M.A. Konferenzdolmetschen
Allgemeine Informationen
Inhalt des Studiums
Aufbau des Studiums
Formalia
Aktuell
- Leitfaden zum Studiengang M.A. Konferenzdolmetschen (Stand: November 2012)
- Informationen zum Masterstudiengang Konferenzdolmetschen Japanisch.
- Beate von der Osten, Leiterin des Sprachendienstes der Deutschen Botschaft in Tôkyô: Beurteilung des Masterstudiengangs Konferenzdolmetschen Japanisch
- Fragenkatalog zur Masterstudienbewerbung für internationale Studienbewerberinnen und Studienbewerber an der Universität Heidelberg
- FAQ - Application Procedure for Master's Programmes for International Student Applicants at Heidelberg University
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Erfolgreiche Akkreditierung des Studiengangs M.A. Konferenzdolmetschen am SUED:
Die Akkreditierungskommission der Acquin hat am 23.9.2009 die Akkreditierung des M.A. Konferenzdolmetschen beschlossen, das Akkreditierungsverfahren wurde somit erfolgreich abgeschlossen.

Allgemeine Informationen
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Studienabschluss: |
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Bewerbungspflichtig: Bewerbungsfrist: |
Ja (Die Bewerbung erfolgt ab sofort zentral über die Universitätsverwaltung) 01. April - 15. Mai |
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| Zulassung: | Es besteht eine hochschuleigene Zugangsbeschränkung, eine fristgerechte Bewerbung ist aufgrund eines mündlichen Eignungstests notwendig (s. Zulassungsordnung | |
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Studienbeginn: |
WS |
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Regelstudienzeit: |
4 |
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Sprachnachweise: |
A-, B-, C-Sprache (Niveau C2 für B-Sprache und C-Sprache) A-Sprache (Muttersprache) B-Sprache (aktive Fremdsprache) C-Sprache (passive Fremdsprache |
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| Eignungsprüfungen: | Mündliche Eignungstests für das WS 2013/14: 21./22. Juni 2013 | |
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Sonstiges: |
Postgradualer Studiengang (konsekutiv) |
Inhalt des Studiums
Ziel des Master-Studiengangs Konferenzdolmetschen ist die Vermittlung der Qualifikation für den Beruf des Konferenzdolmetschers, bzw. –dolmetscherin, die bei Internationalen Organisationen wie EU, UNO, EZB, bei Treffen von Regierungsvertretern oder bei wissenschaftlichen Fachkongressen simultan und konsekutiv dolmetscht. Dieses Tätigkeitsspektrum setzt neben spezifischen Techniken des Simultan- und Konsekutivdolmetschens eine fundierte wissenschaftliche und fachliche Ausbildung voraus.
Die Qualifikation zum Dolmetschen beruht auf folgenden wissenschaftlich fundierten Teilkompetenzen: Dolmetschwissenschaftliche Kompetenz, Dolmetschkompetenz und schließlich kulturwissenschaftliche und kulturgeschichtliche Kompetenz.
Aufbau des Studiums
Die Regelstudienzeit für den Master-Studiengang beträgt vier Semester. Das Lehrangebot des Master-Studiums erstreckt sich über vier Semester. Das 3. Semester ist verkürzt, um eine fristgerechte Anfertigung der Master-Arbeit zu ermöglichen. Der zeitliche Gesamtumfang der für einen erfolgreichen Abschluss des Master-Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen beträgt 120 Leistungspunkte (LP) nach ECTS oder 66 Semesterwochenstunden.
Bestandteil des Studiums ist außerdem ein mindestens achtwöchiger berufsbezogener Auslandsaufenthalt in einem Land mit der B-Sprache als Landessprache sowie ein dolmetschbezogenes Praktikum bei einer mehrsprachigen Konferenz ("Montagskonferenz").
Das Studium der (empfohlenen) Ergänzungsfächer erfolgt an den entsprechenden Fakultäten der Universität Heidelberg.
Formalia
Zulassung
Sowohl deutsche als auch ausländische Bewerber/innen bewerben sich zentral bei der Universität Heidelberg in einem Online-Verfahren, das Sie hier finden: www.uni-heidelberg.de/studium/interesse/#weiter. Für den Masterstudiengang Konferenzdolmetschen wird das Portal ca. eineinhalb Monate vor dem Ende der Bewerbungsfrist geöffnet.
Zulassungsordnung und Prüfungsordnung
Zulassungsordnung (2012) und Prüfungsordnung (2009), Prüfungsordnung (2012)
Leitfaden
Leitfaden zum Studiengang M.A. Konferenzdolmetschen
Prüfungsausschuss
Zuständig für Anrechnungs-, Anerkennungs- und Prüfungsfragen ist der jeweilige Prüfungsausschuss, bzw. das Prüfungsamt. Nähere Informationen erhalten Sie bei der betreffenden Fachstudienberatung.
Fachstudienberatung
Verwaltungskosten
Die allgemeinen Studiengebühren wurden zum Sommersemester 2012 abgeschafft. Es sind Gebühren von 106,50 € pro Semester zu bezahlen (Verwaltungskostenbeitrag, Eigenleistungen des Studentenwerks, Komplementärfinanzierung des Semestertickets). Der Gesamtbetrag pro Semester beträgt somit 106,50 €.