M.A. Übersetzungswissenschaft
Allgemeine Informationen
Inhalt des Studiums
Aufbau des Studiums
Formalia
Aktuell
- Leitfaden zu den Studiengängen Übersetzungswissenschaft
- Neue Prüfungsordnung: Im Mitteilungsblatt des Rektors vom 05.08.2011 wurde eine neue Prüfungsordnung (Stand: 24. Juni 2011) für den M.A. Übersetzungswissenschaft veröffentlicht.
- Modulhandbuch M.A. Übersetzungswissenschaft (neue Prüfungsordnung vom 24. Juni 2011)
- Fragenkatalog zur Masterstudienbewerbung für internationale Studienbewerberinnen und Studienbewerber an der Universität Heidelberg
- FAQ - Application Procedure for Master's Programmes for International Student Applicants at Heidelberg University
Allgemeine Informationen
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Studienabschluss: |
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Bewerbungspflichtig:
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Ja (Die Bewerbung erfolgt ab sofort zentral über die Universitätsverwaltung) |
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Bewerbungsfrist: Studienbeginn: |
1. April - 15. Mai WS |
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Regelstudienzeit: |
4 |
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Sprachnachweise: |
Gute Vorkenntnisse je nach gewählter Sprachkombination |
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Lehrsprache: |
Deutsch und die jeweils gewählten Fremdsprachen |
| Sonstiges |
Alte Prüfungsordnung: Modulhandbuch (Die Prüfungsordnung für die Neue Prüfungsordnung folgt in Kürze.) |
Inhalt des Studiums
Gegenstand des Studienganges sind zwei Fremdsprachen - die B-Sprache und die C- Sprache - in Beziehung zur Grundsprache Deutsch. Studierende mit einer anderen Muttersprache (A-Sprache) als Deutsch belegen i.d.R. ihre Muttersprache in Kombination mit Deutsch als Fremdsprache. Weitere Gegenstände sind Sprach- und Übersetzungswissenschaft, das Übersetzen als kulturwissenschaftliches Handeln und das Übersetzen von Fachtexten.
Die Regelstudienzeit für den Master-Studiengang beträgt einschließlich der Prüfungszeiten vier Semester. Das Lehrangebot des Master-Studiums erstreckt sich über drei Semester. Der zeitliche Gesamtumfang der für einen erfolgreichen Abschluss des Master-Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen (Pflicht- und Wahlpflichtbereich) beträgt 120 Leistungspunkte (LP) nach ECTS (entspricht 80 Semesterwochenstunden).
Formalia
Zulassung
Es besteht eine hochschuleigene Zulassungsbeschränkung; hier finden Sie die geltende Zulassungsordnung.
Studien- und Prüfungsordung
Leitfaden zu den Studiengängen Übersetzungswissenschaft
Prüfungsausschuss
Zuständig für Anrechnungs-, Anerkennungs- und Prüfungsfragen ist der jeweilige Prüfungsausschuss, bzw. das Prüfungsamt. Nähere Informationen erhalten Sie bei der betreffenden Fachstudienberatung.
Fachstudienberatung
Studiengebühren
Die allgemeinen Studiengebühren betragen 500,00 € pro Semester. Zusätzlich ist ein Beitrag für das Studentenwerk in Höhe von 66,50 € und ein Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 40,00 € zu bezahlen. Der Gesamtbetrag pro Semester beträgt somit 606,50 €.