Anerkennungs- und Prüfungsfragen ist der jeweilige Prüfungsausschuss, bzw. das Prüfungsamt. Nähere Informationen erhalten Sie bei der betreffenden Fachstudienberatung.
Fachstudienberatung
Vewaltungskosten
Die allgemeinen Studiengebühren wurden zum Sommersemester 2012 abgeschafft. Es sind Gebühren von 106,50 € pro Semester zu bezahlen (Verwaltungskostenbeitrag, Eigenleistungen des Studentenwerks, Komplementärfinanzierung des Semestertickets). Der Gesamtbetrag pro Semester beträgt somit 106,50 €.